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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Savonius am 05. Dezember 2013, 22:42

Titel: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Savonius am 05. Dezember 2013, 22:42
Hallo,

habe meinen Widerspruchsbescheid bekommen und dort wird auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam
verwiesen (Az: 11K 1090/13 vom 30.7.2013) weshalb meine Ausführungen unbegründet sind.

Nachdem ich mir einen Überblick verschaffte, hier ein Kommentar zu dem Urteil, welcher wenig Hoffnung
macht, wenn man versucht mit individuellen Gründen, das Gericht zu überzeugen.

*************************************************************************************
Die nur geringe Beeinträchtigung der Informationsfreiheit durch den nunmehr auch vom „Totalverweigerer“
geforderten Rundfunkbeitrag pro Wohnung belastet denjenigen, der das Angebot nicht nutzt, vergleichbar
gering, wie die nach dem vorherigen Finanzierungssystem zu leistende Rundfunkgebühr auf internetfähige
PCs, die nicht für Rundfunkempfang genutzt wurden. Für den Fall der internetfähigen PCs hat das
Bundesverfassungsgericht judiziert, dass der nur geringen Beeinträchtigung durch die Rundfunkgebühr
mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer effektiven
und am Gleichheitsgrundsatz orientierten Weise ein Zweck von einigem Gewicht gegenübersteht.

Quelle: *******openjur.de/u/645183.html
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/35k7/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE130002448&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
**********************************************************************************

Damit denke ich, ist ziemlich klar, dass persönliche Gründe oder finanzielle Argumente bei Gericht
keine Chance haben. Wenn überhaupt, hat vermutlich nur die Verfassungswidrigkeit bzw. religiöse
Motive usw. eine Chance.

Ich, für meine Person werde an dieser Stelle den Widerstand einstellen und Zahlung unter Vorbehalt
leisten, zumal das ZDF in Mainz ein großer Arbeitgeber ist und das Verwaltungsgericht Mainz,
sicher nicht in meinem Sinne entscheiden wird, egal wie gut meine Argumente sind!


Gruß
Savonius
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Neskim am 05. Dezember 2013, 22:54
Das VG wird denke keine Aussage machen und selbst abwarten. Warum nicht noch Klage beim VG einreichen und abwarten.
Bei Zahlung unter Vorbehalt sieht man das Geld nie wieder. Das Verfassungsgericht wird das nie und nimmer rückwirkend kippen. Dafür geht es um zu viel. Es wird denke die Pflicht zur Änderung des aktuellen Vertrags ab Tag x geben und hier kann aktuell keiner sagen was rauskommt. Wer bis dahin nicht gezahlt und geklagt hat müsste somit frühestens ab Tag x zahlen oder nie.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Roggi am 05. Dezember 2013, 23:01
Die Gründe im Widerspruch werden von den Anstalten abgebügelt, ist ja klar. Dennoch ist eine Klage sinnvoll, wenn die Begründungen in einer Klage relevant genug sind. Wie du schon schreibst, persönliche Argumente wegen Grundgesetzverstösse können die nur schwerlich abtun. Dafür ist nunmal ein Gericht zuständig. Sowas gehört in die Klage rein, dazu das Argument mit der Steuer. Weitere Argumente wegen Sittenwidrigkeit, Finanzierung von Programmen, die man aus Gewissensgründen ablehnt oder Unterstützung von Kirche und Politik, die nicht der eigenen Weltanschauung entsprechen sind schwer zu widerlegen. Beispiele und Beweise kann man hier genug finden.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Viktor7 am 06. Dezember 2013, 07:53
Wenn die Beeinträchtigung geringfügig wäre, könnten die Anstalten locker auf deine Finanzierung verzichten. Schließlich schwimmen die Anstalten in Milliarden. So wie die behaupten, wird das  Grundrecht der freien eigenen Wahl grob verletzt. Für 216 EURO im Jahr kaufe ich ca. 12 Bücher, dazu 12 Monatszeitschriften und leihe mir 24 DVD Filme in der Videothek. Darauf werde ich nicht verzichten, schon gar nicht auf Grund so einer plumpen Behauptung der Anstalt.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Rochus am 06. Dezember 2013, 08:26
Damit nicht alle im WWW wühlen müssen:   ;)

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/wi4/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE130002448&documentnumber=22&numberofresults=271&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint

Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Rochus am 06. Dezember 2013, 08:30
Schon interessant zu lesen:

Zitat
2 Der Kläger beantragte beim Beklagten den Erlass eines Beitragsbescheides nach dem neuen Rundfunkbeitragsrecht ab dem 1. Januar 2013, um hiergegen klagen zu können. Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, dass ein Beitragsbescheid nur erstellt werde, wenn der Kläger seinen Beitrag nicht zahle. Es könne die Feststellungsklage erhoben werden.

Das sollten sich mal andere öffentliche Stellen mit Anspruch auf eine Abgabe erlauben!
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Rochus am 06. Dezember 2013, 08:39
Schon interessant zu lesen:

Zitat
2 Der Kläger beantragte beim Beklagten den Erlass eines Beitragsbescheides nach dem neuen Rundfunkbeitragsrecht ab dem 1. Januar 2013, um hiergegen klagen zu können. Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, dass ein Beitragsbescheid nur erstellt werde, wenn der Kläger seinen Beitrag nicht zahle. Es könne die Feststellungsklage erhoben werden.

Das sollten sich mal andere öffentliche Stellen mit Anspruch auf eine Abgabe erlauben!


Und dann im weiteren:

Zitat
4Der Kläger hat am 28. März 2013 Klage erhoben.

5 Er (der Kläger)  trägt vor, dass die Feststellungsklage zulässig sei und er nicht erst durch formal regelwidriges Verhalten einen klagefähigen Bescheid provozieren müsse, um effektiven Rechtsschutz zu erhalten.

Zitat
8 Der Beklagte beantragt,
  die Klage abzuweisen und trägt vor, dass die Klage wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage unzulässig sei. Der Kläger müsse zunächst den Erlass eines Beitragsbescheides abwarten und gegen diesen Wiederspruch erheben. Erst gegen den Widerspruchsbescheid könne er klagen.

Zitat
16Durch die Subsidiarität der Feststellungsklage soll verhindert werden, dass Sonderregelungen für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, wie etwa das Vorverfahren, unterlaufen werden und die Gerichte mit nicht oder noch nicht erforderlichen Feststellungsklagen belastet und unter Umständen ein zweites Mal mit der Streitsache konfrontiert werden, wenn der Beklagte nicht freiwillig bereit ist, aus der festgestellten Rechtslage die gebotenen Folgerungen zu ziehen.

17Vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 43 Rn. 26.

18Andererseits ist die Feststellungsklage ausnahmsweise zulässig, wenn durch sie effektiverer Rechtsschutz gewährt werden kann, etwa weil ihr Gegenstand weiter reicht, als der der Anfechtungs- oder Leistungsklage,

19vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 43 Rn. 28,

20d.h. zum Beispiel ansonsten eine Vielzahl von Anfechtungsprozessen gegen immer neue Bescheide droht,

21. vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 43 Rn. 29.

22Vorliegend wäre für die Frage der Zulässigkeit der Feststellungsklage auch zu berücksichtigen, dass es dem Kläger um die grundlegende Feststellung geht, dass er nach dem neuen Recht keinen Rundfunkbeitrag schuldet. Gleichzeitig möchte er durch die Zahlung des Beitrags erhöhte Kosten wie Säumniszuschläge vermeiden, wie sie entstehen können, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird und mit Bescheid zur Beitreibung festgesetzt werden muss. Ein einzelner Beitragsbescheid deckt lediglich einen Zeitraum von drei Monaten ab und nicht den Gesamtzeitraum, der durch das umstrittene Beitragsverhältnis bestimmt wird. Das Ergebnis eines Widerspruchsverfahrens dürfte absehbar sein und kann daher als überflüssige Formsache gewertet werden. Der Kläger hat zudem tatsächlich bereits bis Juni 2013 gezahlt, möglicherweise unter Vorbehalt oder mit beachtlicher Zahlungsbestimmung. Wenn der Kläger für das dritte Quartal 2013 (Juli bis September 2013) noch nicht gezahlt haben sollte, kommt ab dem Zeitraum 1. Juli 2013 die vorbeugende Unterlassungsklage als Form der Leistungsklage mit dem Ziel in Betracht, bei Nichtzahlung den Erlass eines Beitragsbescheides zu unterlassen.

Ich halte das Widerspruchsverfahren keineswegs für eine überflüssige Formsache, da nur damit auch der Klageweg für weitere gerichtliche Schritte ermöglicht wird.

Interessant ist die Sache insgesamt, da es sich bei dem Kläger wohl um einen Anwalt (Kanzlei) handelt. Zu schade, dass er nicht alle Register gezogen hat. Oder er wollte die Sache einfach mal austesten.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Rochus am 06. Dezember 2013, 08:52
Und wer mal herzlich lachen möchte:

Zitat
  58Diese nur geringe finanzielle Beeinträchtigung ist vom Inhaber einer Wohnung ohne Rundfunkempfangsgeräte und ohne privates Autoradio, sofern er nicht aus Gründen der wirtschaftlichen und sozialen Unzumutbarkeit in den Genuss der Befreiung kommen kann, angesichts der Bedeutung des unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsbildung der Bevölkerung in der Demokratie zu tragen, d.h. mit anderen Worten ist es ihm zuzumuten, dass er seinen im wahrsten Sinne des Wortes „Beitrag“ mit den anderen zusammen dazu leistet, öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, der... -

Zitat
...unabhängig von der immer möglichen Kritik aufgrund persönlicher Ansprüche, Erwartungen, Alters- und Geschmacksfragen - seinen Auftrag erfüllt, der in mannigfacherweise gerade durch die Medienverflechtung auch tatsächlich jeden einzelnen zumindest mittelbar erreicht (beispielsweise greifen Zeitungen Fernsehberichte auf und diskutieren diese) und idealiter profitieren lässt und um den das deutsche Publikum vom Ausland beneidet wird.


Ah, Kritik ist noch erlaubt! Und seit wann dienen Kochshows und Dauerwerbesendungen wie Wetten, dass....? sowie unverschämte Fragen von nicht umfassend informierten Journalistinnen der Meinungsbildung in der Bevölkerung?

Ich möchte fast glauben, dass die Richterin auch zu dem erlauchten Personenkreis gehört, der sich in der Vergangenheit wenig dem zweifelhaften Genuss verblödender Sendung hingegeben hat, so wie wir hier, und sie gar nicht so richtig informiert zu sein scheint, inwieweit sich das Bild des ehemalig wertvollen ÖRR sich doch gewandelt hat. Denn spätestens ab der Erstausstrahlung der Kinderverblödungssendung "Rappelkiste" hat das Deutsche Fernsehen seine Unschuld verloren.

Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Rochus am 06. Dezember 2013, 09:05
Zitat
   58  ..., der in mannigfacherweise gerade durch die Medienverflechtung auch tatsächlich jeden einzelnen zumindest mittelbar erreicht (beispielsweise greifen Zeitungen Fernsehberichte auf und diskutieren diese) und idealiter profitieren lässt und um den das deutsche Publikum vom Ausland beneidet wird.

Ja, richtig, Frau Richterin, die werden aufgegriffen, um verrissen zu werden. Dank unabhängiger Printmedien, die auch ohne Abgabe funktionieren.

Aber wie oft profitieren auch die ÖRR davon, dass die Printemedien recherchieren? Häufig genug gab es zumindest den Hinweis auf Quellen aus der weitläufigen Printmedienlandschaft. Und die wird es wohl auch heute noch geben.

Zitat
59Die Selbst-Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch seine potentiellen Teilnehmer kann auch nicht beliebig zur Disposition gestellt werden. Denn gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG werden die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet.

Wenn es denn nur Berichterstattung wäre. Das wäre ja noch zu verschmerzen. Und manch einer wäre auch bereit, das zu zahlen. Solange es unabhängig geschieht.

In dem Zusammenhang mal eine Zwischenfrage: Wie sieht es eigentlich in Karlsruhe mit der Verhandlung in Sachen Politiknähe des ZDF-Fernsehrates aus?
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Fuuuuu am 06. Dezember 2013, 09:18
Diese Urteilsbegründung finde ich recht unverschämt.
"... angesichts der Bedeutung des unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ..." Das und der Tippfehler bei "Wiederspruch", sprechen doch für sich....
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Roggi am 06. Dezember 2013, 09:48
Diese Urteilsbegründung finde ich recht unverwschämt.
"... angesichts der Bedeutung des unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ..." Das und der Tippfehler bei "Wiederspruch", sprechen doch für sich....
Irgendwie bezieht sich das Urteil auf sie Sichtweise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber diese Sichtweise ist sehr subjektiv und durch nichts bewiesen. Und welche Bedeutung damit gemeint ist, wird nicht klar. Bedeutung als Manipulationsanstalt, als Geldvernichtungsmaschine, Politikerverhätscheler, Menschenverachter oder hab ich was vergessen?

Aus dem Urteil:

Zitat
59 Die Selbst-Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch seine potentiellen Teilnehmer kann auch nicht beliebig zur Disposition gestellt werden. Denn gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG werden die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet.

Der Kläger nimmt dem örR keine Freiheit, wenn er keine Beiträge zahlt, genausowenig wie örR den Kläger nicht daran hindert, sich aus anderen Mitteln zu Informieren.

Zitat
64 Von der Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind seine Programmautonomie und seine Unabhängigkeit umfasst

Gerade die Unabhängikeit wird zwar gefordert, aber dass sie eingehalten wird ist nicht bewiesen. Und dass die Freiheit der Bürger damit eingeschränkt werden darf, wird durch das Grundgesetz ausgeschlossen.

Zitat
80 Da aber die hauptsachliche Finanzierung durch Steuern auszuscheiden scheint und sich die hauptsächliche Finanzierung durch Angebot und Nachfrage aus Gründen der Vielfalt und Unabhängigkeit verbietet, bleibt als Hauptfinanzierungquelle im Grunde nur noch der nunmehr eingeschlagene Weg der Beitragsfinanzierung.

Auch hier eine Begründung, die zu Lasten des Klägers geht, ohne dass irgendwie etwas bewiesen wurde.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Lefty am 06. Dezember 2013, 10:47
Zitat
Interessant ist die Sache insgesamt, da es sich bei dem Kläger wohl um einen Anwalt (Kanzlei) handelt.

Dass hier offensichtlich ein Anwalt keinen Erfolg hatte, lässt nichts Gutes hoffen. Das Verwaltungsgericht bestätigt voll die Position des ÖRR. Jetzt ist zu vermuten, dass von den Verwaltungsgerichten alle anderen Klagen mit denselben Textbausteinen abgebügelt werden. Man muss in der Klagebegründung die vermutete Verfassungswidrigkeit stärker betonen, mit dem "Steuerargument" alleine kommt man sicherlich nicht weit.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Roggi am 06. Dezember 2013, 11:03
Noch nicht mal die vermutete Verfassungswidrigkeit wird ausreichen. Der Kläger hätte schon ganz deutlich machen müssen, das seine persönlichen Grundrechte missachtet werden. Dazu Beweise in Form von Beispielen. Gleichzeitig verlangen, dass die Beklagte Beweise für deren Begründungen liefert. Nur wenige Begründungen werden mit anderen Urteilen bewiesen, vieles wird einfach vorrausgesetzt dass es stimmt.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: robdh am 06. Dezember 2013, 11:28
Unfortunately I really only understand a small amount of what's been written here. What I do understand is that the hopes for the little man to have success with the German courts seems next to impossible.
The arrogance and the 'that's the law' attitude of the ARD ZDF is unfortunately all too typical. The unwillingness of the German courts to even question the injustice and inequality of this payment system is worse than typical, it is quite frightening. We are being stripped of our civil rights and most of us don't seem to give a damn about it.
Personally I will continue to exercise civil disobedience. With small irregular payments they will have to send reminders for every cent they get from me. I'm grateful for and open to any other suggestions.

Rob
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: ReinSprung am 06. Dezember 2013, 11:48
Hallo,

habe meinen Widerspruchsbescheid bekommen und dort wird auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam
verwiesen (Az: 11K 1090/13 vom 30.7.2013) weshalb meine Ausführungen unbegründet sind.

Nachdem ich mir einen Überblick verschaffte, hier ein Kommentar zu dem Urteil, welcher wenig Hoffnung
macht, wenn man versucht mit individuellen Gründen, das Gericht zu überzeugen.

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Die nur geringe Beeinträchtigung der Informationsfreiheit durch den nunmehr auch vom „Totalverweigerer“
geforderten Rundfunkbeitrag pro Wohnung belastet denjenigen, der das Angebot nicht nutzt, vergleichbar
gering, wie die nach dem vorherigen Finanzierungssystem zu leistende Rundfunkgebühr auf internetfähige
PCs, die nicht für Rundfunkempfang genutzt wurden. Für den Fall der internetfähigen PCs hat das
Bundesverfassungsgericht judiziert, dass der nur geringen Beeinträchtigung durch die Rundfunkgebühr
mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer effektiven
und am Gleichheitsgrundsatz orientierten Weise ein Zweck von einigem Gewicht gegenübersteht.

Quelle: *******openjur.de/u/645183.html
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/35k7/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE130002448&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
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Damit denke ich, ist ziemlich klar, dass persönliche Gründe oder finanzielle Argumente bei Gericht
keine Chance haben. Wenn überhaupt, hat vermutlich nur die Verfassungswidrigkeit bzw. religiöse
Motive usw. eine Chance.

Ich, für meine Person werde an dieser Stelle den Widerstand einstellen und Zahlung unter Vorbehalt
leisten, zumal das ZDF in Mainz ein großer Arbeitgeber ist und das Verwaltungsgericht Mainz,
sicher nicht in meinem Sinne entscheiden wird, egal wie gut meine Argumente sind!


Gruß
Savonius

Wer wird den gleich die Flinte ins Korn werfen? Die Bezugnahme in Deinem Widerspruchsbecheid auf das Urteil vom VG Potsdam mit wiederum der Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht mit den 'PC' Urteil oder auch dem Nichtannahmebeschluss vom 22.08.2012 (1 BvR 199/11) hilft doch gar nicht weiter! In denen geht es doch 'nur' um geschäftlich genutzte PC's oder Notebooks. Und wie oben schon angeführt ''dass der nur geringen Beeinträchtigung durch die Rundfunkgebühr '' geht es hier um den alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Und hier hat ein Unternehmen bisher monatlich 5,76 Euro gezahlt und zahlt jetzt  als Rundfunkbeitrag 5,99 Euro im Monat, bei unter 8 Beschäftigten und einem freien KFZ Radio und einem Hauptsitz.

Also wenn es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei oder sonstiges Klein-Unternehmen handelt, die die oben erwähnten Kriterien erfüllt, ist doch das im Widerspruchsbescheid von Savonius  als Begründung der Ablehnung bzw. Anlehnung an das Urteil vom VG Potsdam eine Luftblase!!! Sie hat nichts mit dem jetzigen Rundfunkbeitrag 'im privaten Bereich' zu tun! Und wenn ja, dann müssen sie die gleichen Bedinungen anwenden, also auch 'im privaten Bereich' ein PC bzw. Notebook mit der ermäßigten Rundfunkgebühr bzw. dem ermäßigten Rundfunkbeitrag anzsetzen. Das hätte dann etwas mit dem Gleichheitsgrundsatz gemein! So sehe ich es auch mit den 'NUR'-Radionutzern.

Natürlich ist es eine Unverschämtheit, dass das Bundesverfassungsgericht 'im nicht privaten Bereich' eine zumutbare Rundfunkgebühr für alle Unternehmen, die mindestens 1 PC oder Notebook haben, auferlegt hat, nur weil die Unternehmen diese für ihre Arbeit angeschafft haben und nicht dafür, um öffentlich-rechtlichen Unfunk zu empfangen, um deren Finanzierung der Verschwendung zu sichern!

Aber nochmals! Diese Urteile bzw. Nichannahmenbeschlüsse für PC und Notebooks gelten für den 'nicht privaten Bereich'. Die privaten Haushalte werden mit dem 3fachen Beitrag (3 x 5,99 euro) im Monat belastet. Und das hat nichts mehr mit 'zumutbaren Beeinträchtigung' zu tun. Hier wird dem Bürger in die Tasche gegriffen!

Deine Klage soll sich gegen die Zwangs-Haushalts-Steuer 'Rundfunkbeitragstaatsvertrag' richten und darauf, dass Dir die Möglichkeit genommen wird, nicht mehr selbst entscheiden zu können, ob und wenn überhaupt wie viel(e) Rundfunk-Empfangsgeräte und neuwertige Empfangsgeräte Du Dir zulegen willst oder nicht. Und wenn Du sie eines Tages wieder rausschmeißen willst, weil Du einfach nicht verblöden willst, Du dann auch keine Zwangs-Haushalts-Steuer 'Rundfunkbeitrag' mehr bezahlen musst! DAS IST DER GRUND, WARUM DU KLAGEN SOLLST! Setzt Dich ein für Deine grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte und Handlungsfreiheits- und Selbstbestimmungsrechte!

Gruß
ReinSprung
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 06. Dezember 2013, 11:53
Wenn die Beeinträchtigung [der Informationsfreiheit]  geringfügig wäre, könnten die Anstalten locker auf deine Finanzierung verzichten. Schließlich schwimmen die Anstalten in Milliarden.

Die wollen nicht verzichten, weil es ihnen die Gerichte gesteht, dass die Nicht-Einnahme von EUR 18 Ihre Rundfunkfreiheit beeinträchtigt.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: xrw am 06. Dezember 2013, 11:55
Ich halte das Widerspruchsverfahren keineswegs für eine überflüssige Formsache, da nur damit auch der Klageweg für weitere gerichtliche Schritte ermöglicht wird.

Hier war er aber gerade auch ohne möglich. Die Richterin macht zwar keine definitive Aussage dazu, aber es wird ziemlich klar, dass sie die Klage auch ohne Bescheid für zulässig hält. Das ist das eigentlich Bemerkenswerte an der Entscheidung; der Rest ist halt leider genau das, was spätestens seit der PC-Gebühr Standardrechtsprechung ist. An der kommt man nicht so leicht vorbei.

Interessant ist die Sache insgesamt, da es sich bei dem Kläger wohl um einen Anwalt (Kanzlei) handelt. Zu schade, dass er nicht alle Register gezogen hat. Oder er wollte die Sache einfach mal austesten.

Es ist ja nicht klar, was er danach gemacht hat. Berufung ist zwar nicht explizit zugelassen, kann aber beantragt werden. Das hat auch Chancen, nachdem man der Sache die grundsätzliche Bedeutung kaum völlig absprechen kann.

Dass es wohl kein Rundumschlag war, muss kein Nachteil sein. Ein einzelner pointiert vorgebrachter Punkt macht es wahrscheinlicher, dass sich das Gericht wirklich intensiv damit auseinandersetzt. Die investieren normalerweise nicht beliebig viel Zeit in so eine Entscheidung.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 06. Dezember 2013, 12:31
der Rest ist halt leider genau das, was spätestens seit der PC-Gebühr Standardrechtsprechung ist. An der kommt man nicht so leicht vorbei.

Die Haushaltsabgabe kam, weil die PC-Gebühr an Akzeptanz litt. Die Richter erklärten sie für rechtmäßig, die Länder änderten sie mehr oder wenig schnell. Wahrscheinlich wird dasselbe mit dieser verfassungswidrige Zwangsabgabe geschehen, die Richter werden sie für verfassungs- und rechtmäßig erklären, die Länder werden sie ändern. Das ist halt die Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Viktor7 am 06. Dezember 2013, 12:31
Beschlagnahmung des Einkommens und Aushöhlung des Rechts auf **ungehinderte** Unterrichtung bildhaft dargestellt:

(http://www.loaditup.de/files/771167_d9u6hbpw8w.jpg)
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Viktor7 am 06. Dezember 2013, 12:39
...
Die Haushaltsabgabe kam, weil die PC-Gebühr an Akzeptanz litt. Die Richter erklärten sie für rechtmäßig, die Länder änderten sie mehr oder wenig schnell. Wahrscheinlich wird dasselbe mit dieser verfassungswidrige Zwangsabgabe geschehen, die Richter werden sie für verfassungs- und rechtmäßig erklären, die Länder werden sie ändern. Das ist halt die Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik.

Wenn es so kommen sollte, dann Frage ich mich, wieso die Richter bei der Klage des Passauer Juristen Ermano Geuer dann so lange brauchen?
Seine Grundsatzfragen könnten die Richter wegbügeln und sich viel Zeit mit anderen Klagen sparen.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 06. Dezember 2013, 12:50
...
Die Haushaltsabgabe kam, weil die PC-Gebühr an Akzeptanz litt. Die Richter erklärten sie für rechtmäßig, die Länder änderten sie mehr oder wenig schnell. Wahrscheinlich wird dasselbe mit dieser verfassungswidrige Zwangsabgabe geschehen, die Richter werden sie für verfassungs- und rechtmäßig erklären, die Länder werden sie ändern. Das ist halt die Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik.

Wenn es so kommen sollte, dann Frage ich mich, wieso die Richter bei der Klage des Passauer Juristen Ermano Geuer dann so lange brauchen?
Seine Grundsatzfragen könnten die Richter wegbügeln und sich viel Zeit mit anderen Klagen sparen.

Vielleicht um erst dann zu entscheiden, wenn die Sache schon geändert wurde und nicht mehr ganz relevant ist, wenn sie überhaupt entscheiden, denn über die PC Gebühr entschied das BVerfG, nicht zu entscheiden, und zwar als die PC-Gebühr nicht mehr lange galt.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Viktor7 am 06. Dezember 2013, 13:03
...
Die Haushaltsabgabe kam, weil die PC-Gebühr an Akzeptanz litt. Die Richter erklärten sie für rechtmäßig, die Länder änderten sie mehr oder wenig schnell. Wahrscheinlich wird dasselbe mit dieser verfassungswidrige Zwangsabgabe geschehen, die Richter werden sie für verfassungs- und rechtmäßig erklären, die Länder werden sie ändern. Das ist halt die Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik.

Wenn es so kommen sollte, dann Frage ich mich, wieso die Richter bei der Klage des Passauer Juristen Ermano Geuer dann so lange brauchen?
Seine Grundsatzfragen könnten die Richter wegbügeln und sich viel Zeit mit anderen Klagen sparen.

Vielleicht um erst dann zu entscheiden, wenn die Sache schon geändert wurde und nicht mehr ganz relevant ist, wenn sie überhaupt entscheiden, denn über die PC Gebühr entschied das BVerfG, nicht zu entscheiden, und zwar als die PC-Gebühr nicht mehr lange galt.

Wäre wirklich denkbar. Zu bedenken wäre jedoch, dass die Absegnung des neuen Vertrages/der Änderungen durch die Länder sich wieder über Monate ziehen würde. Die Entscheidung bei Geuer, soll meines Wissens, noch im I Quartal 2014 kommen.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: yvonne am 06. Dezember 2013, 19:11
Lese ich da richtig bei Punkt 84 und 85 das der Kläger die Kosten von etwas über 600€ tragen muss?
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: xrw am 06. Dezember 2013, 19:42
Lese ich da richtig bei Punkt 84 und 85 das der Kläger die Kosten von etwas über 600€ tragen muss?

Nein, das ist der Rundfunkbeitrag für 3 Jahre, den er damit an den Beitragsservice zahlen muss (wie ohne Klage). Aufgrund von dem Betrag bestimmen sich halt die Gerichtskosten nach einer gestaffelten Tabelle (in dem Fall 159 €) und eventuell die zu tragenden Anwaltskosten des Beklagten (eine Behörde kann die aber nicht so leicht geltend machen, soweit kein Anwaltszwang besteht).

Das ist halt der Nachteil einer Feststellungsklage, dass da eher ein hoher Streitwert rauskommt. Wenn es gegen eine konkrete durch Bescheid bestimmte Zahlung geht, dann bestimmt normalerweise bloß die den Streitwert.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Lefty am 06. Dezember 2013, 20:00
Hallo xrw,
ich vermute mal, das ist auch ein Hintergrund der Verzögerungstaktik des sogenannten "Beitragsservice". Wenn man gegen mehrere Bescheide klagen muss, erhöht sich auch der Streitwert. Das soll wohl die Leute abschrecken. Mich erstaunt, dass sich das VG hier so weit aus dem Fenster hängt, solange die "Geuerklage" noch nicht entschieden ist. Die Urteilsbegründung lässt nichts Gutes hoffen. Es wird so kommen, dass die Kommunen und die Firmen sich Sonderkonditionen einklagen und der Bürger löhnen muss. Es sind viel zu wenige, die sich zur Wehr setzen.
Ich habe das Gefühl, das deutsche Volk will zugelabert werden und ist bereit dafür zu zahlen.

Lefty
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: xrw am 06. Dezember 2013, 20:12
ich vermute mal, das ist auch ein Hintergrund der Verzögerungstaktik des sogenannten "Beitragsservice". Wenn man gegen mehrere Bescheide klagen muss, erhöht sich auch der Streitwert.

Bis 500 € Streitwert fällt immer bloß die Mindestgebühr an (bei Anwaltskosten sind es 300 €). Da kommt man mit Bescheiden nicht so schnell drüber. Dass es in dem Fall mehr sind, liegt nur daran, dass der Kläger eben nicht gegen einen Bescheid geklagt hat.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Lefty am 06. Dezember 2013, 21:03
Es wird so kommen, dass die Kommunen und die Firmen sich Sonderkonditionen einklagen und der Bürger löhnen muss.

Wie zum Beweis für meine These, hier der passende Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkgebuehren-1-15-milliarden-euro-mehr-fuer-ard-und-zdf-12698542.html

Zitat: Sie (Malu Dreyer) kündigte eine Überprüfung des Rundfunkbeitrags an: „Man muss noch einmal sehen, ob man an dem Beitragssystem etwas ändern muss.“ Das gelte besonders mit Blick auf Beiträge für Unternehmen...

Die Forderung, den Rundfunkbeitrag zu senken, erheben auch die Länderchefs von Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Deutsche Städtetag sprach sich indes für eine Entlastung der Kommunen aus.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: abgezockter1984 am 07. Dezember 2013, 18:43
Der Deutsche Städtetag sprach sich indes für eine Entlastung der Kommunen aus.

Das ist quasi die Verteilung der Mehreinnahmen auf jene Bevölkerungsschichten, die uns Bürger über Steuern, Abgaben, Beiträge, Gebühren, Kosten und sonstwas alles ständig abzocken wollen.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 12:49
Noch mal zum Eröffnungsbeitrag des Threads:

*Das* ist nur ein "Widerspruchsbescheid" - ausgestellt höchstpersönlich von *DER* Stelle, gegen die widersprochen wurde.
Wer sich da soetwas wie "Einlenken", "Objektivität" etc. erträumt hat, der wache bitte spätestens jetz auf.

Das Widerspruchsverfahren ist ja nur dem Klageweg vorgeschaltet, um die Verwaltungsgerichte vor einer Überlastung durch jegliche Klageflut bzgl. geringfügiger Streitfälle zu bewahren - und in diesem Sinne eigentlich - wie sich zeigt - ziemlich zweckfrei, da das Ergebnis vorhersehbar ist.
Auch geht es hier nicht nur um "geringfügige" Streitfälle.

Hier geht es um *ALLES* - um unsere essenziellen GRUNDRECHTE wie INFORMATIONSFREIHEIT, SELBSTBESTIMMUNG, allgemeine HANDLUNGSFREIHEIT - und unsere *WÜRDE*!

Wenn die sich nur auf *ein* aktuelles - und zu *deren* Gunsten ausgefallenes Urteil (noch dazu eines mit einer geradezu dilettantischen Begründung!!!) berufen, hingegen aber das höherstehende Pilotverfahren der Popularklage Ermano Geuers vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ignorieren/ verschweigen, dann zeigt das einmal mehr, wes Geistes Kind dort waltet...

Wie auch immer:
Jetzt kann endlich *geklagt* werden - und das *haben* und *werden* wir --- und noch *viel mehr* ;)
Darauf können die Gift nehmen!!!
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Sunny am 08. Dezember 2013, 21:33
Mein Widerspruch ist nun auch da - und - was ich interessant finde - ohne Bezugnahem auf dieses Urteil aus Potsdam.

Ich bin auch aus Mainz, überlege mir aber trotzdem zu klagen und werde mich dazu vorher noch mit einem befreundeten Anwalt kurzschließen.

In meinem Bescheid steht übrigens "netterweise" drin, dass man auf die Vollziehung des angefochtenen Bescheids bis zur Entscheidung über das Widerspruchsverfahren verzichtet.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Kunibert am 08. Dezember 2013, 22:56
Zitat
56
Die nur geringe Beeinträchtigung der Informationsfreiheit durch den nunmehr auch vom "Totalverweigerer" geforderten Rundfunkbeitrag pro Wohnung belastet denjenigen, der das Angebot nicht nutzt, vergleichbar gering, wie die nach dem vorherigen Finanzierungssystem zu leistende Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs, die nicht für Rundfunkempfang genutzt wurden.

Damit wird zugegeben, dass es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt, weil deutlich wird, dass der "Totalverweigerer" keinen Vorteil aus dem Rundfunkempfang erzielt, bzw. erzielen will.

Oder mit anderen Worten: Solange die Verletzung der Grundrechte angeblich gering ist, kann der Gesetzgeber tun und lassen was er will.

Es stellt sich die Frage, was unser Grundgesetz überhaupt noch wert ist...
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Rochus am 09. Dezember 2013, 08:29
Unfortunately I really only understand a small amount of what's been written here. What I do understand is that the hopes for the little man to have success with the German courts seems next to impossible.
The arrogance and the 'that's the law' attitude of the ARD ZDF is unfortunately all too typical. The unwillingness of the German courts to even question the injustice and inequality of this payment system is worse than typical, it is quite frightening. We are being stripped of our civil rights and most of us don't seem to give a damn about it.
Personally I will continue to exercise civil disobedience. With small irregular payments they will have to send reminders for every cent they get from me. I'm grateful for and open to any other suggestions.

Rob


Welcome to the forum, Rob!

I'm glad to learn that people who live in Germany and do not speak or even read the German language fluently take part of our efforts against this new way which is designed only to make lots of money and helps to sustain the system of ARD ZDF DRadio often commonly called glutton. And to learn that people who may live in Germany and work and pay taxes will never get anything out of the progam offered by ARDZDF DRadio.

Rob, are there any German people around you who may help you to act agains the new system by lawsuit more efficiently than just feeding the glutton by small niblets?

If you will do so you should add to your payments the clear indication that all payments are effected just under reserve and especially ex gratia.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Savonius am 09. Dezember 2013, 09:04
Zitat
Es stellt sich die Frage, was unser Grundgesetz überhaupt noch wert ist...

Nichts,

denn das ganze Gefasel von Demokratie und Rechtsstaat dient nur als
Opium fürs Volk, damit es brav seine Kreuzchen macht, stillhält und sich fleißig
ausbeuten läßt.
Falls doch jemand auf die Idee kommt, seine Rechte einzufordern, merkt
er/sie sehr schnell, wo seine Grenzen sind.
Ich finde es gut, wenn andere weitermachen und ich bin auch nicht abgeneigt,
sie finanziell zu ünterstützen, aber ich habe keine Lust, mir wegen 17,98 im Monat
ein angespanntes Lebensgefühl einzuhandeln.
Deshalb werde ich das Schutzgeld unter vorbehalt zahlen, denn nichts anderes
ist es. Wenn mir nach Klagen ist, kann ich jederzeit die Zahlungen einstellen,
auf den neuen Beitragsbescheid warten usw.

Gruß
Savonius



Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Lefty am 09. Dezember 2013, 09:25
Hallo Savonius,
ich kann Dich gut verstehen. Mich kotzt es auch an, diesem Thema soviel Zeit, Nerven und Geld widmen zu müssen. Aber wenn alle mit Rücksicht auf ihr Lebensgefühl nichts unternehmen, wird sich nie etwas ändern. Nimm es doch einfach sportlich, sie können uns doch nichts.
Ich habe damals in der sogenannten DDR schon einem Stasi-Vernehmer gegenüber gesessen. Das war mehr als ein "angespanntes Lebensgefühl", denn so einer konnte dir das Leben wirklich versauen. Was kann Dir hier schon geschehen? Hab Mut und immer schön locker bleiben.

Lefty
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Rochus am 09. Dezember 2013, 13:36
Lefty, ich sehe es wie Du.

Ich hatte das Glück, im Westen geboren worden zu sein und dort aufzuwachsen. Das, was Ihr da drüben damals erlebt habt, kenne ich nur aus der Zeit danach. Ich hatte damals noch Verwandte in der "Zone" und auch in Polen. Aber die hat man immer weitestgehend in Ruhe gelassen. Waren ja auch vorwiegend Rentner.

Wer auch nur ansatzweise das Gefühl hat, dass der Beitrag stinkt, sollte SEINEN Beitrag leisten, um das System in die Schranken zu weisen. Das kostet weniger als ein Urlaub oder eines dieser neuen Mobiltelefone, mit denen man ja immer und überall Empfang haben kann.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Savonius am 09. Dezember 2013, 16:44
Hallo Sunny,

Zitat
Ich bin auch aus Mainz, überlege mir aber trotzdem zu klagen und werde mich dazu vorher noch mit einem befreundeten Anwalt kurzschließen.

meine Entscheidung steht und solltest Du wirklich klagen, können wir uns in Mainz treffen
und ich übernehme die Hälfte der Kosten, über die wir uns einig werden.

Gruß
Savonius
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: unGEZahlt am 11. Dezember 2013, 19:40
Unfortunately I really only understand a small amount of what's been written here.

Hi Rob,

sorry for my English.
Thank you for your interest for gez-boykott.
Do you know the Website from our Friends, the RemoteControl-Group from Berlin?
They have a text against the Rundfunkbeitrag in English:

http://www.zahlungsstreik.net/english/

I´ts possibly, they can answer questions about the Rundfunkbeitrag in english, too.

Markus


Edit: Their fb-Site is https://www.facebook.com/rem.otecontrol.965

Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 12. Dezember 2013, 00:27
Hallo,

habe meinen Widerspruchsbescheid bekommen und dort wird auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam
verwiesen (Az: 11K 1090/13 vom 30.7.2013) weshalb meine Ausführungen unbegründet sind.


Ich bin echt schockiert!
Die Richterin hat erhebliche Zweifel an Zulässigkeit der Klage und schreibt auch in der Begründung, dass man auf einen Bescheid hätte bestehen können und darauf auch eine Leistungsklage erheben können (auf die Herausgabe des Bescheides wohl gemerkt!); Trotzdem beschäftigt sie sich mit der Begründung der Klage!
Meiner Meinung nach ist die Klage an sich gar nicht zulässig gewesen! Ich verstehe auch nicht, dass sie als einzige Behörde zunächst eine freiwillige Zahlung voraussetzen und man eine OWI begeht, wenn man einen Bescheid haben möchte. Im Grunde kenne ich das nur von ihnen. Jede normale Behörde erlässt einen Bescheid bevor sie etwas haben will. Egal ob es Steuerbescheide, Grundbesitzabgaben oder Kindergartenbeiträge sind.
Das sind doch alles mafiöse Strukturen, die bewusst so komplitziert gehalten werden, damit der Normalbürger nach einigen Mahnungen zahlt und nicht gegen den Bescheid vorgehen kann.
Bin wie gesagt echt schockiert wie die moderne Piraterie in Deutschland funktioniert!

Je mehr ich lese, desto mehr bin ich schockiert mit was für Menschen wir als Richter zu tun haben:

"....Diese nur geringe finanzielle Beeinträchtigung ist vom Inhaber einer Wohnung ohne Rundfunkempfangsgeräte und ohne privates Autoradio, sofern er nicht aus Gründen der wirtschaftlichen und sozialen Unzumutbarkeit in den Genuss der Befreiung kommen kann"
BVG hat in dem zitierten Beschluss einen Betrag von Monatlich rund 6 EUR monatlich  als "geringe finanzielle Beeinträchtigung für PC bezeichnet. Die Richterin hält auch 18 EUR monatlich für gering! Also eine Verdreifachung!
Ist denn z.B. 180 EUR auch noch gering, oder wieviel dürfen sie uns noch abzocken?
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: xrw am 12. Dezember 2013, 04:37
Die Richterin hat erhebliche Zweifel an Zulässigkeit der Klage und schreibt auch in der Begründung, dass man auf einen Bescheid hätte bestehen können und darauf auch eine Leistungsklage erheben können (auf die Herausgabe des Bescheides wohl gemerkt!); Trotzdem beschäftigt sie sich mit der Begründung der Klage!

Klingt nicht danach, dass sie wirklich Zweifel hätte, und insofern ist es auch ganz vernünftig. Aber Richter entscheiden normalerweise so wenig wie möglich, und bei der Begründung kann sie halt eher auf vorhandene Rechtsprechung aufbauen. Das ist halt mal ein Prinzip am Rechtsstaat, dass eine einmal getroffene Entscheidung so lang repliziert wird, bis ein Gericht ganz erhebliche Bedenken dagegen hat und das dann auch von eventuellen weiteren Instanzen aufgegriffen wird. Und man muss halt feststellen, dass die vorhandene Rechtsprechung zu dem Thema ziemlich übel ist. Das wird sie dann auch mit einiger Wahrscheinlichkeit bleiben.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. Dezember 2013, 09:48
Deshalb werde ich das Schutzgeld unter vorbehalt zahlen, denn nichts anderes
ist es. Wenn mir nach Klagen ist, kann ich jederzeit die Zahlungen einstellen,
auf den neuen Beitragsbescheid warten usw.

Savonius, die Klage in erster Instanz ist einfach und nicht so teuer. Etwas schreiben, zahlen, und abwarten, es kommt mal einen Termin. Der Termin kann man eventuell vermeiden, wenn die Anstalt auch bereit ist, darauf zu verzichten. Leider können die wenigsten weiter über die erste Instanz machen: dann braucht man einen Anwalt und die Streitgebühren werden teurer. Auch mich belastet die Sache sehr, nehme es aber sportlich, ich lerne dabei ein bisschen über rechtliche Sachen, es ist auch eine Schulung für die Nerven, und da ist etwas positives im ganzen Mist.

Der Gesetzgeber legt wert auf die "Akzeptanz" der Abgabe, er setzt voraus, dass wenige unzufrieden sind, weil angeblich 99,9999% der Bevölkerung Radio hört und fernsieht. Deswegen halte ich für sehr wichtig, dass so viele Menschen wie möglich ihre Nicht-Akzeptanz zeigen und klagen: das zeigt der Politik, dass ihre Voraussetzungen falsch sind.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 12. Dezember 2013, 17:53

 Auch mich belastet die Sache sehr, nehme es aber sportlich, ich lerne dabei ein bisschen über rechtliche Sachen, es ist auch eine Schulung für die Nerven, und da ist etwas positives im ganzen Mist.

Der Gesetzgeber legt wert auf die "Akzeptanz" der Abgabe, er setzt voraus, dass wenige unzufrieden sind, weil angeblich 99,9999% der Bevölkerung Radio hört und fernsieht. Deswegen halte ich für sehr wichtig, dass so viele Menschen wie möglich ihre Nicht-Akzeptanz zeigen und klagen: das zeigt der Politik, dass ihre Voraussetzungen falsch sind.
Finde ich gut, dass jemand das so sportlich nimmt!
Ich habe die letzten 20 Jahren nichts mit ihnen am Hut gehabt also keine RF Geräte gehabt.
Bis jetzt habe ich bis ein Paar Hausbesuche nie ein Problem gehabt!
Jetzt bin ich laut Gesetz ein "Teilnehmer" und muss ihnen laut Gesetz melden wo ich wohne und mit wem zusammen! Wie lange ich wohne usw!
Allein das finde ich schon so übel, dass es mir beim Schreiben schlecht wird.
Ich schätze, dass zuerst einige Bürger richtig austicken müssen bis diese Politiker merken was sie hier mit diesem Gesetz  angerichtet haben.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: acid31 am 13. Dezember 2013, 21:07
Was ist eigentlich mit dem Volksentscheid ? So wie z.b Im Stuttgart gewesen ... 98% sind gegen GEZ. Also muss Volksentscheid her...
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Savonius am 15. Dezember 2013, 22:24
Hallo Sophia,

sportlich nehmen klingt nett ist aber hier nicht zielführend.
Kämpfen, um des Kampfes willen, ist nicht meine Sache, sondern
ich muss eine realistische Chance sehen, auch gewinnen zu können.
Wenn es auch vielen nicht passt, der Widerstand gegen die Rundfunksteuer
ist marginal und deshalb ist es sinnvoll, die Strategie zu wechseln.

Egal was wir anstellen oder wie witzig wir mit den Ohren wackeln,  wir werden
es nicht mehr schaffen, mehr als ein Promille der Bevölkerung
zu mobilisieren. 
Also ist  Taktikwechsel angesagt.
Es geht also nicht mehr darum, mit vielen kleinen
Nadeln zu pieksen,  sondern  möglichst mit einer Kräftigen,
das Herz, des Gegners zu treffen.
Damit meine ich, den Widerstand zu bündeln und Wenige,
dafür aber kraftvolle Klagen durchzuboxen.
Hatte ja bereits angekündigt, mich an sunnys Klage zu beteiligen
falls er/sie wirklich klagt. Falls nicht, schaue ich mal umher, wer sonst
noch Unterstützung gebrauchen kann.

Gruß
Savonius


Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: 503 am 15. Dezember 2013, 22:47
@Savonius

3 Dinge sollst du tun

Widerspruchsbescheide lesen - alle Gutachten lesen - Urteile lesen

Zitat
Denn der jenige, der nicht über ein Empfangsgerät verfügt, ist gerade nicht Mitglied der „Gruppe“ der tatsächlichen oder potentiellen Rundfunknutzer und damit nicht Begünstigter eines Vorteils, der durch den Beitrag abgegolten werden soll. In diesen Fällen sind Leistung und Gegenleistung also nicht äquivalent, da die volle Beitragspflicht überhaupt keinem tatsächlichen oder potentiellen Vorteil aus der öffentlichen Leistung gegenübersteht. Wird dieser Vorteil allerdings gesetzlich vermutet, dann muss den betroffenen Beitragspflichtigen an dieser Stelle jedenfalls der Einwand möglich sein, dass die Rundfunkangebote nicht genutzt werden. Ist es für sie nicht möglich, den Nutzungsvorteil zu widerlegen und wird ihnen sozusagen vom Gesetzgeber jeglicher Einwand einer Nichtnutzung des Rundfunkangebots abgeschnitten, wird durch den Rundfunkbeitrag das Prinzip der Gegenseitigkeit verletzt. Die Unwiderlegbarkeit der Vermutung der Rundfunknutzung führt daher letztlich dazu, dass der Gesetzgeber die Grenze zulässiger Typisierung überschritten hat.
von Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer

alle für einen und einer für alle
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Bürger am 16. Dezember 2013, 03:11
[...] ich muss eine realistische Chance sehen, auch gewinnen zu können.
[...] der Widerstand gegen die Rundfunksteuer ist marginal und deshalb ist es sinnvoll, die Strategie zu wechseln.
Egal was wir anstellen oder wie witzig wir mit den Ohren wackeln,  wir werden es nicht mehr schaffen, mehr als ein Promille der Bevölkerung zu mobilisieren.
Also ist  Taktikwechsel angesagt.
Es geht also nicht mehr darum, mit vielen kleinen Nadeln zu pieksen,  sondern  möglichst mit einer Kräftigen,
das Herz, des Gegners zu treffen.
Damit meine ich, den Widerstand zu bündeln und Wenige, dafür aber kraftvolle Klagen durchzuboxen.

@Savonius
Die Chancen stehen derzeit besser als jemals zuvor!
Der Widerstand ist alles andere als "marginal"!


AVAAZ-BürgerPetition
Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen
https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/?copy
Aktueller Stand ~206.000 Unterzeichner (seit 02.12.2013 - also innerhalb von gerade mal 14 Tagen!) --- und die Zahlen steigen weiter im Minuten oder gar Sekundentakt!!!

+ bundesweit 600 KLAGEN > einschl. meiner ;) --- Tendenz *steigend*!!!
+ tausende Widerspruchsverfahren in der Warteschleife
+ POPULARKLAGEN am BAYERISCHEN VERFASSUNGSGERICHTSHOF
+ ~50 BESCHWERDEN beim BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Die "FUNDIERT BEGRÜNDETEN" Klagen/ Verfassungsbeschwerden werfen
„KOMPLEXE RECHTSFRAGEN" auf!!!!!


Quelle Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr - Klage gegen Rundfunkbeitrag
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

"Wenige, dafür aber kraftvolle Klagen" sind also ohnehin schon vorhanden.

Und dazu noch eine kleine ergänzende "Gegendarstellung" zu Deiner momentanen Sicht der Dinge:

Zitat
Die Verweigerer liegen ganz bestimmt *nicht* nur im "Promillebereich"!!!

Laut http://www.abgeordnetenwatch.de/sahra_wagenknecht-575-38028--f367924.html#q367924 gibt es
~2,3 Millionen Menschen, die bisher aus verschiedensten Gründen nur Internet oder Hörfunk nutzten [...]
~1 Million "Totalverweigerer"
=3,3 Millionen direkt Betroffene

Es kursiert auch noch die Zahl von ~700.000 säumigen Zahlern - die also offiziell als "Teilnehmer" gemeldet waren, jedoch nicht gezahlt haben.

Selbst wenn man davon noch eigentlich Befreite und Mehrpersonenhaushalte abzieht:
Es bleibt unter Garantie eine Zahl im Millionenbereich - die seitens ARD-ZDF-GEZ und den Steigbügelhaltern aus der Politik natürlich *nicht* öffentlich gemacht wird.

Glauben die, dass von den 2-4 Millionen bisherigen Teil- oder NICHTnutzern und -zahlern - insbesondere von den "militanten" Verweigerern - auch nur *irgendeiner* einfach mal so von heute auf morgen ein einsichtiges, williges "Beitragsschaf" wird?!??!
Nur weil das den ***BONZEN*** von ARD-ZDF-GEZ, den Damen und Herren Ministerpräsidenten und Landtagsabgeordneten so in den Sinn kam?!??!

Hihihi... ;) :) :D

Wir haben schon jetzt eine ***VIEL*** GRÖSSERE MACHT, als wir uns zugestehen!!!

Machen wir die Dunkelziffer ***ÖFFENTLICH***!!!

Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net

*Jeder* trägt dazu bei - egal auf welchem Wege.
Das erübrigt jedoch *keinesfalls* eine *MENGE* EINZELKLAGEN!

Kurzum:
Ein "StrategieWECHSEL" ist weder angeraten noch nötig!

Die "Taktik" bleibt:

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Savonius am 16. Dezember 2013, 09:14
Bürger,

ich würde mich freuen, wenn du recht hättest aber in meinem Bekanntenkreis
ist niemand, der sich mit dem Thema beschäftigen will geschweige denn
Widerstand leisten. Meine Freundin hat es mir zuliebe getan, dass
wars dann aber auch schon.

Mit der Rundfunksteuer ist es ähnlich, wie mit den Müllgebühren,
die muss auch jeder Haushalt zahlen, ob er Müll produziert oder nicht,
spielt dabei keine Rolle.
Trotzdem produziere ich nicht mehr Müll als nötig, damit die Tonne
auch immer schön voll ist.

Viel Erfolg wünsche ich euch und vor allem sollten wir
uns nicht gegenseitig anfeinden und es als Verrat an der Sache
ansehen, wenn jemand wie ich, keinen Bock mehr auf die
juristischen Spitzfindigkeiten hat.

Gruß
Savonius
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: ReinSprung am 16. Dezember 2013, 12:54
@Savonius
Ich respektiere Deine Skepsis oder gar Pessimismus.

An andere Stelle habe ich schon einmal vermerkt, dass es wirklich auf 'die Betroffenheit' ankommt, auf das 'jetzt reichts'. Und da spielt es für mich keine Rolle, ob ich gegen einen David oder einen Goliath antreten muss. Um gegen etwas vorzugehen, spielt das Alter und die Erfahrung eine Rolle. Und natürlich die Bildung! Und ich habe seit knapp 30 Jahren kein Fernseher und Radio höre ich seit 20 Jahren nur noch morgens höchstens 50 Min., mittags 30 Min. und abends auch nur höchstens 30 Min. Und diese geringe Zeit von ca. knapp 2 Stunden täglich - außer Sonntag, da bin ich fast immer unterwegs - reichen nicht aus, um mich allein aus diesen Quellen zu bilden. Und Fernsehen hat mich - wie erwähnt - die letzten 30 Jahre gar nicht gebildet. Aber - um mit dem dummen Argument der im Widerspruchsbescheid gerne verwendenten Aussage 'in nahezu 100% der beitragspflichtigen Wohnungen und Betriebstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht' - ich bin wirklich froh, dass ich mich durch das Fernsehen nicht 'nahezu zu 100% verblödeln lassen habe, auch wenn mir die Möglichkeit dazu geboden wurde!' Und dennoch behaupte ich, dass ich gebildet bin!

So ist es  auch mit Deinem Argument 'Müll', dass die Verantwortlichen der Rundfunkanstalten absichtlich vermeiden, weil das Wort 'Müll' doch auch gleich negativ verwendet werden könnte im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. - Und ich möchte hiermit generell keine beleidigende Worte in Richtung der Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgesprochen haben. Auch wenn an vielen Stellen hier im Forum das Wort 'Müll' gleichbedeutend mit 'schlechten Programmen' oder 'schlechter Programmauswahl' verbunden ist. Wie gesagt, ich habe keinen Fernseher, daher ist mir sehr viel erspart geblieben.

Aber das Solidaritätsprinzip Müllentsorgung sollte nicht in Zusammenhang mit dem Rundfunksystem gebracht werden bzw. halte ich für unzulässig. Beim Müll will ich es ertragen, dass eine Familie mit 5 Personen Müll produziert, während ich in einer Partnerbeziehung ohne Kinder, weniger produziere. Aber wenn die selbe Familie 4 Fernseher in der Wohnung hat und sich gerne damit 'berieseln' lassen will - egal aus welchem Grund, und ich nur mit 1 Radio und ohne Fernseher auskommen will, dann soll die Familie auch dafür Rundfunkbeiträge bezahlen, weil sie das Fernsehen benutzt und nicht weil sie eine Wohnung für sich und ihre Kinder benötigt! Und ich für mich eine Wohnung benötige, damit ich 'vorbildlich' in diesem Staat leben darf und nicht zu einem Wohnungslosen werden muss, um aus dem Rundfunksystem aussteigen zu dürfen.

Also kein Solidaritätsprinzip mit dem Rundfunksystem, weil das nicht 'lebensnotwendig' ist. Müll vermeiden ist auch lebensnotwendig, aber abhängig von gebildeten wie 'bildungsfernen' Haushalten und von der Anzahl der darin Wohnenden bedingt. Was beim Rundfunksystem lebensnotwendig ist - auch Grundversorung genannt - darüber sollen die Gerichte befinden. Und dies machen sie nur dann, wenn sich Menschen darüber aufregen, egal wie viele. Du hast recht: viele Klagen bewirken nicht unbedingt, das viel oder etwas herauskommt. Aber eine knackige Klage garantiert auch nicht unbedingt einen Erfolg. So handelt jeder nach seinem besten Gewissen und seiner Strategie. Entscheident ist aber, dass man überhaupt will und in einer Betroffenheit steckt. Ich stecke in einer, weil ich in dem RBStV und in dem 15. RÄStV. einen Eingriff in meine Selbstbestimmung, Handlungsfreiheit und mein Persönlichkeitsrecht sehe. Und das lasse ich nicht zu.
So wie ich bei vielen anderen Bürgern, die gegen etwas geklagt haben, weil es sie persönlich betraf, Nutznießer geworden bin, so kann es sein, dass durch meine Klage, andere Nutznießer werden. Vielleicht ist das Thema Rundfunkbeitrag nicht Deine Sache, auch wenn es Dich ärgert. Solange Dir der Rundfunkbeitrag nicht weh tut, ok. Mir tut er weh und die Art und Weise, wie man mit mir in diesem Staat umgeht, dessen Grundgesetzt zwar in der Welt in höchsten Tönen gelobt wird, aber in Unter- und Nebensätzen ausgehöhlt wird.

Gruß
ReinSprung
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Lefty am 16. Dezember 2013, 13:06
@ReinSprung
Bin ganz Deiner Meinung. Information wird ja oft auch "geistige Nahrung" genannt. Und wer würde sich zwingen lassen, für verschimmeltes oder vergiftetes Brot zu zahlen bzw. es als "Grundversorgung" zu betrachten.
Hier ein Zitat aus einem Schreiben von Aldebaran:
4. Wer Rundfunk nicht nutzt, weil er ihn für schädlich hält, hält ihn für allgemein schädlich, etwa durch Lärmbelästigung, Steigerung der Unzufriedenheit, Schüren von Ängsten, Zeitverschwendung, Erziehung zur Konzentrationsunfähigkeit, Desensibilisierung, Gewöhnung an diffuses oder unfundiertes Wissen, Abgewöhnung des Lesens bzw. des Sicherarbeitens von Informationen. Die Verpflichtung dazu, trotzdem für Rundfunk zu bezahlen, führt daher auch zu einem Gewissenskonflikt, was gegen Art 4 Abs 1 GG verstößt.
Nachzulesen unter: http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Sunny am 30. Dezember 2013, 01:16
Hallo Sunny,

Zitat
Ich bin auch aus Mainz, überlege mir aber trotzdem zu klagen und werde mich dazu vorher noch mit einem befreundeten Anwalt kurzschließen.

meine Entscheidung steht und solltest Du wirklich klagen, können wir uns in Mainz treffen
und ich übernehme die Hälfte der Kosten, über die wir uns einig werden.

Gruß
Savonius

Ich bringe meine Klage morgen zum Gericht. Den Erst-Instanz-Schritt gehe ich auf jeden Fall, mal schauen, was dann passiert.
Titel: Re: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen
Beitrag von: Rochus am 02. Januar 2014, 08:43
Wir haben im alten Jahr noch den Gerichtskostenvorschuss für die Untätigkeitsklage überwiesen und der Anstalt auch gleich den Widerspruch für das 3. Quartal reingereicht.

Als nächstes kommt dann die "Räumungsklage" für das Anwesen am  Appellhofplatz und in Köln-Bocklemünd.