gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: lvn am 24. Dezember 2013, 22:42
-
Gudde aller seitz
Person a und b wohnen seit 1.2.2013 in Stadt b seit dem hat Person a ein Brief erhalten und Person Ca. 5 Briefe erhalten das man Angaben machen muss wegen dem neuen rundfunkbeitrag . Jetzt hat Person a wieder einen Brief erhalten aber diesmal steht was neues drinne Zitat : sollten sie nicht innerhalb von VIER WOCHEN antworten , gehen wir davon aus, das eine ANMELDUNG für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine anmeldebestästigung mit zahlungsinformationen .
Hat jemand Vllt. So ein Brief schon erhalten und was würdet ihr Person b raten ?
Person b bedankt sich schon mal im vorraus
-
abwarten, was in 4 wochen kommt, erst wenn dort auch eine Rechtsbelehrung mit dabei ist sollte reagiert werden. Normal dürfte aber auch in 4 Wochen keine automatische Anmeldung passieren, weil so etwas laut diesem Vertrag überhauptgar nicht vorgesehen ist. Insofern sind das auch jetzt wieder aus meiner Ansicht (nicht rechtsverbindlich) nach lediglich Panikmachbriefe, genau so wie die immer bedrohlicher werdenden Briefe von dubiosen Inkassovereinen. Auch kam der Brief sicherlich wieder mit Infopost (Werbung) kann Person A lesen müsste es sicherlich aber nicht ;-), weil allgemein Werbung!
Wenn Person A möchte, dann könnte diese noch die Personen D E F bis Z aufklären, falls diese noch zahlen und das ganze per Lastschrift. Prüfen ob es möglich ist für dieses Jahr doch den gesamten "Beitrag" zurück buchen zu lassen. Mehr dazu im Post http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.0.html
-
Hi
Ich kenne auch eine Person Z. Person Z ist umgezogen und hat einen Nachsendeantrag und hatte das oben beschriebenen Schreiben nachgesendet bekommen.
Eigentlich wollte er den Brief als unbekannt Verzogen zur Post bringen hat Ihn dann aber doch auf gemacht.
Was soll Person Z jetzt machen`?
-
Siehe hier, da wird das Thema behandelt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.msg56152.html#msg56152
-
Hallo,
vielleicht auch von mir eine Ergänzung zu der eigentlichen Frage:
Zur Klärung welche Verhältnisse bis jetzt bestehen:
Mit 18 das elterliche Wohnhaus verlassen (das war 2009), innerhalb Bremen eine Wohnung bezogen und irregulär Briefe von der damaligen GEZ erhalten welche zur Zahlung auffordern.
Ich habe diese Schreiben die immer nur den selben Inhalt hatten bis zum 01.01.2014 Ignoriert und immer gleich in den Müll geschoben, jedoch vorher geöffnet um sicher zu gehen, dass es den gleichen Inhalt hat.
2012 bin ich nach Bayern gezogen mit Nachsendeantrag.
Seit dem 01.01.2013 haben sich die GEZ nie wieder bei mir gemeldet und auch nie eine Nachzahlung angefordert.
Ich habe im Jahr 2013 (seit dem neuen Beitrag) immer alle 3 Monate ein Schreiben an, ich glaube es war "Wohnungsinhaber" bin mir aber nichtmehr sicher alle 4 Schreiben sind bereits im Müll, erhalten.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten am 06.01.2014 "Bestätigung der Anmeldung" im Text darunter findet sich dann so etwas wie, "wir haben sie seit dem 01.01.2013 um Angaben gebeten, diese sind bis zum 05.01.2014 nicht erfolgt insofern haben wir sie angemeldet."
(Achtung dies war nicht der genaue Satzlaut, dies muss ich erst Entschlüsseln, nachdem ich alle Briefe von denen so gerne zerreiße und wie kostenloses Konfetti behandel)
Kurz drauf habe ich ein Schreiben mit den Ausstehenden Forderungen (seit dem 01.01.2013) erhalten, rund 200 € die sie nun bis zum 14.01.2014 überwiesen haben wollen unter der mir nun zugeteilten Nummer, welche ich nie beantragt hatte.
Bisher habe ich noch nie ein Schreiben von denen erhalten mit einer Rechtsbelehrung, lediglich deren Erklärungen warum man das umbedingt bezahlen muss sind enthalten gewesen, teils in mehrfacher Ausfertigung.
Ich hoffe das beschreibt in Etwa den erklärlichen Ablauf.
Nun zum weiteren Vorgehen, bisher habe ich mir das Forum noch nicht gänzlich durchgelesen, dabei bin ich noch, bisher würde ich aber vermutlich alles weiterlaufen lassen wie die Jahre zuvor.
Und nebenbei eruieren woher die plötzlich meinen Vornamen wissen, dieser ist das einzige was bisher nirgends einsehbar gewesen ist, insofern muss da jemand gequatscht haben müssen und da ist mir so ziemlich egal welche Institution oder Person, da werden Konsequenzen gezogen werden müssen.
Fragt sich für mich nur wer es sein könnte, hier im Forum hab ich eine gute Liste gefunden gehabt aber die meisten von den aufgezählten Posten habe ich einvernehmlich darauf hingewiesen Verschwiegenheit gegenüber jedem und allem zu wahren.
soweit erstmal von mir.
vielleicht hilfts oder fragt wenn etwas unklar ist.
-
Könnten die beiden Schreiben also das vom 6.1.2014 und das darauf folgende gescant die persönlichen Daten unkenntlich gemacht und das dann hoch geladen werden. Wenn ja alle Seiten, Vorder und Rückseiten sofern da Inhalt voranden ist, das Hochladen hilft zum Verstehen, danke.
Ist eine Rechtsbelehrung bei beiden Schreiben dabei, oder gar nicht, oder nur bei einem?
Ist die Information wohin der Wiederspruch zu senden ist und Angabe der Frist dazu enthalten?
Die Frage ist, ob das jetzt schon ein "Verwaltungsakt" ist, gegen welchen mit Fristwahrung ein Wiederspruch einzulegen ist, das kann ich noch nicht beurteilen.
Wenn das nicht so wäre stellt es aus meiner Sicht eine reine Zahlungsaufforderung dar, auf welche seitens des Beitragsservice bei Nichtzahlung irgendwann eine Mahnung folgt, welche dann eine Rechtsbelehrung enthalten sollte, gegen diese ist in jedem Fall direkt Wiederspruch einzulegen. Genauso, wie das alle machen, welche sich selbst angemeldet haben aber nicht zahlen werden. -->
Der Weg an sich ist ungefähr so,
Person A: warten, oder direkt Wiederspruch senden und richtigen Bescheid anforden
---- dann kann ungefähr das folgen ---
Beitragsservice: Mahnung,
Person A: Wiederspruch
Beitragsservice: Mahnung,
Person A: Wiederspruch
Beitragsservice: Mahnung,
...
---kann Ende ---
bis Beitragsservice irgendwann: Beitragsbescheid
Person A: Wiederspruch mit Forderungsaussetzung
Beitragsservice: Wiederspruchsablehnung ...
Person A: Klage
Falls der Beitragsservice versucht die Mahnung ohne richtigen Bescheid direkt zu vollstrecken ... dazu gibt es bereits Hinweise, wie das abgewehrt wird.
-
Ich nehme einfach mal an, dass PersonX mit mir spricht.
Für diesen Fall folgende Aussage:
Ich werde es versuchen können, die beiden Zettel zu scannen, dann ein Programm zu unkenntlich machen zu gebrauchen und es im Anschluss hochzuladen.
Ist eine Rechtsbelehrung bei beiden Schreiben dabei, oder gar nicht, oder nur bei einem?
Ist die Information wohin der Wiederspruch zu senden ist und Angabe der Frist dazu enthalten?
Wie ich in meinem Beitrag geschrieben habe ist bisher noch keine Rechtsbelehrung jemals bei mir angekommen.
Und somit erübrigt sich die zweite Frage genauso.
Ich denke ich lade die Zettel erstmal hoch und dann schauen wir weiter.
-
Auch Person A hat erneut einen Brief des "Beitragsservices" erhalten. Letztes Jahr erhielt Person A 3 relativ freundliche Schreiben, dass sie doch bitte ihre Geräte anmelden soll (ähnliche Schreiben, wie die Jahre zuvor noch von der GEZ).
In dem aktuellen Schreiben wird Person A nun auch mit einer automatischen Anmeldung gedroht. Person A hat sich jetzt ein wenig schlau gemacht zum neuen Rundfunkbeitrag, ist allerdings weiterhin unsicher, wie sie nun vorzugehen habe.
Person A ist Studentin und bezieht noch bis Ende des Jahres BAföG und wäre rein theoretisch vom Rundfunkbeitrag befreit. Danach wird Person A ins Berufsleben starten (hat bereits eine Jobzusage).
Person A stehen 2 Wege offen:
1.) Nichts tun und abwarten. Dann weitersehen.
2.) Anmelden und gleichzeitig Befreiung beantragen (wäre auch für das komplette Jahr 2013 befreit, lediglich im Jahre 2012 fehlen mir ca. 5 Monate, in denen ich allerdings nachweislich nicht in Deutschland lebte). Darüber hinaus, die Zahlung unter Vorbehalt beantragen.
Wozu würdet ihr Person A raten? Und was passiert voraussichtlich, wenn Person A sich für 1.) entscheidet.
-
Eine sinnvolle Vorgehensweise wäre: Weiter nicht reagieren, bis tatsächlich eine Zwangsanmeldung kommt. Dann die nachfolgenden Bettelbriefe mit Kontostand abwarten und weiter ignorieren, bis der eigentliche Beitragsbescheid kommt. Diesem dann aus zwei Gründen widersprechen: 1. Zwangsmeldung war rechtswidrig, Gesetz sieht andere Möglichkeiten vor. 2. Rundfunkbeitrag ist
verfassungwidrig - also die klassische Argumentationsschiene -.
Es gilt ferner grundsätzlich: Wer vorher reagiert und schreibt, outet sich und ist sofort voll im Datensystem drin.
Es würde mich nicht mal wundern, wenn diese Methode ein neuer Trick der Juristen des Beitragsservice ist, um die noch nicht zahlungwilligen "Schäfchen" zu outen bzw. sich idealerweise
selber outen zu lassen.
Man darf nie vergessen, mit wem man es zu tun hat. Tarnen, Tricksen, Täuschen und Azocken ohne Rücksicht mit System, List und Tücke.
-
Moin Community ;-)
Nachdem ich einige Zeit stiller Mitleser war, habe ich mich nun gereggt, da ich besagtes Schreiben ebenfalls erhalten habe. Ich habe es einmal gescannt und anonymisiert, damit man klarere Aussagen zum weiteren Verhalten treffen kann. Bis jetzt war ich ebenfalls der Meinung man könnte es weiter aussitzen, ist das weiterhin eine gute Idee?
Die Scans sind in diesem DB Share zu finden, da hier leider nur 200kb raufgeladen werden dürfen (sind 491..):
https://www.dropbox.com/s/s6v4adwr9nb0tfc/Zwangsanmeldung.pdf (https://www.dropbox.com/s/s6v4adwr9nb0tfc/Zwangsanmeldung.pdf)
Danke schonmal im vorraus.
-
Guckst Du hier:
http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/aktuelles-info/46-freiwillig-anmelden (http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/aktuelles-info/46-freiwillig-anmelden)
oder hier
http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/downloads (http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/downloads)
PS. Vier Wochen sind seit 7 Tagen um und immer noch auf freiem Fuß, passiert ist sonst nix :police:
-
Moin Community ;-)
Nachdem ich einige Zeit stiller Mitleser war, habe ich mich nun gereggt, da ich besagtes Schreiben ebenfalls erhalten habe. Ich habe es einmal gescannt und anonymisiert, damit man klarere Aussagen zum weiteren Verhalten treffen kann. Bis jetzt war ich ebenfalls der Meinung man könnte es weiter aussitzen, ist das weiterhin eine gute Idee?
Was die schreiben ist ja glatt gelogen, die können noch nicht mal ihren eigenen Vertrag zitieren. In Paragraph 9 steht, die können Auskunft verlangen, da steht nicht, man ist zur Auskunft verpflichtet. Die Zwanganmeldung ist nur ein formaler Schritt, man bekommt ein Schreiben mit Zahlungsinformation, Beitragsnummer usw. Solange es kein Brief ist, der per Einschreiben kommt, haben die ein Problem, die Zustellung nachzuweisen. Da man sich nicht selber meldet, sondern die solche Zwanganmeldungen ins Blaue schicken, kann man alles getrost ignorieren.
-
Nun komme ich endlich dazu die Schreiben der ehemaligen GEZ auch hochzuladen wie es für "PersonX" bereits zugesagt wurde.
Einmal das Schreiben mit der Zwangsanmeldung durch die (gibt es eigentlich schon ein Kürzel für die neue Bezeichnung?) und kurz dadrauf das Schreiben was unter dieser Zwangsnummerierung nun zu bezahlen ist.
Beide Briefe enthalten nichts offizielles und beide wären anfechtbar, diese überhaupt erhalten zu haben.
Nur leider kann ich die Anhänge hier nicht hochladen da die Dateianhänge die zulässige Größe minimal überschreitet.
Deshalb eine externe Quelle:
http://www.linkfile.de/download-47b4bf45a262ed01def0ca1bea603991.php
http://www.linkfile.de/download-9a3e594b26056b67a02cac0e510393d1.php
http://www.linkfile.de/download-105773e3edc76ba90bb1d60913dffddf.php
http://www.linkfile.de/download-ed47c903ad66558cbdb749e44bc89b1b.php
http://www.linkfile.de/download-dea1b3b9a2b2e711854674823a3d3034.php
Sagt mal Eure Meinung zu den Schreiben, werde wohl weiter die Füße still halten bis etwas offizielles kommt.
-
bitte im Zahlschein die Ref Nummer unkenntlich machen
auf der einen PDF ist trotz schwarzer Abdeckung die Nummer sichtbar beginnt mit 154 usw
Aus meiner Sicht, wenn das alle Schreiben sind, ist das eine zivilrechtliche Zahlungsaufforderung, das nächste was kommt wird eine Mahnung dazu sein, diese ist zu prüfen und dann passend zu reagieren.
-
Sagt mal Eure Meinung zu den Schreiben, werde wohl weiter die Füße still halten bis etwas offizielles kommt.
Ja, die sind harmlos. Da kommt wahrscheinlich in ein paar Wochen noch eine Zahlungserinnerung mit Bescheidandrohung und dann irgendwann der Bescheid (wie bei denen, die die Zahlung 2013 eingestellt haben).
-
Meinen Dank an "PersonX"!
Ich habe die Korrekturen vorgenommen und unter diesen Links sind die beiden korrigierten Versionen zu finden:
(die alten Links sind dafür deaktiviert)
http://www.linkfile.de/download-5b389582f1b5885330ec8d7ba4cd54a4.php
http://www.linkfile.de/download-28982b8d271b99d6eff552b01331c6f8.php
-
Gut, dann weiss ich ja jetzt schonmal wie es bei mir weitergeht xD
Und diese konkreten Zahlungsbescheide kann man auch ohne weiteres ignorieren? Habe ja gelesen das einen eine Rechtsschutzversicherung an dieser Stelle auch nicht viel bringt wenn es hart auf hart kommen sollte?
-
@ bananabeats
Wie weit liegt das letzte Schreiben (Androhung der Zwangsanmeldung) zurück, bevor die "Bestätigung der (Zwangs)anmeldung" kam? 4 Wochen, so wie dies schreiben oder länger? Und versteh ich das richtig, dass nie eine Reaktion auf die Post von denen gezeigt wurde?
Interessant ist übrigens auch, dass die einem in dem Schreiben "Bestätigung der Anmeldung" noch die Möglichkeit geben, zu erklären, dass evtl. jemand anderes bereits für die Wohnung zahlt.
Ich könnte kotzen, dass der Laden sich wirklich jetzt einfach das Recht nimmt und Zwangsanmeldungen vornimmt, so wie es nie im RbStV vorgesehen war. Da herrscht völlige Willkür und Narrenfreiheit.
Ich hoffe so sehr auf Ermano Geuer und seine Popularklage! Zitat von ihm: "Ich rechne nicht mit einer Niederlage."
-
thx für die ganzen antworten erstmal
also habe mittverweile die bestätigung erhalten meiner angeblichen anmeldung , da ich nie auf die schreiben reagiert habe kann ich mich auch garnicht so wrilich angemeldet haben.
heute kam auch die erste rechnung bei person b an nach über ein jahr über 200 € , aber ohne irgend eine rechtsbelehrung.
wie sollte person b jetzt weiter machen.
-
thx für die ganzen antworten erstmal
also habe mittverweile die bestätigung erhalten meiner angeblichen anmeldung , da ich nie auf die schreiben reagiert habe kann ich mich auch garnicht so wrilich angemeldet haben.
heute kam auch die erste rechnung bei person b an nach über ein jahr über 200 € , aber ohne irgend eine rechtsbelehrung.
wie sollte person b jetzt weiter machen.
Ivn,
schon mal diesen Beitrag mit wichtigen Links für dich gesehen?
Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html)
-
gudde aller Seitz
so nach längerer pause hat Person a nach seinen Urlaub wieder ein Brief erhalten natürlich mit einer Zahlungsaufforderung plus 8 € Mahngebühr aber diesmal ist eine Rechtsbelehrung hinten drauf bzw. Rechtsbehelfs Belehrung und Rechtsgrundlagen.
so jetzt habe ich ca. noch 3 Wochen zeit dagegen wiederspruch einzulegen.
wie es aussieht wird der antrag abgelehnt oder ???
-
Es ist der allseits bekannte Beitragsbescheid, hier geht es weiter:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg67467.html#msg67467