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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Fridolinchen am 05. Januar 2014, 13:18

Titel: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Fridolinchen am 05. Januar 2014, 13:18
Hallo allerseits,

mal angenommen, eine hat sich bisher nicht angemeldet beim Beitragsservice, der Beitragsservice hat sich ihre Anschrift bei Einwohnermeldeamt besorgt und sie bekommt nun seit einigen Monaten Infopost des Beitragsservice.

Weiterhin angenommen, eine hat mittlerweile den dritten Brief Infopost des Beitragsservice bekommen, auf keinen reagiert und die 2 letzten Briefe gar nicht mehr geöffnet, weil sie auf dem Adressfeld gesehen hat, daß Infopost drin ist und keine Gefahr droht.

Weiterhin angenommen, eine hat bereits in diesem Forum gelesen, wie der Beitragsservice nun weiter verfahren könnte, nämlich entweder

                                                        1. erst mal Ruhe geben oder

                                                        2. weitere Infopost versenden oder

                                                        3. eine Zwangsanmeldung versenden


Dann könnten sich dann einige Fragen ergeben für sie, nämlich:

- Wenn die Zwangsanmeldung versendet wird, wird diese Zwangsanmeldung dann RÜCKWIRKEND
   festgesetzt, d.h. muß sie bei einer Zwangsanmeldung alle Beiträge nachzahlen seit 01.01.2013,   
   also bisher 13 x 17.98 € oder gilt eine Zwangsanmeldung erst ab dem Zeitpunkt der
   Zwangsanmeldung?

- Wäre sie gut beraten, wenn sie mit der Infopost zum Postamt geht und die Post zurück an den
   Beitragsservice schicken läßt mit dem Hinweis "unbekannt verzogen" oder so? In der Hoffnung,
   daß der Beitragsserive dann Ruhe gibt.  >:D


Für geneigte Hinweise wäre sie dem Forum sehr dankbar.

Grüße von
Fridolinchen
               
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: SiFliegen am 05. Januar 2014, 14:21
Willkommen an der Front,

ja wenn Person a von der du spricht in irgendeiner Form angemeldet wird geschieht das rückwirkend. Also sind alle Beiträge seit dem 01.01.2013 zu zahlen.
Und das wird man Person a auch mitteilen. Person b die ich kenne ist bereits seit einem halben Jahr angemeldet, hat aber auch noch nichts bezahlt und soll bis 15.02.2013 zahlen. Person b hat das ganze mit anrufen und E-Mails rausgezögert. Wenn die Kasper aus Köln bei Person a so langsam sind wie bei b dann brauch Person a bis Juni sicher noch gar nichts Zahlen ohne das extra kosten durch Mahnungen entstehen.

Meine Empfehlung ist einfach nicht zu zahlen! Solange noch keine Mahnung kommt ist es ja auch erstmal wurst, wenn die Mahnung da ist kann man ja immer noch zahlen und so "weitere Unannehmlichkeiten vermeiden" wie der Beitragsservice so gerne sagt. Oder man zieht vors Gericht und beschäftigt die Betrüger noch eine weile länger.

Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung da und ist auch keine Garantie das der Beitragsservice sich so verhalten wird wie ich es von Person b kenne. Ich lege lediglich die Erfahrung von Person b hier nieder und gebe meine Meinung dazu ab. ;)
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Roggi am 05. Januar 2014, 16:13
Hier wird das Theman ausfühlicher behandelt:
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746

Fridolinchens Person A sollte also gar nichts machen, nichts zurückschicken, nicht reagieren. Gegen einen möglichen Beitragsbescheid kann Person A sich immer noch mit Widerspruch wehren. Aber das wird dauern...
Ganz wichtig: auf eine Rechtsbehelfsbelehrung achten, falls eine dabei ist (Rückseite zumeist)
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: jimsen am 05. Januar 2014, 22:16
Hallo,

bin neu in diesem Forum und schließe mich der Frage mal an :)

Person A wohnt nun seit Mitte 2012 in seiner Wohnung und hat bisher sämtliche Briefe ignoriert.
Erst Ende letzten Jahres hat A die erste Anmeldungaufforderung zur neuen Gebühr, die seit 01.01.2013 gilt, bekommen. Letzte Woche hat A den zweiten Brief bekommen.
Person A weiß gerade nicht mehr wie A sich verhalten soll. Person A hat etwas Angst, dass A für das Jahr 2013 nachzahlen muss und das ist mittlerweile schon recht viel Geld. Grundsätzlich wäre A bereit zu zahlen, aber keine 17,98 €, das sieht A einfach nicht ein, mit 5 € könnte A noch leben...
Was sollte A tun? Soll A weiterhin abwarten und nichts machen? Wäre es überhaupt noch möglich für 2013 nicht nachzuzahlen?

Gruß!
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: 503 am 05. Januar 2014, 22:45
Grundsätzlich wäre A bereit zu zahlen, aber keine 17,98 €, das sieht A einfach nicht ein, mit 5 € könnte A noch leben...

Wenn Person A das noch in Widerspruch(gegen den Beitragsbescheid) schreibt, dann ist diese Person geliefert. Das zeigt nur Konsumbereitschaft. Am besten sollte man alles von ÖRR boykottieren.

„Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote der Gesamtveranstaltung Rundfunk in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit eines Vorteils, den der damit Belastete nutzen könnte, reicht dabei für die Erhebung eines Beitrags aus (BVerfGE 49, 343 [353]). Deshalb knüpft der Rundfunkbeitrag an die Möglichkeit an, innerhalb der abgabepflichtigen Raumeinheiten mit den dort typischerweise vorhandenen Rundfunkgeräten Rundfunk zu empfangen.“

ACHTUNG - Vor dem erstellen von Beiträgen bitte lesen!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6168.0.html
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Bürger am 05. Januar 2014, 22:53
Person A hat etwas Angst, dass A für das Jahr 2013 nachzahlen muss und das ist mittlerweile schon recht viel Geld.
Grundsätzlich wäre A bereit zu zahlen, aber keine 17,98 €, das sieht A einfach nicht ein, mit 5 € könnte A noch leben...
Was sollte A tun? Soll A weiterhin abwarten und nichts machen?
Wäre es überhaupt noch möglich für 2013 nicht nachzuzahlen?

Es bleibt leider nur die Wahl zwischen

a) Zahlen (und zwar *KOMPLETT* und auch *KOMPLETT* rückwirkend bis 01.01.2013, sofern da der "Tatbestand" des Innehabens der Wohnung bereits bestand)

b) *WIDERSTAND* und *KATEGORISCHE ZAHLUNGSVERWEIGERUNG*

Person A braucht keine Angst zu haben, sondern sollte sich in Forum einlesen, dann verflüchtigt sich das :)

Und dann wird Person A auch verstehen, weshalb selbst eine "Teilzahlung" überhaupt nicht in Frage kommt, denn es geht hier nicht "nur" um 18€/mtl sondern um unser aller essenzielle und unveräußerliche GRUNDrechte!!!

Und schon wird aus
Person A = "Angst"
Person W = "Widerstand" bzw.
Person Z = "ZAHLUNGSVERWEIGERER"

;)
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Fridolinchen am 10. Januar 2014, 19:22
Hallo!

Ich möchte allen ganz herzlich  :-* für die Infos danken. Ok, ich werde dann die Briefe nicht an die GEZ zurückschicken, sondern einfach stillhalten und abwarten, bis diese Büttel ihre Krakenarme nach mir ausstrecken.

Ärgerlich ist, daß man denen wirklich ausgeliefert ist. Man kann zwar sich weigern und klagen, muß aber trotzdem erstmal zahlen.

Auf jeden Fall ermutige ich alle in diesem Forum, zu KÄMPFEN!!! Je mehr wir sind, umso schwieriger wird´s für die GEZ. Also: Bitte nicht zahlen und keinerlei Kooperation mit diesem Verein.

Eine Frage bzw. Idee hab ich noch: Ich habe ein Buch des Gebührengegners Bernd Höcker gelesen. Der schreibt, daß man beim Beitragsservice einen Antrag auf Ratenzahlung stellen kann, begründet das mit niedrigem Einkommen und anderweitigen unaufschiebbaren Zahlungsverpflichtungen und bietet dann an, jeden Monat 1 oder 2 € zu zahlen statt der 17,98 € (das Buch bezog sich aber glaube ich noch auf die alte Rundfunkgebühr).

Weiß das jemand was?

Ganz liebe Grüße, Fridolinchen
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Sci666 am 08. Mai 2014, 16:38
nochmal eine ganz neu emöglichkeit.

Person A hatte früher vor etlichen Jahren immer wieder Briefe mit Anmeldeformularen von der GEZ bekommen, diese immer ignoriert und weggeworfen. Die Person ist mehrmals umgezogen und irgendwann hörten die Briefe auf.

Seit es den "Beitragsservice" gibt und die Haushaltsabgabe existiert hat Person A keinerlei Infopost oder Anmeldeformulare oder sonstige Schrieben bekommen, bis heute nicht ! Person A weiß theoretisch garnicht das es diese Zwangsabgabe gibt.

Person A zieht nun in den kommenden Monaten wieder um, ist davon auszugehen das der Beitragsservice erneut einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern durchführt ? Wenn Person A nun doch eine Anmeldung bekommt muss diese dann  Rückwirkend gezahlt werden ?
Nützt es Person A dem Einwohnermeldeamt Datenherausgabe zu untersagen ?

Danke
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Roggi am 08. Mai 2014, 20:17
Umzug ist gut, dann braucht man keine Angaben mehr zu verlassenen Wohnungen machen, wenn bis dahin kein Beitragsbescheid kommt.
Einwohnermeldeämter informieren die Stasi umgehend über Änderungen, untersagen kann das der normale Bürger nicht.
Anmeldungen werden immer rückwirkend vorgenommen, wie das nach Umzug aussieht ist noch nicht bekannt hier.

nochmal eine ganz neu emöglichkeit.

Person A hatte früher vor etlichen Jahren immer wieder Briefe mit Anmeldeformularen von der GEZ bekommen, diese immer ignoriert und weggeworfen. Die Person ist mehrmals umgezogen und irgendwann hörten die Briefe auf.

Seit es den "Beitragsservice" gibt und die Haushaltsabgabe existiert hat Person A keinerlei Infopost oder Anmeldeformulare oder sonstige Schrieben bekommen, bis heute nicht ! Person A weiß theoretisch garnicht das es diese Zwangsabgabe gibt.

Person A zieht nun in den kommenden Monaten wieder um, ist davon auszugehen das der Beitragsservice erneut einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern durchführt ? Wenn Person A nun doch eine Anmeldung bekommt muss diese dann  Rückwirkend gezahlt werden ?
Nützt es Person A dem Einwohnermeldeamt Datenherausgabe zu untersagen ?

Danke
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: roterbaron am 28. Mai 2014, 10:28
Hallo zusammen,
ich hätte da auch noch ein Beispiel, das mich interessieren würde.
In diesem Beispiel wohnt Person A seit Oktober 2011 in einer Wohngemeinschaft, die seit jeher Brief der GEZ ignoriert hat.
Nun ist im Oktober 2013 eine Person B hinzugezogen, die ohne Wissen von Person A, die Gebühren von 17,98€ gezahlt hat. Jetzt, im Mai 2014, hat Person A zum ersten Mal seit langem wieder einen Brief der GEZ bekommen, indem gefragt wird, ob Person A oder ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für die vorhandene Wohnung zahlt. Zudem wird erwähnt, das Person A gesetzlich verpflichtet ist Auskunft zu geben.

Nun ist die Frage, ob Person A auf den Brief antworten soll, bzw. ob sie sich anmelden soll und das Häckchen bei Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkgebühren oder bei Ich melde die Wohnung ab dem 01.01.2013 ab, weil ich schon vor Feb 2013 beim Einwohnermeldeamt gemeldet bin setzen soll.

Zudem stellt sich dann die Frage wie das mit der Rückzahlung laufen würde. Muss Person A nur bis 01.01.2013 oder bis Oktober 2011 nachzahlen?

Liebe Grüße und Danke
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Roggi am 28. Mai 2014, 11:00
Da es wenig bis keinen Zweck hat, mit dem BS zu diskutieren, kann Person A auf einen Beitragsbescheid warten. Dagegen kann mit den entsprechenden Argumenten Widerspruch eingelegt werden. Dazu müssen die Beitragsnummern der anderen Personen angegeben werden. Ob Beiträge von vor 2013 gefordert werden, ist möglich, aber ich meine, die können nur gefordert werden, wenn schon ein Gebührenbescheid dazu erlassen wurde. Da es aber dieses Gesetz nicht mehr gibt, sollte das nicht mehr möglich sein. Ein Beitragsbescheid wird eine Forderung ab 1.1.2013 enthalten. Zumindest bis Okt. 2013 wären Beiträge fällig, wenn man nicht dagegen klagen will.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: roterbaron am 28. Mai 2014, 11:16
Okay dann wird Person A jetzt warten, ob etwas neues kommen wird.

Dankeschön :)
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: juulchen90 am 29. Juli 2014, 15:23
Hätte da auch mal ne Frage  ::)

Person A hat Post bekommen und dummerweise geantwortet, dass Person B, die mit im Haushalt wohnt, Beitrag zahlt. Person B ist aber befreit, wegen Studium.

Heute hat Person A Post bekommen, mit einem Beitrag zur Rückzahlung. Person A ist seit Oktober '12 Auszubildende und Studentin zugleich. Da Person B theoretisch angemeldet war, sind sowohl Person A als auch Person B davon ausgegangen, dass sich Person A nicht anmelden braucht.

Person A kann sich die 377,.. in 50€ Raten sehr schlecht leisten und sieht es auch nicht ein, diesen Geiern Geld in den Rachen zu werfen.

Was soll Person A tun? Den Brief ignorieren? Zum Anwalt gehen? Oder hat Person A keine Chance und muss zahlen?

Person A wäre um Antworten dankbar ;)
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: ss32 am 29. Juli 2014, 15:57
Hallo zusammen,
ich hätte da auch noch ein Beispiel, das mich interessieren würde.
In diesem Beispiel wohnt Person A seit Oktober 2011 in einer Wohngemeinschaft, die seit jeher Brief der GEZ ignoriert hat.
Nun ist im Oktober 2013 eine Person B hinzugezogen, die ohne Wissen von Person A, die Gebühren von 17,98€ gezahlt hat. Jetzt, im Mai 2014, hat Person A zum ersten Mal seit langem wieder einen Brief der GEZ bekommen, indem gefragt wird, ob Person A oder ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für die vorhandene Wohnung zahlt. Zudem wird erwähnt, das Person A gesetzlich verpflichtet ist Auskunft zu geben.

Nun ist die Frage, ob Person A auf den Brief antworten soll, bzw. ob sie sich anmelden soll und das Häckchen bei Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkgebühren oder bei Ich melde die Wohnung ab dem 01.01.2013 ab, weil ich schon vor Feb 2013 beim Einwohnermeldeamt gemeldet bin setzen soll.

Wenn A antwortet, sollte das Kreuzchen bei der günstigsten zutreffenden Auwahl gemacht werden.
Beide scheinen nach deiner Schilderung zuzutreffen, aber die zweite würde definitiv zu Beitragsforderungen ab Januar 2013 führen. Bei der ersten besteht die theoretische Möglichkeit, dass wegen der Zeit vor Bs Einzug nicht mehr nachgefragt wird und der Fall für A damit erledigt ist.

Bei Nichtantwort auf alle Schreiben wird ganz sicher irgendwann ein Beitragsbescheid kommen.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: ss32 am 29. Juli 2014, 16:22
Einwohnermeldeämter informieren die Stasi umgehend über Änderungen, untersagen kann das der normale Bürger nicht.

Hab gerade noch mal den RBStV nach Meldedatenübermittlung durchsucht.

Anscheinend gilt die Nichtbeachtung einer Auskunftssperre nur für die einmalige Abfrage zum 1.1.2013.
Bei späteren Meldungen über Umzüge scheint das anders zu sein, § 11 Absatz 4 Satz 5.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Beitragsfeind am 29. Juli 2014, 16:42
Einwohnermeldeämter informieren die Stasi umgehend über Änderungen, untersagen kann das der normale Bürger nicht.

Hab gerade noch mal den RBStV nach Meldedatenübermittlung durchsucht.

Anscheinend gilt die Nichtbeachtung einer Auskunftssperre nur für die einmalige Abfrage zum 1.1.2013.
Bei späteren Meldungen über Umzüge scheint das anders zu sein, § 11 Absatz 4 Satz 5.

Kannst du das präzisieren?
Woraus geht das hervor?
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: ss32 am 29. Juli 2014, 17:13
§ 11 RBStV
Zitat
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann im Wege des Ersuchens für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass

1. die Datenbestände dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die Beitragspflicht zuzulassen, insbesondere durch Abgleich mit dem Bestand der bei den Landesrundfunkanstalten gemeldeten Beitragsschuldner, und

2. sich die Daten auf Angaben beschränken, die der Anzeigepflicht nach § 8 unterliegen und kein erkennbarer Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hat.

Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei den Meldebehörden beschränkt sich auf die in § 14 Abs. 9 Nr. 1 bis 8 genannten Daten. Daten, die Rückschlüsse auf tatsächliche oder persönliche Verhältnisse liefern könnten, dürfen nicht an die übermittelnde Stelle rückübermittelt werden. Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

Die einmalige Meldamtsabfrage läuft nach § 14 Abs. 9, dort findet sich dieser Satz nicht.


Gibt es hier im Forum jemanden, der beim Meldeamt eine Auskunftssperre erteilt hat, und nach einem Umzug vom BS angeschrieben wurde?
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: badboy-72 am 06. August 2014, 10:32
Hallo zusammen.

Ich lese ja schon lange mit und verfolge dieses Thema mit großem Interesse.
Es hat Person A vor ein paar Tagen dann auch getroffen. Dieses "Bittschreiben" lag im Postkasten. Man bittet Person A die Daten zu vervollständigen. Seit wann sie dort wohne, Bankkonto  ;D usw.
Natürlich mit unfrankiertem Rückumschlag.

Nun, ich vermisse eine Antwort hier im Forum (oder ich hab sie nicht gefunden), was passiert wenn Person A ein jüngeres Datum einträgt, seit dem sie in der Wohnung / Haus lebt? Wird dann der Bescheid ab diesem Datum ausgestellt?

Person A hat nicht wirklich Lust 360 Euro nachzahlen zu müssen. Wobei Person A eh den Klageweg wählt, aber irgendwann ist der Betrag ja dann doch fällig. leider...  :'(

Mfg
Bernd
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Roggi am 06. August 2014, 10:46
Die nehmen das Datum, welches ihnen vom Einwohnermeldeamt übermittelt wird. Dafür gibt es zwar keine Legitimation, aber solange sich keiner gegen diesen willkürlichen Datenmissbrauch wehrt, muss man das wohl hinnehmen.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: PersonX am 06. August 2014, 10:47
Irgendwo hier gab es diesen Fall schon. Der BS setzt dann das Datum von der Meldebehörde selbständig ein.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: badboy-72 am 06. August 2014, 11:32
Person A's Plan ist, einfach Datum heute eintragen.

Nicht mehr und nicht weniger.

Dann wartet Person A mal ab. Sie vermutet, es kommt ein Bescheid mit der Zahlungsaufforderung. Und wenn die ab "heute" ihr Geld verlangen; wird Person A einmal zahlen per Überweisung und dann die Zahlungen einstellen. Person A hofft so, dass sie im Falle einer verlorenen Klage nur ab heute nachzahlen muß.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Roggi am 06. August 2014, 12:35
Warum einmal bezahlen? Gar nicht bezahlen hat den besseren Effekt, alles aufs Sparbuch statt in die Kriegskasse des Gegners. Es hat keinen Vorteil, wenn einmal bezahlt wird. Ganz im Gegenteil, man erkennt das Unrechtsystem an und hat ein Argument weniger.
Das mit dem willkürlichen Datum beruht darauf, dass die nicht wissen, ob die Wohnung zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt schon bewohnbar war. Nur wenn die Wohnung zum Schlafen oder zum Wohnen geeignet ist, wird sie Beitragspflichtig. Im RBStV steht keinesfalls, dass ab dieser Anmeldung Beiträge fällig werden. BS müsste genaugenommen nachfragen, ob die Wohnung zu diesem Zeitpunkt schon Beitragspflichtig war.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: badboy-72 am 06. August 2014, 13:16
Dann wird Person A wenigstens auf das Schreiben antworten und ein heutiges Datum eintragen.

Mit einmal zahlen will sich Person A nur aus der Schusslinie bringen, dass sie genaugenommen schon länger dort wohnt. (Ist ja hir Haus) Person A denkt mal, dass die nicht jeden Fall prüfen und ihr Datum einfach annehmen.
Zahlen wird Person A nicht. Sie wartet dann den Bescheid ab und dann gehts los.... :-)
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Thompson am 14. Februar 2015, 17:09
Hallo,

thematisch passend habe ich folgendes hypothetisches Problem.

Person A und B wohnen zusammen in einer Wohngemeinschaft. Person A lebt schon längere Zeit in der Wohngemeinschaft (davor mit Person C). Person B ist erst seit kurzem eingezogen.

Person B hat sich bei der GEZ angemeldet und Person A hat in dem Antwortschreiben angegeben, dass Person B für die Wohnung zahlt. Hoffnung war natürlich, dass so der Zeitraum bis vor der Anmeldung außen vor bleibt.
Jetzt kam ein Brief, dass Person A doch bitte für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zu dem Zeitpunkt den Person B angegeben hat, zahlen soll.
Muss Person B diesen Beitrag (mittlerweile auch ein paar hundert Euro) bezahlen? Weiß der Beitragsservice ab wann Person B in der Wohnung wohnt bzw. kann Person B mitteilen, dass sie auch erst später eingezogen ist und so die Nachzahlung umgehen? Kann man da rauskommen, möglicherweise mit dem Hinweis, dass die Wohnung für den Zeitraum nicht bewohnbar war?
Person C wäre ja für den Zeitraum außen vor?

Danke schon mal für die Antworten.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: odenil am 14. Februar 2015, 19:05
Bei mehreren Bewohnern (z. B. in WGs) müssen diese sich untereinander einigen, wer zahlt.
Person B muss natürlich nicht für einen Zeitraum zahlen, indem sie nicht in der Wohnung gewohnt hat, den Zeitraum davor müssten dann Person A oder Person C zahlen.
Dass schon Beträge aufgelaufen sind, verkompliziert natürlich die Sache, vor allem in einer WG.
An Stelle von Person B (so sie denn generell zahlen möchte und keinen Widerstand leisten will!), würde ich mich beim Beitragsservice mit dem entsprechenden Einzugstermin melden und fertig. Was Person A da mit dem Beitragsservice verhackstückt hat, wäre dann ihre Sache.

Mit dem Trick "Wohnung war nicht bewohnbar" kommt man mit Sicherheit nicht durch, das hätte man dann gleich von Anfang an geltend machen müssen bzw. müsste dies auch nachweisen.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Thompson am 14. Februar 2015, 19:49
Danke für die Antwort.

Sehe ich das richtig: Da Person C ja schon ausgezogen ist, bleiben die ganzen Kosten für den vorherigen Zeitraum an Person A hängen? So richtig fair ist das ja nicht. Kann Person A da irgendwas machen? Nicht die ganzen Beitrag zahlen, da ja mit Person C zusammengelebt. Ich vermute aber mal, dass das dem BS egal ist...
Könnte Person A angeben, dass sie auch später eingezogen ist? Bislang wurde von A ja nur die Angabe gemacht, dass B den Beitrag zahlt.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: GEiZ ist geil am 14. Februar 2015, 21:19
Am besten sollte Person B die Zahlung einstellen, das weitere Vorgehen findet Person A,B,C,D hier.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: odenil am 14. Februar 2015, 22:35
Generell empfehle ich ebenfalls, die Option "gar nicht zahlen und Widerstand leisten" in Erwägung zu ziehen.

Mit Winkelzügen von wegen Person A ist erst später eingezogen etc. werdet ihr nicht weiterkommen.
Der Beitragsservice wird die Daten vom Einwohnermeldeamt haben.

Person C ist fein raus aus dem Ganzen, es sei denn, Person A verklagt Person C, was aber wohl nicht praktikabel ist.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Thompson am 15. Februar 2015, 23:39
Ich seh schon, eine schwierige Sache. Ja, Widerstand leisten wäre natürlich die Beste Lösung, aber in der hypothetischen Konstellation etwas schwierig, da B unbedingt zahlen möchte.

Mal folgendes hypothetisches Gedankenexperiment. Was wäre wenn in dem gleichen Haus mehrere Wohngemeinschaften leben würden. Könnte Person A nicht behaupten, dass sie anfangs in einer andere Wohngemeinschaft gelebt hat (die natürlich schon ab 01.01.13 bezahlt haben) und erst zusammen mit Person B innerhalb des Hauses in die WG gezogen ist. Für das Einwohnermeldeamt wäre es ja die gleiche Adresse. Wären dann die Forderungen hinfällig oder muss dem BS dann wirklich der Mietvertag als Nachweis vorgelegt werden?

Was würde den passieren wenn Person A jetzt ausziehen würde? Müsste dann immer noch bezahlt werden?
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: odenil am 16. Februar 2015, 01:42
Rein hypothetisch würde sich mir die Frage stellen: Wenn A in einer WG gewohnt hat, für die schon jemand zahlt, wieso hat A das dann nicht klar gesagt, sondern kommt erst zwei Jahre später damit um die Ecke?

Auch wenn A auszieht sind die angefallenen Beiträge ja nicht hinfällig.

Wie der Beitragsservice genau auf welche hypothetische Konstellation reagiert, kann dir hier wahrscheinlich niemand exakt sagen.
Versuch's halt. Inwieweit das nachgeprüft wird und Konsequenzen haben könnte, bin ich überfragt.

Ich würde einfach mal vermuten, der Beitragsservice lässt sich auf keine Spielchen ein und wird auf seinen Forderungen bestehen.
Titel: Re: Rückwirkend zahlen? etc.
Beitrag von: Thompson am 16. Februar 2015, 23:33
Rein hypothetisch würde sich mir die Frage stellen: Wenn A in einer WG gewohnt hat, für die schon jemand zahlt, wieso hat A das dann nicht klar gesagt, sondern kommt erst zwei Jahre später damit um die Ecke?

Eine rein hypothetische Antwort könnte sein, dass erst Ende 2014 die Briefe in der WG eingeflattert sind und sich vorher schlicht und einfach niemand darum gekümmert hat. Person C war zu diesem Zeitpunkt natürlich schon ausgezogen.
Deswegen auch die Idee, dass sich Person B anmeldet und so der Zeitraum 01.01.2013 bis Einzug B außen vor bleibt, aber das hat ja nicht wirklich funktioniert.