gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: funsurfer am 06. Januar 2014, 16:10
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Bisher war Person A kein Beitragzahler. Person A wurde allerding nun im 3. Brief der ehemaligen GEZ in Kenntnis gesetzt, dass er bald Zwangsangemeldet wird. Person A hat sich daraufhin wieder in der Wohnung seiner Eltern angemeldet. Die Eltern zahlen den Rundfunkbeitrag.
Frage: Ist dies die richtige Strategie, zumindest eine Zeit lang den Beitrag zu umgehen? -> immer nach dem Datenabgleich der "GEZ" für einige Zeit den Wohnsitz zu wechseln?!
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Hier in diesem Threat wird das Thema anmelden oder nicht ausfühlicher behandelt:
http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746
Jede Strategie ist gut, wenn Person A sich nicht bei diesem Beitragsservice meldet. Ob die Eltern zahlen, bekommen die dann aber auch nicht mit.
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Hallo Roggi,
habe mir den "Threat" durchgelesen.
Das Thema Wohnsitzwechsel wird dort nicht behandelt.
Fazit war: einfach nichts machen und abwarten...
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Hallo Roggi,
habe mir den "Threat" durchgelesen.
Das Thema Wohnsitzwechsel wird dort nicht behandelt.
Fazit war: einfach nichts machen und abwarten...
Wohnsitzwechsel ist ja auch mit einem Aufwand verbunden, diese "Flucht" aus dem System zeigt aber einmal mehr, wie schlimm das Leben mit dem Zwangsbeitrag ist. Ignorieren scheint eine bessere Möglichkeit zu sein. Es gibt aber noch keine Erkenntnisse, ob es hilft, nur diese Anhaltspunkte, dass es helfen könnte.
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Mit ständig wechselndem Wohnsitz tust dir bestimmt auch selbst keinen echten Gefallen , auch wenn du damit diese Brüder prächtig an der Nase herum führen und ins Leere laufen lassen kannst. Wenn du dieses Spielchen mehrmals wiederholst , bist du auf dem Einwohnermeldeamt schon bald so bekannt wie ein bunter Hund. Ein übereifriger Angestellter stellt dann sicher bald mal blöde Fragen.
Nichts tun und vorerst tot stellen ist angesagt , dann sind diese Intelligenzbolzen ausreichend mit ihrem Schwachsinn beschäftigt .
Die beste Strategie nach dem ersten Zahlung-Bettelbrief ist immer noch : Auf keinem Fall zu zahlen und warten bis ein mit Rechtsbehelf versehener Beitragsbescheid kommt , dann Widerspruch einlegen. Bis dahin allen anderen Mist einfach nur lässig abheften.
Wichtig : das Wort Beitragsbescheid muss als solches auch unbedingt als Überschrift in der Titelzeile aufgeführt sein ! Da kommt es gern zu Verwechslungen mit banalen Beitragskontostands-Mitteilungen. Die Burschen haben da so einige Tricks auf Lager , vor allem um ihre Wichtigkeit zu betonen , mit Zahlenspielerein in die Irre zu führen und künstlichen Zahlungsdruck zu erzeugen.