gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Ickwillnich am 26. November 2013, 13:14
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Person A hat gegen zwei Gebühren/Beitragsbescheide jeweils Widerspruch eingelegt.
1.) Beide Widersprüche werden in diesem Schreiben zurückgewiesen. ("Widersprüche sind zulässig , aber nicht begründet.")
Person A plant nun Klage beim VG zu erheben, hat aber momentan nicht genug Zeit die Angelegenheit anzupacken. Gibt es eine Möglichkeit, die 4 Wochen Frist, die Klage einzureichen, zu verlängern?
2.) Person A hat einen Rückschein mit Posteingangsstempel vom 23.5.2013 und 21.6.2013. In beiden Fällen wurde zugleich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gebührenbescheids gestellt.
Bisher ist aber keine Reaktion darauf erfolgt, - was nun unternehmen bezügl. 2.)?
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Person A plant nun Klage beim VG zu erheben, hat aber momentan nicht genug Zeit die Angelegenheit anzupacken. Gibt es eine Möglichkeit, die 4 Wochen Frist, die Klage einzureichen, zu verlängern?
Keine Zeit, zum Verwaltungsgericht zu gehen und die Klage mündlich zu Protokoll geben? Vor der mündlichen Verhandlung kann man wahrscheinlich auch schriftlich Stellung nehmen, Klage ergänzen, usw. Je mehr Klagen, desto besser. Es ist auch eine Form von Protest.
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Dann bist Du schon weite als so manch eine(r) hier! Das solltest Du nutzen. Nimm Dir die Zeit! Beispiele gibt es hier im Forum genug.