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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 20. Dezember 2013, 07:02
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Entscheidung im Berufungsverfahren zur „Tagesschau“-App
Das Oberlandesgericht Köln verkündet heute seine Entscheidung im Berufungsverfahren zur „Tagesschau“-App. Dem Verfahren liegt ein Streit zwischen den Zeitungsverlegern und der ARD zugrunde.
mehr auf:
http://www.focus.de/regional/koeln/medien-entscheidung-im-berufungsverfahren-zur-tagesschau-app_id_3496527.html
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ZEITUNGSVERLEGER
Klage gegen Tagesschau-App abgewiesen
Die Verlegerklage gegen die „Tagesschau“-App ist vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Zeitungsverleger halten die kostenlose „Tagesschau“-App für unfaire Konkurrenz, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert.
mehr auf:
http://www.rundschau-online.de/apps---games/zeitungsverleger-klage-gegen-tagesschau-app-abgewiesen,16129086,25678984.html
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ARD, ZDF und Co sind Rundfunk, und als Rundfunk sollten sie bleiben: sie haben im Internet nichts zu suchen.
Das Argument der knappen Frequenzen, das zur Rechtfertigung der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich rechtlichen Rundfunks bedient wird, gilt nicht im Internet.
Der Gesetzgeber sollte langem Grenzen gesetzt haben. Wenn ARD, ZDF, RTL oder sonst jemand ins Internet geht, dann sollte er seine Rundfunklizenz verlieren, dann sollte als Internetfirma bleiben.
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http://blogs.faz.net/medienwirtschaft/2013/12/20/tagesschau-app-kommt-vor-den-bundesgerichtshof-340/ (http://blogs.faz.net/medienwirtschaft/2013/12/20/tagesschau-app-kommt-vor-den-bundesgerichtshof-340/)
Das Landgericht Köln hatte vor einem Jahr die „Tagesschau“-App als presseähnlich und damit unzulässig eingestuft. Presseähnlichkeit ist ARD und ZDF nach dem Rundfunkstaatsvertrag verboten.
Das Oberlandesgericht befasste sich dagegen damit gar nicht. Die zuständige Behörde habe die App genehmigt, sagte der Richter. „Mit der inhaltlichen Frage, ob das Angebot presseähnlich ist, haben wir uns vor diesem Hintergrund nicht mehr befassen müssen und auch nicht befasst.“
Die Rundfunkanstalten haben zuständige Behörden (darunter Kanzlerämter und Landtage), die ihnen alles zulassen, alles geben, was sie wollen. Der Bürger muss zahlen, oder zur ihm zuständige Behörde (Sozialamt) gehen.