gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Neskim am 05. Dezember 2013, 19:48
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Hier mal die Antwort der GEZ auf meinen Widerspruch.
Hab alles erwartet, aber das verwundert mich schon.
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Was hast du den in den Widerspruch geschrieben?
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Das ergibt keinen Sinn
Datum Schreiben: 02.12.2013
Abmeldedatum: 31.12.2012
Die sind aber blitzschnell.
Oder vielleicht auch falsche Textbaustein
War Person A auch vor 2013 bei GEZ gemeldet?
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Neben den ganzen üblichen Begründungen vermute ich mal, dass folgender Widerspruchstext die Abmeldung verursacht hat:
Der Beitrag bezieht sich auf 1 Wohnung. Um welche Wohnung geht es hier und in welchem Zusammenhang (z.B. Eigentümer, Vermieter, Mitbewohner, Untermieter, Rundfunknutzer, ...) soll ich zu dieser Wohnung stehen, welche einen Beitrag gegen mich als Person berechtigt? Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist der Inhaber einer Wohnung Beitragsschuldner. Anhand des mir vorliegenden Bescheides kann ich keine Inhaberschaft erkennen und weise deshalb den Beitrag gegen mich als unbegründet zurück.
Es kann ja auch nicht sein, dass ich als Besitzer für die Wohnung von xxx noch mal einen Rundfunkbeitrag zahlen soll!
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Das ergibt keinen Sinn
Datum Schreiben: 02.12.2013
Abmeldedatum: 31.12.2012
Die sind aber blitzschnell.
Oder vielleicht auch falsche Textbaustein
War Person A auch vor 2013 bei GEZ gemeldet?
War erst seit 01.01.2013 angemeldet und habe Ende November Widerspruch eingereicht. Das Abmeldungdatum ist also irgendwie nicht ganz richtig, ist denke mal technisch bedingt.
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laut Duden:
Wohnungsinhaber = Mieter einer Wohnung
Inhaber ist diejenige Person, die die Verfügungsmacht über die Sache hat. Das ist zum Beispiel ein Mieter.
Eigentümer ist diejenige Person, der die Wohnung zivilrechtlich zugeschrieben ist. Bei Immobilien ist der Eigentümer im Grundbuch vermerkt.
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laut Duden:
Wohnungsinhaber = Mieter einer Wohnung
Inhaber ist diejenige Person, die die Verfügungsmacht über die Sache hat. Das ist zum Beispiel ein Mieter.
Eigentümer ist diejenige Person, der die Wohnung zivilrechtlich zugeschrieben ist. Bei Immobilien ist der Eigentümer im Grundbuch vermerkt.
Hier ist meiner Meinung nach ein Problem zur genauen Ermittlung des Beitragsschuldners. Wer ist Schuldner bei Hausbesitzern? Die Wohnung(en) im Haus kann ja an jede Person vermietet sein? Wenn der Hausbesitzer nun einen Betragsbescheid für 1 Wohnung bekommt, dann wäre es denke wichtig auch die Wohnung genau zu benennen. Zumindest die Etage, etc. wäre hilfreich.
In meinem Widerspruch wollte ich von der Rundfunkanstalt den Nachweis der Wohnung für welche ICH Schuldner sein soll. Evtl. kann man das auch noch für weitere Widersprüche ausbauen. Evtl. hat bei mir auch nur ein Bearbeiter einen Fehler gemacht.
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War erst seit 01.01.2013 angemeldet
Wie ist es denn dazu gekommen?
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War erst seit 01.01.2013 angemeldet
Wie ist es denn dazu gekommen?
Selbst angemeldet per Internet. Würde man im nachhinein nicht mehr machen.