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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: 503 am 23. November 2013, 22:49
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OLG Stuttgart weist Kabel Deutschland-Klage gegen SWR in zweiter Instanz zurück – Streit um Einspeisegebühren
22.11.2013
(dm) – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 21. November die Berufung von Kabel Deutschland gegen den Südwestrundfunk (SWR) im Klageverfahren um die Kabeleinspeisegebühren zurückgewiesen, eine Revision wurde zugelassen. Damit ist der Kabelnetzbetreiber nun erstmals auch in zweiter Instanz gescheitert, bereits im März wies die 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart eine Kabel Deutschland-Klage gegen den SWR zurück – auch in weiteren Klageverfahren hatte der Netzbetreibers etwa gegen den RBB, WDR und BR Niederlagen hinnehmen müssen (INFOSAT berichtete).
Mehr auf: http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=74249
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OLG Stuttgart?
Das ist doch überflüssig!
Die Kabel Deutschl. GmbH sollte endlich die örR-Sender aus dem Angebot werfen.
Das würde bestimmt auch nur wenigen Kunden etwas ausmachen.
Das regionale Interesse der Zuschauer wird z. Bsp. bereits von den Lokal- und Stadtsendern voll und ganz gedeckt.
Und so viele Sport-, Talkshow-, Kochshow-, Nonsense- usw. -Privatsender, die es schon gibt...
Da fällt der Wegfall von den örR-Programmen doch gar nicht mehr auf!
Das würde das TV-Angebot von Kabel Deutschland sogar noch aufwerten, finde ich.
Wollen sie sich wirklich weiter mit den Kleinrichterlichen herumärgern. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es da keine bessere Maßnahmen geben soll...
Weg mit dem öffentl.-rechtl.-Schnulli.
Markus