gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Student5266 am 29. November 2013, 19:11
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Hallo!
Person A hat jetzt einen Antwortbogen vom Beitragsservice erhalten und müsste somit somit für das letzte Jahr rückwirkend 215€ bezahlen. Selbe Person hat verpennt sich im Januar von der Zahlung zu befreien (Bafög) und war vorher auch nie angemeldet. Die Wohnung wurde auch schon vor dem 1. Januar 2013 bezogen. Person B (Mitbewohner) hat sich schon rechtzeitig befreit und zahlt nichts.
Sollte Person A sich jetzt schnell anmelden und direkt die Befreiung mitsenden?
Soweit ich weiß, kann eine Befreiung nicht rückwirkend angenommen werden. D.h. die 215€ wären auf jeden Fall zu entrichten?
Danke schonmal für eure Ideen!
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Lustige Konstellation! Nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geht es überhaupt nicht, dass in derselben Wohnung einer befreit ist und der andere nicht! Es ist eine Wohnungs- oder Haushaltsabgabe, keine personen- oder gerätebezogene Abgabe! Eine Wohnung - ein Beitrag.
Wenn die Wohnung durch den Mitbewohner B vom Beitrag befreit ist, würde ich erstmal gar nicht reagieren.
Rückwirkend vor dem 01.01.2013 werden nur Gebühren fällig, wenn dem Beitragsservice Nachweise vorliegen, dass vorher schon Empfangsgeräte bereitgehalten wurden. Das ich im Prinzip nur möglich, wenn A selber angibt, welche gehabt zu haben.
Auf Beitragsbescheide muss A und/oder B reagieren, alle andere Post ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist rechtlich irrelevant.
Als Person A würde ich mir übrigens die Frage stellen, ob es Rechtens sein kann (auch wenn es im Gesetz steht!), dass bei Zuspätabgabe der Nachweise Beiträge rückwirkend erhoben werden können, obwohl für den Zeitraum nachweisbar die Voraussetzung für eine Befreiung vorliegt. Wo soll das Geld denn mit einem Mal entstanden sein bzw. herkommen?
Befreiung rückwirkend ist nach dem Vertrag 2 Monate möglich.
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Es gibt in dieser Situation grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1) auf die Knie fallen und in dieser Position den Rest des Lebens verharren, also nach deren Spielregeln spielen und hoffen, das man ein wenig Rabatt auf das Schutzgeld bekommt, soll heißen, solang man studiert, nicht zahlen zu müssen.
oder 2) man beweist Rückgrat, beruft sich auf Vertragsfreiheit und teil denen mit, das man nicht bereit ist, für unverlangt zugeschickte Güter und Dienstleistungen zu bezahlen.
Das Dumme: die Mehrheit der Deutschen sind feige! Wären sie es nicht, wäre eine solche Abzocke überhaupt nicht möglich!