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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Toni am 14. Dezember 2013, 07:24

Titel: Rundfunkbeitrag von Photovoltaikanlagenbetreibern
Beitrag von: Toni am 14. Dezember 2013, 07:24
Servus miteinander,

   um es gleich vorweg zu sagen: meine Frage/Spitzfindigkeit zielt nicht darauf aus, möglichst die Häuslebesitzer mit ihr PV-Anlagen reinzureiten oder anzuschmieren. Vielmehr treibt mich die Hoffnung, den ein oder anderen - im besten Fall viele - der bisher schlafmützigen oder wurstigen Rundfunkbeitragzahler doch noch zum Nachdenken anzuregen und möglichst sogar zu Wutbürgern zu machen, was den Zwangsbeitrag betrifft.

   Jetzt aber zur Frage/Überlegung: Die Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren Strom ins Netz einspeisen - somit plus/minus alle, die PV-Anlagen auf dem Dach haben - werden - steuerlich gesehen - doch "unternehmerisch tätig" und müssen ihre Einnahmen - auch wenn sie negativ sein sollten - in der Steuererklärung als "Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit" erklären. Selbst wenn sie dazu kein Gewerbe anmelden müssen, sind sie also (Kleinst-)Unternehmer.

Und damit müssten sie auch für ihren (Privat-)PKW den reduzierten Rundfunkbeitrag zahlen. Denn den werden sie zwangsläufig auch für ihr Unternehmen nutzen, und wenn sie nur einmal im Jahr die Steuererklärung damit zum Briefkasten fahren o.ä.. Das wird ja unumgänglich allen Freiberuflern auch unterstellt.
   
Was meint ihr dazu?
Ein schönes Wochenende wünscht euch Toni
Titel: Re: Rundfunkbeitrag von Photovoltaikanlagenbetreibern
Beitrag von: unGEZahlt am 14. Dezember 2013, 12:49
Angenommen, die Aussage von Legislative und Judikative ("Der 15. Rästv. ist rechtmäßig") wäre korrekt.

Dann wäre die Zahlungsbefreiung der Pro7Sat1Media-Gruppe und der RTL-Gruppe schon Rechtsbruch.
Die Einbehaltung der Kölner Stadtverwaltung der Mehrkosten für 2013, wäre auch Rechtsbruch.
Die Befreiung der Photovoltaikanlagenbetreiber dann sicher auch (?)

Aber es gibt ja eine logische Lösung: Der 15. Rästv. ist eben nur Rechtsbruch.
(Zumindest wäre das in einem Rechtsstaat so.)

Dieser weitere mögliche Widerspruch mit den Photovoltaikanlagenbetreibern zeigt mal wieder, wie unsinnig die Zusammenarbeit von Kirchhof, ARDZDFDR und Landesparlamente mal wieder war.

Solche Verfehlungen könnten doch den Richtermenschen in den Klagen auch mit präsentiert werden.
Vielleicht regt sie das zum selbstständigen Nachdenken an und fördert ihre Entscheidungsfindung (?)

Markus