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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 17. Dezember 2013, 08:28

Titel: Trotz Befreiung: Hartz-IV-Empfänger soll Rundfunkgebühren nachzahlen
Beitrag von: Uwe am 17. Dezember 2013, 08:28
                           Trotz Befreiung: Hartz-IV-Empfänger soll Rundfunkgebühren nachzahlen


Rotenburg. Weil er arbeitslos ist, muss Marco S. keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen. Die Befreiung gilt seit September. Trotzdem will der GEZ-Nachfolger "Beitragsservice" noch Geld von dem Hartz-IV-Empfänger aus Rotenburg. Er soll angeblich alte Gebühren schuldig sein.

mehr auf:
http://www.hersfelder-zeitung.de/nachrichten/lokales/rotenburg/trotz-befreiung-hartz-iv-empfaenger-soll-rundfunkgebuehren-nachzahlen-3275591.html