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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Kirsche am 13. Dezember 2013, 17:39
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Hallo,
Student A ist in eine eigene Wohnung gezogen und hat deshalb einen Antwortbogen für den Rundfunkbeitrag bekommen.
A möchte nicht den vollen Beitrag zahlen, da A nur sehr begrenzt Geld zur Verfügung hat und TV und Radioangebote so gut wie nie nutzt.
Mit BAFöG wäre es ein leichtes die Zahlung nicht leisten zu müssen, jedoch ist der Student auf Grund Überschreitung der Semesterzahl nicht BAFöG berechtigt. "Einkommen" hat er durch seine Ersparnisse und ein Taschengeld der Eltern, das insgesamt gerade so reicht, um Wohngeld zu beantragen (diesem Antrag wurde noch nicht statt gegeben).
Wie kann der Student A nun einen Härtefall Antrag stellen? Muss er zunächst versuchen H4 und BAFöG zu beantragen, nur um dann die Ablehnungsbescheide beifügen zu können?
Vielen Dank.
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Tja, liebe Kirsche,
da kann ich nur raten: Wehre Dich!
Selbst olle Kirchhof, der das Gefälligkeitsgutachten für den ÖRR verfasst hat, ist zu der Auffassung gekommen: "Übermäßige Lasten sehe ich eher bei Eltern von studierenden Kindern, die kein Bafög beziehen."
Nachzulesen unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html
Das muss man den Verwaltungsgerichten einfach mal mitteilen.
Gruß Lefty
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Gerade in dieser Verbindung sehe ich Potenzial! Es ist ja meines Wissens auch so, dass in WGs mit einem BAFÖG Empfänger alle anderen befreit sind. Ob das für eine Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung ausreicht ist fraglich! Es kann doch nicht sein, dass manche Studenten für die Wahl ihrer Wohnform bestraft und manche begünstigt werden.
Eine bessere Lösung wäre die Befreiung von Studenten allgemein oder ein reduzierter Beitrag für Studenten. (Hierbei handelt es sich ja um einen allgemein gebräuchlichen Vorgang z.B. bei Museen oder sogar bei manchen Imbissen, der Bahn - Bahncard - usw.).
Der Staat nimmt es und er gibt es: erst Studiengebühr abschaffen und dann eine andere Belastung schaffen.
Eine Regierung die an Humankapital interessiert ist (obwohl ich hieran teils zweifle) sollte das überdenken. Die Frage für deinen Fall ist, ob das hier erörterte unter Art. 3 I GG beachtlich ist oder diese Ausführungen nur politische Relevanz haben.
Frage bei Stellen an der Uni nach, um auf Dein Problem aufmerksam zu machen. Nur so kann ein Bewusstsein für die Problematik entstehen. Vielleicht ist dann die ein oder andere Hochschule gewillt sich für diesen Personenkreis einzusetzen.
Ansonsten alles rauszögern und notfalls klagen. Mit Glück ist das Studium fertig, bis das alles durch ist. Es erspart dir die Aufwendungen und die Kosten für eine Klage sind erstmal geringer siehe Forum Klagebegründungen. (Ich empfehle seitenlange Ausführungen in bester querulantischer Qualität, Fremdwörter (aber welche die im Duden stehen, also deutsche) usw.)
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Gerade beim Eintreiben des Rundfunkbeitrags bei Studenten herrscht Willkür. Ich weiss von einem Fall, wo ein CDU-Abgeordneter bei einer Rundfunkanstalt interveniert hat und dadurch erreicht hat, dass die einzelnen Flure eines Wohnheims als WG gelten. Warum gilt das nicht für alle baugleichen Wohnheime? Dies zum Thema Gleichbehandlung.
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Hallo,
danke für eure Antworten.
Ich hatte viel um die Ohren und somit zunächst nichts getan. Jetzt bekam ich erneut ein Schreiben. WEnn ich innerhalb von 4 Wochen nicht antworte wird mir ein Anmeldebogen zugesendet.
In WGs mit einem Bafög Empfänger wird soweit ich weiß trotzdem GEZ gezahlt. Das ist zumindest bei einem befreundeten Paar so.
Mit juristischen Sachen kenne ich mich leider nicht aus, habe auch keinen Anwalt.
Bei der Uni könnte ich mal fragen, aber die sind schon in Fragen bzgl des Studium überfordert...
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Wie kann der Student A nun einen Härtefall Antrag stellen? Muss er zunächst versuchen H4 und BAFöG zu beantragen, nur um dann die Ablehnungsbescheide beifügen zu können?
Genau das ist die richtige Vorgehensweise, wenn man von der Rundfunkbeitragszahlung bei den Sendeanstalten durch Härtefallantrag befreit werden will.
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Ich bin ebenfalls Studentin, habe ebenfalls keinen Job, weil ich es im Moment zeitlich nicht schaffe und bekomme derzeit ebenfalls kein Bafög (weil mein Vater im letzten Jahr noch "zu viel verdient hat, inzwischen aber in Altersteilzeit ist).
Vor einigen Tagen kam dann der Brief "Bestätigung der Anmeldung", obwohl ich die Post immer ignoriert und ganz sicher nicht beantwortet habe. Ich soll nun rückwirkend ab dem 01.12.2013 Beiträge zahlen und das bei 410 € im Monat, mit denen ich auskommen muss.
Zugegeben mein Freund wohnt ebenfalls mit in meiner Wg und zahlt bereits den Beitrag, weil er klein beigegeben hat. Aber er befindet sich im Moment ebenfalls "nur" in Ausbildung und verdient nicht viel, im Prinzip ist es bei ihm ebenso Abzocke, aber er kann ja leider nicht so viel dagegen machen. Das witzige ist, wir können noch nichtmal Fernsehen, weil es bei uns gar nicht freigeschaltet ist. Sprich wir zahlen für etwas, das wir gar nicht nutzen.
Ich bin stinksauer darüber und will mich wehren, schließlich haben wir beide wenig Geld und wir könnten es auf jeden Fall besser gebrauchen als diese GEZ-Geier.
Ich werde zwar jetzt wahrscheinlich aufgeben und den Abzockern schreiben, dass wir bereits ein Beitragskonto haben, aber ich will meine Wut wenigstens in einem Brief an sie zum Ausdruck bringen.
Nun meine Frage: ist der Brief zu beleidigend, oder kann ich den so abschicken?
"Sehr geehrte geldgeile, abzockende Aasgeier,
eigentlich sollte ich Ihnen gar nicht schreiben, sondern lieber für meine Prüfungen nächste Woche lernen. Aber Ihr Schreiben vom 25.01. macht mich gerade so sauer, dass ich jetzt erstmal Dampf ablassen muss.
Ich bekomme ganze 417 € Im Monat (184 € Kindergeld, 133 € Halbwaisenrente und 100 € Unterhalt von meinem Vater). Ich bin noch Studentin und habe momentan leider keine Zeit für einen Minijob und selbst wenn, würde ich wahrscheinlich höchstens noch 100-200 € mehr verdienen, ich will ja schließlich auch noch so etwas wie Freizeit haben. Ich muss Ihnen vermutlich jetzt nicht vorrechnen, wie viel monatlich übrig bleibt, abzüglich der ganzen Kosten wie Miete, Strom, Internet, Lebenshaltungskosten. Sowie Ausgaben, die sonst noch anfallen: Semesterbeitrag, der jedes Semester steigt (weil die LVB ebenfalls den Hals nicht vollbekommt), Uni-Bücher (die interessanterweise immer das drei- bis fünffache von normalen Büchern kosten). Dann noch Reisekosten, um wenigsten zwei-, dreimal im Jahr nach Hause zu fahren oder Freunde in anderen Städten zu besuchen. Plus das ganze unnütze Zeug wie Essen, Kleidung, Freizeit, legaler Musikdownload etc. Soll ich Ihnen mal verraten wie viel nach Abzug der ganzen Beträge übrig bleibt? Nichts! Weder für Führerschein, noch für eine Rentenvorsorge, noch für eine größere Reise.
Aber wissen Sie was, das ist ja auch unwichtig. Hauptsache Sie können weiterhin irgendwelche blöden Schnulzen und Musikantenstadl bei sich im Programm bringen. Und ich verrate Ihnen noch etwas: selbst wenn ich es wollte, ich könnte mir den Mist noch nicht einmal angucken. Denn ich habe zwar einen Fernseher, aber in unserer Wohnung ist das Fernsehen nicht freigeschaltet, weil wir dafür extra bezahlen müssten. Und wenn ich dafür extra bezahlen muss, plus die privaten Sender, die ich normalerweise gucken würde, sich durch 20-minütige Werbepausen eh selbst finanzieren, wofür soll ich dann Ihnen noch etwas zahlen? Zudem habe ich ein Filmpaket bei Maxdome und ob Sie’s glauben oder nicht, da bekomme ich für nur 9 € im Monat tausendmal bessere Sachen und größere Auswahl, als Sie es für 18 € jemals bieten werden. Also, wofür soll ich Ihnen nochmal 216 € im Jahr in den Rachen schieben? Ach ja, damit Sie ein Programm zeigen können, dass ich weder anschauen kann, noch anschauen will.
Wissen Sie, zurzeit gibt es eine ganz ähnliche Diskussion bei uns an der Uni. Wenn die Pro-Semester-Vollticket-Gruppe gewinnt, werden alle Studenten dazu verpflichtet ein Semesterticket für 110 € zu kaufen. Dieses wird in den nächsten Jahren natürlich auch noch laufend teurer, ebenso wie die Strom- und Lebensmittelpreise und sicher auch Ihr Beitrag, während meine Einkünfte vermutlich weiterhin gleich bleiben. Doch zurück zum Semesterticket: einige der Studenten wohnen vielleicht nur 5 Minuten von der Universität entfernt, oder fahren wie ich, größtenteils eh nur mit dem Fahrrad. Wir sollen dann also trotzdem über 200 € jährlich für etwas bezahlen, das wir nicht nutzen. Bemerken Sie da Parallelen? Ich bezahle damit im Jahr fast 500 € für Leistungen, die ich nicht in Anspruch nehme, das ist mehr als ich monatlich bekomme.
Verstehen Sie das nicht falsch, ich will nicht klagen: es könnte mir schlechter gehen, doch trotzdem liege ich laut Statistik unterhalb der Armutsgrenze in Deutschland, nicht wahr? Aber wie gesagt: Hauptsache Sie kriegen Ihr Geld, auch wenn das vielleicht auf Kosten meiner Rentenvorsorge geht, mit 216 € im Jahr könnte das vielleicht schon was werden. Naja, wie auch immer, mein Freund zahlt Ihnen Ihr Erpressungsgeld (auch wenn er genauso wenig ARD und ZDF gucken kann wie ich). Werden Sie glücklich damit und hören Sie auf mich zu nerven. Ich hab wichtigere Dinge zu tun und dazu gehört nicht, ihr mistiges Musikantenstadl anzugucken!
Hochachtungsvoll,...
PS: Nehmen Sie ruhig weiter Studenten aus (und ich meine damit die, die versuchen wollen sich ohne Bafög durchzuschlagen), wir haben ja bekanntermaßen auch das meiste Geld, nicht wahr?!"
Was meint ihr? Oder noch andere Vorschläge, wie ich vorgehen sollte?
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Beleidigungen helfen niemals. Du hast hier Dampf abgelassen, dabei solltest du es belassen. Ich habe übrigens nur die ersten 3 Sätze dieses Briefes gelesen.
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@einfach,
dieses Schreiben wird die "Familie" nicht beeindrucken.
Dieser Mafiatöse Verein versteht nur eine Sprache-nicht zahlen-.
Gruß, Es_ist_geug_GEZ_ahlt_!
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Ich bin anderer Meinung als Roggi, den ich sonst als sehr sachkundig schätze.
Ich hätte das "sehr geehrte" am Anfang weggelassen und am Ende "Hochachtungsrandvoll" geschrieben >:D
Allerdings stimmt´s schon: "die" lesen sowas gar nicht richtig.
Ich hätte es kürzer formuliert und nicht soviel Info rausgerückt: "Ihr wollt Kohle ihr Arschlöcher? Kommt und holt es euch persönlich!"
Es wird Zeit, dass den Rundfunkanstalten mehr frischer Wind um die Nase weht!
Meine Mutter (92) hat sich vor kurzem einen solchen Brief von mir schreiben lassen.
Ich habe extra eine "harmlose" und eine "schärfere" Variante ausgedruckt.
Muttern hat die scharfe Version ausgewählt, unterschrieben und abgeschickt!
Nicht so mutlos Leute - wir haben Rechte, auf denen die Rundfunkanstalten schon viel zu herum trampeln!
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Beleidigungen können sehr teuer werden. Solche Sachen kommen übrigens immer an!
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Auf den Knien leben oder aufrecht sterben - die beiden Möglichkeiten hast du im Leben... 8)
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Dufte Omi Wolfman!
Persönlich hätte ich diese Variante vorgezogen:
…
Gibt dem Zwang keine Chance, beteiligen Sie sich nicht an Grundrechtsverletzungen!
Geldabpressen kann eine Straftat sein!
Schönen Tag noch
...
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So verständlich die Wut auch ist, es bringt wie schon gesagt wurde gar nichts. Im schlimmsten Fall hat man noch ein Verfahren wegen Beleidigung am Hals.
Folgendes würde ich empfehlen:
1. Die Zwangsanmeldung erst einmal ignorieren. Noch wissen DIE nämlich nicht, dass du wirklich in dieser Wohnung wohnst. Jeder Anruf, jeder Brief oder andere Kontakt mit dem Beitragsservice dient der Bestätigung der Zwangsanmeldung. Dann wissen DIE wirklich, dass die Daten vom Einwohnermeldeamt stimmen. Also ruhig bleiben, abheften und auf einen offiziellen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung warten. Dann kann immer noch auf das Beitragskonto des Freundes verwiesen werden, vorher wurde aber der maximal mögliche Verwaltungsaufwand produziert.
2. Gleich das Beitragskonto des Freundes angeben, aber vielleicht gleichzeitig den Fall der regionalen Presse schildern. Gerade solche Fällen müssten vielmehr in der Öffentlichkeit kommuniziert werden, damit mehr Menschen bewusst wird, was hier für eine *** läuft.
Hat sich dein Freund eigentlich schon einmal über das hier im Forum geschilderte Widerspruchs- und Klageverfahren informiert? Bis es wirklich zu einer Klage kommt vergeht Erfahrungsgemäß mindestens ein dreiviertel Jahr und man kann jederzeit aussteigen und doch weiterzahlen.
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Wie kann der Student A nun einen Härtefall Antrag stellen? Muss er zunächst versuchen H4 und BAFöG zu beantragen, nur um dann die Ablehnungsbescheide beifügen zu können?
Genau das ist die richtige Vorgehensweise, wenn man von der Rundfunkbeitragszahlung bei den Sendeanstalten durch Härtefallantrag befreit werden will.
Danke...das wäre natürlich sehr viel Aufwand....die Frage ist, ob das nicht auch der falsche Schritt im Sinne des GEZ Boykotts ist. Schließlich würde ich mich so bei denen Melden müssen und darauf hinweisen, dass ich generell bereit wäre zu zahlen, wenn ich etwas mehr Geld hätte...
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Das Verfahren mit BAföG und Hartz 4 erscheint mir nicht sinnvoll, weil zum einen auch als Arbeitnehmer kein Geld an die GEZ verschenkt werde wollen würde und zum anderen für diese beiden Anträge auch noch die Eltern ihre ganzen Finanzen darlegen müssten.
Aktueller stand ist, dassdie Anmeldung jetzt autmatisch erfolgte und zwar rückwirkend zum letzten Jahr, wo laut GEZ die Wohnung bezogen wurde.
Es folgte auch direkt ein Brief mit Überweisungsformular, und der Bitte den Betrag zur Mitte dieses Monats zu zahlen...
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Nachdem Student S gerade aus dem Auslandssemester zurückgekehrt ist und in seinem Briefkasten sage und schreibe 7 Briefe dieser Deppen vorgefunden hat, hat dieser Student nun dieses Forum entdeckt und sich registriert.
Dem fiktiven Student S geht es genau so wie der Kirsche: Er studiert, hat 0,00€ Einkommen im Jahr und kriegt weder BaFöG noch HartzIV. Seine Wohnung finanziert sein Vater, der aber nun wohl dieses Jahr in Rente gehen wird. Glücklicherweise ist seine Familie auch so gütig ihn nicht verhungern zu lassen und stellt ihm etwas Geld für Lebensmittel etc. zur Verfügung. Er wohnt in einem 15m² Zimmer und besitzt nichtmal einen Fernseher, geschweige denn einen TV-Anschluss und hat nun eine tolle Zahlungsaufforderung über knapp 300€ bekommen. Alle Mitbewohner beziehen BaFöG und so bleibt er allein auf den Kosten sitzen (Nein, das Gerücht dass ein BaFöG-Mitbewohner alle anderen "mitbefreit" ist nicht wahr, der Student hat sich informiert.).
Er bekommt 100€ Taschengeld im Monat und das war's an finanziellen Mitteln die über das reine Überleben (Essen + Wohnen) hinausgehen.
Nun soll er also 18% seines gesamten verfügbaren Geldes für einen Zwangsservice ausgeben den er nichtmal in Anspruch nehmen kann?
Wie geht Student S nun am besten vor?
Er hat bisher noch keinen Bescheid erhalten und darum alles komplett ignoriert. Sollte er die Abzocker jetzt schon anschreiben und ihnen seine finanzielle Lage erklären und einen Härtefallantrag stellen? Oder sollte er erst auf den Beitragsbescheid warten? Dann wäre es jedoch ggf. nicht möglich alle notwendigen Dokumente (ggf. BaFöG-Ablehnbescheid o.ä.) innerhalb der zahlungsfrist zu besorgen.
Vielen Dank an alle die in diesem Forum aktiv sind! ;)
//edit:
"Das pfändungsfreie Existenzminimum gemäß § 850c ZPO liegt seit dem 1. Juli 2013 bei einer alleinstehenden Person bei 1.045,04 € netto pro Monat."
Hat dieser Sachverhalt irgendeine Relevanz? Wäre es ihnen dennoch möglich das Geld von einem Studenten ohne Einkommen zu vollstrecken? Oder anders gefragt: Was passiert wenn der fiktive Student S einfach nicht zahlt und dann dazu verdonnert wird?
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Wenn Student S nachweisen kann, dass er vor dem 01.01.2013 im Ausland war, ist das Problem etwas geringer. Ein Härtefallantrag ersetzt nur einen abgelehnten Bescheid vom Sozialamt oder oder ähnliches wie auch von der Arge. Wenn man nur 17,98 Euro über dem Existenzminimumsatz liegt benötigt man den ablehnenden Bescheid vom Amt, dass man drüber liegt. Nur dafür ist ein Härtefallantrag möglich, nicht um Zeiträume zu überbrücken oder fehlende Anträge zu ersetzen.
Wenn man Bafög bekommt, wird man befreit fur 2 Monate rückwirkend. Die Pfändung wäre ohne Einkommen natürlich nicht möglich, aber in Zukunft schon, irgendwann wird Geld vorhanden sein. Es bleiben 2 Möglichkeiten. Entweder einem kommenden Beitragsbescheid mit Widerspruch und Klage erwiedern, oder Bafögantrag stellen und ab dem Zeitpunkt beim Beitragsservice anmelden, wenn der Antrag da ist. Dann gleichzeitig die Befreiung für den Rundfunkbeitrag mit beantragen. Da die den Zeitraum der Zwangsanmeldung ab 01.01.2013 ohne rechtliche Grundlage und willkürlich bestimmen, kann das vielleicht klappen, sicher ist es nicht.
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Härtefallantrag ersetzt nur einen abgelehnten Bescheid vom Sozialamt oder oder ähnliches wie auch von der Arge. Wenn man nur 17,98 Euro über dem Existenzminimumsatz liegt benötigt man den ablehnenden Bescheid vom Amt, dass man drüber liegt. Nur dafür ist ein Härtefallantrag möglich, nicht um Zeiträume zu überbrücken oder fehlende Anträge zu ersetzen.
Das stimmt nicht. Genau das wollen die Rundfunkanstalten, dass wir glauben.
Es ist völlig richtig, einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall zu stellen. Das habe ich getan, darauf hier mehrmals
hingewiesen.
Der Antrag habe ich an die zuständige Rundfunkanstalt gerichtet, ihr persönlich gebracht, und ließ eine Kopie mit
einer Empfangsbestätigung stempeln.
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Härtefallantrag ersetzt nur einen abgelehnten Bescheid vom Sozialamt oder oder ähnliches wie auch von der Arge. Wenn man nur 17,98 Euro über dem Existenzminimumsatz liegt benötigt man den ablehnenden Bescheid vom Amt, dass man drüber liegt. Nur dafür ist ein Härtefallantrag möglich, nicht um Zeiträume zu überbrücken oder fehlende Anträge zu ersetzen.
Das stimmt nicht. Genau das wollen die Rundfunkanstalten, dass wir glauben.
Wofür ist denn der Härtefallantrag gut? Ohne amtliche Bescheide genehmigen die doch nichts, die brauchen doch Beweise.
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Härtefallantrag ersetzt nur einen abgelehnten Bescheid vom Sozialamt oder oder ähnliches wie auch von der Arge. Wenn man nur 17,98 Euro über dem Existenzminimumsatz liegt benötigt man den ablehnenden Bescheid vom Amt, dass man drüber liegt. Nur dafür ist ein Härtefallantrag möglich, nicht um Zeiträume zu überbrücken oder fehlende Anträge zu ersetzen.
Das stimmt nicht. Genau das wollen die Rundfunkanstalten, dass wir glauben.
Es ist völlig richtig, einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall zu stellen. Das habe ich getan, darauf hier mehrmals
hingewiesen.
Der Antrag habe ich an die zuständige Rundfunkanstalt gerichtet, ihr persönlich gebracht, und ließ eine Kopie mit
einer Empfangsbestätigung stempeln.
Das ist ja auch durchaus legitim, einen formlosen Antrag auf Befreiung als Härtefall zu stellen. Auch das man den Antrag persönlich abgibt, wenn die Möglichkeit besteht.
Wegen was wurde der Härtefallantrag gestellt? Finanzieller Art oder andere Gründe, wie Religion, Gewissen, Freiheit etc?
Viel interessanter ist aber die Antwort der Rundfunkanstalt. Also das Dokument woraus hervorgeht, ob dem Härtefallantrag stattgegeben, oder abgelehnt wurde. Wenn noch keine Antwort kam, wäre interessant zu wissen, wann der Härtefallantrag gestellt wurde.
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Bei dem von TE betroffenen Fall bringt ein Härtefallantrag wohl gar nix !
Siehe z.B. hier und die affige Begründung des Richters:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7282.0.html
Es ist aufgrund dieser ausdrücklich geregelten Leistungsausschlüsse davon auszugehen, dass der Sozialgesetzgeber es Studierenden, die keine Leistungen nach dem BAFöG erhalten, grundsätzlich zumutet die Deckung Ihres Bedarfs außerhalb des allgemeinen Sozialsystems - sei es durch Inanspruchnahme von Unterhaltsleistungen, eigener Arbeitsleistung oder etwa Stipendien - sicherzustellen. Unter Berücksichtigung des Prinzips der parallelen Wertung der sozialen Bedürftigkeit in den Leistungsgesetzen ist es daher nicht zu beanstanden, dass der Rundfunkgesetzgeber gezielt nur Studierende, die ein Erststudium innerhalb einer bestimmten Studienzeit absolvieren, durch eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht fördern wollte.
Aber versuche es trotzdem !! Nicht aufgeben !
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Leider zeigte dieses Forum, dass "einfache" Härtefallanträge immer abgelehnt werden. Wie schon gesagt wurde, die wollen immer etwas von einer anderen Behörde, damit sie selbst möglichst wenig Arbeit haben.
In den hier beschriebenen Fällen, würde ich es mit dem Antrag versuchen. Wenn die Ablehnung kommt, wäre das auch ein schöner Aufhänger, mit dem man an die regionale Presse gehen könnte.
Solche unverschämte, undemokratische und unsoziale Abzockerei muss endlich mehr in die Öffentlichkeit kommen!
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Personen in einem Singlehaushalt mit einem bereinigten Nettoeinkommen von bis zu €1050.-- / Monat liegen unter der Pfändungsgrenze:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/index.php
Mehrpersonenhaushalte haben eine höhere Pfändungsfreigrenze.
Ist auch schon oft genug gepostet worden.
Studenten, Rentner, Geringverdiener usw. brauchen dem Gaunerverein also nur den gestreckten Mittelfinger zeigen.