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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: myanubis am 18. Dezember 2013, 17:30
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Hallo,
Person A hat vor kurzem (etwa 2 Wochen) einen Brief bekommen mit bitte zur Anmeldung. Dieses Schreiben wurde kurzer Hand in den Papierkorb entsorgt.
Ich habe heute aber gelesen das für leute die seit Ende November auf entsprechende Schreiben nicht reagierten, das Verfahren der "Direktanmeldung" angewendet wird. Zudem würden die Beiträge von Haushalten, die sich nicht freiwillig gemeldet hätten, rückwirkend vom 1. Januar 2013 an erhoben.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-mehreinnahmen-rundfunkabgabe-sinkt-erstmals-1.1846448
Muss Person A sich jetzt selbst melden bevor es eine Direktanmeldung gibt, oder lieber auf weiteres warten?
Gruß
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Wie kann es sein, das jemand einen Vertrag für mich abschließt und der auch ohne meine Unterschrift gültig ist?
Ich würde mir das nicht gefallen lassen!
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Ich wurde bereits Zwangsangemeldet.
Plötzlich kam ohne mein Zutun ein Dankesschreiben für die Anmeldung.
Darauf hin habe ich per Einschreiben & Rückschein den BS. angeschrieben und erklärt dass ich diese Anmeldung nicht anerkenne und Kopie der Anmeldung enthaltend Name & Unterschrift des Anmelders angefordert.
Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, dass diese Art und Weise der Zwangsanmeldung zumindest den Tatbestand der Urkundenfälschung sowie der Nötigung erfüllt und von mir so nicht hingenommen wird.
Keine Antwort bisher!?
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Und wieviel musst du nachzahlen? Weil die ja von erhöhten Beiträgen sprechen wenn man zwangsangemeldet wird.
Und wurdest du iwie vorgewahnt oder kam der einfach so ins Haus?
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Wie gesagt, keine Antwort bisher.
Spielt auch keine Rolle, ich lass es sowieso drauf ankommen. >:D >:D >:D
Sonst wär ich nicht hier. >:(
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Dass man sich melden muss, ist im RBStV §8 geregelt:
§8(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung)...
Die hier unwichtigen weiteren Punkte aus §8 regeln folgendes:
§8(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung...
§8(3) ...weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner...
§8(4) ...erforderliche Daten...
§8(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen...
Kein Wort von Zwang, Zwangsanmeldung oder Zwangsmaßnahmen!
Im §9 ist geregelt, wie zu verfahren ist, wenn der Wohnungsinhaber nicht festgestellt werden kann:
§9 (1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Hier ist von Verwaltungszwangsverfahren zu lesen. Wer sich nicht meldet, kann zur Anmeldung gezwungen werden, ist aber noch nicht angemeldet. Wer sich auf deren seltsame Schreiben hin meldet, hat sich selbst angemeldet und ist auf einen Trick reingefallen, so wie Zwiebelchen. Nun weiß der Beitragsservice an wen die Anschreiben zu richten sind weil die Daten der Meldebehörde bestätigt wurden. Der Beitragsservice hat ein aufwendiges Verwaltungszwangsverfahren mit unsicherem Ausgang gespart.
Niemand vom Beitragsservice hat Urkundenfälschung oder Nötigung begangen oder einen Vertrag für jemanden abgeschlossen. Die versenden solche Briefe gerne, mit nicht durchsetzbaren Drohungen versehen, um eine Reaktion zu erhalten.
Wer weiterhin keine Antworten zurückschickt, weckt demzufolge keine schlafenden Hunde und hat wenig zu befürchten.
Erst bei Bescheiden mit Rechtsbehelfsbelehrung MUSS reagiert werden, so wie es in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung erklärt wird. Das wäre z.B.: zahlen, melden oder Widerspruch einlegen, je nach Bedarf.
Mein Tip: Nicht melden, das gesparte Geld aufs Sparbuch legen und für Widerspruch und Klage verwenden.
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was passiert wenn mehrere Menschen bei der gleichen Adresse leben!
Wenn 5 Menschen in einer WG wohnen wollen sie 5 Zwangsanmeldungen vornehmen?
dann reicht doch einfach Widerspruch einzulegen!
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auch eine Praxis, die irgendwie nicht neu ist ... hat sich halt nicht viel geändert:
einfach auf Verdacht im Datenmülleimer eine Gebühren-/Beitragspflicht reinmurksen und einfach das Geld fordern ... vielleicht hat ja der ein oder andere keinen Bock zu widersprechen/klagen und zahlt ... ob die Forderung berechtigt ist, ist bei ARD und ZDF egal; pfui.
Alles ganz normale Abzock-Methodik. Neu ist dann halt nur die Vokabel für die Sauerrei: Direktanmeldung (formerly known as Zwangs-/Fremd-/Pflichtanmeldung).
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verstehe ich immernoch nicht!
Was machen sie mit mehreren Menschen, die in einer Wohnung wohnen?
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Danke Roggi für deine Erklärungen. Gut, mir sind sie schon lange bekannt, darf aber, um mich uns nicht zu verraten, nicht alles hier wiedergeben.
Ich habe dieses Schreiben bewusst an den BS. geschickt, da die betroffene Person erwerbslos ist & es dort nichts, absolut nichts zu holen gibt. Ausserdem kenne ich inzwischen den Anmelder. Ich sehe das als Beschäftigungstherapie für die Schmarotzer an. ;) :D
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@ Roggi
Danke für die Erläuterung.
Mit anderen Worten, du glaubst also, dass die angedrohten Zwangsanmeldungen nur Panikmache sind, mit dem Ziel, dass sich die Leute dann selbst melden und der Beitragsservice solche Zwangsanmeldungen gar nicht durchführen darf (laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)? In Bezug auf die Leute, die nicht auf Post reagieren.
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Ich vermute, dass der Beitragsservice nicht aktiv wird, weil zu viele Leute sich nicht anmelden. Jedes Verwaltungszwangsverfahren muss bezahlt werden. Wenn jemand schon wieder verzogen ist, bleiben die auf den Kosten sitzen, die wissen nicht, ob da jemand ist und zur Beitragszahlung verpflichtet ist. Also Briefe senden mit schrecklichen Drohungen, wer zurückschreibt ist in der Falle. Wer sich nicht meldet, verursacht zusätzliche Arbeit und Kosten um den Beitragsschuldner zu ermitteln. Die haben aber genug zu tun mit Widersprüchen und Klagen gegen angemeldete Leute. Wer bisher noch nicht angemeldet ist und erfolgreich angemeldet wird, kann ja auch noch Widerspruch einlegen gegen einen dann erst möglichen Beitragsbescheid, es sind also trotzdem keine sicheren Einnahmen planbar. Für den Nichtangemeldeten ist aber sehr wohl planbar, wie weiter vorzugehen ist, höchstrichterliche Urteile werden in kürze erwartet und lassen dann die Zukunft des Beitrages erkennen.
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was passiert wenn mehrere Menschen bei der gleichen Adresse leben!
Wenn 5 Menschen in einer WG wohnen wollen sie 5 Zwangsanmeldungen vornehmen?
dann reicht doch einfach Widerspruch einzulegen!
Könnte passieren, dass die jedem einen Drohbrief senden, wenn einer reagiert haben die ihr Ziel erreicht. Derjenige wird sich von da an mit seinen Mitbewohnern genauso rumärgern müssen wie mit dem Beitragsservice. Er muss zahlen und das Geld von seinen Mitbewohnern anteilig einfordern.
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was passiert wenn mehrere Menschen bei der gleichen Adresse leben!
Wenn 5 Menschen in einer WG wohnen wollen sie 5 Zwangsanmeldungen vornehmen?
dann reicht doch einfach Widerspruch einzulegen!
Könnte passieren, dass die jedem einen Drohbrief senden, wenn einer reagiert haben die ihr Ziel erreicht. Derjenige wird sich von da an mit seinen Mitbewohnern genauso rumärgern müssen wie mit dem Beitragsservice. Er muss zahlen und das Geld von seinen Mitbewohnern anteilig einfordern.
Richtig: Jeder Datensatz wird angeschrieben. Ist keine Zuordnung möglich, weil keine Rückinfo kommt, hätte der ÖRR theoretisch die Möglichkeit ein Auskunftserzwingungsverfahren einzuleiten. Das ist natürlich Aufwand. In der Vergangenheit hat der ÖRR dann einfach eigenmächtig eine "Anmeldung" durchgeführt und die Gebühren gefordert ... ziemlich dubios. Alternativ hätte man auch über eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nachdenken können. Hat man aber nicht ... hätte man ja auch seitens des ÖRR den Nachweis führen müssen ...
Wenn diese Praxis unter dem Namen "Direktanmeldung" weitergeführt wird und die Verwaltungsgerichte auch zukünftig über die nicht vorhandene Anmeldung hinweg sehen, hat sich an der Abzocke mit Einführung des Rundfunkbeitrags nichts geändert.
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Wenn jemand schon wieder verzogen ist, bleiben die auf den Kosten sitzen, die wissen nicht, ob da jemand ist und zur Beitragszahlung verpflichtet ist.
Umzug ist kein Problem; solang die Leute richtig gemeldet sind, haben sie ja alle Daten. Das eigentliche Problem sind nur Leute, die nicht richtig gemeldet sind und auch nicht ermittelt werden können, insbesondere solche, die ohne Abmeldung etwa ins Ausland verzogen sind und wo Post z.B. in einem verwaisten Briefkasten landet. Ansonsten dürfte das Risiko einer fruchtlosen Vollstreckung nicht sehr viel höher sein als bei regulär Angemeldeten.
was passiert wenn mehrere Menschen bei der gleichen Adresse leben!
Wenn 5 Menschen in einer WG wohnen wollen sie 5 Zwangsanmeldungen vornehmen?
dann reicht doch einfach Widerspruch einzulegen!
Könnte passieren, dass die jedem einen Drohbrief senden, wenn einer reagiert haben die ihr Ziel erreicht.
Normalerweise wissen sie ja garnicht, dass es sich um eine WG handelt. Das dürfte auch der Hauptgrund sein, dass sie mit Zwangsanmeldungen gezögert haben. Wenn sie ohne Anmeldung mehrfach kassieren, ist die Rechtslage unklar (ist für beide Seiten riskant, es drauf ankommen zu lassen).
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Normalerweise wissen sie ja gar nicht, dass es sich um eine WG handelt. Das dürfte auch der Hauptgrund sein, dass sie mit Zwangsanmeldungen gezögert haben. Wenn sie ohne Anmeldung mehrfach kassieren, ist die Rechtslage unklar (ist für beide Seiten riskant, es drauf ankommen zu lassen).
Ich könnte mir vorstellen das die versuchen, sich auf §2 Abs 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu berufen.
Danach haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend nach § 44 der Abgabenordnung.
Schließlich unterliegt ja jeder der Anzeigepflicht laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
§44 AO besagt: ohne auf die Wörter Steuer einzugehen
§ 44
Gesamtschuldner
(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.
(2) Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit. Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten. Die Vorschriften der §§ 268 bis 280 über die Beschränkung der Vollstreckung in den Fällen der Zusammenveranlagung bleiben unberührt.
Aber dann würde das Chaos richtig losgehen, bei den Privaten. Einer muss bezahlen, alle anderen müssen sich abmelden unter Angabe der zahlenden Beitragsnummer.
Auf jeden Fall bleibt es mal wieder spannend, zu erfahren, was die Herren und Damen sich da im November in den Hinterzimmern ausgedacht haben.
Generell werden die versuchen so viel wie möglich zu bekommen, was man hat, hat man. Die Gegenseite müsste ja dann, wieder mal, die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten.
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Normalerweise wissen sie ja gar nicht, dass es sich um eine WG handelt. Das dürfte auch der Hauptgrund sein, dass sie mit Zwangsanmeldungen gezögert haben. Wenn sie ohne Anmeldung mehrfach kassieren, ist die Rechtslage unklar (ist für beide Seiten riskant, es drauf ankommen zu lassen).
Ich könnte mir vorstellen das die versuchen, sich auf §2 Abs 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu berufen.
Danach haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend nach § 44 der Abgabenordnung.
Haften schon, aber sie dürfen nicht bei mehreren parallel kassieren. In wirkliche Probleme werden sie aber erst kommen, wenn sie für die selbe Wohnung und den selben Zeitraum mehr als 1 Beitragsbescheid ausfertigen.
Schließlich unterliegt ja jeder der Anzeigepflicht laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Das macht es auch für die WG-Bewohner riskant, es bis zu Beitragsbescheiden ankommen zu lassen. Wenn man die dann aus grundsätzlichen Gründen anficht, dürfte es eher noch unproblematisch sein, aber wenn sie formal rechtskräftig werden, besteht ein Risiko, dass sie auch vollstreckt werden können, obwohl sie zweifellos nicht rechtmäßig zustande gekommen sind (offensichtlich rechtswiedrige Verwaltungsakte sind normalerweise nichtig).
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man kann es sich einfach machen und dagegen klagen ...
ob das was bringt kann man sich anschauen, bei aktuell laufenden Klagen, weil das System in Deutschland aber bei so wichtigen Dingen immer besonders lange braucht, naja ... ich denke das System sollte geändert werden, ein solches Dokument sollte nur dann gültig werden, wenn ein Gericht zu vor bestätigt dass es nicht gegen unsere "hust" Verfassung ist, naja wir habe in dem Sinne keine Verfassung, an welcher ich mich, Du Dich, eigentlich Ihr alle Euch beteiligen konntet, naja, und weil das so ist ... ich zahle nicht ... nicht jetzt und auch nicht später und fordere das ebenso von anderen.
... man kann es verschleppen, und abwarten was bei den ersten Klagen rauskommt und dann weiter klagen, oder B das System in der Zeit verändern, und eine richtige Verfassung fordern und die Politiker zum Teufel schicken, welche diesen "Vertrag" immer wieder unterzeichnet haben. Aus meiner Sicht gehören solche Verträge (es gibt da auch noch weitere) in die Tonne. Und Rundfunk völlig neu geregelt und festgelegt was wieviel und zu welchem Preis, ohne den ganzen Filz drum herum.
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Ich war die letzten zwei Tage in der geschlossenen Anstalt, da ich mit Suizid gedroht habe und gesagt habe, ich möchte Staatsbedienstete umbringen, die meine Grundrechte verletzten (Die Sachbearbeiterin aus dem Arbeitsamt und meine Richterin am Amtsgericht). Rausgelassen habe die mich nur wieder, weil ich gesagt habe, dass ich doch keinem was antun werde (stimmt natürlich nur im Moment).
Was die GEZ-Mafia betrifft: Für mich ist das Spiel leider aus, denn meine Mutter (ich selbst bin 29 Jahre alt) hat nun diese scheiß GEZ-Gebühr bezahlt bzw. mich dazu gezwungen zu zahlen. Habe nur bezahlt, weil sie gerade erst ihre Chemo überstanden hat. Ich will nicht sagen, dass ich sie dafür hasse, aber es kotzt mich zumindest an. Aber den nächsten Scheiß habe ich ja auch schon gebaut. Ich habe meine Richterin, die mir einen Strafbefehl verpasst hat vor vier Tagen, am Telefon und per eMail als "austauschbare regimetreue dumme Arschfotze und regimetreue Systemhure" bezeichnet. Da wird mir bestimmt auch noch eine Strafe blühen und ich freue mich schon darauf.
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Da haben die es also geschafft, einen ganz harten Kämpfer weichzuklopfen. Zumindest zeigt es uns, dass wir alle im Knast landen, wenn wir nicht zahlen. Hoffentlich bin ich bis dahin Rentner.
Solche Beleidigungen bringen immer nur Ärger, manchmal habe ich das Gefühl, die provozieren die Beitragsverweigerer, damit die wieder Oberwasser haben wenn jemand durchdreht.
Mach es gut, abgezockter1984, wirst mir hier fehlen...
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Nein, Roggi. Ich gebe nicht auf, was die GEZ betrifft !!!!!!! Wegen der GEZ-Verzweigerung kann man meines Erachtens gar nicht in den Knast wandern.
In den Knast wandere ich wegen einer ganz anderen Sache: Ich habe ein Inkassounternehmen wegen einer unberechtigten Forderung angezeigt, was mir eine Anzeige wegen der Anzeige gegen das Inkassounternehmens einbrachte (§ 145d Abs. 1 StGB). Aber die Lügen und ich habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Im Januar oder Februar 2014 ist die Verhandlung.
Erst nachdem ich den Einspruch per Einschreiben an das Amtsgericht geschickt hatte, bin ich in die geschlossene Anstalt gegangen. Das hat alles noch gar nichts mit der GEZ-Sache zu tun und vielmehr wegen meinem Borderline-Syndrom. Nach zwei Tagen hat mich meine Mutter abgeholt aus der Anstalt und mich zur Zahlung der GEZ bewegt. Ich habe es nur aus Mitleid bezahlt, weil sie gerade erst ihre Chemo erfolgreich überlebt hat und ich ihr diesen Stress nicht antun wollte mit meiner sonst konsequenten Verweigerung und Staatsfeindlichkeit. Meine Mutter hat leider das Problem, ständig helfen zu wollen, womit sie sich nur selbst schadet.
Aber selbst, wenn ich wegen dem Strafbefehl eingebuchtet werde: Nach 50 Tagen bin ich wieder draußen und bezahlt habe ich (LEIDER) nur für Januar bis September 2013. Oktober bis Dezember 2013 ist die Rechnung noch offen. Und meinen Widerspruch muss die GEZ irgendwann trotzdem beantworten. Die sehen ja, dass die Überweisung vom Konto meiner Mutter passierte und ich selbst weiterhin das aktuelle Quartal nicht bezahlt habe und es auch nicht zahlen werde.
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Wo sind eigentlich die "Moderatoren"..
Mein Mann, aka OutlawX wurde hier rigoros gebannt weil er den Hungerstreik von Rene kritisierte.Es wurde ihm die Geistige Gesundheit abgesprochen. Hier tauchen nun Begirffe wie "Arsch..F.." und System.Hu..e..* auf und kursieren weiterhin im Netz.Nur weiter so...
keindooftv.(http://www.smilies.4-user.de/include/Ugly/smilie_ugly_012.gif)
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Auch wenn der Kampf weitergeht, eine Schlacht haben die gewonnen. Von welchem Konto das Ged kommt, ist denen egal, ich glaube das ist weg. Da ich das Thema mit Gerichtsvollzieher nicht kenne, war ich im glauben, wer nicht zahlen will, kommt ins Gefängnis. In meinem Fall befürchte ich noch, was viel schlimmer wäre, dass die sich einfach an mein Konto ranmachen.
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Hallo abgezockter1984 ,
ich bewundere dich in deinem vehementen Widerstand und begrüße deine Offenheit.
Du bist wohl aus der gleichen Mentalität geschnitzt wie ich und ein kurz vorm Ausbruch stehender oder wie bei dir schon explodierter Vulkan. Ich bedaure , dass es leider nicht so gelaufen ist oder laufen konnte , wie du es dir ausgerechnet und gewünscht hast ,weil du auf einen geliebten Menschen Rücksicht nehmen wolltest. Meine Hochachtung dafür und bleib bitte so wie du bist. Solche Kerle wie du passen in diese Welt und sind Balsam für dieses unseres Forum. Frohes Fest und ein gutes 2014 , Mario Walter aus dem Schwäbischen
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Hallo und schöne Weihnachtstage an alle!
Ich habe auch die selbe Frage wie Myanubis. Sollte man gar nicht auf solche Briefe mit dem Anmeldungszwang reagieren oder doch sich freiwillig anmelden und danach schon auf einen Beitragsbescheid warten um später einen Wiederspruch und eine Klage einzulegen? Kann jemand sagen, was kann man gegen eine Direktanmeldung tun?
Hallo,
Person A hat vor kurzem (etwa 2 Wochen) einen Brief bekommen mit bitte zur Anmeldung. Dieses Schreiben wurde kurzer Hand in den Papierkorb entsorgt.
Ich habe heute aber gelesen das für leute die seit Ende November auf entsprechende Schreiben nicht reagierten, das Verfahren der "Direktanmeldung" angewendet wird. Zudem würden die Beiträge von Haushalten, die sich nicht freiwillig gemeldet hätten, rückwirkend vom 1. Januar 2013 an erhoben.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-mehreinnahmen-rundfunkabgabe-sinkt-erstmals-1.1846448
Muss Person A sich jetzt selbst melden bevor es eine Direktanmeldung gibt, oder lieber auf weiteres warten?
Gruß
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Hallo und schöne Weihnachtstage an alle!
Ich habe auch die selbe Frage wie Myanubis. Sollte man gar nicht auf solche Briefe mit dem Anmeldungszwang reagieren oder doch sich freiwillig anmelden und danach schon auf einen Beitragsbescheid warten um später einen Wiederspruch und eine Klage einzulegen? Kann jemand sagen, was kann man gegen eine Direktanmeldung tun?
Abwarten und wenn der Bescheid ankommt dagegen Widerspruch einlegen und ggf. Klage.
Meine ursprüngliche Frage ist leider nur zum Teil beantwortet worden.
Eins ist klar: nur mit Ignorieren und Entsorgen aller Schreiben des BS verliert man den Kampf definitiv.
Folgendes Gedankenspiel:
Personen A1-A5 (5 Personen) wohnen in der Adresse B.
Der BS meldet sie alle an, denn sie wissen nicht ob sie in einer oder mehreren Wohnungen leben.
Alle 5 Personen reagieren nicht zunächst!
Irgendwann kommt ein Beitragsbescheid.
Nun zahlt A1 und A2-A5 legen nur Widerspruch ein mit den Worten: Hiermit legen ich Widerspruch ein gegen den Bescheid vom XXXX. Begründung nicht notwendig.
Das Gleiche auch wenn der Widerspruchsbescheid gekommen ist. Nur minimale Begründung: Man ist der Meinung, dass man laut Gesetz nicht verpflichtet ist zu zahlen und Auskunft zu erteilen.
Nun kommt es irgendwann mal zu einem Prozess und man geht mit einem RA dahin und gibt nur an, dass man mit A1 in einer Wohnung wohnt.
Alle 4 Personen A2-A5 machen das! Nun hat zwar der BS das Geld für die Wohnung zwar bekommen aber das 10 Fache davon für jede der 4 anderen Klageverfahren bezahlt.
Wenn nur 1% der Haushalte das machen würden, würden die Beiträge richtig einbrechen!
Meiner Meinung nach kann der BS nicht einfach für alle Datensätze eine Direktanmeldung vornehmen, weil sie nicht wissen ob sie wirklich dort wohnen. Was meint ihr?
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zu dem Gedankenspiel, denke ich, das in diesem Fall das Gericht die Kosten nicht dem Rundfunktverein aufbügeln wird,
sondern,
A) falls dieser "Vertrag" tatsächlich Bestand haben sollte den Personen A2 bis A5, weil diese ja den Anforderungen des "Vertrags" nicht zeitnah nachgekommen sind.
B) falls dieser "Vertrag" fällt ist die Aufteilung der Kosten völlig ungewiss
C) falls weder A noch B vor der Entscheidung zu den jeweiligen Wiedersprüchen fällt, dürfte in der ersten Instanz die Kosten zu Lasten Person A2 bis A5 gehen, diese könnten dann Berufung einlegen und weiter klagen, und hoffen dass der Vertrag insgesamt ungültig wird! Das wird natürlich spanend
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zu dem Gedankenspiel, denke ich, das in diesem Fall das Gericht die Kosten nicht dem Rundfunktverein aufbügeln wird,
sondern,
A) falls dieser "Vertrag" tatsächlich Bestand haben sollte den Personen A2 bis A5, weil diese ja den Anforderungen des "Vertrags" nicht zeitnah nachgekommen sind.
B) falls dieser "Vertrag" fällt ist die Aufteilung der Kosten völlig ungewiss
C) falls weder A noch B vor der Entscheidung zu den jeweiligen Wiedersprüchen fällt, dürfte in der ersten Instanz die Kosten zu Lasten Person A2 bis A5 gehen, diese könnten dann Berufung einlegen und weiter klagen, und hoffen dass der Vertrag insgesamt ungültig wird! Das wird natürlich spanend
Laut Vertrag sind sie es doch den Anforderungen des Vertrags nachgekommen! Sobald für eine Wohnung gezahlt wird, hat BS nichts weiter zu melden! Keiner kann mich zwingen beim BS alle meine Wohnverhältnisse offenzulegen: wer schläft mit wem usw.! Datenschutz!
Keiner kann mich zwingen Auskunft zu erteilen, wenn für die Wohnung bereits gezahlt wird!
Es ist eher die Aufgabe des BS sicherzustellen, dass der Beitrag pro Wohnung einmal gezahlt wird.
Die Gerichte sind eher formal: es gibt ganz wenigen Ausnahmen, die eine Kostenverteilung in einem Prozess zulassen.
Insbesondere, wenn der Bescheid aus formalen Gründen aufgehoben werden muss, dann muss das Gericht die Kosten der Gegenseite aufbürgen (bzw. Stadtskasse!).
Außerdem: bis Ende 2014 kann man sich die zu viel bezahlten Beiträge rückerstatten lassen: das steht sogar im Gesetz!
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Nein, Roggi. Ich gebe nicht auf, was die GEZ betrifft !!!!!!! Wegen der GEZ-Verzweigerung kann man meines Erachtens gar nicht in den Knast wandern.
Doch, wenn man die Ordnungswidrigkeitenstrafe nicht zahlt und dann die ganze Sache bei der Staatsanwaltschaft landet. Dann gibt es Bußgeld in Form von Tagessätzen, die bei Nichtzahlung abzusitzen sind.
In den Knast wandere ich wegen einer ganz anderen Sache: Ich habe ein Inkassounternehmen wegen einer unberechtigten Forderung angezeigt, was mir eine Anzeige wegen der Anzeige gegen das Inkassounternehmens einbrachte (§ 145d Abs. 1 StGB). Aber die Lügen und ich habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Im Januar oder Februar 2014 ist die Verhandlung.
So ist es mit dem Widerstand: Man wird unter Druck gesetzt.
Erst nachdem ich den Einspruch per Einschreiben an das Amtsgericht geschickt hatte, bin ich in die geschlossene Anstalt gegangen. Das hat alles noch gar nichts mit der GEZ-Sache zu tun und vielmehr wegen meinem Borderline-Syndrom.
Ob Du Dir mit dieser Art zu kämpfen selbst etwas Gutes tust, sei dahingestellt. Versuche es mal mit organischem Eisen - keine Garantie.
Nach zwei Tagen hat mich meine Mutter abgeholt aus der Anstalt und mich zur Zahlung der GEZ bewegt. Ich habe es nur aus Mitleid bezahlt, weil sie gerade erst ihre Chemo erfolgreich überlebt hat und ich ihr diesen Stress nicht antun wollte mit meiner sonst konsequenten Verweigerung und Staatsfeindlichkeit.
Vielleicht solltest Du das mit Deiner Mutter mal dort versuchen: http://www.heilpraktiker-peter-kern.de/Contenido/cms/front_content.php?idcat=1
Meine Mutter hat leider das Problem, ständig helfen zu wollen, womit sie sich nur selbst schadet.
So wie bei Dir offensichtlich. Wehe, wenn sie nicht mehr da ist.
Aber selbst, wenn ich wegen dem Strafbefehl eingebuchtet werde: Nach 50 Tagen bin ich wieder draußen und bezahlt habe ich (LEIDER) nur für Januar bis September 2013. Oktober bis Dezember 2013 ist die Rechnung noch offen.
Das mindert natürlich die Denkfähigkeit durch den dadurch verursachten Stress.
Und meinen Widerspruch muss die GEZ irgendwann trotzdem beantworten.
Die sitzen am längeren Hebel und betrachten das große Ganze von oben. Beeinflussen kannst Du deren Tempo lediglich durch eine Tätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht, die dann aber von der Arbeitsweise des zuständigen Richters abhängt. Das Problem: Erzeugst Du durch irgendein Verhalten Druck auf die Verwaltung, kann (muß nicht) es besonders lange dauern. Die Gefahr: Man gilt als Querulant, der dann behördenberüchtigt ist. Das nennt sich dann nonverbale Kommunikation.
Die sehen ja, dass die Überweisung vom Konto meiner Mutter passierte und ich selbst weiterhin das aktuelle Quartal nicht bezahlt habe und es auch nicht zahlen werde.
Das ist denen wurscht, solange die Kasse stimmt.
Bitte versteh' mich nicht falsch, ich will Dich nicht demotivieren, aber Deine Wut sollte in Richtung realisierbarer der Sache nichtschädigender Ideen gerichtet sein. Sobald irgendwie Gewalt ins Spiel kommt, passiert so etwas wie nach der Schanzen-Demo. Auf Gewalt wartet die andere Seite förmlich: Das macht es dann für sie sehr einfach.
Der durch Rechnungen erzeugte psychische Druck muß man aushalten, sonst sollte man die Sache lieber abbrechen und anderswie seinen Mißmut zum Ausdruck bringen. Du schadest nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen.
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Lieber Roggi und liebe Betroffenen!
Auch ich bin ein Opfer dieser "Falle", und bekam ein "Dankeschön" für meine Anmeldung, die ich niemals getätigt hatte.
Ich habe tatsächlich jene RECHTSBEHELFSBELEHRUNG aktuell vor mir liegen.
Du sagtest: dies ist ein MUSS zur Antwort. Darf ich dich fragen, was denn die Konsequenzen in diesem Fall bei Nicht-Antwort wäre?
Direkter gerfragt: bin ich jetzt im A....?
Ich hatte den Brüdern des Beitragsservice in mehreren schreiben versucht zu erklären, dass ich weder fernsehe noch Radio höre ... weswegen sollte ich also zahlen?
Darf ich fragen, was der BS tatsächlich gegen mich in der Hand hat, wenn ich weiterhin nicht zahle?
Du hattest von hohen richterlichen Urteilen gesprochen (schon etwas länger her) - darf ich erfahren, was diese gewesen waren oder vielleicht noch gar nicht sind?
Dankeschön, tonarno
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Auch ich bin ein Opfer dieser "Falle", und bekam ein "Dankeschön" für meine Anmeldung, die ich niemals getätigt hatte.
Ich habe tatsächlich jene RECHTSBEHELFSBELEHRUNG aktuell vor mir liegen.
Eine Zwangsanmeldung gleich mit Rechtsbehelfsbelehrung? Das ist ja interessant. Ich hätte vorher noch ein paar Bettelbriefe erwartet. Was ist denn der genauere Inhalt? Beitragsbescheid oder sonstwas? Falls möglich, wär es gut, das anonymisiert hochzuladen.
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Hallo xrw!
Nein nein, noch keine Zwangsanmeldung! Tut mir leid, sollte ich mich unklar ausgedrückt haben! Danke für deine Antwort!
Ich bekam den BESCHEID ÜBER MEINE ANMELDUNG, und für die sie sich BEDANKEN!!
F...riedrich, ich hatte mich NIEMALS aktiv angemeldet, sondern nur Brieferl an die geschrieben, auf die niemals eine direkte Antwort kam, sondern einfach nur die nächste Zahlungsaufforderung etc.
Und mit diesem besagten Bescheid ist jetzt eben auch die Rechtsbehelfsbelehrung mit dabei!
Tja, was heißt das jetzt? Roggi ausn Forum meint, darauf MÜSSE man antworten! Aber was, .. und was is, wenn ich nicht antwortete?
Mein Zwangsbeitrag zu diesen völlig unfassbaren 7,5 MILLIARDEN Euro PRO JAHR sind für mich absolut, absolut nicht in Hirn zu bringen!!
Ich fass es nicht! Was kann denn ich dafür, dass ein Günter Jauch knapp 4.500,- Euro pro minute kosten soll? ? Ich schau den ja gar nicht mal!
Und vor einer Helene Fischer ergreife ich die Schnell-Flucht!!!!!! ETC
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Dass du Angemeldet wurdest, verdankst du der Tatsache, dass du denen geantwortet hast: "Ich hatte den Brüdern des Beitragsservice in mehreren schreiben versucht zu erklären, dass ich weder fernsehe noch Radio höre ... weswegen sollte ich also zahlen?"
Für eine fiktive Person A gilt folgendes:
Auf einen Beitragsbescheid muss man antworten, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird, so wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite abgedruckt ist. Wenn der Bescheid rechtskräftig ist, hat man keine Chance mehr und muss bezahlen. Damit er nicht rechtskräftig wird, muss innerhalb der gesetzten Frist von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Die Begründung sollte einige Argumente enthalten, die rechtlich relevant sind, z.B. dass seine persönlichen im Grundgesetz zugesicherten Grundrechte verletzt werden und ob es eine Steuer ist oder nicht. Wenn es eine Steuer ist, hatten die Länder keine Kompetenz, diese zu erlassen. Wenn es keine Steuer ist, will und muss man diese öffentliche Aufgabe nicht persönlich bezahlen, sondern die Finanzierung öffentlicher Aufgaben muss der Allgemeinheit auferlegt werden, z.B. durch Steuern. >:D Dieses Problem ist in der Tat nicht unser Problem, aber vorhanden. Die 6 vernichtenden Gutachten liefern die Argumente dazu, jeder kann bitte selbst die Suchfunktion hier im Forum verwenden. Ob man selber örR nutzt oder nicht, ist im Widerspruch unwichtig, das Gesetz ist so, dass jeder zahlen muss, weil die Möglichkeit der Nutzung besteht. Solche Informationen sind im Jahr 2013 zuhauf hier veröffentlicht worden, jeder sollte diese Informationen lesen, bevor Widerspruch eingelegt wird. Service B wird daraufhin antworten, dass keine Grundgesetzverstösse erkennbar sind und dass die Länder diese Beiträge festsetzen durften. Wirkliche Argumente liefern die aber nicht. Weiterhin sollten einige hier im Forum schon veröffentlichte Widersprüche gelesen werden, damit keine Formfehler unterlaufen, z.B. aussetzen der Vollstreckung beantragen. Im Laufe der Zeit kommen weitere Schreiben von denen, gegen Beitragsbescheide der Folgequartale sind jedesmal weitere Widersprüche erforderlich. Irgendwann sollte ein ablehnender Widerspruchbescheid von denen kommen, gegen diesen muss Klage erhoben werden, damit er nicht rechtskräftig wird. Das es zur Klage kommt, würde mich wundern, weil offensichtlich alle Gerichte die bald zu erwartenden höchstrichterlichen Urteile abwarten.
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Ich bekam den BESCHEID ÜBER MEINE ANMELDUNG, und für die sie sich BEDANKEN!!
Sehr interessant. Also ein Anmeldebescheid. Wär wirklich gut, wenn du den einscannen, persönliche Daten unkenntlich machen und dann hier als Anhang hochladen könntest (oder den wesentlichen Text abtippen). Sowas ist hier bis jetzt unbekannt (nächste Woche läuft bei mir auch die 4-Wochen-Frist bis zur angekündigten Bestätigung meiner Nichtanmeldung ab).
Klar dürfte sein, dass Leute, bei denen für die Wohnung schon gezahlt wird oder die mehrere solche Teile für eine Wohnung erhalten, schon hier Wiederspruch einlegen müssen (blöd ist das nicht von denen; so schaffen sie sich eine Rechtsgrundlage, im Zweifelsfall auch mehrfach zu kassieren). Wer einfach nur klagen will, kann u.U. den Beitragsbescheid abwarten. Hängt davon ab, was in dem Anmeldebescheid genau drinsteht und wie die Klage begründet werden soll. Wer nicht klagen will, sondern einfach nur nicht zahlen (wie ich), kann sowieso warten, bis der Gerichtsvollzieher zu weiteren Aktionen nötigt.
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Wer nicht klagen will, sondern einfach nur nicht zahlen (wie ich), kann sowieso warten, bis der Gerichtsvollzieher zu weiteren Aktionen nötigt.
Wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Klage läuft, wird auch keine mehr kommen, die Gericht warten offensichtlich auf die bald zu erwartenden höchstrichterlichen Entscheidungen.
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Wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Klage läuft, wird auch keine mehr kommen, die Gericht warten offensichtlich auf die bald zu erwartenden höchstrichterlichen Entscheidungen.
Da würd ich mir keine Hoffnngen machen. In Bayern wird das nicht endgültig entschieden, weder in die eine noch in die andere Richtung. Und nachdem das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden bezüglich der Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten normalerweise nicht zur Entscheidung annimmt, fangt dann der Instanzenweg zumindest außerhalb Bayerns erst an. Falls der Verfassungsgerichtshof was kippt, könnte es halt politische Konsequenzen haben. Vorrangig gehts da aber nur um gewerbliche Beitragspflichtige.
Außerdem ist in Bayern die Klage formal zwar leicht, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen aber besonders übel, weil da nicht nur die Rundfunkfreiheit in der Verfassung steht, sondern auch, dass der Rundfunk unterhalten muss und nicht privat organisiert sein darf. Das ist übrigens per Volksbegehren und Volksentscheid gegen den ursprünglichen Willen des Landtags durchgedrückt worden.
Außerdem glaub ich auch nicht, dass der bayrische Verfassungsgerichtshof so schnell entscheidet. Bisher ist nichtmal eine mündliche Verhandlung angekündigt, und ich kann mir kaum vorstellen, dass eine positive Entscheidung in der Sache ohne mündliche Verhandlung fällt. Genauso wenig wird es eine umfassend postive Entscheidung ohne Übergangsfristen geben, in denen man mindestens aktiv Bescheiden wiedersprechen und gegebenenfalls klagen muss, um davon zu profitieren.
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Ich bekam den
BESCHEID ÜBER MEINE ANMELDUNG, und für die sie sich BEDANKEN!!
Sehr interessant. Also ein Anmeldebescheid. Wär wirklich gut, wenn du den einscannen, persönliche Daten unkenntlich machen und dann hier als Anhang hochladen könntest (oder den wesentlichen Text abtippen). Sowas ist hier bis jetzt unbekannt (nächste Woche läuft bei mir auch die 4-Wochen-Frist bis zur angekündigten Bestätigung meiner Nichtanmeldung ab).
Klar dürfte sein, dass Leute, bei denen für die Wohnung schon gezahlt wird oder die mehrere solche Teile für eine Wohnung erhalten, schon hier Wiederspruch einlegen müssen (blöd ist das nicht von denen; so schaffen sie sich eine Rechtsgrundlage, im Zweifelsfall auch mehrfach zu kassieren). Wer einfach nur klagen will, kann u.U. den Beitragsbescheid abwarten. Hängt davon ab, was in dem Anmeldebescheid genau drinsteht und wie die Klage begründet werden soll. Wer nicht klagen will, sondern einfach nur nicht zahlen (wie ich), kann sowieso warten, bis der Gerichtsvollzieher zu weiteren Aktionen nötigt.
"Anmeldebescheid"?!?
Gibt's meines Wissens nach nicht.
Auch die Beschreibung in den vorhergehenden posts deutet auf einen "ganz normalen BeitragsBESCHEID" hin, denn vorher waren ja offensichtlich Zahlungsaufforderungen ergangen.
Eine Zahlungsaufforderung wiederum kann meiner Vorstellung nach eigentlich nur auf ein bestehendes, *konkretes* Beitragskonto ausgestellt werden.
Nein nein, noch keine Zwangsanmeldung! Tut mir leid, sollte ich mich unklar ausgedrückt haben! Danke für deine Antwort!
Ich bekam den BESCHEID ÜBER MEINE ANMELDUNG, und für die sie sich BEDANKEN!!
F...riedrich, ich hatte mich NIEMALS aktiv angemeldet, sondern nur Brieferl an die geschrieben, auf die niemals eine direkte Antwort kam, sondern einfach nur die nächste ZAHLUNGSAUFFORDERUNG etc.
Und mit diesem besagten Bescheid ist jetzt eben auch die Rechtsbehelfsbelehrung mit dabei!
Tja, was heißt das jetzt? Roggi ausn Forum meint, darauf MÜSSE man antworten! Aber was, .. und was is, wenn ich nicht antwortete?
- "noch keine Zwangsanmeldung"
steht für mich im klaren Widerspruch zum Erhalt von
(auf eine konkreten Zahlungstatbestand = Inhaberschaft der Wohnung) abgestellten
- "Zahlungsaufforderung" und erst recht im Widerspruch zum Erhalt eines
- "Beitragsbescheids".
Der Person XYZ wurde also wahrscheinlich nach der ersten Antwort "gedankt" für die "Anmeldung", so wie es eben offensichtlich geschieht, wenn Person XYZ dem ABC-Verein antwortet, vgl. hierzu auch
"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304
Aber ja - lade mal anonymisiert das fiktive Schreiben hoch ;)
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Hallo Leute,
Person A weiß nicht genau ob sie hier jetzt komplett richtig ist aber auch A hat einen Brief zur Zwangsanmeldung erhalten.
zum Thema.
natürlich hat Person A, (glaube es waren 4) Bettelbriefe erhalten in denen A aufgefordert wurde sich anzumelden.
niemals hat A auf eines dieser schreiben geantwortet oder mit den Verfassern telefoniert.
letzte Woche hat A dann allerdings ein schreiben erhalten, in welchem A mitgeteilt wird, dass A nun, da A sich nicht gemeldet hätte, einfach angemeldet wurde.
Man teilte A weiterhin seine Teilnehmernummer mit und forderte A auf in einem Antwortbogen die gewünschte Zahlweise zu wählen.
Dieses schreiben enthält keine Rechtsfolgebelehrung, genau wie alle schreiben vorher.
Einen Gebührenbescheid hat A bis dato nicht erhalten.
ist es denn überhaupt rechtlich möglich, dass A auf diese weise Zwangsangemeldet wird?
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Es ist rechtens, dafür bekommen die ja die Daten aus dem Melderegister. Also kommt bald ein Beitragsbescheid, daraufhin muss man reagieren. Vorher ist es nicht unbedingt erforderlich.
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Hallo Leute, :) :laugh:
Bei Person C ging es genau wie bei aloha. Person C hat letzte Woche einen Brief mit dem Titel BESTÄTIGUNG DER ANMELDUNG bekommen und ihr wurde eine Beitragsnummer zugeteilt. Natürlich hat C sich nie persönlich angemeldet, war auch nie angemeldet, und auf deren Briefe nie reagiert. C plant auf den Beitragsbescheid zu warten und erst dann einen Widerspruch einzulegen. Hat jemand Erfahrung mit einem Anwalt gemacht oder kann man es doch alleine schaffen? Person C hat schon Angst was sie erwartet, ist aber voll überzeugt, dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte, sonst wird sich gar nichts ändern falls alle brav weiter zahlen werden.
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letzte Woche hat A dann allerdings ein schreiben erhalten, in welchem A mitgeteilt wird, dass A nun, da A sich nicht gemeldet hätte, einfach angemeldet wurde.
Man teilte A weiterhin seine Teilnehmernummer mit und forderte A auf in einem Antwortbogen die gewünschte Zahlweise zu wählen.
So wie es ALOHAA schreibt (oben) war es bei mir auch. Nur, dass ich ja geantwortet HATTE. Dass dies sogar so geschieht, OHNE dass man sich jemals bei B-Service in irgendeiner form (rück-)meldet, ist eine hochgezogene, linke Augenbraue wert.
Bei mir ist aktuell grad ein ordentlich "rückweisender" Widerspruch draußen, inklusive Aufzählung meinerseits des "Verstoßes gegen mein Recht auf Handlungsfreiheit" ... sowie "mein Recht, meine Informationsquellen frei wählen zu dürfen" ... etc.
Die aktuelle antwort darauf (seitens B-Service) ist die Bestätigung (ein "wir haben zur Kenntnis genommen dass...") meiner "Beanstandung" der Anmeldung, sowie wiederum die Aufklärung darüber, dass und wie zu zahlen wäre. (jene Informationen ich ja schon zum vierten mal vorliegen habe ... Idee: ich könnte denen schreiben, dass ich es immer noch nicht kapiert habe!)
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Es ist rechtens, dafür bekommen die ja die Daten aus dem Melderegister. Also kommt bald ein Beitragsbescheid, daraufhin muss man reagieren. Vorher ist es nicht unbedingt erforderlich.
Wo steht bitte, dass eine "Zwangsanmeldung" rechtens ist? Könntest Du mir die entsprechende Gesetzesvorlage nennen? Die Übermittlung der Daten ist nicht gleichzusetzen mit einer Legitimierung einer "Zwangsanmeldung".
§9 zum Auskunftsrecht besagt nur:
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
(2) Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens
1. der Anzeigepflicht,
2. zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder zu deren Ermäßigung,
3. der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,
4. der Kontrolle der Beitragspflicht,
5. der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und
6. in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällen
durch Satzung zu regeln. Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
ich bin die Satzung in Bayern und in Berlin/Brandenburg durchgegangen, auch da kein Hinweis, dass die "Landesrundfunkanstalt" bei wiederholtem nicht reagieren auf die Infopost "einfach eine "automatische Anmeldung" durchführen kann.
Es gilt eher: Wo kein Klager da kein Richter. Also wird es auf diesem Wege versucht. Diejenigen die hier vertreten sind, warten auf den Beitragsbescheid um den Klageweg einzuleiten, was aber immer noch nicht die Rechtmäßigkeit dieser Art Anmeldung betrifft. Diejenigen, die hier nicht vertreten sind, werden wohl zahlen, einige wenige sich weigern.
Leider kristallisiert sich aus den ganzen Zwangsanmeldungen niemand heraus, der rechtlich dagegen vorgeht. Alle warten ab bis ein Beitragsbescheid kommt.
Jeder der nicht gegen die "Zwangsanmeldung" als solches vorgeht, legitimiert die Vorgehensweise. Darauf bauen diejenigen, die diese Art der Zwangsanmeldung im stillen Kämmerchen Ende letzten Jahres vereinbart haben.
Keine Zeitung berichtet darüber. Nix...... Keiner stellt öffentlich die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Art Anmeldung
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Der Datenabgleich ist nach Landesrecht zulässig.
Aus der Dissertation von Anna Terschüren, ab Seite 79, ihre Quelle verweist auf das Landesrecht:
3. Datenschutz
Wie bereits erwähnt, übernimmt der Beitragsservice die Aufgabe des Beitragseinzugs und somit auch der Datenerhebung. Zur Gewährleistung des Datenschutzes wird ein behördlicher Datenschutzbeauftragter zum Verfahren des Beitragseinzugs hinzugezogen. Innerhalb der Landesrundfunkanstalten bestehen Zugriffsmöglichkeiten auf alle Datensätze von Abgabepflichtigen auch außerhalb des jeweiligen eigenen Einzugsgebietes; allerdings dürfen Daten nur nach Erforderlichkeit übermittelt werden. Die Datenerhebung des Beitragsservices beschränkt sich nicht nur auf eigene Erhebungen durch An-, Ab- und Ummeldungen der Abgabepflichtigen, sondern umfasst auch die Datennutzung anderer öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen. Diese Nutzung darf ohne Kenntnis der Betroffenen stattfinden. Für die Datennutzung dieser anderen Stellen müssen jedoch evidente Gründe vorliegen, die in § 11 Abs. 4 Nr. 1 und 2 RBStV beschrieben werden. Regelmäßige Abgleiche mit den Meldebehörden sind nach zuständigem Landesrecht weiterhin zulässig und von den o.g. Regelungen unberührt. Des Weiteren ist ein einmaliger Gesamtabgleich mit den Melderegistern im Rahmen des Modellwechsels der Rundfunkfinanzierung vorgesehen. Daten müssen unverzüglich gelöscht werden, wenn erkannt wird, dass keine Abgabepflicht des Betroffenen, über den die Daten erhoben wurden, besteht oder die Daten nicht mehr benötigt werden. Spätestens nach zwölf Monaten müssen alle Daten gelöscht werden, die nicht überprüft wurden. Die Verwendung der erhobenen Daten ist ausschließlich zum Zweck des Beitragseinzugs zulässig. Dies bedeutet konkret, dass die Daten lediglich zur Aktualisierung und Ergänzung des Bestands bzw. für Erstmeldungen verwendet werden dürfen. Alle anderen Daten dürfen nicht erhoben werden. Sollten beispielsweise über mehrere Inhaber einer Wohnung Daten vorliegen und einer davon bereits ein Teilnehmerkonto besitzen und die Abgabepflicht erfüllen, so sind die Daten der anderen Wohnungsinhaber zu löschen, da sie nicht notwendig sind. Sie dürfen auch nicht auf Vorrat gespeichert werden, z.B. für den Fall eines Umzugs des Teilnehmerkontoinhabers.
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Sorry ich sehe nirgendwo die Legitimierung per Gesetz, eine automatische Anmeldung durchzuführen, wenn ein angeschriebener Empfänger, der noch nicht im System registriert ist, auf keinerlei Infopost reagiert.
Normalerweise müssen die das im Verwaltungszwangsverfahren durchsetzen (je nach Bundesland möglicherweise unterschiedlich ausgelegt). Und erst durch diese Verifizierung wäre eine Anmeldung evtl. möglich.
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Nach der Zwangsanmeldung hat X per Einschreiben mit Rückschein, denen klar und deutlich die Bezeichnung Beitragsschuldner verboten, ausdrücklich klar gestellt, dass die Zwangsanmeldung nicht anerkannt wird, Kopie der Anmeldung verlangt und mit Klage gegen den Anmelder gedroht.
Bisher, 3 Monate Ruhe!?
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Ich sehe die Legitimation in §11 RBStV:
(5) Die Landesrundfunkanstalt darf die in Absatz 4 und in § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 4 und 5 und § 9 Abs. 1 genannten Daten und sonstige freiwillig übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben erheben, verarbeiten oder nutzen. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.
Demnach dürfen die erhobenen Daten genutzt werden, um die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus dem Staatsvertrag ergeben. Die wichtigste Aufgabe ist die Beitragserhebung, eine weitere Aufgabe ist die Feststellung von Beitragsschuldnern. Ob im Gesetz noch explizit stehen muss, dass eine automatische Anmeldung erfolgen darf, weiß ich nicht, es ist aber meiner Meinung nach nicht möglich, eine Klage dagegen zu führen oder sich dagegen zu wehren. Da sind schon eindeutigere Klagen verloren worden.
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Abs. 4 sagt:
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann im Wege des Ersuchens für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass
1. die Datenbestände dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die Beitragspflicht zuzulassen, insbesondere durch Abgleich mit dem Bestand der bei den Landesrundfunkanstalten gemeldeten Beitragsschuldner, und
2. sich die Daten auf Angaben beschränken, die der Anzeigepflicht nach § 8 unterliegen und kein erkennbarer Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hat.
Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei den Meldebehörden beschränkt sich auf die in § 14 Abs. 9 Nr. 1 bis 8 genannten Daten. Daten, die Rückschlüsse auf tatsächliche oder persönliche Verhältnisse liefern könnten, dürfen nicht an die übermittelnde Stelle rückübermittelt werden. Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
Bedeutet nichts weiter als Infos zu sammeln, ob eine Anzeigepflicht besteht.
§4 Abs. 7
Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften,
§8 (4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
2. Tag der Geburt,
3. Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
4. gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
5. letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
6. vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
7. Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
8. Beitragsnummer,
9. Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
10. Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1,
11. Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
12. Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
2. der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
3. die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.
Hier geht es darum, welche Daten der Betreffende mitteilen soll (Anzeige=Anzeigepflicht)
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Es betrifft immer nur das sammeln von Informationen (wo, wie darf ich Infos anfordern), die letztendlich dazu führen sollen, dass ein angeblicher Beitragsschuldner einen Brief bekommt. Mit der Mitteilung das bisher kein Konto für diesen Haushalt/Wohnung erfasst wurde und bitte die Anmeldung ausfüllen und unterschrieben, zurück senden soll. Oder aber Infos, welche Teilnehmernummer schon für diesen Haushalt/Wohnung einen Beitrag entrichtet.
Es ist nirgendwo ein Hinweis zu finden, dass bei komplettem nicht reagieren auf die Anfragen, eine Anmeldung von "Amts" wegen durchgeführt wird/werden kann, eine Teilnehmernummer vergeben wird, woraus sich, solange nichts Gegenteiliges bewiesen ist, eine Zahlungsforderung ableiten würde. Zumal ja auch eine Unterschrift nirgendwo geleistet worden ist.
Nach meinem Verständnis ist die einzige gültige rechtliche Konsequenz, wenn jeder Brief ignoriert wird bezüglich einer Anmeldung, diese mit einem Verwaltungszwangsverfahren durchzusetzen.
Der letzte Satz in §9 Abs 1 sagt das, was machbar ist, wenn keine Auskunft gegeben wird: Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden. Durch nicht reagieren verweigert man ja die Auskunft.
Im letzten von Dir zitierten Satz aus §11 steht auch: Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten
Bestätigung der Anmeldung = zurücksenden des unterschriebenen Anmeldeformulars
Die Jungs und Mädels schicken jetzt Zwangsanmeldungen - dann müsste ja der nächste Brief die Anmeldebestätigung sein, indem man mit sich großem Pomp und vielen Dankesworten für die Anmeldung herzlichst bedankt, inkl. der Zahlungsforderung.
Auch die in §8 aufgeführten Vorgänge (Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung) ist mit Hilfe des Formulars möglich. Überall muss unterschrieben werden. Unterschreibt man nicht, z.B die Abmeldung, werden die aus Köln eine Abmeldung ablehnen weil sie nicht unterschrieben wurde (eigene Praxiserfahrung)
Ob man sich zur Wehr setzen kann, gegen eine automatische Zwangsanmeldung, egal in welcher Form, wird man erst wissen, wenn es versucht wird.
Zwiebelchen hat ja "einen" möglichen Weg" bereits in Angriff genommen und seit 3 Monaten Ruhe.
Wie gesagt, wo kein Kläger da kein Richter
Ich sehe die Legitimation in §11 RBStV:
(5) Die Landesrundfunkanstalt darf die in Absatz 4 und in § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 4 und 5 und § 9 Abs. 1 genannten Daten und sonstige freiwillig übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben erheben, verarbeiten oder nutzen. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.
Demnach dürfen die erhobenen Daten genutzt werden, um die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus dem Staatsvertrag ergeben. Die wichtigste Aufgabe ist die Beitragserhebung, eine weitere Aufgabe ist die Feststellung von Beitragsschuldnern. Ob im Gesetz noch explizit stehen muss, dass eine automatische Anmeldung erfolgen darf, weiß ich nicht, es ist aber meiner Meinung nach nicht möglich, eine Klage dagegen zu führen oder sich dagegen zu wehren. Da sind schon eindeutigere Klagen verloren worden.
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Das Problem ist letztendlich folgendes:
Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Dieses Verfahren halte ich nicht wirklich für durchsetzbar, da es zu risikoreich, weil kostenintensiv, für den Beitragsservice ist, wenn dort aus realen Gründen niemand Beitragspflichtig ist, die bleiben auf den Kosten sitzen und machen sich möglicherweise der Nötigung schuldig. Eine automatische Anmeldung ist preiswerter. Wer einen Beitragsbescheid bekommt, ist gut beraten, einen Widerspruch einzulegen, oder alternativ durch Zahlung sein Beitragskonto auszugleichen. Grund: wenn ein Beitragsbescheid rechtsgültig ist und zwangsvollstreckt wird, zahlt man ebenfalls alle damit zusammenhängenden Kosten mit, wehren ist fast nicht mehr möglich. Nur deswegen wird empfohlen, nach einer Zwangsanmeldung auf den darauf folgenden Beitragsbescheid, zu reagieren, man kann Widerspruch einlegen. Wenn es keine richtige Legitimation gibt für die Zwangsanmeldung, ist der Beitragsbescheid ebenfalls nicht Legitimiert. Das Risiko für den Beitragsservice ändert sich nicht, wohl aber für den Anmeldeverweigerer. Der Beitragsservice könnte auf falsche Zwangsanmeldedaten einen Beitragsbescheid ausstellen und bliebe auf den folgenden Kosten sitzen, falls er erfolgslos einen Gerichtsvollzieher losschickt. Jeder Erwischte hätte aber höhere Kosten und könnte sich nur sehr schwer gegen den Gerichtsvollzieher wehren.
Es bleibt also die Frage: Wie kann man sich gegen eine darauf erlassene Zwangsvollstreckung wehren?
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Also der einzigste rechtlich relevante Satz zum Thema Auskunftspflicht und der Konsequenzen, wenn man dem nicht nachkommt (alle Briefe werden ignoriert) ist:
Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Die haben sich letztes Jahr eine "Zwischenlösung" ausgedacht, die "Direktanmeldung" (Zwangsanmeldung), weil sie nicht damit gerechnet haben, dass so viele nicht auf Ihre Briefe reagieren.
Grund ist offenbar der Entschluss von ARD, ZDF und Deutschlandradio, alle noch nicht beitragspflichtigen Wohnungen mit einer sogenannten "Direktanmeldung" in die Pflicht zu nehmen. Dazu hatte sich die ARD offenbar erst im November verständigt.
Grundlage sind Daten der Einwohnermeldeämter, die bei der Beitragserhebung verwendet werden. Außerdem sollen - auch das ist ein Beschluss der jüngsten Zeit - die Beiträge von Haushalten, die sich nicht freiwillig gemeldet hatten auch rückwirkend erhoben werden, allerdings maximal bis 1. Januar 2013, als das neue Gesetz in Kraft trat. Vor allem diese beiden Faktoren hätten die Prognosen ansteigen lassen, hieß es aus ARD-Kreisen.
Der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor geht von einem Plus in der Größenordnung von 390 Millionen Euro durch die Direktanmeldung und 175 Millionen Euro durch die rückwirkende Erhebung aus.
http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-mehreinnahmen-rundfunkabgabe-sinkt-erstmals-1.1846448
Dass öffentlich noch bis vor wenigen Wochen von einem deutlich geringeren Anstieg der Einnahmen ausgegangen wurde, lässt sich so erklären, dass erst Ende November festgelegt wurde, wie man mit Personen umgeht, die laut Meldedatenabgleich beitragspflichtig zu sein scheinen, die aber auch auf mehrmalige Anschreiben gar nicht reagieren. Nach einem begrenzten Test wurde beschlossen, hier das Verfahren der "Direktanmeldung" zu wählen, sie also bei Nichtreaktion automatisch als Beitragszahler anzumelden. Allein daraus erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio zusätzliche Einnahmen in Höhe von 390 Millionen Euro aufsummiert über die gesamte Gebührenperiode. Fraglos unglücklich: Weil zuvor kein Beschluss über den Umgang mit solchen Fällen existierte, wurden sie in den letzten Prognosen nicht berücksichtigt.
Dazu kommt noch, dass die Beiträge bei solchen Direktanmeldungen nun rückwirkend ab 1. Januar 2013 gefordert werden, weil ab diesem Datum die Beitragspflicht besteht. Die ARD hatte das zunächst anders geplant, die Sender waren von der KEF aber darauf hingewiesen worden, dass sie dazu verpflichtet seien. Daraus erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio weitere 175 Millionen Euro Mehreinnahmen. Allerdings ist noch unklar, wieviele Haushalte das betrifft, wieviele tatsächlich zahlen, wieviele erklären können, dass sie doch nicht beitragspflichtig sind - und wie viele Forderungsausfälle es gibt. Gut die Hälfte des nun erwarteten Anstiegs geht also auf diese beiden Effekte zurück, bei denen es sich noch immer um Schätzungen ohne allzu große Erfahrung handelt
http://www.dwdl.de/nachrichten/43957/rundfunkbeitrag_soll_ab_2015_um_73_cent_sinken/
Es war ein Entschluss, nicht ein Zurückgreifen auf gesetzliche Grundlagen. Sie sind laut KEF angeblich verpflichtet worden, (notfalls per Verwaltungszwangsverfahren) diese noch nicht erfassten Datensätze "irgendwie" zu beschaffen bzw. zu verifizieren, sonst würde ja viel Geld verloren gehen für den errechneten Zeitraum. Daraus entsprang die Idee der Direktanmeldung
Ob es zu Beitragsbescheiden überhaupt kommt, bleibt abzuwarten. Leider werden wir nicht erfahren, wie viele auf diese Direktanmeldung in der erhofften Reaktion seitens Rundfunkanstalten, reagiert haben. Diejenigen, die ganz normal reagieren, sind dann über kurz oder lang registriert.
Zwiebelchen hat einen Weg beschrieben, es heißt abwarten was dort passiert.
Bei allen anderen die auf einen "Bescheid" warten, bis dahin weiterhin nicht reagieren, wird man ebenfalls abwarten müssen. Ausgang offen. Es weiß niemand genau was passieren wird...... weil null Erfahrung
Hätte es eine gesetzliche geregelte Möglichkeit gegeben, für diese "Direktanmeldung", hätte man nicht gewartet, bis die KEF "verpflichtet", sondern hätte ganz normal von dieser gesetzlichen Grundlage Gebrauch gemacht. Die Rundfunkanstalten hätten sich nicht die Hirnwendungen in Ihrem Treffen verknotet, wäre es so einfach möglich gewesen.
Man hofft halt auf die Dummheit der Bürger
Angenommen sie schicken wirklich einen Beitragsbescheid, irgendwann, auf diese Direktanmeldung, gegen was genau sollte der Widerspruch eingelegt werden? Das was hier üblicherweise besprochen wird, oder gegen die Direktanmeldung und dem daraus resultierenden Beitragsbescheid? Oder am besten gegen alles zusammen?
Das Problem ist letztendlich folgendes:
Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Dieses Verfahren halte ich nicht wirklich für durchsetzbar, da es zu risikoreich, weil kostenintensiv, für den Beitragsservice ist, wenn dort aus realen Gründen niemand Beitragspflichtig ist, die bleiben auf den Kosten sitzen und machen sich möglicherweise der Nötigung schuldig. Eine automatische Anmeldung ist preiswerter. Wer einen Beitragsbescheid bekommt, ist gut beraten, einen Widerspruch einzulegen, oder alternativ durch Zahlung sein Beitragskonto auszugleichen. Grund: wenn ein Beitragsbescheid rechtsgültig ist und zwangsvollstreckt wird, zahlt man ebenfalls alle damit zusammenhängenden Kosten mit, wehren ist fast nicht mehr möglich. Nur deswegen wird empfohlen, nach einer Zwangsanmeldung auf den darauf folgenden Beitragsbescheid, zu reagieren, man kann Widerspruch einlegen. Wenn es keine richtige Legitimation gibt für die Zwangsanmeldung, ist der Beitragsbescheid ebenfalls nicht Legitimiert. Das Risiko für den Beitragsservice ändert sich nicht, wohl aber für den Anmeldeverweigerer. Der Beitragsservice könnte auf falsche Zwangsanmeldedaten einen Beitragsbescheid ausstellen und bliebe auf den folgenden Kosten sitzen, falls er erfolgslos einen Gerichtsvollzieher losschickt. Jeder Erwischte hätte aber höhere Kosten und könnte sich nur sehr schwer gegen den Gerichtsvollzieher wehren.
Es bleibt also die Frage: Wie kann man sich gegen eine darauf erlassene Zwangsvollstreckung wehren?
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Ich lese mir das hier alles aufmerksam durch!
Leider fehlt mir im Leben "juristische Erfahrung", sowie diverse Grundkenntnisse!
Ich möchte bitte fragen, was genau man unter einem "Beitragsbescheid" versteht! Und was den von .... blabla Beitragspflicht, Zahlungsaufforderung, ... etc, unterscheidet.
Ich würde die Materie gerne im dichteren verstehen!
Danke schon mal im Voraus, tonarno
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Relativ unlustig sind auch die derzeit verschickten Zwangsanmeldungen der Beitragsservicemitarbeiter, habe selbst erst eins am Samstag aus dem Kasten gefischt. Jedoch merke: Eine Zwangsanmeldung ist noch lange nichts Bares in der Hand. Es kann gut und gerne noch einige Zeit ins Land gehen,sprich Monate- bevor ein "Klagefähiger Widerspruchsbescheid" ins Haus flattert. (Einen Widerspruchsfähigen Bescheid, kann ganz klar daran erkannt werden, das dieses Wörtchen b e s c h e i d im Kontext mit "Beitrag" auftaucht, außerdem muß eine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückesite sein- sonst nix Bescheid, bloß Infopost) ). Dann hat man immer noch vier Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob man Widerspruch einlegt.Bekomt man dann den Widerspruchsbescheid- was wieder unter Umständen laaaaange dauern kann, hier steht in der Rechtsbehelfsbelehrung wieder die Frist von 4 Wochen drinn u n d das zuständige Verwaltungsgericht. Jetzt kann immer noch überlegt werden Klage - oder Zahlen und Klagen -oder weiteres ignorieren.... Inzwischen aufmerksam die laufende Popularklage von Ermano Geuer und die Klage wegen angezweifelter Staatsferne des ZDF Fernsehrates verfolgen. Da wissen wir dann schon konkreter, wie die Erfogsaussichten stehen und vergeben uns nichts. Zumindest diesen kleinen zivilen Ungehorsam sollten wir uns schon gönnen, gelle?
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Heute kam die die Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge,insgesamt 269,70€,inkl.Zahlkarte.Rückseitig standen nur Infos zum Beitragskonto u.rückseitig auf dem Einzahlträger nur Info zum SEPA Lastschriftverfahren,keinerlei Rechtsbelehrung.Sollte man jetzt auf diese Zahlungsaufforderung mit Widerspruch reagieren?Meine Freundin hat den gleichen Brief erhalten.War auch diesmal keine Infopost.
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Selbst wenn man wollte, es können darauf keine Widersprüche gemacht werden. Das geht erst bei Beitragsbescheiden.
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Danke Roggi.Dann warten wir mal ab,was dann als nächstes kommt.Ich gehe einmal von einer Mahnung mit saftigen Gebühren aus.
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Gern geschehen.
Auch Mahnungen kommen nicht. Wenn eine Zeitlang Zahlungsaufforderungen gekommen sind, kommt irgendwann ein Beitragsbescheid, darin wird zu den ausstehenden Beiträgen ein Säumniszuschlag von 8 Euro erhoben.
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Hallo,
so nach dem 5. Brief kam ganz schnell der 6. :o
ist das schon eine rechtsbehelfsbelehrung ?
https://www.dropbox.com/s/hhuspwb7igmfydu/BeitragRechnung.JPG (https://www.dropbox.com/s/hhuspwb7igmfydu/BeitragRechnung.JPG)
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So sieht ein "Bescheid" aus. Vergleich den dort gezeigten Inhalt mit dem eigenen Brief. Vor allem der Unterschied "Rechtsbehelfsbelehrung"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.msg55273.html#msg55273
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also nur ein Bescheid...
Da ich ALG2 bekomme wäre es sinnvoll sich Beifreien zu lassen ? ::)
Ich wollte mich da ja nie Anmelden
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Was bitte bedeutet "also nur ein Bescheid"?
Soweit mir bekannt, bekommt man bei zum Bewilligungsbescheid zu ALG 2 automatisch eine "Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio. Die sollte Person A zusammen mit dem Antrag zur Befreiung nachweisbar hinschicken. Liegt das Datum "Bescheid wurde erstellt am: xx.xx.201y" auf der Vorlage 2 Monate oder mehr zurück, wird ab dem nächsten Monat befreit (Februar wird hingeschickt, ab März befreit). Allerdings wird dann eine Rückforderung vom 1.1.13 bis Februar 2014 fällig wenn jemand bis dato noch nicht angemeldet war. Ist das Datum z. B. der 1.2.2014 und schickt es bis zur vorletzten Märzwoche hin, wird man ab Februar befreit. Normal besteht aber kein Grund, solange zu warten, wenn man sich befreien lassen kann.
Da höchstwahrscheinlich sowieso rückständige Forderungen (ab 1.1.203..) kommen, besteht dann auch die Möglichkeit, Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung und anschließend Klage zu erheben. Dazu würde ich mich aber erkundigen, wie die Chance in so einem Fall bezüglich PKH Antrag stehen. Ohne stattgegebenen PKH Antrag muss die Betroffenen Person selbst zahlen wenn Sie klagen will. Finanzielle Abwägung......
Alle die Zwangsangemeldet wurden, sollten auch berücksichtigen, dass die Ermittlung des Datensatzes über den Austausch mit dem Meldeamt herrührt. Da wird auch übermittelt, ab "wann" man in dieser Wohnung gemeldet ist.
Macht Person A nix, steigen die Forderungen jeden Monat um 17,98€.
Die hier bei Dropbox hochgeladene Rückseite ist keine Rechtsbehelfsbelehrung, demzufolge ist es auch kein "Beitragsbescheid".
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Aha ok
Ein bisschen Widersprechen und Klagen hat also kein Sinn, ist am Ende nur Aufgeschoben ::)
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A. Ist es ein Bescheid ?
B. Widerspruch und Klage macht immer Sinn, zumindest bei diesem Thema, allerdings müssen auch die Voraussetzungen stimmen, um die Wege gehen zu können.
C. Um was geht es Person A? Einfach nicht zahlen wollen und die Leistung in Anspruch nehmen, oder lehnt Person A den ÖRR in seiner jetzigen Form grundlegend ab und ist überzeugt, dagegen vorgehen zu müssen?
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Das ist eine Rechnung "Zahlung der Rundfunkbeiträge" kam direkt nach der Zwangsanmeldung das gleiche wie beim Hannfred.
Natürlich will ich nicht Zahlen >:D
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Hallo,
hab mich extra angemeldet, um auch weiterhin gegen die GEZ zu kämpfen. Hab vor ein paar Tagen auch eine Bestätigung der Anmeldung bekommen und heute kam gleich eine "Zahlung der Rundfunkbeiträge" hinterher. Mal eben so 270 Euro zahl ich mit Sicherheit nicht. Bin seit 2005 bei denen nicht mehr im System.
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Hab heute auch die Rechnung bekommen. Wird zu den anderen Briefen gelegt und damit ist dieser "Informationsbrief" für mich abgehakt.
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Diesen Brief habe ich ebenfalls bekommen.
Ich arbeite bei der Post und Infopost steht für Werbung. Kataloge etc. werden mit Infopost verschickt. Also nichts weiter als Angebote.
Ich frage mich wie weit die das treiben willen, wollen die uns wirklich alle weg sperren?
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Hallo,
habe ebenfalls eine Zwangsanmeldung und bald darauf auch eine Rechnung erhalten. Wohne in einem Mehrfamilienhaus und erhalte derzeit auch ALG2. Ist es möglich sich einfach abzumelden und bei jemandem anders in diesem Haus mitanzumelden und somit den Kosten zu entkommen?
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Soweit ich weiß können Arbeitslosengeld Bezieher Antrag auf Befreiung stellen.
Das mit dem unter andere Wohnung melden habe ich auch schon dran gedacht nur können die Verbrecher ja die Anzahl der Wohnungen alle diese nötigen Daten sich holen wie sie lustig sind. Das wird dann sicher auffliegen denke ich.
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Ah okay. Gilt das dann auch Rückwirkend? Bin seit dem Einzug in die Wohnung arbeitssuchend und hab auch seitdem ALG2 erhalten.
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Schau mal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.msg58998.html#msg58998
nur eine Seite zurück im selben Thema.
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Dieses Thema wurde geschlossen, es existieren zu viele Themen mit ein und demselben Sachverhalt und dem Lösungsansatz für die Vorgehensweise. Das wird für alle zu unübersichtlich.
Zur Diskussion zum Thema Zwangsanmeldung - Direktanmeldung und zu möglichen Vorgehenswesien geht es hier weiter:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59029.html#msg59029
Wir bitten um Verständnis.
gez-boykott Team
PS: Bevor ein neues Thema eröffnet wird, wäre es schön, wenn vorher nachgesehen wird, ob es schon vorhanden ist oder es bereits Antworten gibt zum selben Sachverhalt
Abschließendes Thema mit Lösungsansätzen und Möglichkeiten, hier zu finden: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html Die Entscheidung muss jeder für sich alleine treffen