gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Triblepown am 10. Dezember 2013, 17:05
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Hallo zusammen!
Person A hat eine frage, inzwischen glaubt A auch das was die machen nicht mehr rechtens ist!
Person A ist in einer Umschulung hat im Monat gerade mal 624 Euro von der Arge + 45 € Wohngeld!
A wollte eine Freistellung von denen haben und habt alles rüber geschickt etc. und es wurde abgewiesen.
A hatte eine Aufstellung des Kontoauszuges verlangt von Januar bis jetzt, aber nie einen bekommen!
Nun hat A dieses schreiben bekommen von denen!
Hier der Link von A's Schreiben was A bekommen hatte: (http://s14.directupload.net/images/131210/temp/6q8263yy.jpg) (http://s14.directupload.net/file/d/3467/6q8263yy_jpg.htm)
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Hallo zusammen!
Das ist ein Beitragsbescheid. Den solltest Du ernst nehmen. Irgendwo soll da "Rechtsbehelfsbelehrung" stehen. Da steht, was Du machen sollst und bis wann Du Zeit hast, es zu tun. Das ist übrigens ständig Thema hier: Du bist nicht der erste und nicht der letzte, der so ein Schreiben bekommt.
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Das heißt also nun das man dagegen nichts machen kann?
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Doch, Person A kann dagegen Widerspruch einlegen und Klagen!
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
Das heißt also nun das man dagegen nichts machen kann?
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Und wie muss Person A dann vor gehen?
Was muss Person A dazu schreiben?
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Hier gibt es auch eine Suchfunktion! ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7542.msg55519.html#msg55519
Und wie muss Person A dann vor gehen?
Was muss Person A dazu schreiben?
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Das heißt also nun das man dagegen nichts machen kann?
Ich schrieb:
Irgendwo soll da "Rechtsbehelfsbelehrung" stehen. Da steht, was Du machen sollst und bis wann Du Zeit hast, es zu tun.
Eine Bedingung, um etwas machen zu können, ist lesen und schreiben zu können. Wenn Du nicht lesen und schreiben kannst, dann kannst Du selbst wenig machen; dann kann vielleicht ein Rechtsanwalt etwas für Dich tun, aber dafür solltest Du bereit sein, zu zahlen.
Wenn Du lesen und schreiben kannst, dann ist es einfacher.
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Bitte nicht gleich die Ratsuchenden verschrecken. Wir sind quasi mit dem Forum hier groß geworden. Da kommt jetzt aber jemand, der von all dem hier noch nichts mitbekommen hat.
Du solltest Dir aber auf jeden Fall mal ein paar Tage Zeit nehmen und hier sorgsam alles durchlesen, was vor allem im oberen Bereich angepinnt ist.
Außerdem gibt es hier einige Beispiele im Forum, wie man einen Widerspruch formuliert.
Wichtig, ist, dass Du die Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides einhältst. Ansonsten ist das Dingen in der Welt!