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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Daniel_Düsentrieb am 19. November 2013, 08:58

Titel: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: Daniel_Düsentrieb am 19. November 2013, 08:58
Herr A hat am im August seinen ersten Gebührenbescheid erhalten. Nachdem Herr A gelesen hat, das man auf die Selbstbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Gebührenbescheids warten sollte bevor man tätig wird hat Herr A erst einmal abgewartet.
Daraufhin hat Herr A im November eine Zahlungserinnerung erhalten, jedoch konnte er in dieser auch keine eindeutige Rechtsbehelfsbelehrung finden.
Beide Schreiben sind mit Rückseite angehängt, Persönliche Daten sind geschwärzt.
Wie soll Herr A nun am besten weiter vorgehen?
Einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid verfassen?
Oder doch direkt zum Rechtsanwalt?

Titel: Re: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: seppl am 19. November 2013, 09:58
...da ist aber kein Gebühren- bzw. Beitragsbescheid dabei... die Bilder sind auch etwas klein geraten. Herr A ist aber offensichtlich schon beim Service registriert. Hat er bis 2012 Gebühren bezahlt?
Titel: Re: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: Daniel_Düsentrieb am 19. November 2013, 11:39
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Herr A ist Registriert das ist richtig, die erste Zahlungsaufforderung seit der Mitgliedschaft nennt sich Rundfunkbeiträge für den Zeitraum 08.2013 bis 10.2013, es handelt sich dabei um die ersten beiden Formulare im Anhang. Das erste ist etwas größer nochmals angehängt.
Herr A hat daraufhin nur noch die unten folgende Zahlungserinnerung erhalten.
2012 wurden noch keine Beiträge bezahlt, da Herr A hier in einem Haushalt gemeldet war, in dem bereits jemand anderes Gebühren entrichtet hat.
Titel: Re: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: seppl am 19. November 2013, 11:48
...also beginnt bei Herrn A der Spaß erst. Einen Beitragsbescheid kann er kurioserweise erst mit Nichtzahlung der gefordertem Beträge erwirken. Da er registriert ist, kommt der Bescheid dann irgendwann automatisch. So auch bei mir geschehen.
Titel: Re: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: Daniel_Düsentrieb am 19. November 2013, 12:01
Achso ok, das wusste ich jetzt nicht, dann warte ich mal weiter ab.  :)
Titel: Re: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: luuii am 23. November 2013, 01:59
Bin gespannt wann Person A seinen Beitragsbescheid bekommt halte uns auf dem laufenden!
Titel: Re: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: Bürger am 23. November 2013, 02:20
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Variante A
Widerspruch/ Klagen gegen BeitragsBESCHEID


Gesammelte Infos zum vielbeschriebenen "regulären" Klageweg über
- Zahlungsverweigerung
- BeitragsBESCHEID
- Widerspruch gegen BeitragsBESCHEID
- WiderspruchsBESCHEID
- Klage
finden sich hier:

Zahlungsverweigerung - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Variante B
Widerspruch/ Klagen gegen ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG


Der sogenannte "BeitragsBESCHEID" ist nach meinem Verständnis erst der eigentliche "Verwaltungsakt", der demgemäß das Verfahren ins *Verwaltungsrecht* erhebt und gem. Rechtsbehelfsbelehrung überhaupt erst vorgenannten "regulären" Weg der Variante A "Widerspruch/ Klagen gegen BeitragsBESCHEID" eröffnet.

Schlecht für denjenigen, der auf diese Weise klagen will, dem aber ein rechtsmittelfähiger, offizieller BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung über Monate bzw. auf unbestimmte Zeit vorenthalten wird. Oder?

Da derzeit offensichtlich aus mangelnder Kapazität und Logistik bzw. aus Kopflosigkeit, Angst und Chaos heraus zunehmend "Bescheide" auf unbestimmte Zeit hinausgezögert oder - zum Teil sogar dreist und unverholen - verweigert bzw. nicht in Aussicht gestellt werden und somit augenscheinlich mögliche Klagen hinausgezögert werden sollen, ergeben sich zumindest laut Aussage von akademie.de für Klagewillige noch weitere Möglichkeiten:

Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html
Titel: Re: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: luuii am 23. November 2013, 02:29
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Variante A
Widerspruch/ Klagen gegen BeitragsBESCHEID


Gesammelte Infos zum vielbeschriebenen "regulären" Klageweg über
- Zahlungsverweigerung
- BeitragsBESCHEID
- Widerspruch gegen BeitragsBESCHEID
- WiderspruchsBESCHEID
- Klage
finden sich hier:

Zahlungsverweigerung - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html


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Variante B
Widerspruch/ Klagen gegen ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG


Der sogenannte "BeitragsBESCHEID" ist nach meinem Verständnis erst der eigentliche "Verwaltungsakt", der demgemäß das Verfahren ins *Verwaltungsrecht* erhebt und gem. Rechtsbehelfsbelehrung überhaupt erst vorgenannten "regulären" Weg der Variante A "Widerspruch/ Klagen gegen BeitragsBESCHEID" eröffnet.

Schlecht für denjenigen, der auf diese Weise klagen will, dem aber ein rechtsmittelfähiger, offizieller BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung über Monate bzw. auf unbestimmte Zeit vorenthalten wird. Oder?

Da derzeit offensichtlich aus mangelnder Kapazität und Logistik bzw. aus Kopflosigkeit, Angst und Chaos heraus zunehmend "Bescheide" auf unbestimmte Zeit hinausgezögert oder - zum Teil sogar dreist und unverholen - verweigert bzw. nicht in Aussicht gestellt werden und somit augenscheinlich mögliche Klagen hinausgezögert werden sollen, ergeben sich zumindest laut Aussage von akademie.de für Klagewillige noch weitere Möglichkeiten:

Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html

denkt Person A etwa das dieser weg besser wäre?
Titel: Re: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: Daniel_Düsentrieb am 02. Dezember 2013, 10:09
Person A hat die Zahlungserinnerung am 1.11. erhalten, mit dem Hinweis innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Da nun schon vier Wochen vergangen sind, frägt sich Person A wann nun der Beitragsbescheid kommt?
Soll Person A noch warten, oder wie von Bürger erwähnt direkt versuchen gegen den Beitragsbescheid zu klagen.  :(
Titel: Re: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: Rochus am 03. Dezember 2013, 11:45
Daniel, welches Bundesland?

Ich würde den Bescheid abwarten. Der kommt, da sei Dir sicher. Wenn Du die da auch noch anbettelst, vermuten die sicherlich, dass Du vor hast, zu klagen und dann werden die das ganze noch weiter hinauszögern. Denen geht der Allerwerteste mittlerweile mächtig auf Grundeis.
Titel: Re: 1. Mahnung aber keine Rechtsbehelfsbelehrung und nun?
Beitrag von: Daniel_Düsentrieb am 12. Januar 2014, 11:22
Hallo zusammmen,

Person A hat gestern Post von seinen Brieffreunden bekommen. In der Post ist unter anderem die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Person A setzt nun einen Wiederspruch auf.

Gruß