gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Noire am 28. November 2013, 10:34
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Frau A hat den ersten Bettelbrief vom Beitragsservice erhalten. Frau A ein volljähriges Kind M, was noch bei ihr wohnt, also keine eigene Wohnung hat. Kind M hat zeitgleich auch den ersten Bettelbrief vom Beitragsservice bekommen. Frau A und Kind M sind nicht beim Beitragsservice registriert und haben nie gezahlt. Muss Kind M jetzt einen Befreiungsantrag stellen oder soll Kind M lieber gar nichts unternehmen? Wohnungsinhaberin A zahlt ja nicht und hat es auch nicht vor.
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Erst wenn rechtlich relevante Schreiben kommen, muss reagiert werden. Das Thema ist in den letzten Tagen oft behandelt worden, einfach mal suchen
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Frau A ein volljähriges Kind M, was noch bei ihr wohnt, also keine eigene Wohnung hat.
Wie schon geschrieben: Auf die Bettelbriefe antwortet man nicht.
Später, wenn der Bescheid kommen sollte, schreibt M, das er/sie in der Wohnung von A wohnt.
Und A sollte als Wohnungsinhaber/in schreiben, dass er/sie sich auf Vertragsfreiheit beruft und nicht zahlen wird!
Der Beitragsservice wird dann nur noch A belästigen, wenn nicht, sollte M wiederholen, das er/sie nicht zahlungspflichtig ist.
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Wir werden dann also gespannt auf die folgenden, höchst wichtigen Schriftstücke warten! >:D