gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Gucky am 09. November 2013, 22:42
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Ich habe Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt und einen Eilantrag - "Einstweilige Verfügung gegen eine Vollstreckung" beim Bayerischen Verwaltungsgericht erhoben. Nun bekam ich Post vom Verwaltungsgericht mit einem Schriftsatz des Bayerischen Rundfunks in dem erklärt wird, daß der Bayerische Rundfunk bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens und eines sich ggfs. anschließenden Klageverfahrens Vollzugs- und Vollstreckungsmaßnahmen aus dem Bescheid aussetzt.
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Sehr gut. Du bist ein wahrer Demokrat. Es gibt also noch Hoffnung.