gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Anonymonus am 12. November 2013, 16:55
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Guten Tag!
Mal angenommen A stellt an B die Forderung ihm regelmäßig Geld zu bezahlen. B wehrt sich dagegen mit einem fristgerechten Widerspruch, verpasst es jedoch fristgerecht Klage einzureichen. B gibt sich daraufhin geschlagen und bezahlt an A den bis dahin angesammelten, geforderten Betrag.
Hat B die Möglichkeit den Kampf erneut aufzunehmen und vor Gericht zu gehen?
-Wenn ja, wie würden die einzelnen Schritte aussehen?
-Wenn nein, was für Möglichkeiten hätte der B um den A, trotzdem weiterhin dazu zu bewegen, dass dieser seine Forderung als rechtswidrig ansieht und seine Forderungen (für die Zukunft) zurücknimmt.
Danke!
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Wenn B die nächsten Beiträge nicht zahlt, kommt mal wieder ein Bescheid.