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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Duji am 01. Dezember 2013, 15:22

Titel: Persönlich: Vollstreckungsankündigung, nie auf Post von BS reagiert
Beitrag von: Duji am 01. Dezember 2013, 15:22
Hallo,

angenommen A hat sich vor einigen Jahren von einem GEZ Einsatzkommando überrumpeln lassen und eine Anmeldung getätigt.
A hat seit vielen Monaten keine Geb/Beitr. mehr gezahlt, bis dato; weiter ist A mittlerweile ALGII-Empfänger;
A hat alle Schreiben des Beitragsservice ignoriert; jetzt bekam A die Zwangsvollstreckungsankündigung; Die 5 Tages-Frist zur Reaktion hat A nicht eingehalten, da er das Schreiben nur per Zufall im Altpapier ungeöffnet genau 4 wochen nach Eingang wiedergefunden und geöffnet hat.  Der Beitragsservice bietet im Fall eine Ratenzahlung, aber auf 10 Raten begrenzt, worauf sich die geschuldete Gesammtsumme verteilen müsste.
Kann A das irgendwie umgehen? Nutzt jetzt noch der Einsatz?

Wie würden andere eine solche Situation beurteilen?

Titel: Re: Persönlich: Vollstreckungsankündigung, nie auf Post von BS reagiert
Beitrag von: koppi1947 am 01. Dezember 2013, 19:08
A)sollte verlangen Ihm nachzuweisen,wann er dazu Schreiben erhalten hat.Darüber hinaus kann A)darauf hinweisen,dass er H IV Empfänger ist und nichts übrig ist.
Außerdem kann A) sich mal damit vertraut machen,evtl.mal nachzuforschen wie es mit einem P-Konto aussieht,nur so als Gedankenansatz.
Dazu gibt es aber hier im Forum ebenfalls Lesehinweise.
Das nie reagiert könnte auch nie bekommen sein.