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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Leuchtmittel am 16. November 2013, 09:38
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Hallo zusammen,
auf Person A Widerspruch des Gebührenbescheids erhält A von der GEZ (Bayerischer Rundfunk) keinen
Widerspruchsbescheid, sondern nur ein allgemeines Schreiben - siehe Anlage.
Durch Person A telefonischen Rückfragen in der Rechtsabteilung der GEZ hat A seine Bereitschaft zur Klage
verdeutlicht. Der (genervte) Sachbearbeiter sah sich daher offensichtlich dazu veranlasst, den Widerspruchs-
bescheid zu verweigern.
Fragen:
1. Den fehlenden Widerspruchsbescheid wollte A eigentlich für seine Klage verwenden. Kann dieses allgemeine
Antwortschreiben ebenfalls als klagefähiger Bescheid angesehen werden?
2. Ist die GEZ verpflichtet, Beitragsbescheide und anschließend Widerspruchsbescheide zu erstellen?
Vielen Dank!
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Geht mir genauso. Auf mein Widerspruch bekam ich auch nur ein "allgemeines" Schreiben, ohne Rechtsmittelbelehrung ect. Auch ist dem Schreiben nicht zu entnehmen das es ein Bescheid ist.
Hast du den Widerspruch wenigstens als Einschreiben eingeschickt? Nicht das die später mal behaupten, Sie hätten kein Widerspruch erhalten. Soll alles vorkommen.
Achja, in deinem Beitrag ist keine Datei angehängt, zumindest seh ich sie nicht.
MfG
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Antwortschreiben AZDBS = *kein* klagefähiger Widerspruchsbescheid
*echte* rechtsmittelfähige WiderspruchsBESCHEIDE incl. Rechtsbehelfsbelehrung sehen so aus:
Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html
Antwortschreiben auf Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7064.msg52275.html#msg52275
[...]
Das einzige was einen erst mal interessieren muss, sind offizielle Schriftstücke mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Es kommt also noch ein Schreiben namens "WiderspruchsBESCHEID" - incl. Rechtsbehelfsbelehrung.
Wenn gegen den BeitragsBESCHEID Widerspruch eingelegt wurde, ist es jetzt *deren* Pflicht, einen (in diesem Falle aller Voraussicht nach negativen, d.h. abschlägigen = ablehnenden) WiderspruchsBESCHEID zuzustellen.
Nur *DAS* kann als *offizielle*, *rechtskräftige* Reaktion auf einen Widerspruch gegen einen Bescheid gewertet werden.
Der Werdegang lautet:
- BeistragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
- Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID + Antrag auf "Aussetzug der Vollziehung"
- WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
- Klage
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht immer jeweils der nächste Schritt. Eigentlich "ganz einfach" ;)
Alle anderen Schriftstücke seitens ARD-ZDF-GEZ und insbesondere des Erfüllungsgehilfen namens "Beitragsservice" sind zumeist nur Willensbekundungen, Einschüchterungen, etc.
Obiges Schreiben kann aber - wie schon angemerkt - wenigstens als eine Art Eingangsbestätigung verwertet werden, d.h. die können im Nachgang nicht behaupten, nichts erhalten zu haben.
Und das ist ja schon mal gut so :)
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Untätigkeitsklage, wenn klagefähiger Widerspruchsbescheid
länger als 3 Monate vorenthalten wird
Richtiges Vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7187.msg52929.html#msg52929
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Das wischiwasche Antwortschreiben kann Person XYZ als eine Art "Eingangsbestätigung" werten und entsprechend abheften.
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UNTÄTIGKEITSKLAGE
Um *untätigen* Stellen etwas Dampf unter dem Kessel zu machen, dazu dient üblicherweise nach 3 Monaten die Untätigkeitsklage - beispielhaft nachzulesen hier:
Fr 06. September 2013 - Widerspruch gegen 2. Beitragsbescheid, Untätigkeitsklage
"Fünfter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim
Widerspruch gegen den zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html
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Fr 13. September 2013 - Eingangsbestätigung Untätigkeitsklage
"Schriftliche Bestätigung des Eingangs der Untätigkeitsklage beim
Verwaltungsgericht Berlin (27. Kammer) vom 06.09.2013"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/schriftliche-bestatigung-des-eingangs.html
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Untätigkeitsklage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html
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Da Sie bisher nicht bereit waren, einen direkten inhaltlichen Dialog mit mir einzugehen, und ich die endlose Wiederholung von immer neuen Gebühren-/Beitragsbescheiden als nicht zielführend erachte, habe ich am 06.09.2013 beim Verwaltungsgericht Berlin eine entsprechende Untätigkeitsklage eingereicht. Über das weitere Vorgehen werden Sie und ich direkt durch das Verwaltungsgericht unterrichtet.
Quelle: Olaf Kretschmann http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html
(http://4.bp.blogspot.com/-_846UwoXiSU/UiuAWCnMKfI/AAAAAAAABFY/KcAI9TnVYtM/s1600/rundfunkbeitrag_verwaltungsgericht_untaetigkeitsklage_060913.jpg)
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Habt ihr das gut, dass ihr schon so weit seit. Mir hat man Ende September/Anfang Oktober einen Beitragsbescheid angedroht, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen endlich bezahle. Nun haben wir fast Dezember und es passiert weiterhin nichts. Außer einer weiteren Zahlungsaufforderung habe ich wie immer keinen Beitragsbescheid bekommen, weil man Angst hat, dass ich den RBB verklage. Seit 11 Monaten passiert nichts. Der RBB ist einfach nicht standhaft genug.
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Mir hat man Ende September/Anfang Oktober einen Beitragsbescheid angedroht, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen endlich bezahle. Nun haben wir fast Dezember und es passiert weiterhin nichts.
Falls das Telefonisch passierte, dann hätte ich die selber ausgelacht und erwähnt das ich mir dann die Untätigkeitsklage erpare. Die sollen ruhig Wissen, dass man sich damit auskennt.