gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: menslo am 20. November 2013, 12:22
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Hallo allerseits,
folgender Fall:
Person A ist nicht zahlungswillig und hat sich bereits etwas über den Klageweg informiert, war aber anhand der Fülle an Informationen ein wenig erschlagen und schob weitere Recherche auf bis dich die ehemalige GEZ(im Folgenden nur GEZ) bei Person A melden würde.
Nun kam das heiß ersehnte Schreiben der GEZ mit der Bitte um Anmeldung. Bei einiger Recherche über den Klageweg konnte Person A zwar einige Informationen finden, jedoch ausschließlich ab dem Zeitpunkt wo es möglich ist Einspruch zu erheben. Ist es nun ratsam für Person A diesen Zeitpunkt schnell zu erreichen und sich anzumelden oder kann Person A die Anmeldung getrost ignorieren und auf einen Beitragsbescheid warten?
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Ich an Stelle von Person A, würde mich keines Falls anmelden. Denn eine Anmeldung ist eine Zustimmug! Wenn Person A klagen möchte, dann nicht anmelden, Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch einreichen, Widerspruchsbescheid abwarten und dann Klage einreichen.
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Person A könnte auch aktiv Sand in Getriebe streuen.
Was kann Person A machen, wenn ein böser Nachbarn seine Post aus dem Briefkasten klaut und ab Absender zurücksendet mit dem Hinweis er wäre (Gott bewahre) gestorben?
Na nu!
Man kennt den Nachbarn ja nichtmal; hatte aber schon in der Vergangenheit immerwieder Probleme mit Behörden gehabt, weil irgendwelche Nachbarnkinder unfug mit der Post von Person A angestellt haben.
Schließlich ist es auch Schuld von GEZ, wenn sie alle Sachen mit einfacher Post schicken!
Natürlich könnte sich auch der Briefträger an der Haustür geirrt haben und jemand findet die Post und sendet zurück an dem Absender usw. usw.....
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!
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Person A könnte auch aktiv Sand in Getriebe streuen.
Was kann Person A machen, wenn ein böser Nachbarn seine Post aus dem Briefkasten klaut und ab Absender zurücksendet mit dem Hinweis er wäre (Gott bewahre) gestorben?
Na nu!
Man kennt den Nachbarn ja nichtmal; hatte aber schon in der Vergangenheit immerwieder Probleme mit Behörden gehabt, weil irgendwelche Nachbarnkinder unfug mit der Post von Person A angestellt haben.
Schließlich ist es auch Schuld von GEZ, wenn sie alle Sachen mit einfacher Post schicken!
Natürlich könnte sich auch der Briefträger an der Haustür geirrt haben und jemand findet die Post und sendet zurück an dem Absender usw. usw.....
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!
Dazu hätte Person A ja mal eine Frage:
diese Briefe werden ja nicht per Einschreiben gebracht? richtig?
somit einfach nicht darauf reagieren wäre ja die klügste lösung? aber.... Unwissenheit schütz ja bekanntlich vor Strafe nicht
ist dieses dann eine Sinvolle vorgehensweise?????
sorry für solch eine dumme Frage.
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In diesem Fall ist Service B genau so unwissend, wenn Service B wüsste da ist jemand bräuchte er keine Anmeldung. Strafe wird es auch nicht geben, wenn Person A immer den Rechtsbehelfsbelehrungen entsprechend handelt. Erst wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung auf den Schreiben von denen dabei ist, wird es ernst (meistens auf der Rückseite). Ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind es Bettelbriefe.
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In diesem Fall ist Service B genau so unwissend, wenn Service B wüsste da ist jemand bräuchte er keine Anmeldung. Strafe wird es auch nicht geben, wenn Person A immer den Rechtsbehelfsbelehrungen entsprechend handelt. Erst wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung auf den Schreiben von denen dabei ist, wird es ernst (meistens auf der Rückseite). Ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind es Bettelbriefe.
Diese Rechtsbefehlbelehrung erkennt man dann wenn die Rückseite voller Pragraphen ist? Weil ja GEZ so toll sie ist dieses Briefchen nicht so nennen wird damit sich der Unwissende Bürger ja nicht auskennen kann?
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Auf der Vorderseite steht
"Gebühren-/Beitragsbescheid
Sehr geehrte.....
Sie haben ihre Rundfunkgebühren/-Beiträge bisher nicht gezahlt"
Es folgen noch der Zeitraum, der Hinweis "Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlagen siehe Rückseite" und der Kontostand.
Auf der Rückseite dann ganz oben:"Rechtsbehelfsbelehrung"
Da man 4 Wochen Zeit hat dagegen anzugehen sollte das Eingangsdatum auf dem Beitragsbescheid notiert werden.
Wer so schnell keine Begründung findet oder die Formulierung nicht so schnell hinbekommt, macht es wie Person A und schreibt:
"Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen den Beitragsbescheid vom ...
Eine ausführliche Begründung behalte ich mir vor."
Eine Begründung ist zur Fristwahrung nicht notwendig.
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Diese Rechtsbefehlbelehrung erkennt man dann wenn die Rückseite voller Pragraphen ist? Weil ja GEZ so toll sie ist dieses Briefchen nicht so nennen wird damit sich der Unwissende Bürger ja nicht auskennen kann?
Noch mal für alle:
Ein "Bescheid" ist ein *Bescheid* - und als solches tituliert, d.h. es steht "Bescheid" drüber
und er hat (meist am Ende oder auf der Rückseite) eine
"Rechtsbehelfsbelehrung", die ebenfalls als solche tituliert ist, d.h. es steht "Rechtsbehelfsbelehrung" drüber
Bitte macht Euch doch mal die Mühe, und schaut Euch die zahlreichen Beispiele an!
Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html
"Beitragsbescheid" bzw. "Widerspruchsbescheid" wären z.B. Begriffe für die
Suchfunktion des Forums gewesen... ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search
Danke.
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Zum Thema "Anmelden - ja oder nein?"
bitte auch mal den Kommentar lesen von
"Mediennutzung ohne Zwangsgebühren"
04.11.2013 Freiwillig anmelden???
http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/aktuelles-info/46-freiwillig-anmelden
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somit einfach nicht darauf reagieren wäre ja die klügste lösung?
jein!
Ja, ist besser als sich aktiv melden (nur meine Meinung)
Noch besser ist es die Briefe zurückzusenden mit "Unbekannt verzogen" oder etwas ähnliches!