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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Bananenpflücker am 13. November 2013, 20:10
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Moin zusammen,
nachdem ich mich hier schon einige Male umgeschaut habe, hier einmal mein momentanes Update im Kampf gegen die GEZ-Mafia mit anschließender Frage:
Nachdem ich meine Zahlungen eingestellt habe (siehe auch http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen; an die Vorgehensweise habe ich mich in diesem Jahr nach meinem Verständnis gehalten), folgten nach einer Zahlungserinnerung vom 15.03.2013
- ein Gebührenbescheid vom 03.05.2013 (Widerspruch von meiner Seite am 21.05.2013)
- ein Gebührenbescheid vom 01.06.2013
- ein Mitteilungsschreiben zu meinem ersten Widerspruch vom 21.05.2013
- ein Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" vom 06.07.2013
- ein Gebührenbescheid vom 01.09.2013 (Widerspruch von meiner Seite am 27.09.2013)
- ein Mitteilungsschreiben zu meinem zweiten Widerspruch vom 14.10.2013
- eine Mahnung vom 01.11.2013.
Gemäß des oben zitierten Links hätte ich erwartet, dass zuerst die Mahnung kommt und dann die Beitrags-/Gebührenbescheide. Auch wurde mir bisher keine Information zugespielt, bei welchem Verwaltungsgericht Klage einreichen könnte. Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass für mich in Ba-Wü das wohl Karlsruhe sein müsste.
Wie auch immer - hier nun meine Fragen: In der Mahnung wird nun mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht etc..
a) Habe ich eine Widerspruchsfrist oder ähnliches verpasst?
b) Hätte ich auf den Bescheid vom 01.06. auch zwingend Widerspruch einreichen müssen?
c) Wie sieht es mit der Untätigkeitsklage aus?
d) Kann ich die aufgrund des "Nichtreagierens" auf den ersten Widerspruch schon einreichen?
e) Wie schätzt ihr das Risiko bezüglich der angedrohten Vollstreckungsmaßnahmen ein?
f) Hat das schon tatsächlich einer erlebt?
g) Wenn ich das richtig sehe, hat die GEZ (in meinem Fall SWR in Stuttgart) nicht amtlich auf meine Widersprüche reagiert, oder?
Wie sieht es bei Mitstreitern in Ba-Wü aus, die genau wie ich seit diesem Jahr nicht mehr zahlen?
Danke für eure Rückmeldungen.
Gruß Pflücker
P.-S.: Ein klassisch-typischer GEZ-Witz => die oben erwähnten Schreiben mit entsprechenden Zahlungsaufforderungen waren immer zum Monatsanfang datiert. Die Zahlungsfristen waren mit 2 Wochen angegeben. Drei mal dürft ihr raten, wann ich die Schreiben tatsächlich im Briefkasten vorgefunden habe: Richtig! 1 - 2 Tage vor Ablauf der Fristen. Das sind solche heuchlerischen Pfeifen!
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Hallo Bananenpflücker,
bei mir ist die Reihenfolge ähnlich - ich habe bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen.
Sollte jetzt bei mir eine Mahnung eintrudeln, geht die Untätigkeitsklage bzw. Antrag auf Eilrechtsschutz raus.
Lefty
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Hallo Bananenpflücker,
ich sehe es schon so, dass die Mahnung sich auf den nicht widersprochenen Gebühren-/Beitragsbescheid vom 1.06. bezieht!
Auch ich habe 2 Gebühren-/Beitragsbescheide bekommen: der erste mit Datum 1.06., Posteingang 10.06. und der zweite am 05.07., Posteingang weiß ich im Moment nicht! Dazwischen bekam ich am 3.07. eine Zahlungserinnerung.
Beide Gebühren-/Beitragsbescheide habe ich fristgemäß widersprochen. Auch bei mir ist der SWR Stuttgart zustängig.
Ich habe gewartet und keine Untätigkeitsklage eingereicht. Exakt nach 3 Monate bekam ich Ende September meinen Widerspruchsbescheid - auf den Du ja wartest! Und fristgemäß habe ich Ende Oktober meine Klage eingereicht, die jetzt - fast Mitte November - bestätigt wurde.
Das Du 3 Gebühren-/Beitragsbescheide bekommen hast, ist ein starkes Stück und es deutet alles darauf hin, dass man Dich an der Nase herumführen will bzw. wollte. Und auf einen Fehler wartet, den Du machst und im Falle mit dem Schreiben vom 01.06. auch gemacht hast.
Bezieht sich das Mahnungsschreiben auf die bisher gesamt aufgelaufenen säumigen Betrag?
Ich glaube, dass man Dich - unabhängig des noch offenen Widerspruchsbescheid durch den SWR Stuttgart - einschüchtern will und deshalb die Mahnung rausgeschickt hat. Ich empfehle 'aufs schärfste' auf die Mahnung zu antworten. Steht da irgend eine Rechtsbehelfsbelehrung drinnen?
Die 3 Gebühren-/Beitragsbescheide, auf welche Zeiträume beziehen die sich? Jeweils auf ein Quartal, in dem Du nicht gezahlt hast?
Zusammenfassung: Die Mahnung mit einer Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen dient wohl der Einschüchterung.
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Zusammenfassung: Die Mahnung mit einer Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen dient wohl der Einschüchterung.
Eine Mahnung ist nur eine 2. etwas massivere Zahlungsaufforderung. Dort wird gerne Schauderliches erwähnt, was passieren könnte wenn man nicht zahlt.
Eine Mahnung ist kein Mahnbescheid. Schon gar nicht, wenn keine Rechtsmittelbelehrung mitgeliefert wird.
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a) Habe ich eine Widerspruchsfrist oder ähnliches verpasst?
b) Hätte ich auf den Bescheid vom 01.06. auch zwingend Widerspruch einreichen müssen?
Wohl schon; der ist dann rechtskräftig.
c) Wie sieht es mit der Untätigkeitsklage aus?
d) Kann ich die aufgrund des "Nichtreagierens" auf den ersten Widerspruch schon einreichen?
Im Prinzip kannst du gemäß § 75 VwGO (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html) inzwischen direkt gegen den ersten Bescheid klagen. Sicherer ist es eventuell, vorher dem SWR noch eine Frist zu setzen, aber das sollte nicht notwendig sein, weil das gegebenenfalls ja auch das Gericht tut. Im Detail kann Landesrecht abweichen, aber ich seh zumindest im baden-württembergischen AGVwGO (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwGOAG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true) nichts Relevantes.
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Schönen Dank für eure Rückmeldungen. :)
Gut - also ich habe einen Fehler gemacht (Gebührenbescheid vom 01.06. nicht widersprochen). Dann könnte doch der Plan nun so aussehen, dass ich wider jeden Verstand und Willen den dafür betreffenden Betrag bezahle, um diesem die Grundlage für eine Rechtskräftigkeit entziehe.
Ab jetzt würde ich dann einfach den nächsten Gebührenbescheid (der 2. nach dem vom 01.09) abwarten und dem widersprechen. Quasi das Pferd ein zweites Mal aufsatteln, um dann endlich den "ersehnten" Widerspruchsbescheid zu erhalten.
Oder übersehe ich da etwas?
Es ist echt wie bei der Mafia: Man muss zahlen, um "Ruhe" zu haben.
Gruß Pflücker
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Der zweite Beitragsbescheid hat sich doch wahrscheinlich nicht nochmal auf den selben Zeitraum bezogen wie der erste, sondern vermutlich auf die nächsten 3 Monate. Dann sollte ein versäumter Wiederspruch beim zweiten nicht daran hindern, gegen den ersten vorzugehn. Wenn bloß unter dem Bescheid ein Kontostand mit dem gesamten Rückstand oder so aufgeführt war, dann sollte der nicht Teil des eigentlichen Bescheids sein. Im Zweifelsfall genau lesen.
Was ist, wenn sie tatsächlich für den gleichen Zeitraum zwei Bescheide erlassen haben, weiß ich auch nicht. Ich würd da schon an der Zulässigkeit zweifeln.
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Schönen Dank für eure Rückmeldungen. :)
Gut - also ich habe einen Fehler gemacht (Gebührenbescheid vom 01.06. nicht widersprochen). Dann könnte doch der Plan nun so aussehen, dass ich wider jeden Verstand und Willen den dafür betreffenden Betrag bezahle, um diesem die Grundlage für eine Rechtskräftigkeit entziehe.
Ab jetzt würde ich dann einfach den nächsten Gebührenbescheid (der 2. nach dem vom 01.09) abwarten und dem widersprechen. Quasi das Pferd ein zweites Mal aufsatteln, um dann endlich den "ersehnten" Widerspruchsbescheid zu erhalten.
Oder übersehe ich da etwas?
Es ist echt wie bei der Mafia: Man muss zahlen, um "Ruhe" zu haben.
Gruß Pflücker
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Sorry, jetzt habe ich das Zitat von Bananenpflücker eingebaut ohne meinen Kommentar abzugeben!
Hallo Bananenpflücker (14.11.2013)
wie seppl erwähnt: Eine Mahnung ist kein Mahnbescheid! Wenn nur darauf hingewiesen wird - ich zitiere aus meinem Gebühren-/Beitragsbescheid ''Zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag. Dadurch vermeiden Sie die Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen.'' ist ja nur die Aufforderung entweder zu zahlen oder den Geb.-/Beitragsbescheid zu widersprechen! Das hast Du mit dem Geb.-/Beitragsbescheid vom 01.06. nicht gemacht. Und ich habe meine Geb.-/Beitragsbescheide angeschaut, es handelte sich jeweils um einen anderen Zeitraum (ein anderes Quartal).
Hast Du nun definitiv eine Mahnung als Aufforderung zur Zahlung der Einzelsumme für diesen Zeitraum (Quartal), dessen Widerspruchsfrist Du versäumt hast, erhalten, in der auch etwas über Vollstreckungsmaßnahmen steht? Und ist auf der Rückseite eine Rechtsbelehrung abgedruckt oder steht da nur blablabla? Bei einem Mahnbescheid müsste das der Fall sein! Oder enthält dieses Schreiben die Gesamtsumme aller Quartale? Da würde in der Tat etwas nicht stimmen, weil Du ja geschrieben hast, dass Du den 1. und 3. Geb.-/Beitragsbescheid fristgemäß widersprochen hast.
Dein Vorschlag ist gar nicht so abwegig, den Beitrag für den Zeitraum (Quartal) zu zahlen, dessen Geb.-/Beitragsbescheid (01.06.13) Du versäumt hast zu widersprechen. Damit nimmst Du denen die Lust am Mahnverfahren und die bist damit aus der Schusslinie der Geldeintreiber.
Unabhängig davon, ob Du eine Untätigkeitsklage einreichst - also vorprescht! - oder den Widerspruchsbescheid des ÖRR abwartest - Du wirst innerhalb von 3 Monaten nach Absendung Deines ersten Widerspruchs diesen bekommen - würde ich die Klageschrift schon jetzt gründlich vorbereiten, denn wenn der Widerrufsbescheid kommt, hast Du nur 4 Wochen Zeit zu argumentieren und sauber zu formulieren; Dich mit den ganzen Gesetzesparagraphen (Grundgesetz, BGB, ...) zu befassen, die Deine Persönlichkeits- und Handlungs-/Freiheitsrechte beschneiden oder verletzen!
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Hast Du nun definitiv eine Mahnung als Aufforderung zur Zahlung der Einzelsumme für diesen Zeitraum (Quartal), dessen Widerspruchsfrist Du versäumt hast, erhalten, in der auch etwas über Vollstreckungsmaßnahmen steht? Und ist auf der Rückseite eine Rechtsbelehrung abgedruckt oder steht da nur blablabla? Bei einem Mahnbescheid müsste das der Fall sein! Oder enthält dieses Schreiben die Gesamtsumme aller Quartale? Da würde in der Tat etwas nicht stimmen, weil Du ja geschrieben hast, dass Du den 1. und 3. Geb.-/Beitragsbescheid fristgemäß widersprochen hast.
Die erhaltene Mahnung bezieht sich auf alle rückständigen Beträge, wobei jedoch ein Mahnbetrag festgesetzt wird, der letztendlich nur die Forderungen der ersten beiden Bescheide umfasst. Auf der Rückseite ist eine Auflistung der Rechtsgrundlagen.
Diese sind länderspezifisch aufgelistet und umfassen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV), die Satzung über das Verfahren der Rundfunkbeiträge und die Rechtsgrundlagen für Mahngebühren, Auslagen und Porti.
Wie gesagt - alles länderspezifisch mit irgendwelchen wilden Buchstaben/Zahlenabkürzungen.
Gehe ich richtig davon aus, dass es sich hierbei nicht um eine offizielle Rechtsbelehrung handelt? Also kein Mahnbescheid, sondern nur eine einfache Mahnung? Immerhin ist das Schreiben auch nur so überschrieben. Es steht einfach nur "Mahnung" da.
Dein Vorschlag ist gar nicht so abwegig, den Beitrag für den Zeitraum (Quartal) zu zahlen, dessen Geb.-/Beitragsbescheid (01.06.13) Du versäumt hast zu widersprechen. Damit nimmst Du denen die Lust am Mahnverfahren und die bist damit aus der Schusslinie der Geldeintreiber.
Unabhängig davon, ob Du eine Untätigkeitsklage einreichst - also vorprescht! - oder den Widerspruchsbescheid des ÖRR abwartest - Du wirst innerhalb von 3 Monaten nach Absendung Deines ersten Widerspruchs diesen bekommen - würde ich die Klageschrift schon jetzt gründlich vorbereiten, denn wenn der Widerrufsbescheid kommt, hast Du nur 4 Wochen Zeit zu argumentieren und sauber zu formulieren; Dich mit den ganzen Gesetzesparagraphen (Grundgesetz, BGB, ...) zu befassen, die Deine Persönlichkeits- und Handlungs-/Freiheitsrechte beschneiden oder verletzen!
Jeder erhaltene Gebührenbescheid bezieht sich bei mir tatsächlich nur auf den jeweiligen Quartalsabschnitt. Also
Gebührenbescheid vom 03.05.2013 -> Zeitraum: 01.12.2012 - 28.02.2103
Gebührenbescheid vom 01.06.2013 -> Zeitraum: 01.03.2013 - 31.05.2013
Gebührenbescheid vom 01.09.2013 -> Zeitraum: 01.06.2013 - 31.08.2013
Auf meine beiden Widersprüche zum ersten und dritten Bescheid habe ich Antwortschreiben erhalten, die jedoch n. m. E. keine Widerspruchsbescheide sind, sondern lediglich blabla sind. Darin wird erläutert, dass generell die Beitragspflicht etc. besteht. Aber es lässt sich keine Rechtsbelehrung ausmachen.
Wäre es möglich, aufgrund des fehlenden Widerspruchsbescheid zu meinem ersten Widerspruch bereits eine Untätigkeitsklage einzureichen?
Unter dem im Eröffnungsthread angegebenen Link stand, dass man keine hohen Prozess/Anwaltskosten zu befürchten hätte. Gilt das immer noch? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung aber Familie und will nicht unser Erspartes für 'n dicken Prozess auf den Kopf hauen.
Gruß Pflücker
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Moin nochmal,
wäre das hier eine passende Antwort auf die Mahnung, die Person A erhalten hat? Person A erfuhr ein vergleichbares Prozedere, wie oben geschildert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben nehme ich Stellung auf Ihre Mahnung vom 01.11.2013, welche ich weder akzeptiere noch anerkenne. Ich fordere Sie dazu auf, zukünftig von solchen Mahnungen und weiteren Gebührenbescheiden Abstand zu nehmen. Zukünftige Gebührenbescheide widerspreche ich hiermit. Ferner ist Ihre Mahnung insofern nicht gültig, da Sie auch Beiträge umfasst, gegen welche ich fristgerecht widersprochen habe.
Ferner setze ich Ihnen eine Frist von 2 Wochen ab dem heutigen Datum, in denen Sie Gelegenheit haben, über meinen Widerspruch vom 31.05.2013 zu bescheiden. Ihr Schreiben vom 12.06.2013 stellt keinen offiziellen Widerspruchsbescheid dar.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir vor, eine Untätigkeitsklage gegen den SWR zu erheben, da Sie gegen die gesetzlich vorgesehene Frist von 3 Monaten verstoßen haben.
Oder könnte etwas eurer Ansicht nach theoretisch fehlen?
Danke für eure Rückmeldungen.
Gruß Pflücker
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Genau die Frist von 2 Wochen habe ich mir auch gedacht! Eventuell geht es dann ja ohne Untätigkeitsklage, auf jeden Fall klingt es milde, da die Frist ja bereits offiziell abgelaufen ist. Ob was fehlt weiss ich nicht, was sollte schon fehlen bei so einem zuvorkommenden Angebot? ich würde es auch so oder ähnlich (als Nichtjurist) formulieren. Der Brief braucht ja nicht mal per Einschreiben abgeschickt werden, da die Frist ja freundlicherweise vom Widerspruchssteller verlängert wurde. Wenn sie den Kopf in den Sand stecken, kommt eben die Klage.
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Hallo Bananenpflüger,
es handelt sich also um eine Mahnung. Eine Mahnung ist eine Erinnerung bzw. Zahlungsaufforderung. Ist da ein Datum angegeben, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung zu leisten ist?
Ein Mahnbescheid erfolgt über das Amtsgericht! Auch ein vollstreckbarer Titel (Vollsteckungsbescheid) erfoglt über das Amtgericht und dieser erfolgt nur, wenn der Mahnbescheid fruchtlos blieb!!
Bei einer Mahnung/Zahlungsaufforderung können auch zusätzliche Versäumnisaufschläge bzw Mahngebühren hinzukommen. Das liegt im Ermessen des Mahnausstellers und bei den LRA ist das ja geregelt und muss benannt sein!!
So viel zur 'normalen Mahnung' eines Dienstleisters bzw. Verkäufers gegenüber seinem Kunden (Beitragsschuldner). wenn eine Rechnung noch nicht ausgeglichen ist! Da ist es auch korrekt, die ganze Summe zu fordern!! Bei dieser Mahnung wird man nicht zu einem Einspruch oder Widerspruch aufgerufen, wenn man das mit 'offizieller Rechtsbelehrung' meint, sondern wie oben erwähnt, zur Zahlung!
Ich habe gerade in meine Unterlagen gesehen, dass ich auf mein Widerspruch vom 28.06.2013 am 03.07.2013 'Sie wenden sich gegen die Ihnen zugesandte Zahlungsaufforderung.', also ein blabla Schreiben bekommen habe, in dem nur über den neuen RBStV informiert und belehrt wird. Also genau so wie Du es beschrieben hast. Es war bei mir nicht das Wort 'Mahnung' geschrieben. Darauf habe ich nicht geantwortet. Zwei Tage später erhielt ich den zweiten Geb.-/Beitragsbescheid.
Nach dem Du Deine Klage eingereicht hast, bekommst Du vom Verwaltungsgericht eine Mitteilung (Beschluss), dass der Streitwert auf 215,76 Euro - also ein Jahresbeitrag - angesetzt wurde. Das Verwaltungericht bzw. der zuständige Richter fungiert lediglich als 'Berichterstatter'. Er gibt Deine Klage an den Beklagten - also LRA - weiter, mit der Bitte, innerhalb eines Zeitraums - in der Regel 4 Wochen - zu antworten. Die LRA schickt die Antwort an das Verwaltungsgericht und das schickt die Antwort Dir. Da wird drinnen stehen, dass die Klage abzuweisen ist, weil man - also die LRA - nach dem 15. RÄStV (RBStV) kein Gesetz verletzt hat! Bis dahin benötigst Du kein Anwalt!
Wenn man nun weiter macht - in Revision geht, wenn sie zugelassen wird, dann benötigt man (möglicherweise) einen Anwalt. Doch die Anwältin/der Anwalt muss gefunden werden, die/der bei einem Streitwert von 215,76 Euro etwas unternimmt. Es sei den, Du klärst mit ihm ab, was Du bereit bist zu zahlen.
Und nun kommt ein Problem. Es könnte sein, dass dann ähnlich wie Du in der letzten Zeile schreibst, aufgrund Deiner beschriebenen Umstände, Du nicht weiter gehen willst oder kannst. Schade, jeder muss es für sich selbst entscheiden, wie viel im das Stück Informations- und Handlungsfreiheit wert ist! Ich kann Dich und alle anderen, die in einer ähnlichen Situation stecken, verstehen. Wenn ich aber erst zum Obdach- bzw. Wohnungslosen werden muss, um mich aus einem dikatorischen Zwangssystem auszuklicken, deren Grundversorung nicht einmal geklärt ist, was mich daran bilden und nicht bilden, mich informieren und nicht informieren soll, sondern meint, es reicht alleine aus, Programm zu machen und dafür zu bezahlen habe, dann muss der Begriff 'Demokratie' neu definiert werden!
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Hallo Reinsprung,
schönen Dank für Deine ausführlichen Betrachtungen. Die helfen mir weiter.
Wenn man nun weiter macht - in Revision geht, wenn sie zugelassen wird, dann benötigt man (möglicherweise) einen Anwalt. Doch die Anwältin/der Anwalt muss gefunden werden, die/der bei einem Streitwert von 215,76 Euro etwas unternimmt. Es sei den, Du klärst mit ihm ab, was Du bereit bist zu zahlen.
Und nun kommt ein Problem. Es könnte sein, dass dann ähnlich wie Du in der letzten Zeile schreibst, aufgrund Deiner beschriebenen Umstände, Du nicht weiter gehen willst oder kannst. Schade, jeder muss es für sich selbst entscheiden, wie viel im das Stück Informations- und Handlungsfreiheit wert ist! Ich kann Dich und alle anderen, die in einer ähnlichen Situation stecken, verstehen. Wenn ich aber erst zum Obdach- bzw. Wohnungslosen werden muss, um mich aus einem dikatorischen Zwangssystem auszuklicken, deren Grundversorung nicht einmal geklärt ist, was mich daran bilden und nicht bilden, mich informieren und nicht informieren soll, sondern meint, es reicht alleine aus, Programm zu machen und dafür zu bezahlen habe, dann muss der Begriff 'Demokratie' neu definiert werden!
Wie weit ich gehen würde, kann ich noch gar nicht sagen, da mir keiner sagen kann, was mich der Spaß kosten würde. Letztendlich können meine beiden Kinder ja nichts dafür, dass wir in einer Quasi-Diktatur leben. Sie werden nicht verstehen können, warum die nächsten Jahre Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke sowie der Urlaub gestrichen werden muss, weil ich einen Prozess gegen System bestritten habe, was an Einbildung und Heuchlertum kaum zu überbieten ist.
Wenn mir ein Anwalt "versprechen" könnte, dass die Revision Erfolg hat und dafür meinetwegen einen Betrag X haben will, dann kann ich kalkulieren. Aber im Moment sieht ja alles eher nach 50/50 aus, oder ggf. sogar eher tendenziell gegen uns? Keine Ahnung. Aber Du wirst verstehen, dass ich mir die ganze Geschichte 2 Mal überlege, wenn ich weiß, dass die Erfolgsaussichten gering sind und ich dafür noch 'ne Menge Kohle latzen muss.
Wenn ich klage, dann soll es zumindest einen symbolischen Wert haben. Die sollen merken, dass ich das nicht so ohne weitere hinnehme.
Gruß Pflücker.
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Hallo Pflücker,all Deine Argumente sind verständlich und nachvollziehbar,aber Du zahlst dann jedes Jahr Deinen Beitrag von über 200 €.
Da muss eine alte Frau lange für stricken und Du Bananen pflücken,Spaß!
Das muss letztendlich jeder für sich entscheiden,was er kann und was nicht,aber trotzdem viel Glück.
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Hallo Pflücker,all Deine Argumente sind verständlich und nachvollziehbar,aber Du zahlst dann jedes Jahr Deinen Beitrag von über 200 €.
Da muss eine alte Frau lange für stricken und Du Bananen pflücken,Spaß!
Das muss letztendlich jeder für sich entscheiden,was er kann und was nicht,aber trotzdem viel Glück.
Das stimmt. Ist mir auch bewußt. Schreibt mich bitte noch nicht ab. Heute habe ich erst mal meine Stellungnahme zur Mahnung rausgeschickt. Aber erlaubt mir folgende Rechnung:
Angenommen, der Prozess kostet mich mit allem Zipp und Zapp 10.000€. Einfach mal 'ne Hausnummer.
Dafür kann ich ca. 50 Jahre zahlen.
Um einen Vergleich zum Sport zu ziehen: Ich habe bisher nie verstanden, wenn 3.- oder 4. Ligamannschaften groß getönt haben, sie würden sich so auf die Begegnung im DFB-Pokal auf Borussia Dortmund oder den 1. FCB riesig freuen. Die wissen doch auch so, dass sie dort 'ne Schrubbe kriegen. Ausnahmen bestätigten die Regel. Wenn ich weiß, dass ich 'n Spiel haushoch verliere, dann macht es mir auch keinen Spaß, mich diesem Spiel erst zu stellen. Wettkampf macht erst dann Spaß, wenn er auf Augenhöhe ausgetragen wird.
Hier bei der Mafia geht es nicht um Spaß. Das ist bitterer Ernst. Aber wie schon oben angedeutet: im Moment stehen die Erfolgsaussichten noch nicht so wirklich gut. Zumindest sind noch nicht die Rahmenbedingungen geschaffen worden, dass wir als GEZ-Gegner tatsächlich auf Augenhöhe mithalten können.
Daher ist im Moment meine Devise. Solange nicht zahlen wie möglich und hoffen, dass die Zeit für uns spielt und ein paar Urteile aus den Gerichten purzeln, die unsere Position stärken. Letztendlich sagt der Koblenzer (http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr-fff_aid_1082788.html) (http://Koblenzer (http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr-fff_aid_1082788.html)) (nach meinem Verständnis) nichts anderes.
Gruß Plfücker
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Wie weit ich gehen würde, kann ich noch gar nicht sagen, da mir keiner sagen kann, was mich der Spaß kosten würde. Letztendlich können meine beiden Kinder ja nichts dafür, dass wir in einer Quasi-Diktatur leben. Sie werden nicht verstehen können, warum die nächsten Jahre Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke sowie der Urlaub gestrichen werden muss, weil ich einen Prozess gegen System bestritten habe, was an Einbildung und Heuchlertum kaum zu überbieten ist.
Wenn mir ein Anwalt "versprechen" könnte, dass die Revision Erfolg hat und dafür meinetwegen einen Betrag X haben will, dann kann ich kalkulieren. Aber im Moment sieht ja alles eher nach 50/50 aus, oder ggf. sogar eher tendenziell gegen uns? Keine Ahnung. Aber Du wirst verstehen, dass ich mir die ganze Geschichte 2 Mal überlege, wenn ich weiß, dass die Erfolgsaussichten gering sind und ich dafür noch 'ne Menge Kohle latzen muss.
Wenn ich klage, dann soll es zumindest einen symbolischen Wert haben. Die sollen merken, dass ich das nicht so ohne weitere hinnehme.
Gruß Pflücker.
Hallo Bananenpflüger,
zu Deinem Schreiben an den SWR nehme ich keine Stellung, weil ich es gut finde, dass jeder nach seinem Wissen und Gewissen schreiben soll. Und anders gesehen, gibt es im gez-boykott-Forum viele sehr hilfreiche Informationen und Anleitungen, wie und was man an die Behörden schreiben soll.
Was ich persönlich noch einfach loswerden möchte, ist natürlich die Intention - und letztendlich aus welchem Motiv heraus man sich ins Zeug legen will - was uns antreibt, gegen eine Sache vorzugehen. Natürlich steckt da ein eigenes Gerechtigkeit- bzw. Ungerechtigkeitdenken dahinter. Ich besitze schon seit über 2 Jahrzehnten kein Fernsehgerät - und aus dem Forum habe ich über ein Mitglied gelesen, das aus religiösen Gründen noch viel länger ohne Empfangsgeräte auskommt. Und wenn ich mal bei Verwandten, Freunden oder sonst wer in den Wohnstube sitze und die Klotze (Kotze) ist an, dann wird es mir richtig schlecht, bei so viel Müll. Wenn das die Grundversorgung von Bildung und Information darstellt, bin ich froh, mich nicht darüber, sondern über selbstbestimmte Literatur und Bildungsangebote und Informationen außerhalb des ÖRR System, gebildet zu haben!!
So besteht also meine Intention alleine schon darin, dass ich über 2 Jahrzehnte als potentieller Schwarzseher gehandelt wurde bei GEZ, die mich erst nach über 10 Jahren in Ruhe gelassen haben. Mit dem neuen RBStV wollen Sie nun das nachholen, was sie über 2-Jahrzehnte nicht geschafft haben: das ich mir nach wie vor zwar kein Fernseher kaufen brauch, aber dennoch bezahlen soll, weil sie das Programm für die Klotze (Kotze) bereitstellen.
Ich mache Dir ein Vorschlag, Bananenpflücker: Du schmeisst alle Empfangsgeräte aus der Wohnung. Und dann erklärst Du Deinen beiden (kleinen) Kindern, dass ihr dennoch die > Möglichkeit < habt, Rundfunk und Fernsehen zu empfangen, weil wir eine schnuckelige Wohnung haben! Das Programm steht uns auch dann zur Verfügung, wenn wir keine Empfangsgeräte haben, aber jeder von Euch ein Kinderzimmer. Und auch dafür zahlt Papi sogar einen Rundfunkbeitrag. Ich will dann mal den Papi sehen, wie er seinen beiden Kindern allein aus der Möglichkeit Kika-Programm zu empfangen, ohne Fernseher, - aber mit Kinderzimmer - gegenüber tritt. Vielleicht sind sie schon soweit fähig, Pappi als Magier oder Spinner einzustufen. Aber wenn Papi seinen beiden Kindern es lange genug einredet, dass es reicht, eine Wohnung zu haben und auch ohne Fernseher und andere Empfangsgeräte die öffentlich-rechtlichen Programme zu empfangen, weil nahezu 100% die Möglichkeit dazu besteht, könnte es sein, dass es die Kinder eines Tages glauben! Spätestens im Alter von 14 - 16 Jahren, wenn sie uns ständig nach der Logik fragen, warum wir Rundfunkbeitrag zahlen, wenn wir doch gar keine Empfangsgeräte in der Wohnung haben (wollen) und die Wohnung rein technisch gesehen, es gar nicht hergibt, öffentlich-rechtlichen-Rundfunkprogramme zu genießen, könnte Papi in Erklärungs- und Verständnis-Nöte kommen und kauft doch die Empfangsgeräte, um das unlogische 'sittenwidrige' Gesetz des RBStV jetzt als logisch zu nehmen! Schei.... doch auf den Artikel 2 Abs. 1 und 2 oder auf Artikel 4 Abs. 1 oder auf Artikel 5 Abs. 1, 2 und 3. oder auf Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Ein Sprichwort besagt, 'das eine Unwahrheit zur Wahrheit wird, wenn man sie nur lange genug wiederholt'. Und somit hat die Gehirnwäsche im Volk zum Erfolg geführt!
Ich denke also noch nicht daran, wie viel Geld ich möglichweise einsetzen muss - auf jeden Fall keine 10.000 Euro, bei diesem geringen Streitwert - um zum Erfolg - oder einem Mißerfolg zu kommen, sondern denke erst mal den nächsten Schritt nach. Ich will nicht zurück, ich kann!
In Bayern wird ja gerade eine Klage verhandelt. Ich will nicht 'schau ma mal', was rauskommt, sondern aktiv mitwirken im Prozess.
Ich habe keinen Fernseher und unternehme etwas. Andere haben einen Fernseher und andere Geräte und wehren sich gegen Zwangszahlung. Es liegen darin zwei ganz unterschiedliche Intentionen, aber beide verfolgen wir das gleiche Ergebnis: gegen die Zwangszahlung, nur weil wir eine Wohnung haben. Wenn das durchgeht, dass wir nicht einmal mehr selbst entscheiden können, ob wir etwas haben wollen oder nicht und nicht darüber entscheiden dürfen, ob wir etwas brauchen oder nicht oder haben müssen oder nicht, dann schlage ich Herrn Ramsauer vor, die KFZ-Steuer nicht mehr auf Fahrzeuge zu erheben, sondern auf die Inhaberschaft des Führerscheins, egal ob ich mir ein KFZ leisten kann oder nicht, ob ich es will oder nicht oder ob ich eines brauche oder nicht!
Beste Grüße
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Das ist richtig,darauf hoffen alle anderen auch und ich kann mir Deine Summe schlecht vorstellen.Also erst mal versuchen immer zu widersprechen und die Sache hinauszögern,denn mehr weiß sicher niemand,bevor irgendwelche Tatsachen der Gerichte vorliegen.
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Reinsprung hat Recht,aber es zählen nur Argumente und der Kampf gegen die Mafia geht weiter,denn wir sind das Volk und je mehr wir werden,um so ehr haben wir Erfolg.
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Wenn die Anstalten zu mächtig werden, werden sie Größenwahnsinnig. Wenn die Anstalten Größenwahnsinnig sind, ist es zu spät für die Anstalten, dann will das Volk die Anstalten nicht mehr haben. Wenn sich jeder mit seinen Möglichkeiten wehrt, reicht das aus, um die Anstalten zurückzustutzen, zu kleinen, um Beiträge bettelnden Sendeanstalten. Jeder, der sich wehrt, hat ein normales Rechtsempfinden. Viele, die sich nicht wehren, haben auch ein normales Rechtsempfinden, wehren sich aber nicht aus vielerlei Gründen. Aber hat denn schon mal von denen einer gesagt "Die örR machen es doch richtig, ich zahle gerne!"? Nein! Deshalb sehe ich kein besonders großes Risiko vor Gericht. Wir müßen bestimmt nicht bis zur letzten Instanz, vorher haben die großen Firmen schon ein Urteil erwirkt.
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Wir haben keinen Fernseher. Und werden auch keinen kaufen. Mir geht es ähnlich wie ReinSprung. Wenn ich mal auf Dienstreise bin und dann abends in die K(l)otze schaue, dann fühle ich mich immer wieder bestägit: Wie gut, dass wir so'ne Kiste nicht haben.
Wir haben ein Autoradio - ja. Hören aber eigentlich immer nur CD. Früher (vor 31.12.2012) haben wir fleißig GEZ für's Radio gezahlt, da wir halt hin und wieder im Auto gehört haben. Seit dem 01.01. sehen wir das nicht mehr ein, warum sich unser Beitrag um 300% steigern soll.
Und weil wir noch konsequent genug sind, hören wir also auch kein Radio im Auto mehr. Unser Receiver im Wohnzimmer könnte theoretisch auch Radion liefern. Daran ist aber keine Antenne angeschlossen. Unsere Mobiltelefone auch. Aber wir nutzen diese Funktion nicht. 2 Laptops haben wir noch. Schauen aber allenfalls youtube.
Keine Ahnung, wo Ihr alle wohnt. Wir wohnen in Freiburg. Kennt Ihr den Radiosender SWR3? Oder diesen ganzen anderen Radioscheiß, bei dem sie alle 30 Sekunden einem 'ne Blase ans Ohr sabbeln, dass sie doch die beste Abwechslung haben etc.? Das ist Audio-Folter pur!
Eigentlich müsste man alle Intendanten, ÖRR-Mitarbeiter und GEZ-Befürworter 2 Wochen lang nonstop mit ihrem eigenen Rotz beschallen. Als Strafe, als Bekehrungsmaßnahme, oder sonst was. Ich bin mir sicher, die würden ganz schnell die Fronten wechseln. Und wenn ich dann im Angesicht von Lanz und Co. von "Qualität" lese, kommt mir glatt der Grünkohl vom Kaffeetrinken wieder hoch.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bin ganz eurer Meinung. Und momentan plane ich den gleichen Weg zu gehen, wie ihr auch. Aber weil ich nun mal eine finanzielle Verantwortung gegenüber meiner Familie habe, behalte ich mir einen Restprozentsatz als Reißleine (die ich ggf. ziehen würde) vor, ab dem ich sage: Ab hier wird es für mich ohne RS-Versicherung aber mit Anwalt zu teuer.
Gruß Pflücker
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Das ist richtig,darauf hoffen alle anderen auch und ich kann mir Deine Summe schlecht vorstellen.Also erst mal versuchen immer zu widersprechen und die Sache hinauszögern,denn mehr weiß sicher niemand,bevor irgendwelche Tatsachen der Gerichte vorliegen.
Liebe Leute, nehmt die 10k€ nicht zu wörtlich. Ich bin ein juristischer Laie. Lasste es die Hälfte oder sonst was sein. Keine Ahnung. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich ab einem bestimmten Punkt anfangen muss, zu rechnen.
Gruß Pflücker
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Hallo Bananenpflücker,
das mit den 10.000 Euro habe ich auch nicht so ernst gesehen. Wie Du schon erwähnst, muss jeder selbst abschätzen, wann er die Reißleine ziehen muss. Wichtig ist, wie auch schon hier erwähnt, zu widersprechen, zu widersprechen, zu widersprechen ..... zu klagen!
Da ich meine Klage schon vor nicht zu langer Zeit eingereicht habe und mich hier weder über deren Inhalt äußern werde, weil ich mich dann outen würde - denn auch unsere NSA-Aufflieger suchen ja neue Shops, und wer weiß, vom wem sie angeheuert werden, weil sie so gut im Schnüffeln sind - noch meine Umgebung näher bekannt geben will. Aber ich weiß wo das Verwaltungsgericht in Freiburg und Karlsruhe ist! in Baden-Würrtemberg gibt es ja nur 5 VG.
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Hallo,
wenn die Klage abgewiesen wird bzw. die Argumente nicht ausgereicht haben und man nicht in Revision gehen kann/möchte (finanziell schlecht kalkulierbar), könnte mann dann fürs das nächste Jahr das "Spiel" von vorne beginnen (Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch.....), oder hätte man dann vor Gericht erhebliche Nachteile bei der nächsten Verhandlung, weil man ja z. B. ein Jahr vorher bereits verloren hatte? Oder muss man die Argumentation von Jahr zu Jahr immer wieder etwas umstellen?
Bzw. könnte ein Gericht festlegen, dass ich gegen die Rechtmäßigkeit der GEZ-Steuer nicht mehr klagen darf, da bereits einmal/mehrmals die Rechtmäßigkeit in meinem Fall festgestellt wurde (wenn man z. B. zum dritten Mal beim gleichen Richter angekommen wäre)?
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Hallo,
wenn die Klage abgewiesen wird bzw. die Argumente nicht ausgereicht haben und man nicht in Revision gehen kann/möchte (finanziell schlecht kalkulierbar), könnte mann dann fürs das nächste Jahr das "Spiel" von vorne beginnen (Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch.....), oder hätte man dann vor Gericht erhebliche Nachteile bei der nächsten Verhandlung, weil man ja z. B. ein Jahr vorher bereits verloren hatte? Oder muss man die Argumentation von Jahr zu Jahr immer wieder etwas umstellen?
Bzw. könnte ein Gericht festlegen, dass ich gegen die Rechtmäßigkeit der GEZ-Steuer nicht mehr klagen darf, da bereits einmal/mehrmals die Rechtmäßigkeit in meinem Fall festgestellt wurde (wenn man z. B. zum dritten Mal beim gleichen Richter angekommen wäre)?
Hallo GeborenSeinIstPflichtGEZ!,
ich komme gerade vom Verwaltungsgericht Karlsruhe, da hätten 5 Verhandlungen bezüglich 'Befreiung vom Rundfunkbeirag' stattfinden sollen. Außer Spesen nichts gewesen. Die Termine wurden abgesetzt, weil die Richterin 'angeblich' versetzt wurde. Ich glaube eher, dass da andere Dinge vorgehen! Vielleicht liegen schon zu viele Klagen vor! Also klagen statt zahlen!!
Wenn Deine Klage alle relevanten (Grundgesetz verletztende) Punkte enthält, brauchst Du Dir keine neuen Argumente suchen! Wenn Du noch keinen Widerspruchsbescheid auf Deinen Widerspruch/Deine Widersprüche erhalten hast, in dem dann der Hinweis auf Klage beim
Verwaltungsgericht XXXX steht, dann hast Du ja noch Zeit, die in Deinem Widerspruch bzw. Deinen Widersprüchen bereits angedeuteten Grundrechtsverletzungen auszuformulieren.
Nach meiner Widerspruchsablehnung (Widerspruchsbescheid) durch die Landesrundfunkanstalt, die für mich zuständig ist, habe ich Mitte November wieder eine ganz normale Zahlungsaufforderung bekommen. Ich weiß also nicht, was jetzt passiert. Zumal ich ja Ende Oktober Klage eingereicht habe, die kurz vor Zustellung der Zahlungsaufforderung vom Verwaltungsgericht XXXX bestätigt wurde.
Der Beklagte (die Landesrundfunkanstalt) wird ja für eine Klageabweisung plädieren, weil sie sich ja an den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bzw. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag halten, egal wie sie die Ablehnung begründen. Dann wird es erst ernst. Entweder wird meine Klage dennoch statt gegeben, dann wird/(muss) die Landesrundfunkanstalt in Revision gehen oder abgewiesen, dann muss ich in Revision gehen.
Dennoch wird man mir weitere Zahlungsaufforderungen zusenden, rein um die Form und die Pflicht aus dem RBStV der Landesrundfunkanstalt einzuhalten. Inwieweit diese dann bei Nichtzahlung mit weiteren Beitragsbescheiden mir Zuteil werden, dass weiß ich nicht. Wenn Dir jemand Geld schuldet, wirst Du ja auch nicht aufhören, Deine Forderungen aufrecht zu halten. Was ich mir nicht vorstellen kann, ist, dass mir während des Klageprozesses die Vollstreckung droht!
Klage also, damit die Gerichte etwas zum Arbeiten haben und dass sie vor allen Dingen erkennen, das der Bürger sich diese Zwangsbesteuerung nicht gefallen lässt. Du bist hier im Forum gut aufgehoben. Informiere Dich regelmäßig.
Angst solltest Du nur vor Dir selbst haben; dann, wenn Du Dich selbst nicht kennts, aber nie Angst vor anderen haben. Angst bedeutet unvorbereitet und/oder unwissend zu sein.
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Hallo Bananenpflüger,
habe vor kurzem vom Verwaltungsgericht die 'Kostenrechnung' bekommen. Streitwert 215,76 Euro, Gerichtskosten 105,00 Euro, die ich überwiesen habe.
Gruß
ReinSprung
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Hallo Bananenpflüger,
habe vor kurzem vom Verwaltungsgericht die 'Kostenrechnung' bekommen. Streitwert 215,76 Euro, Gerichtskosten 105,00 Euro, die ich überwiesen habe.
Gruß
ReinSprung
Ist das schon für die "richtige" Klage oder erst einmal für die Untätigkeitsklage? Die steht bei mir als erstes an.
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Hallo Bananenpflüger,
habe vor kurzem vom Verwaltungsgericht die 'Kostenrechnung' bekommen. Streitwert 215,76 Euro, Gerichtskosten 105,00 Euro, die ich überwiesen habe.
Gruß
ReinSprung
Ist das schon für die "richtige" Klage oder erst einmal für die Untätigkeitsklage? Die steht bei mir als erstes an.
Hallo Rochus,
ich habe keine Untätigkeitsklage eingereicht, sondern die normale bzw. 'richtige' Klage, die ich nach der Ablehnung meiner Widersprüche durch den Widerspruchsbescheid eingereicht habe. Bis Mitte Dezember 2013 muss der Rundfunksender dem Verwaltungsgericht eine Antwort - nennt man das wohl Klageerwiderung - auf meine Klage abgegeben haben.
Aber ich bin ja mal gespannt, was passiert, seit dem gestern bekannt wurde, dass die Beitragschuldner bald einen Rabatt bekommen, weil die Rundfunkanstalten und die KEF zu viel in der Kasse haben und sich angeblich verschätzt haben!
Siehe dazu den Bericht der Süddeutsche.de (Süddeutsche Zeitung) http://www.sueddeutsche.de/medien/zukunft-der-rundfunkgebuehr-das-grosse-plus-1.1835806
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Hallo Bananenpflüger,
habe vor kurzem vom Verwaltungsgericht die 'Kostenrechnung' bekommen. Streitwert 215,76 Euro, Gerichtskosten 105,00 Euro, die ich überwiesen habe.
Gruß
ReinSprung
Hallo ReinSprung,
danke für die hilfreiche Info und für deine Anwesenheit beim VWG in KA :)
Gruß Pflücker.