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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Viktor7 am 24. November 2013, 13:59

Titel: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 24. November 2013, 13:59
Wie wäre es mit einer kleinen Hochrechnung?

Ausgehend von der aktuellen WAZ Recherche, die nur einen Teil der Gerichte abdeckt, sind mind. 600 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag anhängig.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7426.0.html

Auf Grund der UMFRAGE zu den Rundfunkbeitrags-Klagen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7289.0.html

können wir schon heute folgendes sagen:

(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/2013.11.24-Klagenanzahl.jpg)


Es werden in Kürze mind. 2315 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag anhängig sein. Berücksichtigt man noch die Personen, die auf die Geldabpress-aufforderung warten, könnten in Kürze 3429 Klagen bei den Gerichten gegen den neuen Rundfunkbeitrag eintrudeln.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: SchwarzSurfer am 24. November 2013, 18:21
Wie hast Du das berechnet?
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 24. November 2013, 19:03
Wie hast Du das berechnet?

Ganz einfach mit dem Dreisatz:

7 Klagende Forumsuser entsprechen ca. 600 Klagenden der WAZ Recherche, dann entsprechen
8 auf Widerspruchbescheidung und Klage wartende User des Forums, den 686 künftig klagenden Personen in Deutschland.

686 + 343 + 686 + 600 = 2315
686 + 343 + 686 + 600 +  1114 = 3429

Bei einer noch größerer Beteiligung an der Umfrage und bei genaueren Zahlen für Deutschland, würden wir eine noch genauere Hochrechnung bekommen.


Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 24. November 2013, 22:28
Wie hast Du das berechnet?

Ganz einfach mit dem Dreisatz:

7 Klagende Forumsuser entsprechen ca. 600 Klagenden der WAZ Recherche, dann entsprechen
8 auf Widerspruchbescheidung und Klage wartende User des Forums, den 686 künftig klagenden Personen in Deutschland.

686 + 343 + 686 + 600 = 2315
686 + 343 + 686 + 600 +  1114 = 3429

Bei einer noch größerer Beteiligung an der Umfrage und bei genaueren Zahlen für Deutschland, würden wir eine noch genauere Hochrechnung bekommen.
Solche "Hochrechnungen" haben wenig Aussagekraft!
Ich bin Statistiker und weiß wovon ich rede!
Mit einer Statistik mit 7 oder 8 "Treffern" lässt sich zwischen 0 und Unendlich fast jede Zahl statistisch schätzen (Dreisatz ist natürlich einer von 1000 möglichen Wegen). So eine Statistik ist alles aber auch nichts; gerade wenn es um tail Aussagen geht (also Aussagen im Randbereich der Verteilung) brauch man ein Paar mehr Treffer um statistisch einigermaßen stabil zu schätzen.

Aber abgesehen von der Statistik, finde ich auch wenn von 40 Mio "Teilnehmer"  4000 Klagen würden, ist es gerade eine Promillerscheinung (also nur 0,1% Klagen); also statistisch unbedeutend.
Als Beispiel sei hier 100000 Hartz IV Klagen der 6 Mio Hartz IV Empfänger genannt.
Hier sind wir schon bei 1,6% Klagen; die Gerichte sind total überfordert und trotzdem sieht der Gesetzgeber keine Notwendigkeit zu handel. Hartz IV ist im Übrigen auch verfassungswidrig!
Also in diesem Bereich (Rundfunk) müsste ein Wunder passieren, damit in absehbarer Zeit eine Änderung erfolgt...
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 24. November 2013, 23:16
Genauere Zahlen bekommen wir höchstwahrscheinlich im Forum nicht. Das ist nicht nötig. Nicht die Anzahl der Klagen wird entscheidend sein. Es reicht eine erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aus, um die Verletzungen der Grundrechte zu beenden.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 24. November 2013, 23:20
Es reicht eine erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aus, um die Verletzungen der Grundrechte zu beenden.
jaja!
Davon träume ich schon seit Jahren!
Schon nach Einführung der PC Gebühr habe ich gedacht, dass es doch vors BVG scheitern muss, aber das Ende ist ja bekannt....
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 24. November 2013, 23:33
Ist der Ausgang der neuen Klagen deswegen so Sonnenklar?

Es reicht eine erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aus, um die Verletzungen der Grundrechte zu beenden.
jaja!
Davon träume ich schon seit Jahren!
Schon nach Einführung der PC Gebühr habe ich gedacht, dass es doch vors BVG scheitern muss, aber das Ende ist ja bekannt....
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 24. November 2013, 23:57
Schon nach Einführung der PC Gebühr habe ich gedacht, dass es doch vors BVG scheitern muss, aber das Ende ist ja bekannt....

Das BVerfG entschied, nicht zu entscheiden und den Eindruck zu erwecken, es habe die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe bestätigt.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Roggi am 25. November 2013, 00:08
Ein weiteres Problem ist, wenn das Bundesverfassungsgericht einen faulen Kompromiss aushandelt, sind wir weiterhin die Gelackmeierten!
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 25. November 2013, 06:04
Schon nach Einführung der PC Gebühr habe ich gedacht, dass es doch vors BVG scheitern muss, aber das Ende ist ja bekannt....
Das BVerfG entschied, nicht zu entscheiden und den
Eindruck zu erwecken, es habe die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe bestätigt.
Sehr gut beobachtet - und sehr gut umschrieben, Sophia.Orthoi - Danke!
Wir lassen uns nicht hinters Licht führen ;)

Ein weiteres Problem ist, wenn das Bundesverfassungsgericht einen faulen Kompromiss aushandelt, sind wir weiterhin die Gelackmeierten!
Genau *deswegen* - und weil in den Hinterzimmern der "Entscheidungsträger" schon die Köpfe über der Evaluierung rauchen und Wege erörtert werden, wie noch - ohne sich die Blöße zu geben - halbwegs heil der Kopf aus dieser selbstgelegten Schlinge gezogen werden kann - genau *deswegen* müssen wir
- parallel zur Information und Aufklärung und zum Rechtsstreit
*insbesondere* auch die
- Landespolitik
ins Gebet nehmen und Handlungsdruck ausüben.

*Die* haben es verzapft - *wider* besseren Wissens.

Die sächsische bzw. Dresdner Initiative
"Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem"
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
hat sich das zum Ziel für die kommenden Wochen und Monate gesetzt.

Für diesbezügliche Unterstützungsangebote ist die Initiative jederzeit gern offen!!! :)
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 25. November 2013, 09:23
Ist der Ausgang der neuen Klagen deswegen so Sonnenklar?
Sonnenklar ist die Einstellung von BVG!
Auch Sonnenklar ist, dass die eine Hand die andere wäscht.
Darüber hinaus sollte man sich immer wieder vor den Augen führen wer in BVG sitzt und wer über die Klagen entscheidet.
Hinzu kommt noch, dass die meisten Experten schon die PC Gebühren für verfassungswidrig gehalten haben (Gründe: siehe Promotion von Anna T.) und BVG entschied nicht zu entscheiden.

Außerdem gibt es keine ernstzunehmende politische Partei, die nur ansatzweise etwas gegen dieses korrupte System vorgehen möchte.

Alle Fakten zusammengenommen sieht es aus meiner Sicht sehr düster aus. Ich hoffe sehr, dass ich mich irre und BVG allein auf die Fakten schauen wird und den Beitrag für verfassungswidrig erklärt.....

Ich glaube schon längst nicht mehr an dem Weihnachtsmann.... |-
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 25. November 2013, 10:18
Bis jetzt hat das Bundesverfassungsgericht immer schön mitgespielt, ob es bei den erdrückenden vielschichtigen Argumenten da noch weiter mitmacht, ist fraglich.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Presse diesmal dem Bundesverfassungsgericht genau auf die Finger schaut, das Thema Rundfunkbeitrag  ist andauernd auf der Tagesordnung. Auch der Bruder von Paul Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht wird sich seine Beteiligung in dieser Sache überlegen müssen. Die Presse liest auch hier kräftig mit.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 25. November 2013, 10:37
Bis jetzt hat das Bundesverfassungsgericht immer schön mitgespielt, ob es bei den erdrückenden vielschichtigen Argumenten da noch weiter mitmacht, ist fraglich.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Presse diesmal dem Bundesverfassungsgericht genau auf die Finger schaut, das Thema Rundfunkbeitrag  ist andauernd auf der Tagesordnung. Auch der Bruder von Paul Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht wird sich seine Beteiligung in dieser Sache überlegen müssen. Die Presse liest auch hier kräftig mit.
Was kuemmert juckt es die deutsche Eiche, wenn sich eine Sau daran reibt?
Ihre Pesionen und Gehälter sind sicher!
Das interessiert sie doch ein Schei* was die Presse darüber schreibt. Die dumme Masse schaut eh ARD / ZDF!
Aber Optimismus tut gut!
Lass uns mal sehen was bis Ende 2014 passiert....
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 25. November 2013, 11:28
Bis jetzt hat das Bundesverfassungsgericht immer schön mitgespielt, ob es bei den erdrückenden vielschichtigen Argumenten da noch weiter mitmacht, ist fraglich.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Presse diesmal dem Bundesverfassungsgericht genau auf die Finger schaut, das Thema Rundfunkbeitrag  ist andauernd auf der Tagesordnung. Auch der Bruder von Paul Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht wird sich seine Beteiligung in dieser Sache überlegen müssen. Die Presse liest auch hier kräftig mit.
Was kuemmert juckt es die deutsche Eiche, wenn sich eine Sau daran reibt?
Ihre Pesionen und Gehälter sind sicher!
Das interessiert sie doch ein Schei* was die Presse darüber schreibt. Die dumme Masse schaut eh ARD / ZDF!
Aber Optimismus tut gut!
Lass uns mal sehen was bis Ende 2014 passiert....

Wem sollen diese Sprüche nutzen? Die Masse schaut ÖRR und die privaten Sender, die Masse hört überwiegend privates Stadtradio.

Das Bundesverfassungsgericht kann an dieser Frage des Rundfunkbeitrags den Ruf komplett  verlieren. Das steht auch auf dem Spiel.

Einstweilen können wir mit den Klagen den Stand der Dinge rausfinden.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 25. November 2013, 13:11

...
Das Bundesverfassungsgericht kann an dieser Frage des Rundfunkbeitrags den Ruf komplett  verlieren. Das steht auch auf dem Spiel.

...

Und dabei haben ARDZDFDRadio schon die Weichen gestellt. Mit ihrer Wahl eines Ex-Verfassungsrichters als Gutachter, dessen Bruder amtierender Vize-Präsident des Bundesverfassungsgericht  und dessen Schwägerin Vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist.

Der geplante große Coup dürfte dann wohl der Schuss gewesen sein, der nach hinten losgeht. Sich angesichts dieser familiären Konstellation ausgerechnet eines Prof. Paul Kirchhof zu bedienen bringt das Fass zum Überlaufen. Und es zeigt auch das überaus partisanenhafte Gehabe der ÖRR.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 25. November 2013, 13:33
Bis jetzt hat das Bundesverfassungsgericht immer schön mitgespielt, ob es bei den erdrückenden vielschichtigen Argumenten da noch weiter mitmacht, ist fraglich.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Presse diesmal dem Bundesverfassungsgericht genau auf die Finger schaut, das Thema Rundfunkbeitrag  ist andauernd auf der Tagesordnung. Auch der Bruder von Paul Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht wird sich seine Beteiligung in dieser Sache überlegen müssen. Die Presse liest auch hier kräftig mit.
Was kuemmert juckt es die deutsche Eiche, wenn sich eine Sau daran reibt?
Ihre Pesionen und Gehälter sind sicher!
Das interessiert sie doch ein Schei* was die Presse darüber schreibt. Die dumme Masse schaut eh ARD / ZDF!
Aber Optimismus tut gut!
Lass uns mal sehen was bis Ende 2014 passiert....

Wem sollen diese Sprüche nutzen? Die Masse schaut ÖRR und die privaten Sender, die Masse hört überwiegend privates Stadtradio.

Das Bundesverfassungsgericht kann an dieser Frage des Rundfunkbeitrags den Ruf komplett  verlieren. Das steht auch auf dem Spiel.

Einstweilen können wir mit den Klagen den Stand der Dinge rausfinden.
Spätestens nach dem Scheitern der Klage gegen ESM vors BVG, hat das Gericht schon bewiesen, wie die Prioritäten gesetzt werden.Dank ÖRR hat man das auch so runtergespielt, dass es dem "dummen Michel" gar nicht klar ist was da entschieden worden ist.
Lieber Viktor: unabhängige Gerichte gibt es nicht! Leider auch nicht in Deutschland! Spätestens seit der Entscheidung für ESM bin ich mir da relativ sicher!
Ich fresse ein Besen, wenn das BVG diese Beitrag für verfassungswidrig erklärt und die Gebühren zurückerstattet werden müssten!
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 25. November 2013, 13:45
Unabhängige Gerichte? Wäre schön zu haben. 
Dennoch! Auch abhängige Gerichte können den Bogen überspannen.

Wer zahlt, dessen Gebühren/Beiträge werden sicherlich nicht zurückerstattet. Nur der Klagt wird sein Geld behalten dürfen. jetzt_reicht_es, du wirst den Besen nicht essen müssen. ;)
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 25. November 2013, 13:53
Wer zahlt, dessen Gebühren/Beiträge werden sicherlich nicht zurückerstattet.
Auch das glaube ich kaum, denn dann ist der Weg geöffnet und jeder wird anfangen zu klagen oder sie müssen wieder das Gesetz anpassen;
Dabei haben die Länder schon sehr lange Zeit an dem Gesetz geschraubt und jeder wusste schon was auf uns zukommen wird; dennoch haben sie es beschlossen.

Was ich mir vorstellen kann, ist, dass man eine Art Befreiung einführt für alle Totalverweigerer einführt.
Und das wird lustig werden; denn die GEZ argumentiert, dass dies praktisch nicht durchführbar ist.
 
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 25. November 2013, 14:11
Wer zahlt, dessen Gebühren/Beiträge werden sicherlich nicht zurückerstattet.
Auch das glaube ich kaum, denn dann ist der Weg geöffnet und jeder wird anfangen zu klagen oder sie müssen wieder das Gesetz anpassen;
...

Das wirst du müssen oder erfolglos klagen, das passiert nicht zum ersten Mal. Die ö.-r. Rundfunkgrundlage wird voraussichtlich als Verfassungswidrig erklärt (oder Teile davon), jedoch nicht für nichtig. Das heißt, es gilt weiterhin, bis ein neues Gesetz verabschiedet wurde.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Roggi am 25. November 2013, 17:14
Es kann keine Befreiung für Totalverweigerer geben, das wäre ja schon wieder ungerecht gegenüber der zahlenden Kundschaft.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 25. November 2013, 17:42
Es kann keine Befreiung für Totalverweigerer geben, das wäre ja schon wieder ungerecht gegenüber der zahlenden Kundschaft.

Dazu gab es bereits Tipps von Juristen. Siegreiche Klagen sollen, neben den Befreiungen, die wenigen  Möglichkeiten sein, der Beschlagnahmung des Einkommens zu entgehen. Totalverweigerer der nicht klagt, darf dann in Raten nachzahlen. ;)
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 25. November 2013, 18:13
Korrektur/Nachtrag zur Verfassungswidrigkeit/Nichtigkeit:

Bei den Verwaltungsakten läuft es anscheinend noch anders:

Nichtigkeitsdogma
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigkeitsdogma

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz für nichtig erklären, wenn es gegen Verfassungsrecht verstößt, insbesondere wenn durch das Gesetz ein Grundrecht verletzt ist. Das Gesetz ist dann grundsätzlich nichtig.

Eine Ausnahme gilt für Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG. Hier spricht das Gericht lediglich die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz aus, überlässt es aber nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung dem Gesetzgeber, anstelle der fehlerhaften eine rechtmäßige Norm zu erlassen, oft mit Fristsetzung zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Nur ausnahmsweise und zurückhaltend wird eine Regelung für diese Übergangszeit vom Gericht erlassen.

Zitat
Verwaltungsakte

Das Nichtigkeitsdogma gilt nur für Rechtenormen, nicht für Verwaltungsakte. Verwaltungsakte sind, auch wenn sie gegen Recht und Gesetz verstoßen, von dem Bürger zu befolgen. Zwar ergibt sich aus Art. 20 Abs. 3 GG, dass auch die Verwaltung Recht und Gesetz gleichermaßen beachten muss, ein Umkehrschluss aus § 43 Abs. 3 VwVfG ergibt aber, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt grundsätzlich wirksam ist. Dort heißt es, dass nur ein nichtiger Verwaltungsakt unwirksam ist. Der Beschwerte muss also den Verwaltungsakt vor der Verwaltung im Widerspruchsverfahren - soweit dieses nicht ausnahmsweise entbehrlich ist - und notfalls vor Gericht anfechten und die Aufhebung begehren. Das Einleiten des Widerspruchsverfahrens stellt 'grundsätzlich' aufschiebende Wirkung her, § 80 VwGO. Das bedeutet, dass der Verwaltungsakt zunächst bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes nicht vollzogen werden darf. Das ist auch der Grund, warum die Ausnahme des Nichtigkeitsdogmas verfassungskonform ist. Der Widerspruch, oder - falls entbehrlich die Klage - muss binnen bestimmter Fristen erfolgen, damit der Verwaltungsakt nicht in Bestandskraft erwächst.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 26. November 2013, 08:16
Es kann keine Befreiung für Totalverweigerer geben, das wäre ja schon wieder ungerecht gegenüber der zahlenden Kundschaft.

Haben wir diesen einen Fall nicht schon? Warum ist dann Bernd Höcker befreit worden? Dement? Wohl kaum! Altenheim? Auch nicht! Knast? Hätten die wohl gerne! Ausland? Nix von gehört! Taub-Blind? Auch nicht der Fall! Private  Rundfunkanstalt? Ich denke, auch das können wir streichen!

Also, was dann?

Und damit kommen die auch schon wieder in Erklärungsnot.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 26. November 2013, 08:44

Warum ist dann Bernd Höcker befreit worden?

???
Er ist angeblich nicht befreit worden.
Nur kalt gestellt!
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Roggi am 26. November 2013, 09:13
So wie ich das verstanden habe, ist Bernd Höcker nicht befreit worden. Nur seine Betriebsstätte wurde befreit, weil sie innerhalb seiner Privatwohnung liegt.

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Androhung
Zitat
Die für Sie weniger gute Nachricht will ich Ihnen aber nicht vorenthalten: Der Erfolg Ihres Widerspruchs liegt allein darin begründet, dass die von Ihnen seinerzeit dankenswerter Weise vorgenommene Anmeldung mit Blick auf § 5 Abs. 5 Ziffer 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages keine Basis mehr hat. Der Beitragsbescheid für Ihre Wohnung wird Ihnen zu gegebener Zeit übersandt werden.

Der Beitragsservice lässt keinen vom Haken.
Unter anderem auch wegen der Möglichkeit der Ungleichbehandlung wurde der 15.RBStV eingeführt, damit es keine Schwarzseher mehr gibt.

Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 26. November 2013, 15:31
...
Unter anderem auch wegen der Möglichkeit der Ungleichbehandlung wurde der 15.RBStV eingeführt, damit es keine Schwarzseher mehr gibt.

Schwarzseher?

Ist das nicht eine offensichtliche öffentlich-rechtliche Form der Diskriminierung von Millionen Bürgern, welche die ö.-r. Medien nicht sehen wollen?

Diese Propaganda, Manipulation und die Beschlagnahmung der Einkommen muss von uns gestoppt werden.

FREIHEIT statt FRECHHEIT!

Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 26. November 2013, 15:57
Unter anderem auch wegen der Möglichkeit der Ungleichbehandlung wurde der 15.RBStV eingeführt, damit es keine Schwarzseher mehr gibt.
Ja genau!
Und damit die Diebe nicht mehr davon kommen sollen wird demnächst in jedem Haushalt eine Videokamerer installiert, die Bilder an die nächste Polizeistation liefert....
Was für ein Schwachsinn!
Man kann doch nicht Grundrechte Millionenfach verletzen nur weil es positive Auswirkungen gibt.
Genau mit dem ähnlichen Argument (Verhinderung von Terrorismus) rechtfertigt die NSA die GG Verletzung in diesem Lande.
15.RBStV  ist verfassungswidrig! Wieso sich die Verfassungsorgane so viel Zeit lassen um dies zu erkennen spricht Bände.
Schwarzseher wird es im Übrigen auch in der Zukunft geben!
Ich bin nämlich echt gespannt wie sie bei einem Mehrfamilienhaus rausfinden wollen wer in welcher Wohnung lebt.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 26. November 2013, 16:17
...
Schwarzseher wird es im Übrigen auch in der Zukunft geben! ...

@Jetzt_reicht_es,

nicht umsonst hatte ich soeben das gepostet:


...
Unter anderem auch wegen der Möglichkeit der Ungleichbehandlung wurde der 15.RBStV eingeführt, damit es keine Schwarzseher mehr gibt.

Schwarzseher?

Ist das nicht eine offensichtliche öffentlich-rechtliche Form der Diskriminierung von Millionen Bürgern, welche die ö.-r. Medien nicht sehen wollen?

Diese Propaganda, Manipulation und die Beschlagnahmung der Einkommen muss von uns gestoppt werden.

FREIHEIT statt FRECHHEIT!


Die weitere Verwendung der ÖRR-Sprache diskriminiert Millionen Bürger, welche die ö.-r. Medien tatsächlich nicht sehen wollen. Damit erweist du den ÖRR-Demagogen einen Bärendienst. Wenn nicht anders geht, dann sollte man zwischen den Gruppen stark differenzieren.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 26. November 2013, 16:41
So wie ich das verstanden habe, ist Bernd Höcker nicht befreit worden. Nur seine Betriebsstätte wurde befreit, weil sie innerhalb seiner Privatwohnung liegt.

...

Ja, danke. Dann ist alles klar.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 26. November 2013, 16:45
...
Schwarzseher?

Ist das nicht eine offensichtliche öffentlich-rechtliche Form der Diskriminierung von Millionen Bürgern, welche die ö.-r. Medien nicht sehen wollen?

Diese Propaganda, Manipulation und die Beschlagnahmung der Einkommen muss von uns gestoppt werden.

FREIHEIT statt FRECHHEIT!


Macht Euch mal den zweifelhaften Spaß und lest Euch mal die Sitzungsprotokolle der Landtage im Zusammenhang mit den 1. und 2. Lesungen durch. Das Wort Schwarzseher bzw.  Schwarzhörer kommt da reichlich vor. Scheint das große Angstgebilde zu sein.

In ihrer kleinen Welt ohne den leisesten  Blick über den Tellerrand hinaus können sich sowohl die ÖRR als auch die Entscheidungsträger (einer davon träger als der andere) kaum vorstellen, dass den gequirlten Mist niemand mehr sehen mag.
Titel: Re: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 26. November 2013, 17:49
Ja richtig Rochus, überall pflanzen sie es in die Köpfe der Menschen. Mit der Begriffsbestimmung und dubiosen Auslegungen, Verdächtigungen, mit dem Ängsteschüren und dem Ablenken von wichtigen Themen treiben die öffentlich-rechtlichen Sender,  wie die Politiker auch, ein mieses Spiel.


So bekommen die Worte, in dem nicht ausgereiften Gutachten von Paul Kirchhof, eine ganz andere Bedeutung:

Zitat
Anlass dieser gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen ihrer Breitenwirkung – ihrer Reichweite und der Möglichkeit der Beeinflussung großer Bevölkerungsteile –, wegen ihrer Aktualität – der schnellen, oft zeitgleichen Übermittlung von Inhalten – und wegen ihrer Suggestivkraft – der Kombination von Text und Ton, der Kraft der bewegten Bilder, dem Anschein hoher Authentizität – zukommt. Die Wirkungskraft und Konzentration des Rundfunks begründet Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung.