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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: vital am 01. Januar 2014, 01:19
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Hallo,
Person A, hauptberuflich geringverdiener Selbständiger hattte im Jahr 2013 nur noch etwa 9.000 Euro Verdient (demnach monatlich ca. 750 Euro), wovon noch diverse Kosten (Miete, Strom, Steuerberater, Essen...) abgezogen werden müssen. Person A bezieht keine Hilfeleistung vom Staat und lebt - neben den oben genannten Verdienst - von erspartem Geld, wo die Selbständigkeit noch besser lief.
1) Hat Person A Anspruch auf Befreiung von dem Beitragsservice?
2) Oder kann Person A zumindestens auf ein kleineren Abschlag hoffen?
3) Sofern Person A Anspruch auf eine Befreiung hätte, könnte dieser die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen für das Jahr 2013 fordern?
Danke.
Gruß
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Person A, hauptberuflich geringverdiener Selbständiger hattte im Jahr 2013 nur noch etwa 9.000 Euro Verdient (demnach monatlich ca. 750 Euro), wovon noch diverse Kosten (Miete, Strom, Steuerberater, Essen...) abgezogen werden müssen. Person A bezieht keine Hilfeleistung vom Staat und lebt - neben den oben genannten Verdienst - von erspartem Geld, wo die Selbständigkeit noch besser lief.
1) Hat Person A Anspruch auf Befreiung von dem Beitragsservice?
2) Oder kann Person A zumindestens auf ein kleineren Abschlag hoffen?
3) Sofern Person A Anspruch auf eine Befreiung hätte, könnte dieser die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen für das Jahr 2013 fordern?
Wenn Person A Rundfunk konsumiert, Zigaretten raucht oder Bier trinkt, müsste er dafür selbstverständlich genau so zahlen wie für sein Essen oder seinen Steuerberater, auch wenn er arm ist. Arme bekommen ihr Essen nicht gratis: wieso sollten sie unnötigen, schädlichen Luxus gratis bekommen? Einige arme Rundfunkverbraucher werden leider von der Abgabe befreit. Dann müssen nach der jetzigen Regelung Nicht-Verbraucher, sogar arme Nicht-Verbraucher, für ihren Rundfunkkonsum zahlen.
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Wenn Person A etwa auf dem Level von einem Hartz 4 Empfänger steht - obwohl er arbeitet - und sich ein Hartz 4 Empfänger von dem Beitragsservice befreien lassen kann, der obendrein die Wohnung, Nebenkosten, Krankenkasse (...) alles frei hat, ja dann wirkt das auf Person A schon ziemlich seltsam.
Gruß
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Das Problem ist doch, dass jeder Arbeitnehmer, jeder Arbeitslose und jeder Hartz4er ja im Prinzip weiss welches monatliche Nettoeinkommen er hat. Ein Selbständiger weiss in der Regel nie was er im laufenden Jahr verdienen wird und was dann sein umgerechnetes "Monatsnettoeinkommen" ist. Es gibt auch Gewerke mit starken saisonalen Umsatzschwankungen .. da können im Sommer mal paar Tausend € im Monat reinkommen, im Winter stehen dann vielleicht paar Tausend € Minus im Monat in den Büchern. Deshalb zahlt man dort ja auch erst später die Einkommenssteuer. Nur wird das beim Rundfunkbeitrag nirgends berücksichtigt.
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Frage doch einfach mal bei den Herrschaften vom BS an , wie sich diese eine Lösung in deinem Fall vorzustellen gedenken. Sicher erhältst du von denen eine Antwort , nach der du genauso schlau bist wie schon vorher. Teile diesen dann mit , dass du dir nicht mehr länger den Kopf darüber zerbrichst , wofür sie eigentlich zuständig sind. Du zahlst solange nichts , bis sie dir einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet haben. Anderenfalls erklärst du dich aufgrund unklarer Zahlungsmodalitäten von deren Zahlungsraster ausgegrenzt und nicht erfasst. Du begehrst bei weiteren Zahlungsaufforderungen eine Klärung vor Gericht und zahlst bis dahin einfach gar nichts mehr. Vielleicht rutscht bei denen dann mal ein Zahnrad einen Zacken weiter und du erhältst eine konstruktive Antwort.
Im übrigen zahlst du ja schon die widersinnige Betriebsstättenabgabe . Damit allein würde ich schon alle Ansprüche des BS gegen dich als abgegolten betrachten. Dieser doppelten Bezahlerei gehört eh viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt und dagegen angekämpft !
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Mit 750 Eppen bist du unter der Pfändungsgrenze, zeig denen den Stinkefinger und zahl nix!
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Frage doch einfach mal bei den Herrschaften vom BS an , wie sich diese eine Lösung in deinem Fall vorzustellen gedenken.
Und was sagt man der Kassiererin im Supermarkt, wenn man arm ist und sein Bier nicht zahlen will? Dass andere freies Bier bekommen?
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Und was sagt man der Kassiererin im Supermarkt, wenn man arm ist und sein Bier nicht zahlen will? Dass andere freies Bier bekommen?
Leider gibt es auch unter den Armen eine interne "Zweiklassengesellschaft" , die einen beantragen und nehmen was ihnen Vater Staat sozial großzügig zugesteht (incl.Befreiung) , die anderen verzichten darauf freiwillig aus Scham , Stolz oder unfreiwillig aus Unwissenheit(Rentner).
Dafür kann man aber weder den einen noch den anderen einen Vorwurf machen oder gar Schuld für die schlechtere oder bessere Lage des anderen zuschieben.
Das ist ein hausgemachtes Problem unseres "demokratischen Sozialstaates". Die jetzt immer mehr zu Tage tretende Armut ist auch ganz klar eine Folge der von Schröders SPD in Gang gebrachten Niedriglohnpolitik nach Zusammenfassung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Hartz4.
Nun haben die Verursacher endlich ihren gravierenden Fehler der Vergangenheit revidiert und den dringend notwendigen Mindestlohn auf den Weg gebracht. Damit verschwindet hoffentlich bald der skandalöse "Aufstocker" Begriff und es erübrigt sich von selbst ein Großteil der Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. ..... Wenn die andere Partei mit dem S im Namen nicht sinnlos hinauszögert !
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Nun haben die Verursacher endlich ihren gravierenden Fehler der Vergangenheit revidiert und den dringend notwendigen Mindestlohn auf den Weg gebracht. Damit verschwindet hoffentlich bald der skandalöse "Aufstocker" Begriff und es erübrigt sich von selbst ein Großteil der Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. ..... Wenn die andere Partei mit dem S im Namen nicht sinnlos hinauszögert !
Und die Befreiung von Bier-Zahlen? Wann kriegen wir endlich Bier gratis?
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Und die Befreiung von Bier-Zahlen? Wann kriegen wir endlich Bier gratis?
Und was sagt man der Kassiererin im Supermarkt, wenn man arm ist und sein Bier nicht zahlen will? Dass andere freies Bier bekommen?
Sag mal, was willst du eigentlich?
Wenn ich Bier trinken will, kauf ich mir welches, und wenn ich keins trink, zahl ich auch nicht dafür!
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Leider gibt es auch unter den Armen eine interne "Zweiklassengesellschaft" , die einen beantragen und nehmen was ihnen Vater Staat sozial großzügig zugesteht (incl.Befreiung) , die anderen verzichten darauf freiwillig aus Scham , Stolz oder unfreiwillig aus Unwissenheit(Rentner).
Nein, das stimmt so nicht. Person A kann natürlich einen Hartz IV Antrag stellen und sich dann befreien lassen. Schwierigkeit ist, dass die Hartz IV Ämter dazu angehalten sind, Selbständigen grundsätzlich zu misstrauen, denn diese könnten ja die Zahlen so frisieren, dass am Ende Leistungen bezogen werden können.
Natürlich ist es theoretisch möglich, dennoch einen Hartz IV Antrag durchzuboxen, praktisch gesehen lohnt sich der Aufwand für einen "selbständigen Aufstocker" jedoch nicht.
Insofern ist die Behauptung Blödsinn, viele Menschen würden aus Stolz oder Unwissenheit kein Hartz IV beantragen. Gerade für Selbtändige ist es praktisch unmöglich, Hartz IV zu erhalten.
Das ist auch einer der großen Haken an dem "Einfach. Für alle" Befreiungsantrag von den Rundfunkgebühren. Obwohl vielen Selbständigen eine Befreiung aus sozialen Gründen zusteht, wird ihnen diese nicht gewährt, da die Hartz IV Ämter angehalten sind, Selbständigen möglichst hohe Hürden zu stellen.
Und die Befreiung von Bier-Zahlen? Wann kriegen wir endlich Bier gratis?
In gewisser Weise richtig, wer Fernsehen konsumiert soll auch zahlen - dennoch in diesem Fall ein gutes Beispiel, dass es mit der propagierten "sozialen" Neuregelung der Rundfunkgebühren "Einfach. Für alle" nicht sonderlich weit her ist. Eine grundsätzliche Reform muss her, möglichst die Privatisierung. Damit dieser Unfung endlich beendet wird.
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Zitat vital:
1) Hat Person A Anspruch auf Befreiung von dem Beitragsservice?
2) Oder kann Person A zumindestens auf ein kleineren Abschlag hoffen?
3) Sofern Person A Anspruch auf eine Befreiung hätte, könnte dieser die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen für das Jahr 2013 fordern?
Hallo,
1) Person A hat Anspruch, wenn Sie nur noch 3200€ besitzt
( gesetzlich zugestandenes Vermögen), alles Weitere,
Auto, Wertgegenstände u.s.w., gehören zum *verwertbaren Vermögen *
und müssen auf Forderung des Sozialamt zu Geld gemacht werden, bevor die
* behördlich anerkannte Bedürftigkeit * erreicht ist.
2) Es gibt keinen Abschlag.
3) Es gibt keine Rückzahlung geleisteter Beiträge.
Vor Person A liegt also ein Weg, den nur wenige gewillt sind
zu gehen, darauf hofft auch der Beitragsservice.
Also Hintern hoch und Zähne auseinander.
Einzugsermächtigung aufheben, Klageweg beschreiten,
Anträge beim SA stellen, die "Ängstlichen"
können Ratenzahlungen ( 8 € p/Monat) fordern u.s.w.
Wir können von keiner Stelle auf Unterstützung hoffen,
Die *Volksvertreter* halten sich weiter aus der von Ihnen
verursachten Sache heraus, der Dünnpfiff bei *abgeordnetenwatch*
steht dabei für die Haltung unserer * Angestellten*.
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Sag mal, was willst du eigentlich?
Wenn ich Bier trinken will, kauf ich mir welches, und wenn ich keins trink, zahl ich auch nicht dafür!
Bier wird langsam zu teuer. Etwas gegen Ladendiebstahl muss gemacht werden. An der Kasse zu zahlen ist außerdem zu kompliziert. Es wäre gerecht, wenn alle Haushalte ein Bierbeitrag zahlen: Einfach, für alle. Einige Armen könnten befreit werden.
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Bier wird langsam zu teuer. Etwas gegen Ladendiebstahl muss gemacht werden. An der Kasse zu zahlen ist außerdem zu kompliziert. Es wäre gerecht, wenn alle Haushalte ein Bierbeitrag zahlen: Einfach, für alle. Einige Armen könnten befreit werden
In diesem Fall hilft nur eine Radikalkur.
Bitte von Bockbier auf Alkoholfrei umsteigen !
(Dann klappt es auch mit der Rechtschreibung besser.)
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(Dann klappt es auch mit der Rechtschreibung besser.)
@mickschecker und manch anderer hier:
Sophia.Orthoi ist ein sehr redliches Mitglied des Forums - praktisch ein Urgestein, mit sehr feinen analytischen Beobachtungen, die schon vieles an diesem Konstrukt namens "Rundfunkbeitrag" entlarvt und entblößt haben.
Umso beachtenswerter, da Sophia.Orthoi offensichtlich eben nicht Deutsch-Muttersprachler, an Ausdrucksweise aber so manch einem Deutsch-Muttersprachler überlegen ist. Einmal ein kleiner grammatikalischer "Lapsus" ist da wohl zu verschmerzen, oder? :)
Bitte seid etwas zurückhaltender in Euren mitunter vorschnellen, unterschwelligen Äußerungen.
Mitunter schützt einen davor auch ein Blick in die bisherigen Kommentare des jeweiligen Mitglieds.
Wir gehören hier zusammen wie Pech und Schwefel, vergesst das bitte nicht ;) :D
In diesem Sinne uns allen noch mal alles Gute und gutes Durchhalten für 2014!
Und jetzt gern wieder zum eigentlichen Thema... :)
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Sophia.Orthoi ist ein sehr redliches Mitglied des Forums - praktisch ein Urgestein, mit sehr feinen analytischen Beobachtungen, die schon vieles an diesem Konstrukt namens "Rundfunkbeitrag" entlarvt und entblößt haben.
Umso beachtenswerter, da Sophia.Orthoi offensichtlich eben nicht Deutsch-Muttersprachler, an Ausdrucksweise aber so manch einem Deutsch-Muttersprachler überlegen ist. Einmal ein kleiner grammatikalischer "Lapsus" ist da wohl zu verschmerzen, oder? :)
Wenn sie im Gegenzug die Nummer mit dem Bier ad akta legt, is alles in Butter! :-*
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Nun haben die Verursacher endlich ihren gravierenden Fehler der Vergangenheit revidiert und den dringend notwendigen Mindestlohn auf den Weg gebracht.
Die Folge wird bloß sein, dass die Probleme noch weiter nach unten verschoben werden. Zahlen werden das halt die, die deswegen garkeine Arbeit mehr finden. Hat aus deren Sicht aber den Vorteil, dass die Opfer des Arbeitsverbots in die Bürokratie gezwungen werden und überwacht werden können. Dann kriegt man sie auch in Köln registriert.
Übersehn haben sie bloß die, die aus der verstärkten Arbeitsprostitution (wenn man bei der Bezahlung keine Freiheit mehr hat, wird man natürlich auch anderweitig mehr in die Vorgaben gepresst) in die Selbstständigkeit flüchten (um die geht es ja auch hier). Die wollen in der Regel kein Bier vom Staat, aber sie wollen auch keins für andere zahlen. Das sind nicht viele, aber wenn sie immer stärker schikaniert werden, wird es irgendwann richtig krachen.
Wobei ich nicht in jedem Fall gegen einen annähernden gesellschaftlich verordneten Zwangskonsum bin (minimale Krankenversorgung wär etwa so ein Fall). Aber dann muss es auch aus allgemeinen einkommensabhängigen Steuern finanziert werden. Meinetwegen könnten sie das auch beim Rundfunk so machen, obwohl ich ihn weder brauch noch will.
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Bei den Krankenkassenbeiträgen ist das heute aber schon so, dass bei Selbständigkeit auch der Beitragssatz verringert werden kann.
http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/beitragsbemessung/
Das muss jedoch immer extra beantragt werden.
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Aber dann muss es auch aus allgemeinen einkommensabhängigen Steuern finanziert werden. Meinetwegen könnten sie das auch beim Rundfunk so machen, obwohl ich ihn weder brauch noch will.
Ich kann nicht anders , muss auch hier meinen Senf dazu geben. Mit einer einkommensabhängigen Finanzierung des Rundfunkbeitrages könnten sich bestimmt viele anfreunden , ein wichtiges Kriterium der Unzufriedenheit wäre damit genommen und ein Schritt näher dran an einer gerechteren Lösung des Problems. Zumindest eine denkbare Option für eine eventuelle Zwischenphase bis zur endgültigen Abschaffung des Rundfunkbeitrages und der früher oder später unvermeidbaren Privatisierung des ÖRR. Der Hickhack um Steuer oder nicht , ließe sich doch mit irgend einem geschickten Winkelzug auch in die Reihe bekommen. Mit dem passend machen hat man doch in ÖRR-Kreisen schon gewisse Übung und Erfahrung gesammelt. Warum sollte denn das nach dem Muster üblicher Abzüge wie bei den SV-Beiträgen und der Lohnsteuer nicht auch beim Rundfunkbeitrag möglich sein.
Oh Nein , das will man beim ÖRR gar nicht so haben . Zwar hätte man in der unteren Hälfte mehr Ruhe drin , aber damit den Sturm der Entrüstung aus der oberen Hälfte auf dem Hals. Es käme zu einer noch größeren Flut von Klagen mit dem dann entsprechend nötigem und reichlich vorhandenem Druckmittel , der Macht des Geldes. Das Kartenhaus ÖRR fängt mächtig an zu wackeln und klappt gnadenlos zusammen.
Also bleibt es vorerst beim jetzigen Zustand . Der Bettellohnempfänger knapp über Hartz4 zahlt das gleiche wie der prächtig verdienende Edelfuzzi in seiner riesigen Protzervilla.
Der eine ärgert sich ständig über das zwangsverschenkte Geld , der andere lächelt abwertend über die Peanuts aus der Portokasse.
Der eine kann sich keinen Anwalt leisten und sein Recht erkaufen , der andere hat Anwalt und Steuerberater in der Schweiz.
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Bei den Krankenkassenbeiträgen ist das heute aber schon so, dass bei Selbständigkeit auch der Beitragssatz verringert werden kann.
http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/beitragsbemessung/
Das muss jedoch immer extra beantragt werden.
Na, nicht wirklich.
Wer als selbständiger "freiwillig" Versicherter bei der GKV keinen Einnahmenachweis
(z.B. Steuererklärung) vorlegt, zahlt den Höchstbetrag gemäß Beitragsbemessungsgrenze
z.Zt. etwas über 600 Euro.
Wer weniger als die Beitragsbemessungsgrenze als Einnahmen hat, der gibt seine
"Geringer-Einnahmen" i.d.R. der Krankenversicherung bekannt - und kommt dann auf einen
geringeren Beitrag. Also die ca 15 + 2%. Das ist das, was Du "Ermäßigung" nennst.
Es gibt aber - das ist auch schwer vorstellbar für viele - es gibt aber Menschen, die
selbständig sind und weniger als das Mindesteinkommen von 2021,50 Euro zur Verfügung
haben. Diese Menschen müssen an die Krankenversicherung trotzdem soviel zahlen, als
hätten sie diese 2021,50 Euro "Mindesteinkommen". Und da gibt's keine Ermäßigung.
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Der Staat typisiert die Bürger. Jeder Bürger ist entweder Beamte, oder hat eine sichere, gut bezahlte Stelle, oder ist selbständig und daher reich, oder ist arm und daher Sozialhilfeempfänger. Andere Möglichkeiten darf es nicht geben. Wenn jemand zu einem dieser Typen nicht passt, wird zu einem Typ gezwungen: sehen wir nicht beim Beitragsservice, dass sie uns Zeit geben, um Sozialleistungen zu beantragen, wenn wir einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefalls stellen?
Deswegen werden Selbständigen für die Berechnung des Beitrags zur Krankenkasse ein Einkommen unterstellt, das sie nicht unbedingt haben. Deswegen ist für die Rundfunkanstalten jeder arme Bürger unbedingt Sozialhilfeempfänger, alle anderen haben Geld sogar für nichts zu verschenken.
In Deutschland gibt es keinen Platz für Menschen, die aus irgendeinem Grund mit wenig Geld leben wollen. Keinen Platz für Mönche, Künstler, Wissenschaftler, die mit ihrer Zeit und Arbeit zu etwas Anderes streben als Geld zu verdienen. Keinen Platz für Selbständigen, die ihre Arbeit weniger wegen des Geldes, sondern aus Überzeugung machen, auch dann, wenn sie weniger als Sozialhilfeempfänger verdienen. Geld, viel Geld braucht jeder, weil ja alles käuflich ist. Der Staat diktiert uns, was ein normales, zu strebendes Leben ist. Vorbilder findet man im Rundfunk, und Rundfunk müssen wir konsumieren.
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Der Staat typisiert die Bürger. Jeder Bürger ist entweder Beamte, oder hat eine sichere, gut bezahlte Stelle, oder ist selbständig und daher reich, oder ist arm und daher Sozialhilfeempfänger. Andere Möglichkeiten darf es nicht geben. Wenn jemand zu einem dieser Typen nicht passt, wird zu einem Typ gezwungen: sehen wir nicht beim Beitragsservice, dass sie uns Zeit geben, um Sozialleistungen zu beantragen, wenn wir einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefalls stellen?
Sehr schön. Diese Schematisierung ist einer der Knackpunkte, ob Rundfunkbeitrag oder Krankenversicherungspflicht und genau das Problem um das es sich dreht.
Welche Lebensmodelle, welche Lebensentwürfe sind in Deutschland (noch) zulässig und welche nicht, für welche Bevölkerungsgruppen wird Politik gemacht und welche Menschen bleiben außen vor, da sie nicht ins Raster passen, nicht Zielgruppe der Politik sind.
Und der wirtschaftliche Aspekt darf niemals vergessen machen, dass die öffentlich-rechtlichen Medien genau hier ihre "meinungsbildende" Stoßrichtung haben: Was für Lebensentwürfe darf es in Deutschland noch geben? Die Antwort ist klar: Beamte, gut bezahlte Angestellte mit maximal zwei Kindern, die in Ganztagsschulen und Krippen untergebracht sind. Diese Personenengruppen werden von CDU, SPD und Grüne bedient.
Dann gibt es erfolgreiche mittelständische Unternehmer, diese werden von der FDP bedient.
Und dann haben wir noch die Armen, sogenannte Hartz IV Empfänger, diese werden von der Linken abgefertigt.
Alle anderen Menschen: (Lebens)Künstler, Wissenschaftler, Familien mit Patchworkeinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Kleinstunternehmer sind in diesem Land nicht erwünscht und ihnen wird das Leben so schwer wie möglich gemacht. Auch deswegen ist es wichtig, gegen den Rundfunkbeitrag zu kämpfen und sich diese menschenverachtende Propaganda nicht länger gefallen zu lassen.
In Deutschland muss auch Platz für Menschen sein, die nicht ins Schema: Beamter / Angestellter / mittelständischer Unternehmer / Hartz IV'ler passen.
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@syna
die 2021,50 respektive 2.073,75 € sind jedoch nicht immer in Stein geschlagen, es geht wenn man sich informiert und alle weiteren Voraussetzungen respektive Rahmenbedingungen stimmen auch günstiger
http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/selbststaendige/geringe-einnahmen/461824
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die 2021,50 respektive 2.073,75 € sind jedoch nicht immer in Stein geschlagen, es geht wenn man sich informiert und alle weiteren Voraussetzungen respektive Rahmenbedingungen stimmen auch günstiger
http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/selbststaendige/geringe-einnahmen/461824
Man ist reich, man beweise denn das Gegenteil. Nicht alles gilt als Beweis. Dann kann man die Ermäßigung beantragen. Der Antrag muss nicht stattgegeben werden. Ist es nicht genau so mit dem Rundfunkbeitrag?
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selbstständig bedeutet halt selbst und das ständig ;-) es ist ganz einfach in dem Fall bei der Krankenkasse so, dass von einem Wert X ausgegangen wird, welcher erreicht werden soll, das man weniger hat gilt anzuzeigen.
Wenn es genau anders herum wäre, wer würde denn anzeigen, dass er mehr hat und deswegen auch mehr zahlen müßte ... dieses System haben wir bei den Steuern und dort funktioniert es auch nicht ;-)
Und es ist nicht das gleiche System wie bei den Rundfunkbeiträgen.
Die Forderungen hier sind ja völlig einkommensunabhängig, mal von den wenigen H4 Fällen und Bafög beziehenden Studenten, und von den nachweislich wirklich zu 100% Schwer beschädigten Personen abgesehen, sollen doch "fast" "alle" das gleich zahlen, obwohl, nein jeder Haushalt soll jetzt das gleiche zahlen. Naja nicht zu Ende gedacht wurde das. Hoffen wir auf vernüftige Richter.
Gegen eine mögliche Ungleichbehandlung bei den Krankenkassenbeiträgen kann sicherlich auch Klage erhoben werden.
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Und es ist nicht das gleiche System wie bei den Rundfunkbeiträgen.
Genau das gleiche nicht, aber es gibt ähnliche Ansätze.
Etwas muss man aber immer präsent haben, wenn man argumentiert: worum es eigentlich geht.
Bei der Krankenversicherung geht es um Gesundheit.
Beim Rundfunkbeitrag um Rundfunk, um angeblich etwas Wichtiges für unsere Demokratie und Erwerbstätigkeit, angeblich um Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Er ist unabhängig vom Staat. Unter diesen Voraussetzungen macht die Politik Gesetze und urteilt das Bundesverfassungsgericht: Unter völlig falschen Voraussetzungen.
Unabhängig vom Staat?! Da stecken alle Berufspolitiker. Information, Bildung und Kultur im Rundfunk reduziert sich auf Unterhaltung. Selbst die Berichtserstattung über das Leiden von Menschen ist in der Regel nichts als geschmacklose Unterhaltung. Sehr gut beschrieben steht es hier:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rundfunk-schon-gezuernt-12023234.html (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rundfunk-schon-gezuernt-12023234.html)
Über diese Sache, über Rundfunk, über dieses Bier beschäftigt sich die Politik und die Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht, als wäre etwas ganz Ernstes. Deswegen diese Zwangsabgabe und diese "Befreiungen" (der nicht freien Bürger).