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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: FLCL am 13. November 2013, 14:32
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Hi zusammen,
wir nehmen an:
Person A hat bis Ende 2012 GEZ Gebühren für ein Radio bezahlt. Hat aber schon Dezember 2012 die Zahlung aus Frust eingestellt.
Ende März 2013 hat Person A den Wohnort gewechselt und wurde von der GEZ angeschrieben, worauf Person A nicht reagierte.
Seitdem kamen mehrfach Bescheide die ebenfalls ignoriert wurden.
Nun erhielt Person A auf den 13.11.2013 eine Mahnung, dass die gesamte Summe bis zum 15.11.2013 gezahlt werden soll.
Das Datum der Mahnung ist aber auf den 01.11.2013 datiert.
Siehe Anhang
Ausserdem wohnt Person A mit Person B zusammen, diese ist seit einem Monat bei Person A gemeldet und wird seitens der GEZ "gebeten" sich bitte mithilfe des Antwortfragebogens sicher anzumelden. Person B ist aber nicht sicher wie Sie handeln soll und würde sich ggf. für sich und Person A die Wohnung anmelden.
Wie sähe der weitere Vorgang aus?
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Witzig. Meine aktuelle Zahlungsaufforderung verlangt auch die Zahlung aller Beiträge für 2013 (Januar bis Dezember) zum 15.11.2013. Auch mein Schreiben ist vom 01.11.2013. Natürlich werde ich nichts bezahlen. Ich warte auf die Pfändung.
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Nunja, für die obige Hypothese ginge es aber Person A trotzdem darum, etwas in der Hand haben zu können, gerade da das vom 01.11. datierte schreiben erste heute zugestellt worden wäre und bis 15.11.2013 wäre das mehr als knapp, würde also ETWAS unter den Nägeln brennen.
Und es würde sich auch die Frage stellen ob noch eine zweite Mahnung käme oder dies der letzte "Warnschuss" wäre?
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Ich habe heute ebenfalls meinen zweiten Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung bekommen, ohne Mahnung. Datum 01.11.2013, zugestellt am 13.11.2013. Derselbe Text, nur vom Westdeutschen Rundfunk Köln, für den Zeitraum vom 01.04.2013 bis 30.09.2013. Mein erster Widerspruch wurde rechtswidrig ignoriert. Ich schreib denen jetzt auch so einen "Ausserkraftsetzungsbescheid" wie vom René im Thread
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7298.msg53671.html#msg53671
Es geht ja doch so langsam in den Bereich der illegalität was die da mit uns machen. Wenn ich Widerspruch einlege, sollte das rechtlich gewürdigt und nicht ignoriert werden.
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Es zeichnet sich immer mehr ab,dass die Herrschaften des Beitragsservice überfordert sind,weil sie mit dieser Verweigerungsfront nicht gerechnet haben.
Man könnte annehmen,dass da im Lande D etwas faul ist und aus dem Ruder läuft oder irre ich da?
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Es geht ja doch so langsam in den Bereich der illegalität was die da mit uns machen.
Langsam? Egal. Interessant finde ich auch, dass einige schon zwei Beitragsbescheide haben und man mir trotz betteln einfach keinen ausstellen wollen.
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In D läuft schon lange was aus dem Ruder. Das Problem ist, dass vieles eine zeitlang gepusht wird und auf einmal stirbt der "Informations-"Tornado, zu welchem Thema auch immer, und es geht um etwas anderes...fast wie...hm....Ablenkung, sowas wie Brot und Spiele...wir erinnern uns an Assange....pffff, war die Luft raus.
Aber trotzdem in Sachen GEZ: Auf jeden Fall sollte Person A etwas auf die Beine stellen aber was könnte sie denn tun in der kurzen Zeit, wenn es schon soviel Bescheide + Mahnung gibt? Zu spät für Widerspruch? Ganz anderer Weg? Man könnte denken, Person A geht ein wenig die Pumpe.....
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Hallo.
Person A bekam gestern auch Post vom 1.11.2013 und sie drohen ihr mit der Pfändung der Rente und der Mietkaution (P Konto hat die Person A).
Wenn es sein muß geht sie auch in Haft!
Stimmt es, dass sie die Person deshalb maximal einmal 3 Monate wegsperren können?
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Stimmt es, dass sie die Person deshalb maximal einmal 3 Monate wegsperren können?
3 Monate sind das Maximum der Erzwingungshaft wegen nicht bezahltem Bußgeld (und nur dann, wenn mehrere Bußgelder gleichzeitig festgesetzt worden sind, sonst maximal 6 Wochen). Bußgeld kann es theoretisch wegen Missachtung der Anzeigepflichten oder wegen mindestens 6 Monaten Zahlungsrückstand geben. Falls es überhaupt ein Bußgeld gibt, wird das wegen sowas weit von der Obergrenze weg sein und dann auch die Erzwingungshaft allenfalls ein paar Tage dauern.
Relevanter ist wohl Erzwingungshaft wegen Verweigerung der Vermögensauskunft bei der Vollstreckung der eigentlichen Forderung. Die kann im Prinzip 6 Monate dauern, aber die Anstalt muss dafür zahlen, und sie wollen ja Geld haben und keins verbraten, drum ist es auch da unwahrscheinlich, dass sie das länger als ein paar Tage durchziehn. Wenn es nichts Pfändbares gibt (bei vorhandenem Pfändungsschutzkonto wohl wahrscheinlich), ist es ohnehin klüger, die Vermögensauskunft abzugeben; dann hat man sie normalerweise für mindestens 2 Jahre vom Hals.
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Ich habe heute auch meinen zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen obwohl ich noch keine Rückmeldung von meinem Widerspruchsschreiben erhalten habe.
Wie könnte ich jetzt weiter vorgehen bzw. welche Möglichkeiten bieten sich ?
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Wir spinnen im Traum weiter dass Person A folgendes verfasst hat:
Herr Mustermann
Musterstraße 222
081500 Musterstadt 14.11.2013
vorab via Email
Beitragsnummer: xxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Gebührenbescheide vom 03.05.2013, 01.06.2013 und den 01.09.2013, sowohl die Mahnung vom 01.11.2013 ein.
Ihr Schreiben vom 01.11.2013 (welches mysteriöserweise erst am 13.11.2013 bei mir einging!) enthält eine Mahnung zu Gebührenbescheiden, welche ich bis dato nicht erhalten habe.
Ihre Art, Geld für eine Leistung einzufordern, welche ich nicht geordert habe unterstütze ich nicht.
Gänzlich davon abgesehen bin ich nicht bereit eine Kopfsteuer an Sie zu entrichten. Ich zahle keine Flatrate, welche ich nicht gebucht habe. Diese Art der Umsetzung lässt an eine Diktatur erinnern.
Gleichwohl erhalte ich derzeit ALG1 weit unterhalb der Pfändungsgrenze und besitze keine Gegenstände im pfändbaren Rahmen, es bringt als nichts mir gegenüber Drohungen auszusprechen.
Als Anhang erhalten Sie diverse Gutachten, welche Ihre "Geldeintreiberei" als verfassungswidrig einstufen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Als Anhang wären die Gutachten aus dem Forum von Dr. Koblenzer/Carina Günther, Dr. Degenhart (auch verkürzte Fassung) mit dabei.
Das ganze würde denn theoretisch noch via Einschreiben mit Rückschein zugesandt werden, abzgl. der pdf Anlagen, welche ja von der mail vorliegen würden.
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Ich bekam gestern auch den zweiten Gebührenbescheid, ohne dass bisher auf meinen Widerspruch reagiert worden wäre. Gibt es eine Möglichkeit, einen Widerspruch rein digital per Mail zu verfassen? Wie funktioniert bei diesem Verfahren die Autorisierung (Unterschrift)? Denn die Kosten für die ganzen Einschreiben mit Rückschein summieren sich auch mit der Zeit.
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Ich bekam gestern auch den zweiten Gebührenbescheid, ohne dass bisher auf meinen Widerspruch reagiert worden wäre. Gibt es eine Möglichkeit, einen Widerspruch rein digital per Mail zu verfassen? Wie funktioniert bei diesem Verfahren die Autorisierung (Unterschrift)? Denn die Kosten für die ganzen Einschreiben mit Rückschein summieren sich auch mit der Zeit.
Widerspruch fertig unterschrieben einscannen und dann an die gewünschte E-Mail verschicken.
Viel Glück dabei
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Viel Glück dabei
Wieso das?
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@ M_a-r_k-u_s:
Wenn Du Deine Fragen nach den Forumsregeln http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) (Punkt 2) umformulierst, bekommst Du wahrscheinlich mehr Antworten.
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Auch Person A hat mit Post vom 1.11., Eingang 11.11. eine Mahnung bekommen und mehrere Bescheide in den Monaten seit März. Person A hatte gegen den ersten Bescheid im Mai fristgerecht Widerspruch eingelegt und eine Antwort bekommen: „ Vielen Dank für Ihre Nachricht … Mit dem Rundfunkbeitrag beteiligen sich alle … Es besteht die Möglichkeit sich befreien zu lassen … Informationen dazu im beigelegten Merkblatt.“ Dann weitere Zahlungserinnerungen, Bescheide, Mahnungen. Aber bis jetzt noch kein gerichtlicher Mahnbescheid.
Person A wird jetzt nochmal per Einschreiben dieser Mahnung widersprechen und sie zum Klageweg auffordern.
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Viel Glück dabei
Wieso das?
Weil ich hier im Forum schon viel darüber gelesen habe, dass e-Mails nicht beantwortet werden oder im Zweifelsfall nicht anerkannt werden...
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Nun gibt es News aus der hypothetischen Abteilung anhand von Briefen.
Der erste sagt aus, was alle hier bekommen, die sich wehren.
Im zweiten gibt es gleich eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Ist das aufgrund des Widerspruchs denn rechtens?
Da Person A ja mit Person B eine Wohnung bezieht, möchte Person B Person A dazu bewegen, mit dem Beitragsservice zu reden um ggf. eine Änderung zu erzielen.
Person B ist noch kein Gebührenbescheid zugegangen und wäre bereit zu zahlen wenn die "Schulden" für Person A dann erlassen würden.
Person A denkt aber nicht, dass der Beitragsservice dies so einfach hinnehmen würde...
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Der erste sagt aus, was alle hier bekommen, die sich wehren.
Im zweiten gibt es gleich eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Ist das aufgrund des Widerspruchs denn rechtens?
Da Person A ja mit Person B eine Wohnung bezieht, möchte Person B Person A dazu bewegen, mit dem Beitragsservice zu reden um ggf. eine Änderung zu erzielen.
Person B ist noch kein Gebührenbescheid zugegangen und wäre bereit zu zahlen wenn die "Schulden" für Person A dann erlassen würden.
Person A denkt aber nicht, dass der Beitragsservice dies so einfach hinnehmen würde...
Ob die Zwangsvollstreckung rechtens ist, dürfte anhand von Rechtsbehelfsbelehrungen in deren Schreiben ersichtlich sein, ebenso wie man sich dagegen wehrt.
Den seltsamen Deal werden die nicht hinnehmen. Sich den Rechtsbehelfsbelehrungen entsprechend wehren dürfte der einzige zielbringende Weg sein.
Also: Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage einreichen.
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Man kann gegen die Androhung von Zwangsvollstreckung Widerspruch einlegen?!
Für wäre kein Geld da...leider...
Edit:
Wäre das erste Bild aus der letzten Anlage ein Widerspruchsbescheid von denen?
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Ohne Gewähr:
Ein typischer Brief, um Panikaktionen zu erzeugen. Zeitfenster 5 Tage? Welches seriöse Unternehmen macht sowas?
Kamen die Briefe mit Einlieferungsnachweis?
Nicht ins Bockshorn jagen lassen!
Gegen einen VollstreckungsBESCHEID kann und sollte Widerspruch eingelegt werden.
Das ist aber nur die Androhung.
Auch hier wird absichtlich weggelassen, dass gegen einen Vollstreckungsbescheid Widerspruch eingelegt werden kann (Frist 2 Wochen s. Wikipedia). Damit wird dem Schreiben der Anschein gegeben, es sei bereits der Bescheid.
Ich hoffe, meine Ansicht wird von anderen Lesern noch bestärkt.
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Man kann gegen die Androhung von Zwangsvollstreckung Widerspruch einlegen?!
Gegen die Androhung nicht. Ist auch sonst normalerweise zwecklos. Die einzige wirkliche Chance zum Wiederspruch besteht direkt nach dem ursprünglichen Bescheid.
Für wäre kein Geld da...leider...
Wenn kein Geld da ist, ist auch eine Zwangsvollstreckung nicht tragisch. Bloß empfielt sich dann ein Pfändungsschutzkonto.
Wäre das erste Bild aus der letzten Anlage ein Widerspruchsbescheid von denen?
Nein, auf einen Wiederspruch zu einer Mahnung brauchen sie auch keinen auszustellen.
Einen Mahnbescheid gibts normalerweise nicht, wenn schon die ursprüngliche Forderung auf einem Bescheid beruht.
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Hi,
die Brief kamen ganz normal an, Unterschrift für Entgegennahme wurde auch nicht verlangt.
Ein P-Konto wäre zwar im Hinterkopf, da aber momentan der Dispo genutzt wird, werden muss ist das etwas verzwickt.
Die einzigen pfändbaren Dinge im Haushalt von Person A und B wären eine höherwertige Waschmaschine und Spülmaschine, das lässt ein wenig die Hirnwindungen kreisen....
Und ins Bockshorn lasse ich mich nicht jagen, das machen schon zuviele, deshalb haben wir ja diese Geldwürgemaschinerei am Hintern.
Immer und immer wieder ja sagen und sich von den "Ton-gebenden" dieses Landes im nachhinein...oder mittlerweile schon mit Ankündigen immer weiter gegen die Wand pressen zu lassen - mir reicht es aber genauso traurig macht es mich auch.
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Moin zusammen,
Ich habe gestern die 3. Mahnung erhalten, und bisher einfach gar nix unternommen. Was neu an dieser ist, ist der kurze Zeitraum, in dem ich den offenstehenden Betrag begleichen soll (bis 15.12.2013). Kann ich jetzt noch einen Widerspruch einlegen, oder ist es dafür zu spät?
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Waren die vorigen Beiden mit der jetzigen identisch, bis aufs Datum?
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Ne, die waren deutlich freundlicher gehalten.
Zitat:
"Bitte zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag. Dadurch vermeiden Sie die Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen."
Dann kamen nur noch die Infos, wie sich der Betrag zusammensetzt, wie hoch er ausfällt, etc. pp
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Wenn es sein muß geht sie auch in Haft!
Stimmt es, dass sie die Person deshalb maximal einmal 3 Monate wegsperren können?
Erzwingungshaft gibt es, ja. Aber das ist wie Urlaub, nur halt im Knast. Da kommt man nicht zu den Schwerverbrechern, sondern in eine Einzelzelle. Ziel dabei ist es, den Willen des Menschen zu brechen. Danach gibt es für die gleiche Sache aber keine Erzwingungshaft mehr. 3 Monate erscheint mir jetzt aber erheblich zu lang. Eher drei Tage könnte ich mir für diese Lächerlichkeit (Rundfunkbeitrag nicht bezahlen) vorstellen. Und selbst diese 3 Tage sind schon ziemlich hart für diese Nichtigkeit (Rundfunkbeitrag nicht bezahlen). Das ist meine persönliche Meinung zu diesem Thema der Erzwingungshaft, die wirklich harmloser ist, als man es ständig propagiert. Denn eine richtige Haftstrafe für so eine Lächerlichkeit ist hochgradig verboten.
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Eben noch habe ich in einem anderen Thread geprahlt, dass man mir einfach keinen Beitragsbescheid zuschickt. Ich habe gerade die Post rausgefischt und siehe da: Der Beitragsbescheid ist da. Standardschreiben, wie man es hier schon tausend Mal gepostet hat. ES GEHT LOOOOOOOS... YEAHHHH!
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Wenn es wirklich Erzwingungshaft geben sollte, ist der unumstössliche Beweis geliefert, dass jedem die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit durch dieses Gesetz genommen wird. Das würde ich denen noch schreiben, dass der Wille, den Rundfunk abzulehnen, durch diesen Freiheitsentzug noch konkreter seine Berechtigung bekommt.
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Neuester Stand:
Person A hat am 09.12 fein widersprochen (mit Androhung einer Strafanzeige) via Mail und Einschreiben mit Rückschein.
Als Antwort das üblich gesalbte, selbstherrliche und gottesgleiche Gelaber der Herrschaften.
Bis jetzt kam bei Person A kein Widerspruchsbescheid oder ähnliches.Nur vom 08.01 eine weitere Info, dass zum 15.01 bitte zu zahlen sei, wohlgemerkt kein Bescheid.
Für diesen Widerspruch wird Person A nun auch anfügen, dass alle drei Einschreiben dem Beitrags-"service". in Rechnung gestellt werden. Vielleicht auch eine Aufwandsentschädigung in selbiger Höhe wie die gesamte Beitragsrechnung :).
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Kontostandsmitteilungen ohne Beitragsbescheid bekommt jeder auch nach Widersprüchen, damit deren vermeindlichen Rechte gewahrt bleiben. Widerspruch einlegen ist nur wichtig gegen einen Beitragsbescheid, in Rechnung stellen kann man denen nichts. Wenn es zur Klage kommt, kann man beantragen, die Kosten für Anwalt und Gericht dem Beklagten ( örR ) aufzuerlegen. Portokosten ist Privatvergnügen, es sei denn es gibt ein Gesetz mit Paragraph in dem was anderes steht.
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Diese Institution kann/darf ja eigentlich auch nichts in Rechnung stellen und tuts, also kann Person A das ebenfalls. Ist ja das Geld von Person A und dessen Zeit, warum also nichtmal das ganze umkehren ;)?!
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Service B macht alles im Auftrag von örR, aber wenn man selbst sowas in Rechnung stellt, wird man nicht mehr so ernst genommen. Seriösität vor Gericht ist wichtig, sonst machen die mit einem den Lolli.
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Heute erhielt Person A der nächste Beitragsbescheid. Datiert auf den 01. März 2014.
So wie Person A das bisher gelesen hat ist es wohl nun zu spät den Antraug auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen?
Person B wäre nun doch bereit mitzustreiten, da sie die Info bekam, dass man das eingesparte Geld für diese raffgierige Institution auch in eine Klage/Anwalt stecken könnte. Ausserdem will Person B keinen Gerichtsvollzieher etc. in der Wohnung.
Person B ist nach wie vor noch nicht angemeldet und der letzte Bettelbrief ist auch ein paar Tage her.
Wäre es sinnvoll von Person B sich auf Person A zu beziehen, da diese bereits angemeldet ist, auch wenn Person A nicht zahlt?
Hoffentlich kommt Ende März bei dieser "Giga-" Klage was gutes raus.
Dieses Gegenan-kämpfen raubt Person A viel Kraft, da diese eh schon psychisch vorbelastet ist.
Edit:
Person A und Person B besitzen keine Rechtschutzversicherung.
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Wenn heute der Beitragsbescheid kam, ist ein Widerspruch binnen 4 Wochen möglich, auch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kommt da mit rein. Wer nicht diesen dubiosen Zwangsbeitrag unterstützen will, ist mit Widerspruch und Klage finanziell auch nicht schlechter dran als ein Beitragszahler.
Person B ist nicht angemeldet und sollte das nicht ändern, zumal kein Mitbewohner gesetzlich verpflichtet ist, sich anzumelden. Person A als Wohnungsinhaber hat die Verantwortung für die Wohnung übernommen, egal ob durch bezahlen oder Widerspruch. Person B kann es gegen den Beitragsservice verwenden, wenn die einen Fehler machen und ihn Zwangsanmelden und einen Beitragsbescheid versenden. Zahlungsaufforderungen an Person B sind ungesetzlich, nirgendwo findet sich ein Paragraph, dass der Beitragsservice dazu berechtigt wäre solche zu versenden, nirgendwo findet sich ein Paragraph, dass Person B darauf antworten muss. Siehe dazu das Thema Nötigung:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html
Einen Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung habe ich hier veröffentlicht, daran kann sich Person A orientieren. Die Argumente für einen Widerspruch sind inzwischen egal, alles wird abgelehnt, aber für eine darauf folgende Klage ist es eine gute Grundlage, zumal deren ablehnender Widerspruchsbescheid neues Material enthält für die Klage.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7277.msg54116.html#msg54116
Ich habe seitdem immer noch nichts neues von denen gehört.
Es ist also ein Nervenschonender Weg, den Person A nun gehen kann, da andere immer schon einen Schritt weiter sind und es absehbar ist, was passiert und wie es weitergeht.
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Hallo Roggi und danke für dein ausführliches Statement!
Die Wohnung läuft auf Person A + B.
Person A weiss, dass es eine vier Wochenfrist beim Widerspruchsbescheid gibt.
Es geht nur brennend dadrum ob das überhaupt noch greifen kann, wenn laut dem Beitragsservice am 01.02. die Vollstreckung eingeleitet wurde.
Ich wünsche uns allen wirklich, dass am 25. März diese * * * * * auseinander genommen werden!
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Die Vollstreckung wurde für vergangene Zeiträume eingeleitet. Da kann man schon fragen, um welche Zeiträume und Summen es sich da handelt.
Hilfreich ist dieser Thread bei drohender Zwangsvollstreckung:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html
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Würde es dem Beitragsservice/Vollstreckungsmensch erstmal den Mund stopfen, wenn man im Widerspruchsbescheid sich auf den verfassungsfeindlichen Staatsvertrag bezieht? Seit heute ist das ganze ja höchstrichterlich gestützt ;), zumindest in gewisser Form.
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Aktuell würde Person A ich das ganze so formulieren, obwohl ja mittlerweile egal ist, was man denen schreibt.
Habe mich da auch ein paar Zeilen aus dem Forum bedient.
Max Mustermann
Musterweg
XXXXX Musterstadt 26.03.2014
vorab via Email
Beitragsnummer: XXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihr Schreiben, datiert auf den 01.03.2014 (im Briefkasten am 13.03.2014, mit Zeugen) ein.
Wie gestern, den 25.03.2014 vom Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben wurde ist der ZDF Staatsvertrag in wesentlichen Teilen verfassungswidrig.
Auch die Popularklage vom Ermano Geuer deutet auf die Unrechtmäßigkeit der Zahlungen an Sie hin.
Noch dazu muss ich mir keine Informationen aufdrängen lassen, entscheide selbst auf welche Art und Weise ich mich bilde und haben daher das Recht, den Rundfunk in allen seinen Ausprägungen nicht zu nutzen.
Diese negative Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG wird möglicherweise beschnitten, weil ich durch den Rundfunkbeitrag den Rundfunk finanzieren muss.
Etwas das ich nicht bestellt habe, nicht möchte und nicht nutze und das auch keine Steuer darstellt, muss ich daher auch nicht bezahlen. (Verursacherprinzip)
Gleichzeitig stelle den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auf den Gebührenbescheid vom 01.03.2014 und Ihrer Mahnung vom 01.11.2013 nach § 80 (4) VwGO, ebenso auf Ihre nicht zugestellten Bescheide vom 03.05.2013, 01.06.2013 und den 01.09.2013.
Dass diese Bescheide mir nie zugegangen sind, berichtete ich Ihnen aber bereits am 14.11.2013.
Ich behalte mir vor, weiter Gründe gegen die Zahlungen an Sie schriftlich nachzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
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Nun, da es keine weitere Reaktion gab hat Person A das ganze via Email zu dem Zeitpunkt abgeschickt und einige Tage später das ganze als Einschreiben mit Rückschein.
Heute erhielt Person A nun die offizielle Ankündigung der Zwangsvollstreckung.
Insofern Person A hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980) richtig gelesen hat, sollte sich diese nun an das Gericht wenden wegen Eilrechtsschutz (gleichzeitig mit Klage)?!
Und genau jetzt wo noch beruflich einiges dazukommt. Wie abgesprochen >:(....
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zweite Seite
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Wurde jedem Bescheid widersprochen? Wurde zumindest einmal Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt? Falls ja, kann nur nach §80 VwGO Antrag auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden.
Bitte hierzu folgenden Thread beachten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980
Ich sehe grade, es wird bestritten, dass die bescheide zugegangen sind. Hier muss dem Gericht ebenfalls im ANtrag mitgeteilt werden, dass die Behörde keinen Beweis erbracht hat, dass die Bescheide zugegangen sind. Dies sollte eventuell auch dem zuständigen Gerichtsvollzieher mitgeteilt werden. Wenn die Behörde die Bescheide erneut ausstellt, diesen dann widersprechen.
Die Forderungen der Zwangsvollstreckung beziehen sich wahscheinlich auf die Bescheide aus 2013.
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Die Forderungen der Zwangsvollstreckung beziehen sich wahscheinlich auf die Bescheide aus 2013.
Auf der 2 Seite ist ein Bescheid vom 3.5.2013 genannt.
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg63700.html#msg63700
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560
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Danke für die Informationen :)!
Person A wird sich das weiter zu Gemüte führen aber seid bitte nicht böse, wenn Sie nachfragt und den Überblick verloren hat ;).
Datiert ist das Vollstreckungsbriefchen ja auf den 17.04., kam ja aber erst gestern, den 24.04 an.
Soviel Person A weiss, läuft so eine Frist ab Eingang oder?
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Uff...Person A versucht die Links zu verstehen, steigt aber nicht richtig durch bzw. hat "Respekt" etwas durcheinander zu bringen.
Mal aufzählen wie die Theorie bisher wäre und wo es hakt:
Person a soll Beim Verwaltungsgeicht Antrag §80 VwGO Antrag auf Eilrechtsschutz stellen und im selben Schreiben erwähnen, dass die Bescheide nicht zugegangen sind.
Dem Vollstreckunsmensch das auch mitteilen, dass die Bescheide fehlen. Reicht telefonisch oder schriftlich? Sind ja auch nur Menschen und verstehen womöglich direkt worum es geht - im Umkehrschluss kann es aber heissen Person A habe sich nicht gemeldet?!
Auch sollte im Eilrechtsschutz eine gute Begründung beiliegen.
Bezogen hierauf http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg63448.html#msg63448 sollten also die Zweifel der Rechtsmäßigkeit aufgeführt werden und bei sogenannter unbilliger Härte auf mangelende Kohle hingewiesen werden soll.
Es geht aber nicht hervor ob man beides kombinieren soll oder darf?!
Person A hat hier Chaos im Kopf und weiss nicht, wie Sie das am Besten schreiben soll....
Alternativ kann Person auch das Schreiben hier an das VG schicken, wo es wohl darum geht auf Formmängel aufmerksam zu machen, was Person A hoffentlich richtig verstanden hat:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560
Und hier hakt es jetzt.
Was nimmt man nun?
Und es stellt sich die Frage ob bei dieser offiziellen Form der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" schon gehandelt werden soll oder ist das wieder so eine Show, wie wenn das vom Beitragsservice kommt.
Handelt Person A also richtig, da jetzt was einzuleiten?!
Person A läuft im Dreieck bedankt sich aber gleichzeitig für die Unterstützung dieses "Dummies" ;) :-\.
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ENTWEDER: Habe Verwaltungsakt (Beitragsbescheid) erhalten - Ziel ...aufschiebende Wirkung der Vollziehung/Vollstreckung
ODER: Habe keinen Verwaltungsakt erhalten - Ziel ....Vollstreckung durch ZPO Erinnerung abblocken.
Erinnerung nach ZPO beim Vollstreckungsgericht einzulegen "habe keinen Beitragsbescheid erhalten" und gleichzeitig Untätigkeitsklage oder ANTRAG AUF AUFSCHIEBENDE WIRKUNG einzureichen... widerspricht sich. Beklagter wird gegenüber dem Vollstreckungsgericht argumentieren... BEITRAGSBESCHEID wurde zugestellt.... sonst würde ich ja nicht Untätigkeitsklage oder ANTRAG AUF AUFSCHIEBENDE WIRKUNG ( fehlender Widerspruchsbescheid auf den .. dann erhalten BEITRAGSBESCHEID einlegen ...
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Danke dir awawaw!
Ich werde mich dann hieran halten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560
Da ja noch einige andere private Dinge anstehen hat Person A heute mit der zuständigen Finanzbehörde gesprochen und das ganze kurz dargelegt und um Aufschub gebeten.
Zitat"Ach, dass ist kein Problem, die GEZ ist ja sowieso ein * * * * *. Wir machen das auf Wiedervorlage Mitte Juni" ;D. Bis dahin passiert von deren Seite aus gar nichts.
Nun hat Person Zeit um das Schreiben in Ruhe abzuschicken und womöglich gibts ja bis dato was vom VG Freiburg und spätestens am 15. Mai sind wir eh alle schlauer.
Vielleicht bekommt Person A ja auch vorher Antwort auf sein letztes Schreiben an den Beitragsservice und es wird der Aussetzung der Vollziehung statt gegeben. Wer weiss ::).
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Person A macht sich gerade etwas Gedanken zu seinem Post:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7329.msg63832.html#msg63832
Person A hat das Schreiben am 28.03 vorab via Email (wurde hier auch noch so erwähnt) verschickt und auch eine Eingangsbescheinigung erhalten. Das Einschreiben mit Rückschein aber erst am 01. April.
Wie es ja die allermeisten kennen war der Wisch, auf denen obige Antwort folgte, von denen aber erst am 13.03 in Person A's Briefkasten. Person B ist Zeuuge.
Ist die Frist damit noch gewahrt?
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In dieser fiktiven Situation soll ein Beitragsbescheid vom 3.5.13 über 173,60 € vollstreckt werden (zuzüglich Vollstreckungskosten).
Würde dieser (nachweisbar) zugestellt und kein Widerspruch...(Antrag a.W ... Klage..) eingelegt... Pech gehabt...VOLLSTRECKBAR (hilft auch kein Eilrechtsschutz - da BESTANDSKRÄFTIG)
Wurde DIESER BEITRAGSBESCHEID vom 3.5.13 über 173,60 € NICHT ZUGESTELLT ?
Dann http://ul.to/gyqx8k99
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg63700.html#msg63700
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560