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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: sumpfmonster am 15. November 2013, 19:46

Titel: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: sumpfmonster am 15. November 2013, 19:46
da hier der MDR um die Ecke sitzt...

kann ich nicht eigentlich meinen Widerspruch etc. mündlich zur Niederschrift einreichen (ich kann nicht schreiben & lesen ;D ?
Wenn ich mich dunkel erinnere gibts das im Verwaltungsrecht.....

da werden sie wohl zusätzlich Personal brauchen....
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Bürger am 15. November 2013, 22:19
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht:

Zitat
[...] Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder bei
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, einzulegen.

Die Antwort lautet also:
Ja - prinzipiell ist "zur Niederschrift" möglich!

Bitte also gern "zur Niederschrift" probieren und berichten!
...auch um welche Art von "Niederlassung" und welche Abteilung dort es sich handelt
(Sendehaus/ regionaler Ableger des Beitragsservice/ ...)

Das sollte man grüppchenweise zu einem kleinen Ausflug machen.
Und man darf es - abgesehen von der Frist- und Formwahrung - sicher auch ein wenig "aktionistisch" ausschmücken - z.B. laaaaaaangsam buchstabieren oder so ;)

Man kann sich gern auch vom untersten Fuzzi nach oben hin durchfragen - den Hühnerhaufen mal ein bisschen *aufmischen* - die Pferde ein bisschen scheu machen - das ggf. gleich für ein bisschen Aufklärung nutzen.

Man könnte diese Mitarbeiter z.B. interviewen bzgl. der Jahresgehälter der Intendanten... ;)
Vielleicht geht ja dem einen oder anderen tatsächlich ein kleines Licht auf.

Außerdem sollen die ruhig sehen, dass durch deren Abzocke Menschen betroffen sind - und nicht nur bloße "Beitragsschuldner" oder "Beitragskonten" ...
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: sumpfmonster am 15. November 2013, 22:23
eben...ich stelle mich da ganz dumm..schwejk liegt mit ohnehin (das ich 2mal nen dr. habe braucht ja keiner zu wissen :-)

bei Wiki steht:
Stets schafft Schwejk sich neue Freunde oder bringt lächerliche Autoritäten, die weder sich selbst noch andere ausstehen können, zur Weißglut.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Katz am 24. Februar 2014, 12:26
Gibt es mit der Niederschrift jetzt schon Erfahrungen?
Mal angenommen, man wohnt nicht gerade in einer Stadt, wo auch die Landesrundfunkanstalt ihren Sitz hat... Gibt es auch noch andere Möglichkeiten, den Widerspruch zur Niederschrift aufzugeben?

Ganz konkret denke ich da ein Landesfunkhaus. (Ich weiß nicht, ob daß alle Sender haben, der MDR hat jedenfalls gleich drei davon - in Dresden, Erfurt und Magdeburg.) Habe ich einen konkreten Anspruch darauf, meinen Widerspruch auch dort zur Niederschrift aufzugeben? Gibt es eine Vorschrift, was für eine Amtsperson in so einer Einrichtung/Behörde/Anstalt vorhanden sein muß, damit das geht? Also wenn es schon extra Landesfunkhäuser gibt, dann doch sicher auch mit der Begründung, näher am Bürger zu sein - da wäre es ja schwer einzusehen, daß so was nicht gehen soll.

Ich würde mir gern die Mühe machen, meine Anliegen von nun an da immer sehr persönlich und ausführlich vorzutragen!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: TVfrei am 27. August 2014, 18:24
Es wäre schön, wenn Erfahrungen mit dem Widerspruch zur Niederschrift bei der Landesrundfunkanstalt hier gesammelt werden könnten. Gerade für die Großstädter (mit Sitz einer LRA) sollte das doch eine interessante Option sein. Gibt es dazu bereits Berichte?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: karlsruhe am 28. August 2014, 00:18
Tolle Aktion. ;) >:D

Gäbe dabei sogar die Option in die "GEZ"-Zentrale wirklich selber zu gelangen, da dort eben auch die Möglichkeit zur Niederschrift, Köln Freimersdorfer Weg, besteht.

TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72180.html#msg72180

in echt jetzt.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: nr2 am 28. August 2014, 08:27
Ich bin unter 5 Kilometer von der zuständigen Rundfunkanstalt entfernt.

Frecherweise folgte auf einen Bescheid dem ich Widersprochen habe nur 3 Wochen später der 2. Bescheid dem ich natürlich auch schriftlich widersprochen habe.

Nun habe ich gestern bei der Landesrundfunkanstalt angerufen und denen gesagt, dass wenn noch ein Bescheid kommt bevor über die 2 davor entschieden werde ich persönlich vorbeikommen werde und den Widerspruch zur Niederschrift aufgeben werde und zwar den orginalen der 9 Seiten lang ist, inkl. Pausen und Kommentare und Korrekturen.

Daraufhin kam die Antwort der LRA "ääh äääh also sie können den auch einfach ausdrucken und hier abgeben".

Ich meinte dann "Nein, ich möchte das dann mündlich zur Niederschrift aufgeben".

Darauf hin die Mitarbeiterin "Ähh also abgeben ist einfacher wenn sie vorbeikommen und den mündlich aufgeben kann es sein das Sie warten müssen, je nachdem wieviele Leute gerade da sind".

Ich meinte dann "Ja, da können wir dann ja einfach einen Termin machen".

Also.... wenn die sich erdreisten noch einen 3 Bescheid zu senden, folgt hier bald eine lustige Geschichte...
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: karlsruhe am 28. August 2014, 08:56
Zur Niederschrift geht ja auch mit der Klageschrift, und die habe ich nun schon seit ewigen Zeiten vor, zu ergänzen/erweitern. ;)
Fahre am Verwaltungsgericht ja fast täglich vorbei.

Bliebe aber die Frage, wie das dann mit den Kopierkosten für die mindestens 2. Ausfertigung ist und meiner eigenen Kopie. Bekomme ich dann von der Niederschrift für meine Unterlagen auch etwas oder nur
kostenpflichtige Kopien. Obwohl, darauf kommt es mittlerweile auch nicht mehr an.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Palatschinko am 30. August 2014, 10:40
Nun, ich bin bei der für mich zuständigen Landesrundfunkanstalt, dem Bayerischen Rundfunk, persönlich vorstellig geworden und davon kann ich gerne berichten.

Zunächst würde ich den Gedanken, persönlich bei der GEZ in Köln zu erscheinen, sofort wieder verwerfen. Diese ist eine nicht rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, ist nicht berechtigt Verwaltungsakte jedweder Art zu verfassen und ist für mich somit überhaupt nicht satisfaktionsfähig. Zuständig sind die Landesrundfunkanstalten und diese sind in der Rechtsbehelfsbelehrung ausdrücklich genannt in etwa so: „Sie können Widerspruch einlegen beim Beitragsservice (Fett und groß) oder bei der Landesrundfunkanstalt xxx (klein dahinter).

Beim Bayerischen Rundfunk bin ich ursprünglich nicht zur Niederschrift erschienen, sondern ich wollte lediglich meinen ausformulierten Widerspruch persönlich abgeben gegen Eingangsstempel und Unterschrift. Dies wurde mir an der Eingangsrezeption des BR verweigert. Es hieß man sei zur Unterschrift und Bestätigung eingehender Post nicht berechtigt und könne lediglich das Schreiben (unbestätigt) weiterleiten. Für einen Widerspruch, der fristwahrend und gerichtsverwertbar eingelegt werden soll ist dies natürlich nicht ausreichend. Desweiteren erklärte man mir, Widersprüche gegen die Gebühr würde ausschließlich der Beitragsservice in Köln bearbeiten, nicht der BR!
Ich hielt den Rezeptionisten meinen Bescheid unter die Nase und sagte, sie seien rechtlich verpflichtet mir das Widerspruchsverfahren zu ermöglichen, notfalls persönlich zur Niederschrift. Ich hielt mir die Niederschrift stets als Drohpotential zurück, da es den Sachbearbeitern maximalen Aufwand verursacht. Abermals sagte man mir, daß dies beim BR nicht möglich sei, trotzdem rief man eine Mitarbeiterin des Beitragsservice an. Diese musste aus einem Nebengebäude eigens herbeikommen, da ich darauf bestand den Widerspruch unter der im Bescheid genannten Adresse einzulegen, nicht dort wo man mich hinschicken wollte.
Interessanterweise hatte man mir die Dame als Mitarbeiterin des Beitragsservice (der in Köln, wohlgemerkt) vorgestellt, sie bot mir aber von sich aus an, sich als Mitarbeiterin des Bayerischen Rundfunks auszuweisen, was sie auch tat. Auch diese sagte mir jedoch zunächst, es gebe überhaupt keine Verpflichtung meinen Widerspruch mit Eingangsstempel und Unterschrift anzunehmen. Nachdem ich ihr vorschlug, den Widerspruch unverzüglich zur Niederschrift zu diktieren, gab sie endlich nach.

Mittlerweile habe ich den zweiten Beitragsbescheid erhalten und möchte dieses mal wieder persönlich, aber dann zur Niederschrift erscheinen. Vorab habe ich bereits telefonisch Kontakt aufgenommen und die Durchwahl einer Sachbearbeiterin erhalten, mit der es mir zumindest möglich war halbwegs menschlich und in höflicherem Ton zu sprechen. Auch diese versicherte mir jedoch mehrfach, sie habe Dienstanweisungen erhalten alle Widersprüche einfach weiterzuleiten und sei nicht angewiesen selbst welche aufzunehmen. Nach Rücksprache mit dem Intendanten waren wir uns immerhin einig, daß ich ein Anrecht darauf habe und der BR verpflichtet ist mir dies zu ermöglichen.
Anschließend habe ich die Dame im Vertrauen darauf angesprochen, daß ich den Beitragsbescheid wegen eklatanter Formfehler für nichtig halte, da ich von mehreren Mitarbeitern des Bayerischen Rundfunks immerzu hörte, man habe nichts damit zu tun und das wären alles die Jungs in Köln gewesen. Der BS in Köln hat aber nicht die rechtliche Kompetenz (nicht rechtsfähig) dies zu tun und es war offensichtlich und sehr auffallend, daß niemand beim Bayerischen Rundfunk mir bestätigen wollte einen Bescheid erlassen zu haben.
Der Intendant bestätigte mir mündlich noch einmal, daß man nicht zuständig sei und kein Bescheid seitens des BR ergangen sei. Angesprochen auf den Status der nicht rechtsfähigen GEZ in Köln verweigerte er mir jede weitere Auskunft und wich beharrlich dem Thema aus und knallte irgendwann wutentbrannt den Telefonhörer auf die Gabel.

Meine Tipps wenn ihr persönlich bei eurer Landesrundfunkanstalt zur Niederschrift einmarschiert:

- Die Sachbearbeiter (zumindest in Bayern) haben keine tieferen Kenntnisse zur rechtlichen Lage, kennen nicht einmal ihre rechtlichen Pflichten und versuchen kategorisch alles, was mit Beitrag zu tun hat, nach Köln abzuwälzen. Besteht beharrlich aber freundlich auf euer Recht zur Niederschrift. Möglicherweise ist es vertretbar und human vorher anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Gebt den Leuten wenigstens eine Chance den extra Aufwand in ihren Arbeitsablauf zu integrieren.
- Bringt etwas Zeit mit. Macht euch auf Diskussionen gefasst. Meine Ansprechpartner waren zum Teil sehr gereizt und zornig. Bleibt selbst immer sachlich und ruhig.
- Nehmt unbedingt einen Zeugen mit! Ich hab vieles zu hören bekommen, was bei einer späteren Gerichtsverhandlung verwertbar wäre. Das geht aber nur wenn ihr einen Zeugen habt. Das gilt für alle wichtigen Amtsgänge (Notariat, Sozialamt, Personenstand etc.)
- Notiert euch die Namen aller Personen mit denen ihr zu tun habt. Wenn ihr darauf besteht müssen sie sich ausweisen und ihr notiert auch die Ausweisnummer. Wenn sie vorgeben keinen Dienstausweis zu besitzen, verlangt nach dem Personalausweis.
- Wenn ihr euren vorgefertigten Widerspruch nur abgeben möchtet, nehmt am besten drei Kopien mit eurer Unterschrift mit. Eine übergebt ihr denen, die andere nehmt ihr mit Eingangsstempel und Unterschrift des Empfängers (auf jeder einzelnen Seite!) wieder mit. Auf dem Stempel sollte mindestens der Name der Landesrundfunkanstalt und das Datum stehen. Die dritte Kopie ist für den Notfall, falls die es vor Wut zerreißen, verschmieren oder beim Sprechen draufsabbeln. Nehmt auf jeden Fall genug Exemplare mit, denn wenn die selbst noch einmal zum Kopierer laufen müssen, stellen sie es euch als Verwaltungskosten in Rechnung.
- Ich habe keine Verordnung gefunden, wo der Empfang von Mitteilungen in der Verwaltung genau festgelegt wäre. Andere Ämter machen das aber ohne zu Murren (z.b. das Finanzamt macht das tagtäglich). Falls man euch die Annahme unter euren Bedingungen verweigert, besteht auf die Niederschrift. Die meisten werden es sich zweimal überlegen.
- Seid euch bewusst, daß die Niederschrift maximalen Aufwand für die Verwaltung bedeutet, für uns aber von großem Nutzen ist! Es besteht immerhin eine Chance, daß die Sachbearbeiter und Beamten bei vermehrtem Arbeitsaufwand auf dem internen Dienstweg eskalieren. Alleine das könnte schon dafür sorgen, daß die gesamte Praxis des Gebühreneinzugs noch einmal gründlich überprüft werden müsste!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Viktor7 am 30. August 2014, 11:08
Danke Palatschinko - so erfährt die Öffentlichkeit was das für ein toller Laden ist. Wer weiß, wer  noch den gleichen Weg einschlagen wird?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Palatschinko am 30. August 2014, 12:10
Kleiner Fehler meinerseits zu meinem Beitrag weiter oben: es wurde mit einem Justitiar gesprochen, nicht mit dem Intendanten.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: mickschecker am 30. August 2014, 12:48
@Palatschinko
Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht und die damit einhergehenden bisher nicht ganz so klaren Zusammenhänge des Zusammenspiels von LRA und Bservice.
Der BR betreibt also im Hause eine eigene Abteilung des Bservice , wimmelt aber Anfragen nach Köln ab.
GEZ noch , so kann man auch unnötiges Geld für sinnlos aus dem Boden gestampfte Planstellen verbraten.
Mein nächster Widerspruch ist somit ebenfalls zur Niederschrift in den heiligen Hallen des BR vorgemerkt , damit man auch dort endlich weiß wofür man sein Geld "bekommt" . Verdienen geht anders...
München liegt zwar nicht vor der Haustür , ist aber in Verbindung damit auch so immer eine Reise wert.
Bei der von außen nicht zu übersehenden Residenz des BR wäre mal ein Blick ins Innere interessant.
Der Passus "oder zur Niederschrift" soll von denen noch verflucht werden !
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Palatschinko am 30. August 2014, 15:14
Der BR betreibt also im Hause eine eigene Abteilung des Bservice , wimmelt aber Anfragen nach Köln ab.
Auf dem Eingangsstempel steht bei mir nun "Bayerischer Rundfunk Abt. Beitragsservice". Welche Beziehung die zueinander oder zu Köln haben ist mir ehrlich gesagt auch schleierhaft.
Was aus den Gesprächen jedoch mehr als deutlich rüberkam ist, daß die sich beim BR anscheinend nicht bewußt sind, daß auf ihren Namen Gebührenbescheide erstellt werden. Die sind wirklich der Meinung damit nichts zu tun zu haben.
München liegt zwar nicht vor der Haustür , ist aber in Verbindung damit auch so immer eine Reise wert.
Bei der von außen nicht zu übersehenden Residenz des BR wäre mal ein Blick ins Innere interessant.
Der Passus "oder zur Niederschrift" soll von denen noch verflucht werden !
Stehe gerne als Begleitung und Zeuge zur Verfügung. Die Niederschrift ist im Widerspruchsverfahren gesetzlich geregelt. Wenn die sich dieser Last entledigen könnten, hätten die das schon längst getan. ;-)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Redfox am 30. August 2014, 15:55
Anschließend habe ich die Dame im Vertrauen darauf angesprochen, daß ich den Beitragsbescheid wegen eklatanter Formfehler für nichtig halte, da ich von mehreren Mitarbeitern des Bayerischen Rundfunks immerzu hörte, man habe nichts damit zu tun und das wären alles die Jungs in Köln gewesen. Der BS in Köln hat aber nicht die rechtliche Kompetenz (nicht rechtsfähig) dies zu tun und es war offensichtlich und sehr auffallend, daß niemand beim Bayerischen Rundfunk mir bestätigen wollte einen Bescheid erlassen zu haben.
Der Intendant bestätigte mir mündlich noch einmal, daß man nicht zuständig sei und kein Bescheid seitens des BR ergangen sei. Angesprochen auf den Status der nicht rechtsfähigen GEZ in Köln verweigerte er mir jede weitere Auskunft und wich beharrlich dem Thema aus und knallte irgendwann wutentbrannt den Telefonhörer auf die Gabel.

Hast Du einen Zeugen für die Aussage, dass die Bescheide nicht im Namen des Bayerischen Rundfunks ergangen sind? Das wäre ein Nichtigkeitsgrund.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 30. August 2014, 16:18
Ist der BR ausschließlich in München, oder gibt es "Ableger" in anderen bayr. Städten (z.B. Nürnberg)?


Es müssten einfach 80 Millionen Leute persönlich zur Niederschrift Einspruch einlegen...
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: mickschecker am 30. August 2014, 17:52
Stehe gerne als Begleitung und Zeuge zur Verfügung. Die Niederschrift ist im Widerspruchsverfahren gesetzlich geregelt. Wenn die sich dieser Last entledigen könnten, hätten die das schon längst getan. ;-)
Danke , ich werde auf dein Angebot gern zurück kommen und mich rechtzeitig wegen der Abstimmung eines passenden Tages bei dir melden . Der nächste Beitragsbescheid wird aber noch einige Zeit auf sich warten lassen , der letzte Widerspruch ist erst vor einigen Wochen raus.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Palatschinko am 31. August 2014, 09:42
Hast Du einen Zeugen für die Aussage, dass die Bescheide nicht im Namen des Bayerischen Rundfunks ergangen sind? Das wäre ein Nichtigkeitsgrund.
Hallo Redfox,
leider nicht. Nächstes mal nehme ich einen Zeugen mit und versuche die wieder in ein Gespräch zu verwickeln um noch weitere Schandtaten aufzudecken. :-) Man könnte zum Beispiel fragen: "haben sie das geschrieben und wenn nicht sie wer dann?" Desweiteren möchte ich wissen, ob ich es mit Beamten oder Angestellten zu tun habe. Ich lasse mir noch ein ganzes Skript für den Besuch einfallen das ich dann abarbeite, denn eines soll sicher nicht passieren: daß man als Bittsteller abgekanzelt und vorgeführt wird.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Palatschinko am 31. August 2014, 09:48
Ist der BR ausschließlich in München, oder gibt es "Ableger" in anderen bayr. Städten (z.B. Nürnberg)?
Es müssten einfach 80 Millionen Leute persönlich zur Niederschrift Einspruch einlegen...
Hallo 20Milli,

Funkhäuser gibt es sicher mehrere. Relevant ist letzten Endes aber nur die Adresse auf der Rechtsbehelfsbelehrung, leider.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 05. September 2014, 10:33
Das gefällt mir richtig gut, was ihr da berichtet.
Wer weiß, ob nach solcher Aktion die Daten der "Beitragsschuldner" einfach gelöscht werden, um sich das "Gesocks" zukünftig vom Hals zu halten.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Katz am 05. September 2014, 15:56
Ist der BR ausschließlich in München, oder gibt es "Ableger" in anderen bayr. Städten (z.B. Nürnberg)?
Es müssten einfach 80 Millionen Leute persönlich zur Niederschrift Einspruch einlegen...
Funkhäuser gibt es sicher mehrere. Relevant ist letzten Endes aber nur die Adresse auf der Rechtsbehelfsbelehrung, leider.

Aber woraus geht das hervor? Klar steht als Adresse nur die Hauptzentrale drauf (wenn es woanders auch ginge, müßten die ja sonst recht viel da abdrucken...) .
Aber es wird doch wohl irgendeine Regelung geben, wo drin steht, an welcher Stelle man etwas zur Niederschrift abgeben kann. Also definitiv.

Immerhin ist dies ja eine Regelung für den Bürger, die ihm ermöglichen soll, seine Angelegenheit in dieser Form wahrzunehmen. Aus welchem Grund auch immer - z.B. falls er nicht schön genug schreiben kann, keinen Drucker (gab es ja früher noch nicht) und keine Schreibmaschine hat.
Dieses recht für notwendig zu halten und ihm dann aber damit zu verwehren, weil der Ort der Einlegung eigentlich nicht erreichbar ist, kann ja nicht im Sinne der Regelung sein?! Wenn man meint, "gut, wenn ihm das wichtig ist, dann soll er halt etwas Geld und Zeit investieren", dann könnte er das ja auch (einfacher), wenn er sich das irgendwo schreiben lässt - da gäbe es ja sicher auch Dienstleister für. Also der Zweck ist doch sicher eher, dass er dies auch praktisch wahrnehmen kann.

Deswegen finde ich es einfach nicht plausibel, dass dies nur in den Zentralen gehen soll!... So ein Landesfunkhaus ist riesengroß, da arbeiten doch sicher mehr als eine handvoll Mitarbeiter. Da sollte es schon auch einen Sachbearbeiter geben, der für so etwas formal zuständig ist.
Wenn man so ein Recht durchsetzen könnte, dann würden die sich um so mehr erschrecken. Weil dann vielleicht auch mehr auf die Idee kommen könnten - weil so Landesfunkhäuser und weitere Außenstellen haben die nämlich eine ganze Menge!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Bürger am 05. September 2014, 17:30
Vorschlag: Anrufen...
...und dann hier im Forum berichten.

Jeder kann etwas tun und beitragen.

Danke für die Mitwirkung :)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Ratzefresse am 05. September 2014, 19:04
Vorschlag: Anrufen...
...und dann hier im Forum berichten.

Also mit Anrufen wird man da wohl kaum weiter kommen?!...

Ich hab es bei meiner Landesrundfunkanstalt mit in einem Schriftwechsel versucht - schriftlich Widersprochen und gesagt, die Begründung werde ich zur Niederschrift im hiesigen Landesfunkhaus abgeben.
Dabei habe ich nicht angenommen, dass mir ein Ansprechpartner vor Ort genannt wird. Für den Fall dass es nicht geht, habe ich verlangt, dass man mir schriftlich bestätigt, dass dies im Landesfunkhaus nicht möglich ist. Ich habe zwar mehrmals bestätigt bekommen, dass ich dies lieber schriftlich erledigen soll und auch Ausflüchte, dass es im Landesfunkhaus nicht möglich ist... Aber: liest man sich die Schreiben durch, steht nicht drin, dass die sich weigern, es aufzunehmen. Konkret ist man also nicht schlauer als vorher und vor allem hat man nichts in der Hand, womit man belegen könnte, dass sie sich geweigert hätten.


Dafür wurde mein Ansinnen aber protokolliert und sozusagen meiner Gerichtsakte beigefügt (in der Stellungnahme zu meiner Klage zum vorherigen Widerspruch). Gut, da ich mir sowieso keine großen Chancen ausrechne, beim Verwaltungsgericht zu  gewinnen, ist mir das erst mal ziemlich egal - eine Sauerei ist es trotzdem, weil es ja nichts mit der zu verhandelnden Sache zu tun hat (schon rein vom zeitlichen Ablauf nicht)! Da will man also zeigen, was ich für ein Querulant bin (obwohl ich ja eigentlich nur das machen will, was in der Rechtsbehelfsbelehrung steht).

Deswegen würde mich umso mehr interessieren, ob die rechtliche Möglichkeit nicht doch prinzipiell bestehtt. Ich würde sie ausgiebig nutzen!

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Philemon am 06. September 2014, 20:39
Wofuer gibt es denn sonst Landesfunkhaeuser? Doch damit
man im Land praesent ist, sozusagen das Ohr am Volk hat.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: TVfrei am 07. September 2014, 00:05
Die bisherigen Berichte bestätigen doch, dass ein Widerspruch zur Niederschrift direkt bei den Landesrundfunkanstalten eine gute Aktion ist. Dank an Palatschinko und andere für diese Impressionen aus dem Innenleben der "Anstalten".

Der Vorschlag wäre künftig die Termine noch mehr zu koordinieren. Da ja die Bescheide auch offenbar schubweise verschickt werden, müsste es immer wieder Gruppen von Betroffenen geben, die ungefähr die gleichen Fristen für die Abgabe von Widersprüchen haben. Wenn wir dann gemeinsam bei den "Anstalten" vorstellig werden, so haben wir auch sogleich Zeugen für die eingelegten Widersprüche. Das ist der sicherste Weg, damit die Widersprüche nicht zufälligerweise im Getriebe des "Service" untergehen, es spart nebenbei Portokosten und wir lernen uns alle besser kennen. ;)

Konkret könnten sich bereits Interessenten zusammentun, die Ende September oder Anfang Oktober beim RBB Widerspruch einlegen wollen.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: karlsruhe am 07. September 2014, 08:37
Tolle Idee, bin dabei.

Ich könnte mich zum Mitgehen für Stuttgart, Frankfurt und  auch Köln (Rundfunkanstalt und "GEZ") anbieten
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72180.html#msg72180

Jeder (egal aus welchem Bundesland) kann direkt die Niederschrift für die Widersprüche bei der "GEZ" in Köln veranlassen.

Bei rechtzeitiger Mitteilung und Terminabsprache komme ich da gerne mit. ;)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: unGEZahlt am 07. September 2014, 14:20
Stets schafft Schwejk sich neue Freunde oder bringt lächerliche Autoritäten, die weder sich selbst noch andere ausstehen können, zur Weißglut.

Der brave Soldat ist doch ein interessantes Stichwort. Wie würde die Geschichte "Schwejk und der Rundfunkbeitrag" denn so verlaufen ( ? )

Wenn sie mich für dumm und erbärmlich halten würden, aber ich dadurch mein Ziel erreichte,
wer wäre dann der Dumme?

Ob das praktisch eine Idee wäre, weiß ich jetzt noch nicht:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides mit der Nr. 123456789,
der mir am xx/xx/2014 zugegangen ist.

Aufgrund einer schweren geistigen Behinderung kann ich Rundfunkprogrammen nicht folgen
und sie nicht verstehen.

Deshalb kann mir kein Vorteil wegen den ARD-ZDF-DR-Programmen entstehen und die Zahlungspflicht muss entfallen.
Deshalb ist Ihr Beitragsbescheid in meinem Fall ungültig.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen kann.

Alles Gute für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Palatschinko am 11. September 2014, 20:51
Kurzer Bericht: habe kürzlich meinen zweiten Widerspruch persönlich beim BR eingelegt. Immerhin ist mittlerweile dort unstrittig, daß die Maßgabe "keinen Parteiverkehr" zu empfangen, uns nicht davon abhalten kann unser Recht auf Widerspruch in Anspruch zu nehmen.

Dieses mal waren sie dort richtig gut vorbereitet und hatten meinen letzten Widerspruch bereits auf dem Bildschirm. Da ich ihn nur ein paar Zeilen ergänzt und einige Daten verändert habe, war nur wenig zu schreiben und der ganze Spuk nach 15 Minuten beendet. Kopie, Unterschrift, Stempel, alles ohne Streit erhalten und nichts zu wünschen übrig.

Ich habe Ihnen wieder meinen Bescheid unter die Nase gehalten und demonstrativ gefragt: "Haben Sie oder irgendjemand hier vom BR diesen Bescheid geschrieben". Die bestätigen ein ums andere Mal, daß sie das nicht getan haben, nicht wissend daß es sich um einen schweren Verstoß gegen das VwVG handelt.

Sollte ich noch weitere Bescheide erhalten werde ich es jederzeit wieder tun. :-D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: BinDagegen am 12. September 2014, 10:46
Ich habe Ihnen wieder meinen Bescheid unter die Nase gehalten und demonstrativ gefragt: "Haben Sie oder irgendjemand hier vom BR diesen Bescheid geschrieben". Die bestätigen ein ums andere Mal, daß sie das nicht getan haben, nicht wissend daß es sich um einen schweren Verstoß gegen das VwVG handelt.

Sehr interessante Info Palatschinko! Großen Respekt an deine Mühen.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: leo00593 am 12. September 2014, 17:26
Eine Frage dazu:
In Bayern gibt es keine Möglichkeit Widerspruch einzulegen sonder nur den direkten Weg der Klage.
Machen die sich damit nicht selber zum Horst indem sie einen nicht zulässigen Widerspruch aufnehmen?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: mickschecker am 12. September 2014, 17:47
Woher hast du das denn ?
In Bayern kommt vor der Klage noch immer der Widerspruch.

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: leo00593 am 12. September 2014, 18:14
Woher hast du das denn ?
In Bayern kommt vor der Klage noch immer der Widerspruch.

Ich verlinke es immer wieder gerne, weil ich es immer noch nicht ganz glauben kann :D
München, Termin, Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10733.0.html
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: mickschecker am 12. September 2014, 18:33
Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich das aus dem Link einordnen soll.
Wenn bei mir laut der Rechtsbehelfsbelehrung die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt wird , so gibt es doch daran gar nichts zu deuteln. Zumal das auch schon paar mal so von mir durch exerziert worden ist.
Bisher allerdings immer noch ohne Widerspruchsbescheid.
Wo liegt jetzt bei dir das Problem ?  Hast du denn schon mal einen Beitragsbescheid mit der für dich interessanten Rechtsbehelfsbelehrung erhalten ?
Neuerdings schimpft sich dieses Pamphlet ja wohl Festsetzungsbescheid.
Die Rechtsbehelfsbelehrungen sollen 1:1 übernommen worden sein.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: leo00593 am 12. September 2014, 23:23
Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich das aus dem Link einordnen soll.
Wenn bei mir laut der Rechtsbehelfsbelehrung die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt wird , so gibt es doch daran gar nichts zu deuteln.

Eben doch, weil somit der Bescheid wegen falscher Rechtshelfsbelehrung (zusätzliche) Formfehler aufweißt.
Ich weiß ja nicht wieso die Leute in Bayern so Panik schieben. Wir haben hier ein rechtskräftiges Urteil vom Verwaltungsgericht Bayern und der Beitragsservice hält es immer noch nicht für nötig hier die Belehrung entsprechend abzuändern.

Und ja. Ich habe sowohl Bescheid, als auch Festsetzungsbescheid erhalten und lediglich mit einem Schreiben reagiert, sie mögen mir doch bitte einen rechtskräftigen Bescheid schicken.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: mickschecker am 13. September 2014, 07:57
Ja gut , vielleicht erreichst du was damit . Und wie dann weiter ? Dann du darfst gleich klagen oder wie ?
Tolles Ergebnis wenn du darauf hinaus willst !
Und Panik schieben hier wohl andere Leute , die es mit einer Klage nicht abwarten können.

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Fräulein Wut am 22. September 2014, 12:29
Ich werde wohl in den kommenden Wochen meinen ersten Bescheid erhalten und da ich ganz in der Nähe meiner Landesrundfunkanstalt wohne, möchte auch ich gerne persönlich meine Widersacher belästigen.

1. Welche Kosten habe ich zu erwarten? Ich heule schon jedesmal, wenn ich Einschreiben mit Rückschein versenden muss.

2. Was ist, wenn die sich komplett quer stellen, z.B. "Wir brauchen eine extra Kopie, daher 8€ Verwaltungsgebühr. Nein, Ihre mitgebrachte Kopie nehmen wir nicht. Wir müssen selbst eine machen. Entgegennehmen von Unterlagen zählt auch als Verwaltungsakt. Mit Ihnen reden zählt als Verwaltungsakt. Usw. usf."

3. Was ist, wenn sich die Mitarbeiter weigern, sich auszuweisen? Womit drohe ich denen, um mein Recht durchzusetzen? Ich kann ja schlecht sagen, "Ich hol' gleich die Polizei!"

4. Was ist, wenn die pauschal behaupten, ich dürfe keinen Zeugen mit mir in Räume etc. nehmen? Wie setze ich das durch?

5. Wenn auch bei mir keiner in der Anstalt von dem Beitragsbescheid weiß, und ich gerne möchte, dass die mir das schriftlich geben und die sich weigern, wie erzwinge ich deren schriftliche Aussage?

Ich befürchte irgendwie, dass die mir die kalte Schulter zeigen und warten bis ich abziehe.

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 22. September 2014, 12:36
Einfach rechtzeitig hingehen, wenn irgendeins Deiner befürchteten Probleme auftreten sollte (sehr unwahrscheinlich), kannst Du diese Fragen immer noch stellen :-)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Redfox am 22. September 2014, 13:30
Ich würde da ganz locker rangehen.

Die Rechtsgrundlage für die Niederschrift ist § 70 VwGO (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__70.html), das ein individuelles Recht, den Widerspruch durch die Behörde zur Niederschrift aufnehmen zu lassen, beinhaltet. Dass ein Zeuge dabei ist, wird vermutlich nicht verwehrt werden, auch wenn es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.

Den o.g. Gesetzesauszug würde ich ausgedruckt mitnehmen, falls jemand Zicken macht. Den Bescheid mit der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung natürlich auch. Falls die Aufnahme zur Niederschrift verweigert wird, würde ich auch nicht lange diskutieren, sondern einen kurzes Papier parat haben, in dem bestätigt wird, dass eine Aufnahme des Widerspruchs zur Niederschrift bei der entspr. Rundfunk zur Niederschrift nicht möglich ist. Dies sollte der Mitarbeiter der LRA am besten gleich unterschreiben. (Glaube ich nicht, dass die die Aufnahme der Niederschrift verweigern, aber zur Not hat man ja noch den Zeugen. Dann mit dem ein kurzes schriftliches Protokoll machen ... ). Dass sich die Mitarbeiter ausweisen kann man wohl nicht verlangen, aber dass eine Abschrift der Niederschrift ausgehändigt wird schon.

Kosten dürfte der Spaß eigentlich nichts. (Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen).

In jedem Fall sollte alles in einer betont sachlichen Atmosphäre ablaufen - auch wenn man Frl. Wut heisst. ;).

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: Bürger am 22. September 2014, 13:37
...ein Mittelchen, was schon zu Ost-Zeiten mitunter wahre Wunder vollbracht hat:
Bei Renitenz einfach den Vorgesetzten verlangen... ;)
Und wenn der nicht da ist den, nächst Höheren usw.
Interessanterweise wird das meist sogar entspannter, je höher man kommt... ;)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...Vollmacht?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 22. September 2014, 15:05
Könnte man auch jemandem eine Vollmacht für den Widerspruch zur Vollmacht erteilen...?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...Vollmacht?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 22. September 2014, 16:20
Könnte man auch jemandem eine Vollmacht für den Widerspruch zur Vollmacht erteilen...?

Könnte man nicht auch jemanden schicken? (Vollmacht erteilen für den Widerspruch zur Niederschrift)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: smartorakel am 23. September 2014, 09:10
Eben doch, weil somit der Bescheid wegen falscher Rechtshelfsbelehrung (zusätzliche) Formfehler aufweißt.
Ich weiß ja nicht wieso die Leute in Bayern so Panik schieben. Wir haben hier ein rechtskräftiges Urteil vom Verwaltungsgericht Bayern und der Beitragsservice hält es immer noch nicht für nötig hier die Belehrung entsprechend abzuändern.

Und ja. Ich habe sowohl Bescheid, als auch Festsetzungsbescheid erhalten und lediglich mit einem Schreiben reagiert, sie mögen mir doch bitte einen rechtskräftigen Bescheid schicken.

Hallo,

ein Bescheid=Verwaltungsakt kann nur bestandskräftig werden wenn die Widerspruchsfrist bzw. Klagfrist abgelaufen ist (M.M. nach ist der Widerspruch tatsächlich nicht zulässig, leider nur Klage).
Nur ein gerichtliches Urteil kann rechtskräftig werden.
Also würde ich um einen den Formerfordernissen des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html) entsprechenden Verwaltungsaktes bitten.
Der zugesandte "Verwaltungsakt" ist höchstwahrscheinlich nichtig (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html)!

Beste Grüße
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift...
Beitrag von: PersonX am 19. Oktober 2014, 11:54
Eine fehlerhafte Rechtsbelehrung muss einen Bescheid nicht zwangsläufig nichtig machen. Unter Umständen verlängert es die Frist egal für was also Klage oder Widerspruch. Aber die Wahrscheinlichkeit das dieser Formfehler zur Nichtigkeit führt ist relativ hoch. Wozu also einen rechtsgültigen Bescheid anfordern, ist doch aus Sicht von PersonX nicht nötig, weil entweder viel Zeit ist oder aber beim nächsten des BS oder der Anstalt auf die Nichtigkeit verwiesen wird, denn einem Nichtigen Bescheid wäre überhaupt keine Folge zu leisten es müsste nicht mal Widerspruch erhoben werden, was aber schlecht wäre für die eigene Rechtssicherheit.