gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: drogenfahnder am 17. Dezember 2013, 11:20

Titel: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: drogenfahnder am 17. Dezember 2013, 11:20
Hallo,

heute morgen wurde Person A am Empfang der Rundfunkanstalt der Eingangsstempel auf sein Schreiben verweigert, es gebe die strikte Anweisung (von Fremden) nichts anzunehmen (nicht nur so gesehen sind Anstalten wie Kinder). Man leite die Post lediglich an die Poststelle weiter. Person A ist leider erst hinterher eingefallen, doch zu verlangen, zur Poststelle vorgelassen zu werden oder mit einem Mitarbeiter der Poststelle zu sprechen. Aber wahrscheinlich gibt es auch da wieder eine Vorschrift: "Nicht mit Fremden sprechen!"

Da ich ihnen den Brief nun zur Sicherheit auch noch mal auf dem Postweg aufnötigen werde: Reicht ein einfaches Einschreiben (immerhin dokumentiert der Postler ja, daß er es eingeworfen hat) oder muss es der teure Rückschein sein? Hat jemand positive oder negative Erfahrungen?

Viele Grüße vom drogenfahnder (der durch den Vorfall heute nur bestärkt wurde, daß dieses System abgeschafft werden muss!)
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Roggi am 17. Dezember 2013, 19:18
Ich habe schon zweimal ein einfaches Einschreiben an den Beitragsservice geschickt. Sie sind offensichtlich angekommen. Im Internet kann das Einschreiben online verfolgt werden, dürfte als Beweis reichen und die selbe Beweiskraft haben wie ein Rückschein.
hier die Info mit Preisen und Onlineverfolgung:
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Auf den Marken steht drauf: "Porto bezahlt" deshalb lohnt Vorratskauf, die Preiserhöhung ab 2014 kann man damit übergehen.
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Redfox am 17. Dezember 2013, 20:41
Die Anstalten sind wirklich eine putzige Behörde.

Wer Spaß dran hat, kann ja mal § 70 VwGO (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__70.html) ausdrucken und verlangen, dass der Widerspruch zur Niederschrift aufgenommen wird. Wenn man sich verabredet und mit mehreren dort aufschlägt gibt das eine witzige Aktion. Ansprechpartner vor Ort (http://www.rundfunkbeitrag.de/service/ansprechpartner_vor_ort/)

Ansonsten: Einwurf-Einschreiben (http://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html) langt auch und ist etwas billiger. Kann auch im Internet verfolgt werden.
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 17. Dezember 2013, 21:12
Rückschein ist Sinnlos!
Denn den RS bekommt man zurück aber nicht unterschrieben bzw. nur durchgetrichen!
Ich habe gute Erfahrungen mit Fax gemacht!
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Wolfman am 17. Dezember 2013, 21:48
Die Anstalten sind wirklich eine putzige Behörde.

Putzig vielleicht, Behörde nicht!

Die tun nur so, als hätten sie hoheitliche Rechte und Aufgaben!
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: 503 am 17. Dezember 2013, 22:21
Kann Person A vielleicht auch Personalausweis vorzeigen?  Das ist doch ein Widerspruch in sich!
Man kann den Widerspruch direkt bei der Behörde mündlich zu Protokoll geben, aber es ist nicht möglich den Widerspruch abzugeben, weil der Eingangsstempel auf sein Schreiben verweigert wird.

Wenn in einem Briefumschlag etwas Plastikspregst0ff sein sollte, dann wissen die auch an wen sie sich wenden sollen. War ein Witz.
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: ThinkPad am 25. Februar 2014, 00:09
Habe bis jetzt die Briefe mit Einschreiben Einwurf gesendet - "Der Zusteller dokumentiert, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde". Wo kann man diese Dokumentation ansehen?
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: mickschecker am 25. Februar 2014, 00:39
Wo kann man dies einsehen ? Sicher auf einem Stück Etwas von Papier , dem du noch nachlaufen darfst.
Nur wie viel ist dieses letzten Endes wert. Der Postbote kann genauso gut auch beschwören , einen sechser im Lotto zu haben und will seine Million abholen. Hat eben nur leider seinen Lottoschein dazu versaubeutelt.
Ein 100%Nachweis kann ein Einwurf-Einschreiben sicher nicht sein , eher eine Variante zur Ertragssteigerung der Post.
Das ist meine Meinung , ein dazu gehöriger Paragraph drängt dir dazu etwas anderes auf.
Was ist , wenn der Postbote in der Nacht zuvor von seiner Liebsten links liegen gelassen wurde und so am Tag darauf zu nichts mehr Bock hatte. Er lässt seinen Postsack einfach Postsack sein und macht sich einen schönen Tag bei 30 Grad im nächsten Freibad.
Die lästige Post verschwindet am Abend auf dem Dachboden , seine Nachweiszettelchen sind schnell unterschrieben und der nächste Tag kann beginnen , als wäre nichts gewesen. Das ist kein Märchen , ist leider schon mehrmals so passiert. Nichts gegen die Post , schwarze Schafe gibt es überall.
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Peer_Gynt am 25. Februar 2014, 07:41
Habe bis jetzt die Briefe mit Einschreiben Einwurf gesendet - "Der Zusteller dokumentiert, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde". Wo kann man diese Dokumentation ansehen?
Dies läßt sich gut über die DHL-Sendungsverfolgung beobachten:
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

Zusätzlich gibt es eine wunderbare Gelegenheit, sich die ordnungsgemäßige Auslieferung aus der Webseite heraus auszudrucken
 und auch per Mail schriftlich bestätigen zu lassen.

...
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: ThinkPad am 25. Februar 2014, 07:53
Das ist klar. Ist Einschreiben Einwurf verfolgbar?
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: themob am 25. Februar 2014, 08:12
Das ist klar. Ist Einschreiben Einwurf verfolgbar?

Hier stehen alle Optionen je nach ausgewählter Sendungsart. Alle beinhalten auch die Sendungsverfolgung.

Näher Hinweise der Optionen erfährt man, wenn der Mauszeiger auf das Fragezeichen der Sendungsart positioniert wird.

http://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 26. Februar 2014, 15:12
Dadurch daß ein nicht rechtfähiger Belustigungsservice auf Dein Schreiben mit dem Textbaustein "Sie sind der Meinung daß..." antwortet ist das wie eine Empfangsbestätigung...

Einfaches Einschreiben sollte deshalb reichen, Fax ist natürlich billiger und gilt auch als überwiegend rechtssicher.
Man kann auch vorab per Fax auf den Brief schreiben, ihn faxen und danach mit der normalen Post aufgeben, es wäre äußerst unwahrscheinlich, daß beides verloren geht oder der Richter sowas glaubt...
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Dr.Who am 11. März 2014, 09:58
Vor kurzem habe ich die Erfahrung gemacht, dass selbst Einschreiben (Einwurf) nicht "ankommen". Laut Postauskunft wurde meine Antwort auf die Einladung der GEZuppelfahnder zugestellt und einige Zeit später bekomme ich ein weiteres Drohschreiben mit neuem Aktenzeichen, dass sie bislang keine Antwort erhalten hätten.
Auf zwei Schreiben mit deren Freiumschlag (vor 3 Wochen) und drei Kontaktversuche über deren Internetseite (vor 1 Woche) - alle mit dem freundlichen Hinweis auf mein Einschreiben mit Originalen zum Befreiungsantrag - habe ich bislang keine Antwort erhalten.
Für mich riecht das inzwischen schwer nach Betrugsversuch. So viele "Zufälle", dass meine Post verloren geht, kann es nicht geben...
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Bürger am 17. März 2014, 00:04
Vor kurzem habe ich die Erfahrung gemacht, dass selbst Einschreiben (Einwurf) nicht "ankommen". Laut Postauskunft wurde meine Antwort auf die Einladung der GEZuppelfahnder zugestellt und einige Zeit später bekomme ich ein weiteres Drohschreiben mit neuem Aktenzeichen, dass sie bislang keine Antwort erhalten hätten.
Deswegen lieber
- Einschreiben mit Rückschein
- vorab per Fax
- ggf. zusätzlich noch per Email

Wenn der "Service" ein Regional-Büro in der Nähe unterhält
Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830.0.html
dann dort persönlich abgeben und Entgegennahme schriftlich (am besten wohl auf den Kopien) bestätigen lassen.

Immer schön beschäftigen, den "Service"... ;)
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: tokiomotel am 17. März 2014, 21:14
Vor kurzem habe ich die Erfahrung gemacht, dass selbst Einschreiben (Einwurf) nicht "ankommen".
Für mich riecht das inzwischen schwer nach Betrugsversuch.
Daher sollte man diese Betrüger konsequent mit ihren eigenen Waffen schlagen . Man lässt denen ihre wichtigsten Schreiben (Bescheide) eben auch mal so rein zufällig nicht ankommen. Denn diese werden grundsätzlich NICHT per Einschreiben oder gar gegen Zustellnachweis verschickt , sondern man versendet alles nur mit stinknormaler 0815-Frankierung als gewöhnliche Post. Ein Brief ohne förmliche Zustellung gegen Unterschriftsleistung kann da schon mal durchaus abhanden kommen. Die edlen Herrschaften sind dann gezwungen , das Gegenteil zu beweisen , was ihnen nicht gelingen wird.
Also die Hampelmänner etwas zappeln lassen , Zeit schinden , sein gutes Geld noch länger vorenthalten und auf die erneute Versendung des leider verschwundenen wichtigen Bescheides warten. Ob dieser dann wieder mit Billigpost kommt ?....
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Roggi am 17. März 2014, 23:10
Also die Hampelmänner etwas zappeln lassen , Zeit schinden , sein gutes Geld noch länger vorenthalten und auf die erneute Versendung des leider verschwundenen wichtigen Bescheides warten.
Inzwischen sollten genug Argumente für Widerspruch und Klage vorhanden sein. Wir sollten die Zeit bis zur Klage nicht verzögern, sondern "Angreifen". Es hat einen Grund, warum es nicht zu viel mehr Klagen kommt. Wenn unsere Argumente nicht haltbar wären, hätten uns die Anwälte vom örR schon längst plattgemacht. Während des Widerspruchverfahrens zahlen wir doch eh nicht. Und danach erst recht nicht. Aber erst durch die Klage wird möglich, dass niemand mehr zwangseise zahlen muss.
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Dr.Who am 18. März 2014, 11:20
Daher sollte man diese Betrüger konsequent mit ihren eigenen Waffen schlagen .

Interessanter Gedanke! ;D Zudem bin ich mir sicher, dass alle sog. Beitragsschuldner sich pünktlich zum 01.01.13 angemeldet haben (auch Beitragsbefreiungsanträge) und nicht erst auf eine Einladung der GEZ warten mussten... ;)

Andererseits habe ich nun, nach mehreren Schreiben und einigen weiteren Emails - von denen merkwürdigerweise nur auf die erste eine automatische Empfangsbestätigung versandt wurde - "etwas in der Hand", sobald die GEZ von mir Geld fordert. (Befreiungsantrag!)

Inzwischen habe ich übrigens mehrere öffentlich-dämliche Sender als CC in den Verteiler aufgenommen. Das ZDF hat mir ganz freundlich geantwortet, dass sie mit dem Beitrageinzug nichts zu tun hätten und mir die Kontaktdaten der GEZ genannt...  ::)
- Kennt sich hier im Forum jemand ein wenig mit Strafrecht aus? Stichwort "Mitwisserschaft" - immerhin habe ich sie über die verschwindenden Schreiben in Kenntnis gesetzt...  ???
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: tokiomotel am 18. März 2014, 22:21
Auf Emails kommt von denen grundsätzlich nur eine automatische Empfangsbestätigung , die ist aber genauso aussagekräftig wie ein leeres Blatt Papier. Von einer echt beantworteten Anfrage per Email hat man meines Wissens hier noch nichts gehört.
Die nutzen ihre Email-Postfächer sicher nur als zusätzlichen Datenabgleich , ab und an taucht in den Mails auch mal eine Adresse auf.
Eventuell lässt man sich noch zu dem Hinweis herab , die Sache werde an die zuständige Stelle nach Köln weitergeleitet.
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Roggi am 18. März 2014, 23:01
Ich hatte Anfang 2013 regen Kontakt per Email mit dem Beitragsservice, die Antworten wahren sehr oberflächlich, aber gingen auf die Sache ein. Als ich Briefe an den Beitragsservice in gleicher Angelegenheit schickte, waren deren Antworten wesentlich qualifizierter.
Meine Widersprüche gingen als einfaches "Einschreiben Einwurf" an den Beitragsservice, mit der Sendungsverfolgung konnte ich sehen, wann die Briefe dort ankamen.
Ich gehe davon aus, wenn ich diesen Nachweis habe und die haben angeblich den Brief nicht bekommen, läuft die Frist von neuem, denn innerhalb eines Sauladens mit einem niveaulosen Haufen unkompetenten und unmotivierten Hilfsarbeitern hat man keinen Einfluss auf die Briefverteilung. Ich weiß allerdings nicht, wie die rechtliche Vorgehensweise tatsächlich ist, aber es ist nun mal eine Zustellungsurkunde zum Nachweis des Empfangs, die von denen angezweifelt wird. Wenn das so einfach wäre, bräuchte man ja keine Briefe mehr beachten oder versenden.
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: Dr.Who am 19. März 2014, 11:41
Danke für Eure Antworten, tokiomotel und Roggi.
Eine Empfangsbestätigung für eingegangene Emails sehe ich nicht ganz als nutzlos an. Zumindest im Fall eines Rechtsstreits ist es ein weiteres Puzzleteil, das man vorlegen kann.

Immerhin wäre ich schon mal froh, eine unqualifizierte Antwort zu bekommen. Statt dessen absolute Funkstille! Was deren Handeln mit Wissen und Wollen unterstreicht. Für "Zufälle" sind es zu viele!

Leider scheint das eine allgemeine Taktik geworden zu sein. Ein Bekannter von mir hat ähnliche Erfahrungen mit einem Energieversorger gemacht - Einschreiben kommen nicht an, obwohl sie zugestellt wurden...

Aus meiner Sicht sollte Einschreiben Einwurf genügen. Soweit ich es beurteilen kann, müsste im Zweifelsfall der Empfänger (GEZ) beweisen, dass die Deutsche Post "gelogen" hat; sprich: Briefe als zugestellt deklariert hat, obwohl sie in den Müll gewandert sind.
Denn wenn man sich darauf nicht mehr verlassen kann, was sollen wir sonst noch unternehmen? Postzustellungsauftrag? ???

"Ein Postzustellungsauftrag kostet derzeit 3,45 Euro (nach UStG umsatzsteuerfrei). Hiermit sind alle Leistungen für den Auftraggeber abgegolten, also auch die Rücksendung der ausgefüllten Zustellungsurkunde als gewöhnlicher Brief..."
https://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1016046_870

Hmmm... Einschreiben Rückschein kostet + 3,95 €...
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-in-deutschland.html
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: ThinkPad am 19. März 2014, 20:31
Meine persönliche Meinung ist, dass Einschreiben Einwurf kombiniert mit einem Fax sollte ausreichen.
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: MadmaXwe am 19. März 2014, 23:04
Was passiert wenn der Postbote den falschen Briefkasten erwischt?

Was beweist die Bestätigung des Einwurfs? Im Streitfall nur das der Postbote die Zustellung dokumentiert hat. Ob und wo er eingeworfen hat kann man nicht beweisen...

Daher gilt mindestens Übergabeeinschreiben! Mit Rückschein hat man dann wenigstens die Unterschrift des Verantwortlichen in der Hand
Titel: Re: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 02. April 2014, 16:40
Die tun nur so, als hätten sie hoheitliche Rechte und Aufgaben!
Sie haben leider hoheitliche Rechte und Befugnisse!
Keiner kann sonst in Deutschland Bescheide verschicken, die ohne Widerspruch rechtkräftig werden und normalerweise nicht mal von einem Gericht rückgängig gemacht werden können.

Du kannst ja nach einem Privatunternehmen suchen, das Bescheide versenden kann!