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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: unGEZahlt am 23. Dezember 2013, 19:11
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Der neue Aufsatz „Rundfunkbeitrag – Eine verfassungswidrige Reform" von Ri. Dr. Exner und Ra. Seifarth
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7721.msg56023.html#msg56023 )
hat mich auf den Gedanken gebracht, ob der örR und der Rundfunkbeitrag auch mit der Argumentation mit dem Zwang für die Bereitstellung von Empfangsgeräten in Bedrängnis gebracht werden kann.
Sozusagen ein(e) ad absurdum - Widerspruch / Klage.
Ist bisher nur eine Idee, von der ich hoffe, dass das aber noch ausbaufähig ist.
Widerspruch / Klage
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Information und Ihre Meinung, dass ich durch das bloße Anmieten einer Wohnung gegenüber ARD ZDF DR beitragspflichtig wäre.
Die von mir angemietete Wohnung hat keinen Rundfunkempfang.
Eine eigenständige Anschaffung von Rundfunkempfangsgeräten ist aus finanziellen Gründen meinerseits unmöglich.
Somit habe ich keinerlei Rundfunkempfangsmöglichkeiten.
Der 15. Rästv. kann in meinem Fall somit erst Inkrafttreten, wenn mir Ihrerseits die Rundfunkempfangsmöglichkeit (durch Bereitstellung von Rundfunkempfangsgeräten) ermöglicht wird.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
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Da durch den ganzen Typisierungsquatsch nicht festgelegt ist, wie man aus der Sache rauskommt, sollte jede Begründung anerkannt werden, weil man ja rauskommen muss wegen dem Grundgesetz. Es muss die Möglichkeit gegeben werden, nachzuweisen, dass man keinen Rundfunk empfangen kann. Die erkennen keinen Grund an, also ist der RBStV auch deswegen Grundgesetzwidrig. Deine Idee ist nicht schlecht, aber dass sich das auf mehrere Instanzen hinziehen wird ist vorprogrammiert.
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Es gibt ein Dilemma
Ein Dilemma, bezeichnet eine Situation, die zwei Möglichkeiten der Entscheidung bietet, die beide zu einem unerwünschten Resultat führen.
(1) Die unwiderlegbare gesetzliche Vermutung ----> Missachtung des Grundgesetzes -----> Zwecksteuer
(2) beweisen lassen, dass man kein Gerät besitzt ----> kann zu einem späteren Zeitpunkt angeschafft werden ----> Schwarzseher
Es gibt einen Ausweg! Senderverschlüsselung.
Und außerdem: "Rundfunkteilnehmereigenschaft - Teilnehmerstatus - das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes" entspricht nicht mehr der heutigen Zeit. ÖRR hat die Monopolstellung verloren.
Anteil der Internetnutzer 2013: 76%
"Nach volkwirtschaftlichen Maßstäben handelt es sich aufgrund der Marktstruktur und des technischen Fortschritts bei Rundfunkleistungen um private Güter. Somit erscheint auch die verfassungsrechtliche Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ökonomisch als nicht (mehr) gerechtfertigt." Reformoptionen für ÖRR durch DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut)
Man kann nur neutrale Berichterstattung aus Steuern finanzieren und das wäre auch mit Artikel 5 GG vereinbar.
"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
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Der neue Aufsatz „Rundfunkbeitrag – Eine verfassungswidrige Reform" von Ri. Dr. Exner und Ra. Seifarth
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7721.msg56023.html#msg56023 )
hat mich auf den Gedanken gebracht, ob der örR und der Rundfunkbeitrag auch mit der Argumentation mit dem Zwang für die Bereitstellung von Empfangsgeräten in Bedrängnis gebracht werden kann.
Sozusagen ein(e) ad absurdum - Widerspruch / Klage.
Ist bisher nur eine Idee, von der ich hoffe, dass das aber noch ausbaufähig ist.
Der Schuss kann auch nach hinten losgehen:
1) Sie empfehlen dir ein 10-Euro-Radio zu kaufen
2) Du signalisierst damit folgendes: "Ja, ich bin nicht abgeneigt ÖRR-Leistungen zu konsumieren" ----->Resultat: gesetzliche Vermutung bestätigt ----> Beitrag zahlen
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Der Schuss kann auch nach hinten losgehen:
1) Sie empfehlen dir ein 10-Euro-Radio zu kaufen
Die Klage greift ja den Widerspruch an, dass alle Wohnungsmieter angeblich Rundfunk empfangen können.
Wie der Alm-Öhi im Funkloch hat ein Mietvertragsnehmer logisch gesehen auch erstmal keine Empfangsmöglichkeit.
Und automatisch erstmal kein Geld für Empfangsgeräte?
2) Du signalisierst damit folgendes: "Ja, ich bin nicht abgeneigt ÖRR-Leistungen zu konsumieren" ----->Resultat: gesetzliche Vermutung bestätigt ----> Beitrag zahlen
Mein Gedanke war aufzuzeigen: Wer angibt, keine Mittel zum Rundfunkempfang aufbringen zu können,
muss aus welchen vernünftigen Grund zahlen?
Solche Argumentation wie "(bspw. aus finanziellen Gründen ) nicht empfangen zu können", interessiert mich, und ob die das wirklich einfach widerlegen können´(?) Ob es da Möglichkeiten gibt.
Ich hätte ihnen den Rundfunkbetrug natürlich auch gerne, wenn möglich, mit einer ad absurdum - Klage heimGEZahlt >:(
Markus
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2) Du signalisierst damit folgendes: "Ja, ich bin nicht abgeneigt ÖRR-Leistungen zu konsumieren" ----->Resultat: gesetzliche Vermutung bestätigt ----> Beitrag zahlen
503 hat mich dazu gebracht, den Text nochmal dahingehend zu verändern, dass keine Konsumbereitschaft (die ja auch wirklich nicht vorhanden ist) hinein interpretiert werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Information und Ihre Meinung, dass ich durch das bloße Anmieten einer Wohnung gegenüber ARD ZDF DR beitragspflichtig wäre.
Die von mir angemietete Wohnung hat keinen Rundfunkempfang.
Eine eigenständige Anschaffung von Rundfunkempfangsgeräten ist aus finanziellen Gründen meinerseits unmöglich.
Somit habe ich keinerlei Rundfunkempfangsmöglichkeiten.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt somit in meinem Fall außer Kraft, da mir die erforderlichen Empfangsmöglichkeiten (durch die fehlende Möglichkeit des Erwerbs von Rundfunkempfangsgeräten) fehlen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
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Auf der Suche nach weiteren Widerspruchsmöglichkeiten kam mir folgende Idee nicht mehr aus dem Kopf,
die ich mal zur Überprüfung reinstelle:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Beitragsbescheid, bei mir eingegangen am xx/xx/2014,
sowie für die Information, dass ich durch das bloße Anmieten einer Wohnung gegenüber ARD-ZDF-DR beitragspflichtig wäre.
Die von mir angemietete Wohnung verfügt über keinen Rundfunkempfang.
Empfänger für Rundfunk besitze ich nicht.
Rundfunkempfangsgeräte zu besorgen, wäre demnach in meinem Fall notwendig,
um das Programm von ARD-ZDF-DR überhaupt empfangen zu können.
Durch die finanzielle Belastung aber, die durch den Rundfunkbeitrag entsteht,
fehlen wiederum die finanziellen Mittel,
um Rundfunksempfangsgeräte überhaupt erwerben zu erwerben.
Somit verhindert der Rundfunkbeitrag den Empfang von ARD-ZDF-DR.
Da der Rundfunkbeitrag in meinem Fall die Möglichkeit der Rundfunknutzung sogar verhindert,
ist der Beitragsbescheid aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
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Auch wenn es stimmt was du schreibst, BS antwortet darauf sinngemäß, wer nicht genug Geld hat soll sich befreien lassen, wer nicht befreit werden kann hat genug Geld. Die BS-euphemistische Schreibweise fällt mir jetzt nicht dazu ein.
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Das ist rein vom Rechtsempfinden für jedermann nachvollziehbar und logisch, der BS (ÖR) verbiegt jedoch mit Hilfe gekaufter Verfassungsrichter und Politiker das Recht, um sich weiter in unfassbaren Dimensionen bereichern zu können.
Ich lass mir jetzt folgende Aufkleber machen, auch alle Freunde und Bekannte kleben sich einen aufs Auto:
ARD ZDF Beitragsservice GEZ
Wenige wollen es, alle zahlen es
20 Millionen Zwangsbeitrag TÄGLICH!
Nur verschlüsselt ist fair
w w w.gez-boykott.de