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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: SteVo am 11. Dezember 2013, 13:02
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Halli Hallo liebe Gemeinde,
Ich schilder mal ein Problem, ein Pärchen Person A (männlich) und Person B (weiblich), wohnen erst getrennt, Person A war von der GEZ befreit da Er in Ausbildung war, Person B ebenso.
Das Pärchen ist mittlerweile zusammen gezogen und Person A hat mit erfolg die Ausbildung bestanden wobei Person B noch in einer Schulische Ausbildung steht und Bafög bezieht, somit auch noch GEZ befreit ist. Problem an der Sache, Person A und Person B wohnen jetzt zusammen in einer Wohnung, Person A hat Brief bekommen *Zahlung der Rundfunkbeiträge* aber Person B ist durch das Schüler Bafög Befreit, Befreiungsschreiben des zuständigen Bafög Amtes liegen vor. Was kann man, da ja beide zusammen gezogen sind, sprich, ein Haushalt haben, tun?
Danke im voraus!
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Ich schilder mal ein Problem, ein Pärchen Person A (männlich) und Person B (weiblich), wohnen erst getrennt, Person A war von der GEZ befreit da Er in Ausbildung war, Person B ebenso.
Das Pärchen ist mittlerweile zusammen gezogen und Person A hat mit erfolg die Ausbildung bestanden wobei Person B noch in einer Schulische Ausbildung steht und Bafög bezieht, somit auch noch GEZ befreit ist. Problem an der Sache, Person A und Person B wohnen jetzt zusammen in einer Wohnung, Person A hat Brief bekommen *Zahlung der Rundfunkbeiträge* aber Person B ist durch das Schüler Bafög Befreit, Befreiungsschreiben des zuständigen Bafög Amtes liegen vor. Was kann man, da ja beide zusammen gezogen sind, sprich, ein Haushalt haben, tun?
Sie ist befreit, aber er nicht. Auch wenn sie zusammen wohnen, gilt hier nicht mehr die Wohnungsabgabe, es ist deutlich eine Personenabgabe. Was zu tun? Komische Frage! Sich wehren, wie man kann, und wenn ein Bescheid kommt, dann steht darauf, was und mit welcher Frist dagegen zu tun ist.
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Sie ist befreit, aber er nicht. Auch wenn sie zusammen wohnen, gilt hier nicht mehr die Wohnungsabgabe, es ist deutlich eine Personenabgabe. Was zu tun? Komische Frage! Sich wehren, wie man kann, und wenn ein Bescheid kommt, dann steht darauf, was und mit welcher Frist dagegen zu tun ist.
Was für ein Bescheid? Aber das Paar wohnt doch zusammen, wieso sollten Sie dann Doppelt für eine Wohnung bezahlen!!!!
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Sie ist befreit, aber er nicht. Auch wenn sie zusammen wohnen, gilt hier nicht mehr die Wohnungsabgabe, es ist deutlich eine Personenabgabe. Was zu tun? Komische Frage! Sich wehren, wie man kann, und wenn ein Bescheid kommt, dann steht darauf, was und mit welcher Frist dagegen zu tun ist.
Was für ein Bescheid? Aber das Paar wohnt doch zusammen, wieso sollten Sie dann Doppelt für eine Wohnung bezahlen!!!!
Person B ist befreit - als solches Problem vorübergehend erledigt
Person A bekommt Post - beim lesen der Post fällt aus: Bezahlt schon ein Teilnehmer den Rundfunkbeitrag, wenn ja bitte Teilnehmernummer angeben (Person B bezahlt aber nicht)
Person A kann den Antwortbogen ausfüllen, dann bezahlen und von Person B die Hälfte kassieren, inklusive dicke Luft zuhause
Person A kann nicht reagieren BIS ein rechtsmittelfähiger Bescheid kommt und Widerspruch einlegen inkl. Antrag auf Aussetzung, danach Klage
Person A kann den Antwortbogen ausfüllen, nicht bezahlen und warten bis der rechtsmittelfähige Bescheid kommt, dann Widerspruch und Antrag auf Aussetzung, danach Klage
Wieso geht Person A davon aus, dass doppelt bezahlt werden muss? Es ist doch einfach - Für alle. Ein Haushalt zahlt, wer ist denen egal. Aber davon auszugehen das wenn eine Person B befreit ist, "automatisch" Person A nichts zahlen muss, ist naiv gedacht. Dazu müssen Person A und B heiraten. Wie es sich dann mit BAföG verhält weiss ich nicht.
Heiratsantrag zu Heiligabend wäre doch ne nette Überraschung. >:D
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Heiratsantrag zu Heiligabend wäre doch ne nette Überraschung. >:D
HEhehehe!!!! :D :D :D