gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: TimoWAF am 04. Januar 2014, 11:35
-
Person A hat sich befreien lassen wegen Bezug von Arbeitlosengeld 2.
Hat auch alles geklappt. Heute Post vom WDR...man kann sogar Widerspruch einlegen.
Person B (Vater) hat Rückstände 4. Quartal 2013, Renteneinkommen mit Unterhaltspflicht Ehefrau unter Pfändungsfreigrenze.
Person A und B wohnt in der gleichen Wohnung
1. Die Befreiung von der Rundfunkkbeitragspflicht nach § 4 Abs.1 1 Rundfunkstaatsvertrag gilt innerhalb der Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebene Volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Das heisst, dass Personen, die bei der Gewährung der Sozialleistung nicht berücksichtigt worden sind, den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zu zahlen haben.
2. Eine Befreiung ist PERSONENBEZOGEN und nichz auf andere Wohnungsinhaber übertragbar. Für die weiteren Wohnungsinhaber besteht Beitragspflicht, wenn der Antragsteller aus der Wohnung auszieht oder verstirbt. Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung bei einem der anderen Wohnungsinhaber vor, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Nun heisst es Person B muss weiter Befreiungsanträge versenden und bei Person A muss man den Widerspruchbescheid der Mitte Dezember abgeschickt wurde auf Beitragsbescheid vom 01.12.13
(http://abload.de/thumb/001_scan04.01.201410_i7cdb.jpg) (http://abload.de/image.php?img=001_scan04.01.201410_i7cdb.jpg)
(http://abload.de/thumb/001_scan04.01.201410_cnxdv.jpg) (http://abload.de/image.php?img=001_scan04.01.201410_cnxdv.jpg)
(http://abload.de/thumb/001_scan04.01.201410_3mqwb.jpg) (http://abload.de/image.php?img=001_scan04.01.201410_3mqwb.jpg)
-
Da hat jemand nur Nachweis erbracht, dass die Schutzgelderpressung nicht möglich ist. Das ist keine Befreiung.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7794.msg56363.html#msg56363
-
Person A ist klar das es nur eine ZEITLICHE Befreiung ist. Ende Februar muss erneut Antrag gestellt werden mit den ALG2-Bescheid.
Witzig ist es das 2 Briefe kamen, 1x mit WDR oben im Briefkopf (schwarz-weiss) und der andere Brief in Farbe von Beitragsservice
(http://abload.de/thumb/001_scan04.01.201410_iqud0.jpg) (http://abload.de/image.php?img=001_scan04.01.201410_iqud0.jpg)
-
Weil bei diesem Beitragsservice,die Linke nicht weiß,was die Rechte tut.Wegen Verschwendung von Rundfunkgeldern durch solche Portogebühren,müsste man sie noch anzeigen.
-
Witzig ist es das 2 Briefe kamen, 1x mit WDR oben im Briefkopf (schwarz-weiss) und der andere Brief in Farbe von Beitragsservice
Weil bei diesem Beitragsservice,die Linke nicht weiß,was die Rechte tut.Wegen Verschwendung von Rundfunkgeldern durch solche Portogebühren,müsste man sie noch anzeigen.
Das ist nicht so sehr witzig - auch wenn es eine Links-Rechts-Schwäche von Landesrundfunkanstalt und Beitragsservice offenbart ;)
Im Impressum des Beitragsservice unter
http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
ist nachzulesen
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
- "nicht rechtsfähig"
- "zum Zwecke des Einzugs"
Offizielle/ "rechtsverbindliche" Schreiben - insbesondere offizielle rechtsmittelfähige "Bescheide" - werden daher meines Wissens nach immer von der Landesrundfunkanstalt ausgestellt - wenn auch sie auf dem Papier des "Beitragsservice" ausgedruckt und in dessen Umschlägen per normalem Postversand versendet werden.
Schreiben, die ausschließlich vom "Beitragsservice" stammen und ausschließlich dessen Kennung tragen, sind meines wissens nach allenfalls informativen (wahlweise auch einschüchternden) Charakters - und dienen im wesentlichen dem (lediglichen?) "Einzug" der sogenannten "Rundfunkbeiträge".
Aufgrund dieses "nicht-rechtsfähigen" Status sind "GEZ" bzw. neu "Beitragsservice" für mich *keine* Kommunikationspartner!!!
Alle wichtigen Schreiben gehen an die jeweilige *LANDESRUNDFUNKANSTALT* - allenfalls im Verteiler auch an den "Beitragsservice" - zur Kenntnis und zum glaubwürdigeren Nachweis der Zusendung - und zum ***NERVEN*** ;)
Jegliche BlaBla-Schreiben sind vertane Liebesmüh.
Wichtig ist für mich nur *offizieller* Schriftverkehr ...
-
Aufgrund dieses "nicht-rechtsfähigen" Status sind "GEZ" bzw. neu "Beitragsservice" für mich *keine* Kommunikationspartner!!!
Alle wichtigen Schreiben gehen an die jeweilige *LANDESRUNDFUNKANSTALT* - allenfalls im Verteiler auch an den "Beitragsservice" - zur Kenntnis und zum glaubwürdigeren Nachweis der Zusendung - und zum ***NERVEN*** ;)
Jegliche BlaBla-Schreiben sind vertane Liebesmüh.
Wichtig ist für mich nur *offizieller* Schriftverkehr ...
Das passt denn Person B um bei diesen Beispiel zu bleiben, dessen BEITRAGBESCHEID..kam auch vom WDR. Wobei man aber erwähnen muss das in der Rechtsbelehrung trotzdem der Beitragsservice als Adressat des Widerspruchs genannt wird.
Dahin ging auch der Widerspruch also muss es weitetgeleitet werden. Wird ja wohl auch denn der Antrag auf Befreiung bei Person A ging ja auch mit zum WDR obwohl an den Beitragservice gesendet wurde.
-
Frage
Westdeutscher Rundfunk
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice WDR
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel. 0221/ 567 89 71 9
Fax 0221/ 220 63 21
beitragsservice@wdr.de
Demnach wäre das also der Schreibpartner von Person B? Person B könnte dann dort nochmal den Widerspruch+Aussetzung der Vollstreckung hinfaxen aber kann eigentlich auch einfach weiter warten (Versand Mitte Dezember)
-
Sorry
Sollte dann zukünftig alles hierhingehen
7) Nordrhein-Westfalen
Westdeutscher Rundfunk Köln
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
50600 Köln
Besucheradresse:
Appellhofplatz 1
50667 Köln
T (0221) 220-0
F (0221) 220-4800
redaktion@wdr.de
www.wdr.de
-
(http://abload.de/thumb/receiptimagea5uya.gif) (http://abload.de/image.php?img=receiptimagea5uya.gif)
(http://abload.de/thumb/001_scan09.01.201410_k3kvr.jpg) (http://abload.de/image.php?img=001_scan09.01.201410_k3kvr.jpg) (http://abload.de/thumb/002_scan09.01.201410_i4jfu.jpg) (http://abload.de/image.php?img=002_scan09.01.201410_i4jfu.jpg)
Drecksbande
Da hat einer unterschrieben er hätte die Post am 30.12.13 erhalten? Im anderen Schreiben was vorliegt steht: Sie haben am am 14.12.13 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gestellt. Dieser ist am 18.12.13 eingegangen......................SEHR WITZIG