gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Hasemann am 13. November 2013, 00:44
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Hi,
Herr M. Ist im September 2013 zum studieren in die erste eigene Wohnung umgezogen. Vorher mußte noch keine GEZ gebühr bezahlt werden da er bei seinen Eltern gewohnt hat. Bis wann muß er sich spätestens bei der GEZ anmelden ohne das er ein Bußgeld zahlen muß . Wenn ein Bußgeld bezahlt werden muß wieviel wird dann berechnet und muß dann die Gebühr rückwirkend bis September oder komplett für 2013 bezahlt werden ?
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.msg47131.html#msg47131
http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
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Keine Idee :(
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Ich glaube, Uwe wollte Herrrn M mit dem 1. Link mitteilen, dass er eher nicht mit einem Bußgeld wegen der Ordnungswidrigkeit des Nichtzahlens rechnen muss.
Bei Nichtzahlen werden vom Beitragsservice aber Säumnisgebühren berechnet.