gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Silegera am 26. November 2013, 17:18
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Hallo liebe Beitragsgegner,
Person A hat heute auch infopost von dem Beitragsverein aus Köln bekommen mit der Bitte um Anmeldung.
Person A Frage :
Wie soll A auf diese Infopost regagieren, A hat sich von GEZ abgemeldet mit folgendem Satz.
"Person A hat sein Radio verkauft und mein TV-Gerät ist irreparabel kaputt gegangen" das hat darmals geholfen und A war abgemeldet.
Siehe Foto
1. Soll A nicht reagieren und abwarten?
2. Soll A sich melden und seine Abmeldebestätigung in Kopie mit schicken?
Danke für euere Hilfe A würde sich sehr freuen wenn Deutschland befreit wird von diesen Gebühren.
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Was soll A machen? Die Abmeldung schicken?
Was soll das?
Ich frage mich ob A schon die Suchfunktion in diesem Forum benutzt hat; denn dieses Thema sehe ich hier zum x-ten Mal!
A muss diese Frage selbst beantworten: Anmelden oder nicht!
Aber die alte Abmeldung sollte A auf keinen Fall hinschicken!
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diese Fall habe ich im Forum nicht gefunden, darum habe einfach mal alle gefragt .
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Weiss A, dass es sich nicht mehr um eine geräteabhängige Abgabe handelt? Jetzt wird fürs Wohnen bezahlt. Das Zusenden der alten Befreiung hat nur einen Sinn: Dem Beitragsservice etwas mehr Papier zum einscannen zuzuschicken.
Antwort 1 ist die, die ich geben würde. Auf BeitragsBESCHEIDE sollte aber mit Widerspruch reagiert werden!