gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: elbiene am 19. Dezember 2013, 11:47
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Erst mal ein Grüß Gott an die Runde.
A hat nach vielen jahren das erste mal(Ende November) Post bekommen mit Antwortbogen.......
Sollte A überhaupt sofort antworten??
Was haben andere in der Situation gemacht?
Irgendwie muß es ja weiter gehen........
elbiene
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Hallo und herzlich Willkommen,
grundsätzlich muss Person A eine Entscheidung treffen, wie Sie zu dem Thema generell steht.
Hat Person A diese Entscheidung getroffen, sollte Person A in der Regel wissen, wie es weitergeht.
Was andere gemacht haben?
Auf keinen Brief reagiert - Was vielleicht dann irgendwann mal kommt, steht hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7736.0.html
Sich angemeldet - dann auf nichts mehr reagiert bis der Beitragsbescheid kam - Rechtsweg beschritten
Kopf in den Sand gesteckt - die schlechteste Möglichkeit
Befreiungsvoraussetzungen geprüft, entsprechend dann geantwortet und abgewartet - Rechtsweg beschritten
Aus Gewissens-/Religionsgründen Abmeldung beantragt - abgewartet - Rechtsweg beschritten
Erfahrungen und Berichte was andere gemacht haben, findet man zu genüge im Forum. Wie gesagt, die grundsätzliche
Einstellung zum Thema Rundfunkbeitrag und dem Krakengebilde rund um ARD/ZDF ist entscheidend.
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@Elbiene: ich habe bis heute 4. briefe bekommen und auf keinen geantwortet. Bis jetzt war es alles quasi "Infopost"
MFg Chevignon
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Hallo und ein gutes neues Jahr miteinander.
Kurz vor Weihnachten hat Person A wieder ein Schreiben(2) vom Servicedienst mit Antwortbogen bekommen......
Person A hat keine andere Möglichkeit sich der Gez zu entziehen ausser mit Boykott gegen diese Erpressung.(Es wurde im Jahr 2013 nichts bezahlt.) Für das was dann wirklich geschaut wird,würde A auch gerne etwas bezahlen............... Die Entscheidung von A sollte hiermit eigentlich klar sein.
Kann A die Schreiben wirklich als Infopost abtun,ohne das größere Probs auf sie zukommen?
oder anmelden und gleichzeitig widerspruch einlegen?
Was sollte man(frau) nach dem aktuellen Wissenstand tun?
Gruß
Elbiene
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Ich versuche gerade herauszufinden, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für eine Zwangsanmeldung gibt. Wenn in besagtem Schreiben von Person A keine Rechtsbehelfsbelehrung steht, ist die Antwort klar: ignorieren.
Lese dazu die anderen heutigen Beiträge von mir.
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Hallo,
Eine Rechtsbehelfsbelehrung auf den Schreiben wurde nicht gefunden.....
Auf dem Antwortbogen steht nur ganz unten: Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist jeder Beitragsschuldner und jede Person,bei der Anhaltspunkte vorliegen,dass sie Beitragsschuldner ist nach § bla bla bla.
Das heißt also im Fall von Person A ,auf jeden Fall abwarten was als nächstes kommt?
Gruß Elbiene
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Da Person A noch kein Beitragschuldner oder Person ist, von der Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist, kann das Schreiben ignoriert werden. Später kann immer noch entsprechend reagiert werden, wenn ein Beitragsbescheid kommt.
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hallo,
ich soll mich vielmals bedanken für die klare auskunft.
A wird die weiterentwiklung abwarten und Euch auf dem laufenden halten.
Ist wenn man an der Unterschriftenaktion teilnimmt eigentlich nicht klar was man für eine Einstellung hat??
Gruß Elbiene
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Da Person A noch kein Beitragschuldner oder Person ist, von der Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist, kann das Schreiben ignoriert werden. Später kann immer noch entsprechend reagiert werden, wenn ein Beitragsbescheid kommt.
Hallo Roggi, erstmal will ich mich bei dir für all deine Hilfen und Stellungnahmen bedanken. Seitdem ich hier bin, machst du auf mich stets einen sehr kompetenten Eindruck.
Nun kurz zum Text: Ist das Innehaben einer Wohnung nicht Anhaltspunkt genug für die ?
Gruß
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Ist das Innehaben einer Wohnung nicht Anhaltspunkt genug für die?
Für die schon, aber das muss es für sonst niemanden sein. Sonst müsste irgendwo stehen, dass jeder Wohnungsinhaber verpflichtet wäre, sich anzumelden.
§ 8 RBStV: Anzeigepflicht (1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen.
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt
folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen
In Punkt (1) steht nicht, wer das machen muss! Selbstanzeige, um sich zu belasten, mit etwas, das man ablehnt? Dann sollen die doch besser ihren Zwangsvollstrecker losschicken, der einen anmelden will. Danach kann immer noch Widerspruch eingelegt werden gegen einen Beitragsbescheid, vorher ist es zu früh.
In Punkt (4) wird der Beitragsschuldner genannt. Welcher Beitragsschuldner? Ist da einer? Dann soll der mich doch anmelden.
§4 RBStV (1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Sollen die doch vermuten was die wollen, das bedeutet nicht, dass man selbst zum Hellseher werden muss.
Hier etwas aus einem anderem Threat über die Satzungen des WDR:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4189.msg56728.html#msg56728
Meiner Meinung nach ist der RBStV und die Satzungen sehr schlecht formuliert, aber ein Richter könnte das anders sehen. Schlimmer kann es aber für Anmeldeverweigerer nicht werden, sie haben nur den Widerspruch gegen einen fälligen Beitragsbescheid in die Zukunft verschoben. Und diese Zukunft kann rosig aussehen, ich bin davon überzeugt, dass niemand zur Zahlung gezwungen werden darf.
Das schlimmste, was also passieren kann, ist, dass man zwangsangemeldet wird und einen Beitragsbescheid bekommt. Darauf kann man es getrost ankommen lassen, Strafen sind nicht vorgesehen in diesem Gesetz.
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Du hast recht, die Formulierungen sind wirklich sehr schlecht gewählt.
Ich persönlich hab mich ja für's Aussitzen der Sache entschieden und bin ja wirklich auf die nächsten Briefe gespannt. (der Nächste soll ja die Zwangsanmeldung sein).
Ich halte auf jeden Fall auf dem Laufenden.
PS: Leider gibt es bis jetzt noch keine Verfahren an den Gerichten in Dresden und Umgebung, die für mich die nähesten wären.
Hoffe ja, dass da bald was kommt, da ich dort auf jeden Fall präsent sein und hier berichten werde.
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Ein weiterer Paragraph, den die als Grund für ihre Zwangsanmeldungen verwenden:
RBStV § 9 Auskunftsrecht
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen.
Dieser Paragraph sagt aus, dass die Auskunft verlangen dürfen, ohne dass man verpflichtet wird, Auskunft zu erteilen. Wenn man keine Auskunft erteilt, passiert nichts, ausser dass jemand anders Auskunft erteilen muss. Denjenigen, der Auskunft erteilen muss, müssen die erstmal finden. Auch hier gilt: Strafe ist bei Auskunftverweigerung nicht zu erwarten. Zwangsanmeldung ist ebenfalls keine Option. Also weiterhin kalt lächelnd deren Bettelbriefe ignorieren.
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Das Wort Beitragsschuldner stört mich.
Chromium Rechtschreibhilfe kennt es auch nicht.
Kann man den genau definieren?
Danke,
Roman
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Das Wort Beitragsschuldner stört mich.
Chromium Rechtschreibhilfe kennt es auch nicht.
Kann man den genau definieren?
Danke,
Roman
Für mich sieht es so aus, dass ein Beitragsschuldner nur der ist, der sich angesprochen fühlt und meint, er wäre einer. Definiert ist es nicht in diesem RBStV. Die Umschreibungen "tatsächliche Anhaltspunkte, dass sie Beitragsschuldner sind" oder "Als Inhaber wird jede Person vermutet" kann man getrost ignorieren, es sind keine Tatsachenbehauptungen oder Definitionen, sondern man braucht besondere hellseherische Fähigkeiten um zu erkennen, wer Beitragsschuldner ist.
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@ Roggi: Vielen Dank auch von meiner Seite. Ich habe hier auch den 4. Brief liegen und war unsicher, was nun zu tun ist, da von automatischer Anmeldung die Rede ist. Nun warte ich erst mal ab, was da noch kommt :)
Hat jemand schon den 5. Brief erhalten?
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@ Roggi: Vielen Dank auch von meiner Seite. Ich habe hier auch den 4. Brief liegen und war unsicher, was nun zu tun ist, da von automatischer Anmeldung die Rede ist. Nun warte ich erst mal ab, was da noch kommt :)
Hat jemand schon den 5. Brief erhalten?
Würde mich auch interessieren. Bei einigen, die ihren Brief mit Androhung der Zwangsanmeldung Mitte Dezember 2013 bekommen haben, sind die 4 Wochen mitlerweile rum.
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Die Zwangsanmeldung ist ein formaler Vorgang, die sehen anhand der Daten vom Einwohnermeldeamt dass in der Wohnung jemand wohnt, wofür die noch keine Beitragsnummer vergeben haben. Also bekommt jeder eine Beitragsnummer, der in deren System nicht erfasst ist. Das können auch Personen sein, die gar nicht Beitragspflichtig sind:
-Unverheiratete Partner eines Beitragszahlers.
-Erwachsene Kinder eines Beitragszahlers, die aus verschiedenen Gründen einen anderen Nachnahmen haben.
-Mitbewohner einer WG, von denen einer Beitragszahler ist.
Hier werden massenhaft Daten durch den Beitragsservice erhoben, die durch das Datenschutzgesetz nicht legitimiert sind. Der obengenannte Personenkreis ist nicht zur Anmeldung verpflichtet.
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Habe auch erst den vierten Brief bekommen und erst im vierten Brief stand etwas von "wenn sie nicht antworten, gehen wir davon aus, dass sie Betragsschuldner sind und eröffnen ein Konto für sie" - interessant ist das vor dem juristischen Hintergrund: Schweigen ist keine Zustimmung.
Ich bin der Auffassung, dass ich denen gar nichts schulde, da ich deren Programm nicht sehe und die gerne alles verschlüsseln dürfen. Ich habe nicht das Bedürfnis es zu sehen - und Radio höre ich schonmal gar nicht, da ich Musik einfach schrecklich finde und die Stille eher mag. Der Beitrag ist für mich absoluter Wahnsinn und ich werde auch argumentieren, dass ich Informationsfreiheit habe und die 18€ gerne in ein Zeitungsabo oder Bücher für mein Kind anlege - sicher aber nicht in ein Staatsfernsehen.
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Ich habe nun den 5. Brief erhalten.
Da ich zuvor nie reagiert hatte, wurde die Wohnung nun automatisch auf meinen Namen (ab dem 1.1.2013) angemeldet und mir wurde eine Beitragsnummer zugeteilt.
Im Brief heißt es:
"Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen senden wir Ihnen Zahlungsaufforderungen."
Das heißt, die erste wird bestimmt bald ins Haus flattern. Sollte man jetzt reagieren oder weiterhin abwarten?
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abwarten.. ist alles infopost und in keiner Weise bindend.. Reagieren nur auf einen Beitragsbescheid.
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Ich habe den 4. Brief mit der Androhung der Zwangsanmeldung erhalten und überlege nun, wie ich weiterverfahren soll.
In meinem speziellen Fall ist es so, daß meine Lebensgefährtin (unter anderem Namen) bereits angemeldet ist und für die gemeinsame Wohnung Beitragsbescheide bekommen hat, die wir mit Widersprüchen und einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beantwortet haben.
Natürlich ist es kein großes Ding, nun denen mitzuteilen, daß für diese Adresse bereits ein Konto besteht. Andererseits widert es mich einfach an, denen überhaupt antworten zu müssen, denn ich will weder Briefe noch Programm.
Was sagt ihr: Mache ich mir da jetzt unnötige Sturkopf-Probleme, die es nicht wert sind und sollte die Zeit lieber in die anstehende Klage investiert werden?
Fast am meisten ärgert mich ja, daß diese Mafia es nicht einmal für nötig erachtet, wenigstens ein Freikuvert beizulegen. SAchließlich wollen die was von mir, ich aber nichts von ihnen ...
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naja du (Person A) könntest es so lange ziehen bis ein Beitragsbescheid kommt, dem widersprechen und wenn der negative Widerspruchsbescheid kommt einfach deine (Person B) Freundin als Beitragszahler nennen. So hast du (Person A) das ganze schön rausgezogen und maximal Arbeit generiert.
Über kurz oder lang wird sich hoffentlich von weiter "oben" sprich Verfassungsgericht noch etwas tun.
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Ich habe den 4. Brief mit der Androhung der Zwangsanmeldung erhalten und überlege nun, wie ich weiterverfahren soll.
In meinem speziellen Fall ist es so, daß meine Lebensgefährtin (unter anderem Namen) bereits angemeldet ist und für die gemeinsame Wohnung Beitragsbescheide bekommen hat, die wir mit Widersprüchen und einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beantwortet haben.
Natürlich ist es kein großes Ding, nun denen mitzuteilen, daß für diese Adresse bereits ein Konto besteht. Andererseits widert es mich einfach an, denen überhaupt antworten zu müssen, denn ich will weder Briefe noch Programm.
Was sagt ihr: Mache ich mir da jetzt unnötige Sturkopf-Probleme, die es nicht wert sind und sollte die Zeit lieber in die anstehende Klage investiert werden?
Fast am meisten ärgert mich ja, daß diese Mafia es nicht einmal für nötig erachtet, wenigstens ein Freikuvert beizulegen. SAchließlich wollen die was von mir, ich aber nichts von ihnen ...
Wenn schon die Lebensgefährtin eine Beitragsnummer für die Wohnung hat, ist niemand anderes mehr dafür verantwortlich, egal ob die Lebensgefährtin zahlt oder den gerichtlichen Widerstand leistet. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen, dass sich jeder anmelden muß. Es ist ein Fehler vom Beitragsservice, jeden anzuschreiben und zur Anmeldung zwingen zu wollen, kein Paragraph gibt denen das Recht dazu. Für die Lebensgefährtin ist es sogar hilfreich, wenn irgendwann ein Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, um einen Mitbewohner durch Zwangsvollstreckungsmaßmahmen ungerechtfertigterweise zu nötigen. Damit kann vor Gericht die absurdität des Gesetzes anhand eines konkreten Beispiels aufgezeigt werden.
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Hallo miteinander,
nur zur Info,heute kam zu A die dritte Infopost.
Euch allen ein schönes Wochenende.
Gruß Elbiene
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Die Zwangsanmeldung ist ein formaler Vorgang, die sehen anhand der Daten vom Einwohnermeldeamt dass in der Wohnung jemand wohnt, wofür die noch keine Beitragsnummer vergeben haben. Also bekommt jeder eine Beitragsnummer, der in deren System nicht erfasst ist. Das können auch Personen sein, die gar nicht Beitragspflichtig sind:
-Unverheiratete Partner eines Beitragszahlers.
-Erwachsene Kinder eines Beitragszahlers, die aus verschiedenen Gründen einen anderen Nachnahmen haben.
-Mitbewohner einer WG, von denen einer Beitragszahler ist.
Hier werden massenhaft Daten durch den Beitragsservice erhoben, die durch das Datenschutzgesetz nicht legitimiert sind. Der obengenannte Personenkreis ist nicht zur Anmeldung verpflichtet.
Das mit dem Einwohnermeldeamt ist ja auch so eine Sache.
Person "G" hat beim Einwohnermeldeamt in "O" ein Formular ausgefüllt, das die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte untersagt ist, und dafür auch die fällige Gebühr bezahlt.
Auf Nachfrage bekam er vom Einwohnermeldeamt in "O" die Antwort, dies gelte nur solange wie für die Daten nicht von Dritten gezahlt würde! Was ist denn das für ein Mist?
Normalerweise dürften in solchem Fall die Daten nur an Behörden und Ämter herausgegeben werden, der Beitragsservice ist keines von Beiden.
"G" hat mittlerweile auch den 5ten Brief mit der Mitteilung "Anmeldung erfolgt" erhalten und soll nun seine Bankverbindung samt Einzugsermächtigung mitteilen.
Eine Rechtsbelehrung wurde nicht mit versand, wie "G" mir mitteilte.
Somit sollte "G" wohl noch die Füsse stillhalten. Oder?
Grüße "A"
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Hallo,
ich bin neu hier und noch etwas unsicher. Haben den allerersten Brief bekommen und soll Auskunft geben, was ich nicht einsehe, weil ich nicht fernsehe, zumindest nicht in meiner Wohnung. Außerdem würde der Beitrag ein Loch in mein Budget reißen, aufgrund meiner niedrigen Rente. Hab natürlich auch kein Geld für Klagekosten.
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Ob G die Füße stillhalten sollte oder nicht, muss er letztendlich ganz alleine entscheiden.
Wie TheMob zu Beginn dieses Fadens schon geschrieben hat: Die Entscheidung hängt davon ab, ob G grundsätzlich Widerstand gegen das Zwangsfernsehen leisten will und dazu auch den Gang vor das Verwaltungsgericht nicht scheut – oder eben nicht.
Falls nicht, kann man sich das Geplänkel mit "Tot-Stellen" etc. aus meiner Sicht auch sparen, weil es am Ende des Tages nur unnötigen Aufwand bedeutet, den man besser in seine Familie oder seine Hobbys investiert. Ohne Widerspruch und Klage sind nämlich die Mittel, sich dem Beitragsservice zu entziehen, sehr schnell aufgebraucht – außer man ist wirklich tot. :(
Falls G die Zwangsgebühr von ARD und ZDF aber genauso ungerecht findet wie Abertausende andere Bürger auch und den Politikern ihre Propagandakanäle nicht auch noch finanzieren will, dann ist der Weg relativ klar:
1. Abwarten bis die diversen Zahlungsaufforderungen und Infobriefe eine echte "Rechtsbehelfsbelehrung" enthalten. Erst dann wird es ernst (wie ich aus eigener Erfahrung weiß, braucht man sich davon aber nicht ins Bockshorn jagen lassen, die strenger werdenden Formulierungen und Drohungen gehören sozusagen zum Geschäftsmodell dieser Art von mafiösen Strukturen).
2. Wichtig: Innerhalb eines Monats muss G dann Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Der Widerspruch ist formlos und kann, muss aber keine ausführliche Begründung haben. Am besten ist es, gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu stellen (Formulierungsvorschläge findet G im Forum). Das ganze als Einschreiben oder persönlich (mit Zeugen!) zu G's Landesrundfunkanstalt oder zum Beitragsservice.
3. Wird der Widerspruch abschlägig beschieden, steht der Klageweg offen. Zuständig für die Anfechtungsklage ist das jeweilige Verwaltungsgericht.
4. Erhält G hingegen keinen richtigen Widerspruchsbescheid, sondern lediglich weitere Zahlungsaufforderungen (was wahrscheinlicher, von Fall zu Fall aber unterschiedlich sein kann) sollte G abwarten bis eine "Androhung der Zwangsvollstreckung" ins Haus trudelt. Damit geht G dann zum zuständigen Verwaltungsgericht (mit sämtlichem Schriftverkehr, am besten in zweifacher Kopie) und stellt einen Antrag auf Eilrechtschutz bzw. Aussetzung der Vollstreckung. Dazu braucht er keinen Anwalt, die Beamten nehmen den Antrag zur Niederschrift, das heißt sie formulieren ihn und stellen ihn der Landesrundfunkanstalt zu. G kann aber auch gleich den Klageweg beschreiten. Mir hat der Beamte beim Verwaltungsgericht gesagt, daß man das Zustellen weiterer Zahlungsaufforderungen nach einem Widerspruch als Ablehnung desselben werten kann und damit der Klageweg auch ohne offiziellen Widerspruchsbescheid gangbar ist (die Zahlungsaufforderungen nach einem Widerspruch enthalten in der Regel Passagen, in denen indirekt auf den Widerspruch Bezug genommen wird, indem einzelne Argumente zerpflückt werden und man mitgeteilt bekommt, wonach man mit seinem Widerspruch falsch liegt und nach dem "Rundfunkbeitragsstaatvertrag" alles rechtens sei). Dies stellt quasi eine Ablehnung des Widerspruchs dar, ohne daß er als Widerspruchsbescheid gekennzeichnet wäre. Die Kosten für beide Maßnahmen, also Aussetzung der Vollstreckung und Klage, sind überschaubar, alle Schritte sind ohne Anwalt möglich.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Ausführlichere Tipps findest du in anderen Threads.
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Ob G die Füße stillhalten sollte oder nicht, muss er letztendlich ganz alleine entscheiden.
Antwort "1" Bürger "G" hat keine Lust auf Zwangsmaßnahmen!
Falls nicht, kann man sich das Geplänkel mit "Tot-Stellen" etc. aus meiner Sicht auch sparen, weil es am Ende des Tages nur unnötigen Aufwand bedeutet, den man besser in seine Familie oder seine Hobbys investiert. Ohne Widerspruch und Klage sind nämlich die Mittel, sich dem Beitragsservice zu entziehen, sehr schnell aufgebraucht – außer man ist wirklich tot. :(
Falls G die Zwangsgebühr von ARD und ZDF aber genauso ungerecht findet wie Abertausende andere Bürger auch und den Politikern ihre Propagandakanäle nicht auch noch finanzieren will, dann ist der Weg relativ klar:
1. Abwarten bis die diversen Zahlungsaufforderungen und Infobriefe eine echte "Rechtsbehelfsbelehrung" enthalten. Erst dann wird es ernst (wie ich aus eigener Erfahrung weiß, braucht man sich davon aber nicht ins Bockshorn jagen lassen, die strenger werdenden Formulierungen und Drohungen gehören sozusagen zum Geschäftsmodell dieser Art von mafiösen Strukturen).
2. Wichtig: Innerhalb eines Monats muss G dann Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Der Widerspruch ist formlos und kann, muss aber keine ausführliche Begründung haben. Am besten ist es, gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu stellen (Formulierungsvorschläge findet G im Forum). Das ganze als Einschreiben oder persönlich (mit Zeugen!) zu G's Landesrundfunkanstalt oder zum Beitragsservice.
3. Wird der Widerspruch abschlägig beschieden, steht der Klageweg offen. Zuständig für die Anfechtungsklage ist das jeweilige Verwaltungsgericht.
4. Erhält G hingegen keinen richtigen Widerspruchsbescheid, sondern lediglich weitere Zahlungsaufforderungen (was wahrscheinlicher, von Fall zu Fall aber unterschiedlich sein kann) sollte G abwarten bis eine "Androhung der Zwangsvollstreckung" ins Haus trudelt. Damit geht G dann zum zuständigen Verwaltungsgericht (mit sämtlichem Schriftverkehr, am besten in zweifacher Kopie) und stellt einen Antrag auf Eilrechtschutz bzw. Aussetzung der Vollstreckung. Dazu braucht er keinen Anwalt, die Beamten nehmen den Antrag zur Niederschrift, das heißt sie formulieren ihn und stellen ihn der Landesrundfunkanstalt zu. G kann aber auch gleich den Klageweg beschreiten. Mir hat der Beamte beim Verwaltungsgericht gesagt, daß man das Zustellen weiterer Zahlungsaufforderungen nach einem Widerspruch als Ablehnung desselben werten kann und damit der Klageweg auch ohne offiziellen Widerspruchsbescheid gangbar ist (die Zahlungsaufforderungen nach einem Widerspruch enthalten in der Regel Passagen, in denen indirekt auf den Widerspruch Bezug genommen wird, indem einzelne Argumente zerpflückt werden und man mitgeteilt bekommt, wonach man mit seinem Widerspruch falsch liegt und nach dem "Rundfunkbeitragsstaatvertrag" alles rechtens sei). Dies stellt quasi eine Ablehnung des Widerspruchs dar, ohne daß er als Widerspruchsbescheid gekennzeichnet wäre. Die Kosten für beide Maßnahmen, also Aussetzung der Vollstreckung und Klage, sind überschaubar, alle Schritte sind ohne Anwalt möglich.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Ausführlichere Tipps findest du in anderen Threads.
Ich habe dies Bürger "G" weitergeleitet und er läßt ausrichten, das er sich entsprechend verhalten wird!
Bürger "G" läßt ausrichten das das deutsche Volk zu sehr Lamm und nicht Schäfer ist, obwohl die Möglichkeiten bestehen dies zu sein!
Vielen Dank an Drogenfahnder!
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Hallo,
ich bin neu hier und noch etwas unsicher. Haben den allerersten Brief bekommen und soll Auskunft geben, was ich nicht einsehe, weil ich nicht fernsehe, zumindest nicht in meiner Wohnung. Außerdem würde der Beitrag ein Loch in mein Budget reißen, aufgrund meiner niedrigen Rente. Hab natürlich auch kein Geld für Klagekosten.
Zunächst einmal: Für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist seit Januar 2013 nicht mehr maßgeblich, ob du die Angebote von ARD und ZDF überhaupt nutzt. Es ist auch egal, ob du ein Fernsehgerät, ein Radio oder ein Smartphone oder nichts von alldem besitzt und in Gebrauch hast. Seit letztem Jahr ist der ARD-Obulus im privaten Bereich geräteunabhängig und für jede Wohnung in Deutschland fällig. Deshalb ja auch die Proteste und Widerstände, weil nicht einzusehen ist, warum Menschen, die bewusst fernsehfrei leben wollen, die ausufernde Programmvielfalt der Öffentlich-Rechtlichen mitzahlen sollen.
Zweitens: Wenn du nun wirklich erst den allerersten Brief des Beitragsservice bekommen hast (bitte vergewissern!), in dem der Beitragsservice dich auffordert, den beigelegten Antwortbogen auszufüllen und zurückzuschicken, dann ist es nicht so, daß übermorgen der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Du hast Zeit, dir in Ruhe zu überlegen, wie du reagieren willst. Wenn du jetzt die Auskunft verweigerst, werden mit Sicherheit weitere Briefe folgen, mit immer dringlicheren Aufforderungen Auskunft zu geben. Irgendwann folgt dann die Androhung der Zwangsanmeldung. Darüber können (!) Monate vergehen. Spätestens dann solltest du aber, das ist zumindest meine Auffassung, in irgendeiner Form reagieren.
Drittens: Mache dich schlau über die Möglichkeiten, dich ganz vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen oder eine Ermäßigung auf den Normalbeitrag zu bekommen. Hier ein paar Auszüge der GEZ-Seiten (ohne Regelungen für blinde und taube Menschen oder Personen in Ausbildung). Ob und was davon auf dich zutrifft, musst du selbst prüfen - und auch, ob es eventuell noch weitere Härtefallklauseln etc. gibt, die nur auf Anfrage gewährt werden:
"Privatpersonen können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und/oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Anspruch auf Befreiung haben:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40) des SGB XII oder nach § 27 a oder 27 d BVG
- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 bis 46) des SGB XII
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 SGB II
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
- Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben"
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Habe heute auch den 5. Brief bekommen, in dem tun sie auch so, als ob ich keine Chance hätte, als würden sie mich dann eben zwangsanmelden; haben mir sogar schon eine Beitragsnummer zugewiesen.
Da sieht man wie gierig und unseriös die sind.
Nicht verrückt machen lassen, liebe örR-Mitablehner, einfach abwarten bis die Rechtsbehelfsbelehrung kommt, dann muß man mit Widerspruch reagieren.
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Hatte ich gestern auch im Briefkasten.
Wie markusB schon sagt: Ruhe bewahren
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Seit letztem Jahr ist der ARD-Obulus im privaten Bereich geräteunabhängig und für jede Wohnung in Deutschland fällig. Deshalb ja auch die Proteste und Widerstände, weil nicht einzusehen ist, warum Menschen, die bewusst fernsehfrei leben wollen, die ausufernde Programmvielfalt der Öffentlich-Rechtlichen mitzahlen sollen.
Ja, ja, das weiß ich.
Nur - ich sehe es nicht ein, für etwas zu zahlen ohne Gegenleistung. Ich bekomme ja nix dafür.
Es ist eine Zwangsabgabe!
Gibt es nicht die Möglichkeit, dass sich etliche Nichtseher zusammen tun und gemeinsam klagen?
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Nichtseher könnten zusammen in eine WG ziehen und dann eine http://de.wikipedia.org/wiki/Streitgenossenschaft bilden.
Die zivilprozessualen Regelungen sind gem. § 64 VwGO, § 74 SGG, § 59 FGO entsprechend auf die Streitgenossen verwaltungs-, sozial- oder finanzgerichtlicher Verfahren anzuwenden.
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Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum, habe die Diskussion aber schon eine Weile verfolgt.
Person B möchte keinen Rundfunkbeitrag zahlen und hat deswegen auf den Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gewartet. Diese ist bisher nicht bekommen.
Person B wurde am 24.1. zwangsangemeldet und hat heute eine Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge erhalten. Kann Person B diese ignorieren, wie drogenfahnder in « Antwort #26 am: 31. Januar 2014, 18:51 » geschrieben hat? Oder sollte Person B widersprechen?
Person B würde sich über einen Ratschlag freuen.
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Bitte hier nachschauen. Da wird alles ausführlich besprochen und diskutiert.
Im "Board - Probleme mit dem Beitragsservice" schauen und sich informieren, dann entscheiden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.315.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.15.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.45.html
Danke
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum, habe die Diskussion aber schon eine Weile verfolgt.
Person B möchte keinen Rundfunkbeitrag zahlen und hat deswegen auf den Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gewartet. Diese ist bisher nicht bekommen.
Person B wurde am 24.1. zwangsangemeldet und hat heute eine Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge erhalten. Kann Person B diese ignorieren, wie drogenfahnder in « Antwort #26 am: 31. Januar 2014, 18:51 » geschrieben hat? Oder sollte Person B widersprechen?
Person B würde sich über einen Ratschlag freuen.
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Dieses Thema wurde geschlossen, es existieren zu viele Themen mit ein und demselben Sachverhalt und dem Lösungsansatz für die Vorgehensweise. Das wird für alle zu unübersichtlich.
Zur Diskussion zum Thema Zwangsanmeldung - Direktanmeldung und zu möglichen Vorgehenswesien geht es hier weiter:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59029.html#msg59029
Wir bitten um Verständnis.
gez-boykott Team
PS: Bevor ein neues Thema eröffnet wird, wäre es schön, wenn vorher nachgesehen wird, ob es schon vorhanden ist oder es bereits Antworten gibt zum selben Sachverhalt
Abschließendes Thema mit Lösungsansätzen und Möglichkeiten, hier zu finden: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html Die Entscheidung muss jeder für sich alleine treffen