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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Lefty am 08. November 2013, 16:33

Titel: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: Lefty am 08. November 2013, 16:33
Da haben wir es wieder, sie pressen die Zwangsabgabe von jedem ab:

1. Allein der Umstand eines niedrigen Einkommens bei gleichzeitigem gesetzlichen Ausschluss des Betreffenden von der Gewährung von Sozialleistungen (z.B. BAföG) begründet keinen eine Rundfunkbeitragsbefreiung erfordernden Härtefall.

2. Für eine Bedarfsberechnung ist bei Studierenden auf den BaföG - Satz abzustellen.

mehr auf:
http://openjur.de/u/648200.html
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 08. November 2013, 20:17
Da haben wir es wieder, sie pressen die Zwangsabgabe von jedem ab:

1. Allein der Umstand eines niedrigen Einkommens bei gleichzeitigem gesetzlichen Ausschluss des Betreffenden von der Gewährung von Sozialleistungen (z.B. BAföG) begründet keinen eine Rundfunkbeitragsbefreiung erfordernden Härtefall.

2. Für eine Bedarfsberechnung ist bei Studierenden auf den BaföG - Satz abzustellen.

mehr auf:
http://openjur.de/u/648200.html

Das Urteil redet über "Rundfunkteilnehmer". Da frage ich mich, ob der Student ein Rundfunkteilnehmer war, ob er klagte, weil er Rundfunk gratis haben wollte. In diesem Falle hätte ich nichts gegen das Urteil.

Das Urteil aber ignoriert, dass wir die Freiheit verloren haben, am Rundfunk teilzunehmen. Es setzt voraus, dass die alte Rechtsprechung für die Gebühr weiter für den Beitrag gelte, obwohl es einen wesentlichen Unterschied zwischen der alten Gebühr und dem neuen Beitrag gibt. Es setzt auch voraus, dass der RBStV verfassungskonform sei.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: Clipt am 10. November 2013, 12:08
Zitat
Es ist aufgrund dieser ausdrücklich geregelten Leistungsausschlüsse davon auszugehen, dass der Sozialgesetzgeber es Studierenden, die keine Leistungen nach dem BAFöG erhalten, grundsätzlich zumutet die Deckung Ihres Bedarfs außerhalb des allgemeinen Sozialsystems - sei es durch Inanspruchnahme von Unterhaltsleistungen, eigener Arbeitsleistung oder etwa Stipendien - sicherzustellen. Unter Berücksichtigung des Prinzips der parallelen Wertung der sozialen Bedürftigkeit in den Leistungsgesetzen ist es daher nicht zu beanstanden, dass der Rundfunkgesetzgeber gezielt nur Studierende, die ein Erststudium innerhalb einer bestimmten Studienzeit absolvieren, durch eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht fördern wollte.

Ein Schlag ins Gesicht von gebildeten jungen Leuten, die aus sozialschwachen Familen kommen, ist das bitter...
Des Richters Studium hat wohl Papa bezahlt (Immobilienmakler)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: unGEZahlt am 10. November 2013, 12:48
aus sozialschwachen Familien

Eigentlich müsste es - aus finanzschwachen Familien - heißen.

Sozialschwach ist ja nur dieses Gericht mit dieser geisteskranken "Begründung".

Markus
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: seppl am 10. November 2013, 13:13
...und wieso sollte der ÖR Rundfunk jemanden fördern? Das impliziert doch Ungleichbehandlung! Zumal der Geförderte schon durchs Bafög gefördert wird.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. November 2013, 16:56
...und wieso sollte der ÖR Rundfunk jemanden fördern?

Und sogar jemanden, der wegen seines Studiums keine Zeit mit Rundfunk zu verschwenden hat?

Aber die Entscheidung scheint kein Urteil in der Hauptsache zu sein, sondern eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. November 2013, 20:06
Das Urteil zeigt noch einmal ganz genau, dass die Gerichte versuchen werden, die Härtefallänträge aus sozialen- oder Gewissensgründen abzuschmettern.


Aber die Entscheidung scheint kein Urteil in der Hauptsache zu sein, sondern eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe.


Nein. Das Urteil lautet:

Zitat
1. Allein der Umstand eines niedrigen Einkommens bei gleichzeitigem gesetzlichen Ausschluss des Betreffenden von der Gewährung von Sozialleistungen (z.B. BAföG) begründet keinen eine Rundfunkbeitragsbefreiung erfordernden Härtefall.

Das ist eindeutig. Es wird davon ausgegangen, dass Härtefallanträge a) nur aus sozialen Gründen gestellt werden können und b) auch ein Einkommen unterhalb des Existenzminimums keinen Härtefall begründet, solange kein außerordentlicher Grund vorliegt, weswegen die für eine Befreiung relevanten Sozialleistungen nicht beantragt werden konnten.

Dieses Urteil ist ein juristischer Sieg für die Sender, gleichzeit jedoch deren moralische Bankrotterklärung. Wer von einem Studenten mit geringem Einkommen Rundfunkgebühren verlangt, einen Härtefallantrag ohne jegliche Gnade abschmettert, diskreditiert sich selbst und schafft sich Feinde fürs Leben.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: weg damit am 10. November 2013, 20:18
Ich wollte auch auf einen ähnlichen Härtefall hinaus.
Ich würde mich aber nicht nur auf Bafög sondern auch auf Hartz4 als Referenz beziehen.

Es handelt sich immerhin schon um eine Benachteiligung kein Bafög zu beziehen (die Hälfte wird ja geschenkt)
wenn die Einkommenssituation nun ähnlich ist -wie bei einem Bafög-Empfänger-, sehe ich darin eher eine gesteigerte Ungleichbehandlung.

Außerdem können Bafög Empfänger auch durch Arbeit ihre Einnahmen steigern (soweit ich weiß ohne Nachteile) Die Auswirkung ist für alle Betroffenen gleich, weshalb eine Differenzierung nach dem Merkmal "BaföG-Berechtigt" nur ein gedankliches Konstrukt ist

(Warum hat man wohl Hartz4-Empfänger ausgenommen. Ich denke weil die zuviel Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen hätten)

da müsste man sich dann vielleicht über die Rechtmäßigkeit des Bafögs Gedanken machen

naja man muss sich ja im Zweifelsfall nicht ummelden

Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. November 2013, 20:28
Ich wollte auch auf einen ähnlichen Härtefall hinaus.
Ich würde mich aber nicht nur auf Bafög sondern auch auf Hartz4 als Referenz beziehen.


Ich würde es auf jeden Fall mit (verschiedenen) Härtefallanträgen versuchen. Dass versucht wird hier abzuschmettern, heißt nicht, dass es sinnlos ist, zu klagen. Außerdem steht im Urteil auch drin, das Verfahren war kostenfrei.

Je mehr Bürger klagen, je mehr Bürger Härtefallanträge stellen, je mehr Bürger (Einzel-) Petitionen bei den Landtagen einreichen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich was bewegt.

Denn je mehr Arbeit der Beitrag "Einfach für alle" macht, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er zu Fall kommt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: Lefty am 10. November 2013, 20:38
Hallo Radio_Libertas,
genauso ist es. Ich habe bewußt aufs Fernsehen verzichtet, um meinen Söhnen mal ein Studium ermöglichen zu können. Nun müsste ich für mich und meine beiden studierenden Söhne jeweils den vollen "Rundfunkbeitrag" zahlen, obwohl wir alle kein Fernsehgerät besitzen. Ich habe die Politiker angeschrieben,  um auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Hier in Baden-Württemberg hatte Ministerin Silke Krebs (Grüne) die Federführung beim Durchpeitschen der neuen Gesetzgebung. Höhnisch ließ sie mir antworten: "Ich kann verstehen, dass das neue Modell in [sic!] Fall Ihrer studierenden Söhne auf Ihr Unverständnis stößt, da es zu einer Erhöhung der Beitragslast führt. Gleichwohl ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wege einer pauschalen Veranlagung nach Wohnung und Betriebsstätte doch erheblich einfacher und transparenter als das bisherige Modell."
So macht man sich die Wähler gewogen.

Lefty

Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. November 2013, 20:40
Nein. Das Urteil lautet:
Zitat
1. Allein der Umstand eines niedrigen Einkommens bei gleichzeitigem gesetzlichen Ausschluss des Betreffenden von der Gewährung von Sozialleistungen (z.B. BAföG) begründet keinen eine Rundfunkbeitragsbefreiung erfordernden Härtefall.

Ich glaube, das ist nicht Teil des Urteils, sondern eine Zusammenfassung von Openjur. Die Entscheidung sollte mit dem Tenor anfangen:

Zitat
1 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q. aus C. wird abgelehnt.

2 Der Gegenstandswert wird auf 107,88 € festgesetzt
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: xrw am 11. November 2013, 05:57
Ein Schlag ins Gesicht von gebildeten jungen Leuten, die aus sozialschwachen Familen kommen, ist das bitter...
Des Richters Studium hat wohl Papa bezahlt (Immobilienmakler)

Die Hauptbetroffenen sind eigentlich eher Studenten aus wohlhabenden Familien, die deshalb kein Bafög bekommen, ihre Eltern aber auch nicht auf Zahlung des Rundfunkbeitrags verklagen wollen (was die Rechtsprechung von ihnen fordert).


Dass versucht wird hier abzuschmettern, heißt nicht, dass es sinnlos ist, zu klagen. Außerdem steht im Urteil auch drin, das Verfahren war kostenfrei.

Das liegt aber daran, dass es um Prozesskostenhilfe gegangen ist. DIe offensichtliche Unbegründetheit hats hier halt gratis dazugegeben. Umgekehrt kann aber keine offensichtliche Begründetheit im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens festgestellt werden.


Ich glaube, das ist nicht Teil des Urteils, sondern eine Zusammenfassung von Openjur. Die Entscheidung sollte mit dem Tenor anfangen:

Doch, das sind offenbar amtliche Leitsätze. Die stehn auch in der amtlichen Entscheidungsdatenbank (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2013/14_K_2595_13_Beschluss_20131007.html). Rechtlich bindend ist sowieso nichts außer dem Tenor.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: Radio_Libertas am 11. November 2013, 09:44

Die Hauptbetroffenen sind eigentlich eher Studenten aus wohlhabenden Familien, die deshalb kein Bafög bekommen, ihre Eltern aber auch nicht auf Zahlung des Rundfunkbeitrags verklagen wollen (was die Rechtsprechung von ihnen fordert).


Das stimmt so nicht. Wenn die Eltern selbständig sind, ist es mitunter einfach sehr schwierig und extrem zeitaufwändig und teuer, die genaue Höhe des Einkommens Monat für Monat festzustellen. Da ist es einfacher, nur ein bisschen Geld von den Eltern zu bekommen und dazu zu verdienen.

Aber genau dieses einmal Fünf gerade sein lassen wird durch den neuen Rundfunkbeitrag unmöglich gemacht. Man darf nicht mehr improvisieren, den praktischsten und unkompliziertesten Weg nehmen, sondern muss sich wegen des Rundfunkbeitrags mit der Sozialbürokratie herumplagen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: xrw am 11. November 2013, 10:45
Das stimmt so nicht. Wenn die Eltern selbständig sind, ist es mitunter einfach sehr schwierig und extrem zeitaufwändig und teuer, die genaue Höhe des Einkommens Monat für Monat festzustellen. Da ist es einfacher, nur ein bisschen Geld von den Eltern zu bekommen und dazu zu verdienen.

So schwierig ist das auch wieder nicht. In der Regel reicht der letzte Einkommenssteuerbescheid (für das ganze Jahr), und den brauchen Selbstständige normalerweise sowieso. Ich war da auch selber davon betroffen; das ist echt das kleinste Problem. Jedenfalls ist es für die irrelevant, die eh kein Bafög bekommen.

Aber genau dieses einmal Fünf gerade sein lassen wird durch den neuen Rundfunkbeitrag unmöglich gemacht. Man darf nicht mehr improvisieren, den praktischsten und unkompliziertesten Weg nehmen, sondern muss sich wegen des Rundfunkbeitrags mit der Sozialbürokratie herumplagen.

Das ist allerdings richtig. Mit der Anstaltsbürokratie wird man ziemlich zwangsläufig auf die eine oder andere Art konfrontiert, was allein schon ein Grund ist, das System abzulehnen. Wer aber einen Antrag auf Befreiung stellt und dafür prozessiert, für den ist die Beantragung von Bafög ziemlich vernachlässigbar, wenn er drauf Anspruch hat. Dass für eine Befreiung aus finanziellen Gründen ohnehin eine Darlegung der genauen Einkommensverhältnisse nötig wär, ist schon einsichtig.

Jedenfalls ist das Ziel der Sache gerade nicht, dass es für den Bürger praktisch und unkompliziert ist, sondern für die Rundfunkanstalten. Wobei einfach zahlen immernoch einfacher ist als Anträge zu stellen. Relevant sind wohl bloß die Fälle, die gern Anträge stellen würden, und solche, denen schon das Zahlen zu kompliziert ist.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: Lefty am 11. November 2013, 20:00
Hier sind noch ein paar Hintergrundinformationen zu finden:
http://service.mt-online.de/mt_recht_und_finanzen/aktuell/recht_und_finanzen_aktuell/9629738_Keine_Befreiung_von_der_Rundfunkgebuehr_fuer_Studenten.html

Zitat:
Laut dem nordrhein-westfälischen Gerichtsentscheid ist es ohne Bedeutung, dass der Student jetzt Einkünfte durch einen Nebenjob erzielt, die in etwa so hoch sind, wie die damaligen BAföG-Zahlungen, die er im Bewilligungszeitraum erhalten hatte. Diese rigorose Auslegung der Beitragsbefreiungsregelung verstoße im Übrigen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Zu dieser Verhöhnung fällt einem nichts mehr ein.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)
Beitrag von: seppl am 22. November 2013, 21:38
Bafög wird laut Wikipedia gezahlt, um eine Chancengleicheit zwischen finanziell starken und schwachen Studenten herzustellen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet ist die Befreiung von Bafög-Beziehern eine Ungleichbehandlung und kann als zusätzliche Förderung bereits Geförderter angesehen werden bzw. als einseitige Belastung einer Studentengruppe.

Die Denkweise des Gesetzgebers hier war: Bafög- Bezieher sind generell auch noch mit staatlichen Zuschüssen finanziell schlechter gestellt als die ohne Bezug. Das kann definitiv nur falsch sein!

Ich würde einen besonderen Härtefallantrag stellen und das dann gerichtlich überprüfen lassen. Dabei den Augenmerk auf die finanzielle Situation, nicht aufs Bafög richten.

Der Grund für die unverständliche Regelung ist: Es würde, ganz im Gegensatz zu Bafög-Studenten, nahezu unmöglich sein die finanziellen Hintergründe Nicht-Bafög-Bezieher nachzuvollziehen. Diese Unmöglichkeit kann aber keine Ungleichbehandlung begründen.
Der Gesetzgeber hat es sich da zum Vorteil der Beitragserhebungsabwicklung unverschämt einfach gemacht.

Ich möchte hier auch auf die Nichtbefreiung von Azubis mit eigener Wohnung hinweisen, die ebenso ungerecht ist und auf dem gleichen Gedanken der Einfachheit beruht.