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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Geccon am 05. November 2013, 14:27
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Welches Gericht ist zustaendig? Stuttgart (SWR) oder Koeln (AZDBS)?
Widerspruch ging an AZDBS.
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Welches Gericht ist zustaendig? Stuttgart (SWR) oder Koeln (AZDBS)?
Widerspruch ging an AZDBS.
Wird im Widerspruchsbescheid angegeben. Wenn jemand in Stuttgart wohnt, sollte das Verwaltungsgericht Stuttgart benannt werden.
Wieso kommuniziert Person A mit dem Inkasso "GEZ"/AZDBS und nicht mit der Rundfunkanstalt? Die Wahrscheinlichkeit von Verzögerungsschreiben ist bei dem Inkasso um Vielfaches höher.
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Erst nach drei Monaten Wartezeit, ab dem Zugang des Widerspruchs, sollte die Person A wegen der Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart nachfragen.
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@Victor
Danke fuer Deine Antwort. Im Nachhinein war es ein Fehler den Widerspruch an die GEZ zu schicken. Im Gebuehrenbescheid/Rechtsbehelfsbelehrung war aber fettgedruckt die AZDBS angegeben und dann noch kleingedruckt die LRA.
Widerspruchsbescheid habe ich ja keinen bekommen, weil 2. Fehler ich unter Vorbehalt gezahlt habe, weil ich zusaetzliche unnoetige Kosten (Eilantrag auf Rechtsschutz (Schutz vor Pfaendung)) vermeiden wollte. Wenn die Klage eingereicht ist ruht das Mahnverfahren eh erstmal. Dann werde ich auch erstmal nicht mehr weiterzahlen.
Ich dachte mir auch, dass der SWR zustaendig ist, aber untaetig war ja die AZDBS, nicht der SWR. Aber Untaetigkeitsklage kostet mich eh nichts. Insofern werde ich nen Anwalt kontaktieren, der das fuer mich macht und die GEZ hat zusaetzliche Kosten fuer die Untaetigkeitsklage.
Ganz nette Anekdote:
Ich hab die Frage der ZUstaendigkeit an die Poststellen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Koeln gemailt. Aus Koeln kam ne nette Antwort einer Richterin(!), die meinte sie darf mir nicht auf die Frage antworten, weil das unerlaubte Rechtsberatung waere, aber ich soll mir doch einen Anwalt nehmen. Aus Stuttgart kam keine Antwort.
Mein Widerspruchsbescheid ist seit 26.7.2013 (Zugang des Widerspruchs per Einschreiben bei der AZDBS) ausstehend.
Ich habs jetzt nicht so eilig mit der Klage aber langsam sollte sich was tun in Sachen Untaetigkeitsklage, denn solange ich unter Vorbehalt zahle, werden die mir wahrscheinlich keinen Widerspruchsbescheid ausstellen.
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"unerlaubte Rechtsberatung"
Bei nicht Juristen kann ich es verstehen, aber so eine Aussage von einer Richterin! ;D
Nun denn, fast alle Amtsgerichte bieten kostenlose Beratungshilfestunden für Wenigverdiener an.
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Ich hab mich auch gewundert, weil ich doch nur gefragt habe, ob das Gericht zustaendig ist.
Unerlaubte Rechtsberatung kann ich schon verstehen, denn das Gericht bzw die Richterin muss ja "neutral" bleiben. Darf mir also juristisch nicht helfen gegen die GEZ, auch wenn Sie es gerne gemacht haette, so hab ich die Mail verstanden. Das hat also nichts mit der fachlichen Qualifikation zu tun, sondern mit der Neutralitaetspficht des Gerichts.
Haette ich einfach mal auf gut Glueck Klage eingereicht haette die Richterin reagieren muessen. Ich haette eben das Risiko weitere Kosten zu produzieren, wenn ich das falsche Gericht gewaehlt haette.
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Hallo Geccon,
wieso zahlst Du denn überhaupt, wenn auch "unter Vorbehalt"? Du hast hinterher nur die Mühe, das Geld wieder einzuklagen. Leg das Geld einfach beiseite. Es kann doch nicht mehr passieren, als dass Du irgendwann doch zahlen musst plus 8 Euro "Säumnisgebühr" pro Bescheid.
Wenn Du den Druck auf den sogenannten "Beitragservice" erhöhen willst, einfach nicht zahlen. Ich selbst handhabe das seit Jahresanfang so, habe allerdings auch noch keinen Widerspruchsbescheid. Nächsten Montag ist die Frist abgelaufen, dann geht meine Untätigkeitsklage raus.
Lefty
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Wie gesagt ich habe unter Vorbehalt gezahlt weil ich dachte, dass die sofort pfaenden. Und gegen die Pfaendung kann man sich nur sehr schlecht wehren. Kostet Antrag auf Eilrechtsschutz und der wurde ja auch negativ beschieden zumindest in Ba Wue.
Dass die GEZ bis Ende 2014 die Mahnverfahren erstmal aussetzt, das konnte ich ja nicht ahnen.
Nicht ohne Hintergedanken. 2014 soll ja der Staatsvertrag evaluiert werden und dann geaendert. Damit fallen dann wohl viele Klagegruende weg.
Also dass man nur die 8 Euro riskiert stimmt nicht, es geht auch um ca 40 Euro Kosten fuer Antrag auf Eilrechtschutz und auch um den Schufa Score, der total im Keller waere bei einer Pfaendung.
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Hallo Geccon,
so schnell geht das nicht mit der Pfändung. Da gibt es schon noch ein paar Vorstufen. Das, was Du hier diesbezügl. liest, betrifft bisher nur die Altfälle aus der Zeit vor dem 01.01.2013, ist hier aber schon oft genug thematisiert worden.
Lefty
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"unerlaubte Rechtsberatung"
Bei nicht Juristen kann ich es verstehen, aber so eine Aussage von einer Richterin! ;D
...
Ich hatte das schon mal hier erläutert:
Unerlaubte Rechtsberatung bezieht sich einzig und alleine auf Nicht-Juristen. Es gab vor etlichen Jahren einen pensionierten Richter, der insbesondere weniger gut betuchte Senioren juristisch beraten hat. Davon hat dann ein Anwalt Wind bekommen und geklagt, weil er es ebenfalls für eine unerlaubte Rechtsberatung hielt.
Das Gericht gab dann dem pensionierten Richter recht. Die Regelung bezüglich des Verbotes von Rechtsberatung dient ausschließlich dem Verbraucherschutz und nicht dem Schutz des Berufsstandes des RA.
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Hallo zusammen,
besten Dank an alle für die viele Arbeit! Person A hat auch gegen alle Bescheide fristgerecht Widerspruch eingelegt, gegen den ersten vor über fünf Monaten. Anstatt aber diese Widersprüche zu bearbeiten, bekommt A gelegentlich irgendwelche Beitragsservice-Schreiben. Das heutige war im Ton zum ersten Mal unfreundlich: Zahlt A nicht binnen drei Tagen 221,34 € (= Jan.-Nov. 197,78 € + 1 x 5 € "Kosten" + 2 x 8 € "Kosten" + 2,56 € "Mahngebühren") wird mit Pfändung gedroht. Nun Person A's Frage: Wie ernst ist denn diese Pfändungsdrohung zu nehmen? Fällt das ins übliche Beitragsservice-Drohvokabular? Person A hat nämlich hier niemand anders damit gefunden. Falls A einen Thread übersehen haben sollte, bedankt A sich für einen Hinweis.
Schönen Abend,
kobin
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Ist es Dir möglich, den Brief mit der Pfändungsdrohung anonymisiert hier hochzuladen?
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Hallo Seppl,
absolut kein Problem. Anbei das gute Stück!
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Hallo Seppl,
absolut kein Problem. Anbei das gute Stück!
Hat A mit seinem Widerspruch beantragt die Vollstreckung bis zum Ausgang des Verfahrens auszusetzen?
Das ich sehr wichtig!
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A hat das nach § 80 (4) VwGO getan und zwar mit jedem Widerspruch zum Bescheid.
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???
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Ich komm damit auch nicht klar. Sind die Widerspruchsbescheide nachweisbar (per Fax und Einschreiben) rausgegangen bzw. dort angekommen?
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hm..
da steht nur "Mahnung" statt "Vollstreckungsbescheid" oder "Mahnbescheid".
Kann man auch ein Widerspruch gegen eine Mahnung einlegen. Dann muss das Gericht über den Streit entscheiden.
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Ja, die Widersprüche wurden von A per Einschreiben versandt, der entsprechende Bearbeiter hat in den Antworten "sogar" die Textbausteine so ausgewählt, dass sie inhaltlich zu den Widersprüchen passen. Einen Moment...
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Also, wenn ich mir das so durchlese:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnbesch.html (http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnbesch.html)
denke ich, dass eine Mahnung kein Mahnbescheid ist, gegen den man Widerspruch einlegen kann/muss/sollte, sondern einfach Stufe 2 der Drohkulisse.
Ich würde mich an die einfache Regel halten: Nur bei Bescheiden mit Rechtmittelbelehrung sollte reagiert werden
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Anbei ein Brief des BS vom 5. Oktober, in dem auf den Widerspruch im Datum und in den Textbausteinen Bezug von A genommen wurde. Außerdem besitzt A noch den Rückschein des Einschreibens. Eine Ablehnung des Widerspruchs war das nach A's Meinung nicht, da auf der Rückseite der BS-Seiten lediglich die Abwicklungskonten aufgeführt wird und kein Verwaltungsgericht genannt wurde.
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Ruf doch mal die Stadtkasse xxxx an und schildere den Fall, dass vollstreckt werden soll, ohne dass ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid angekommen ist. Wäre interessant, was die dazu sagen. Ich schätze, es gibt noch einen Mahnbescheid, auf den binnen 2 Wochen Widerspruch eingelegt werden kann. Auch wenn die ÖR scheinbar im rechtsfreien Raum agieren, tun das die Behörden wohl eher nicht.
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Vielen Dank, kobin31, fürs Hochladen.
Für mich klingt das schon fast nach einem Fall für einen "Antrag auf Eilrechtsschutz" beim zuständigen Verwaltungsgericht - in diesem Zusammenhang könnte man ggf. auch gleich noch die Untätigkeitsklage prüfen...
Dafür gibt es eigentlich den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung", den man formlos stellen und gleich mit seinem Widerspruch an die Landesrundfunkanstalt richten sollte.
Erst wenn die Landesrundfunkanstalt dem "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" nicht stattgibt bzw. erst wenn eine Vollstreckung tatsächlich akut droht, ist eigentlich der "Antrag auf Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht das Mittel der Wahl - so jedenfalls meine Info.
Als ehemaliger ör-Hörfunknutzer und -zahler habe auch *ich* seit 01.01.2013 *jegliche* Zahlungen komplett *eingestellt* - also auch nix mit "unter Vorbehalt" oder so ;)
Auch *ich* hatte mit meinen Widersprüchen (1.+2. Bescheid) gleichzeitig Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt.
Meine beiden Widersprüche wurden mit einem gemeinsamen Widerspruchsbescheid abgeschmettert.
Zu meinem Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" wurde jedoch bis jetzt noch nicht Stellung bezogen - weder positiv noch negativ.
Dennoch gilt das - wenn auch man damit "rechnen" könnte - offensichtlich noch nicht als *drohende* Vollstreckung, denn nach meiner Kenntnis geht dieser "drohenden Vollstreckung" auch mindestens noch so etwas ähnliches wie ein *MAHNBESCHEID* voraus, in welchem einem nochmals eine letzte Zahlungsfrist eingeräumt würde.
Ohne *diese* akut "drohende Vollstreckung" - so wurde mir jedenfalls seitens Verwaltungsgericht in Aussicht gestellt - wäre ein "Antrag auf Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht (noch) nicht angesagt - es sei ggf. sogar eine Ablehnung oder Nichtbehandlung wegen fehlender Zuständigkeit möglich, da ja - wie gesagt - die Vollstreckung noch nicht wirklich *droht*.
Da ich 2 Bescheiden widersprochen habe (zum 3. Quartal liegt mir noch keiner vor) und mein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" seitens der Landesrundfunkanstalt bis jetzt noch nicht entschieden wurde, stehen also auch bei mir über 100€ "aus".
Dennoch habe ich ohne Eile - ganz normal form- und fristgerecht - die reguläre Anfechtungsklage gegen die Beitragsbescheide eingereicht - und mir ausdrücklich eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.
Von "Vollstreckung" oder besonderer "Eile" also bei mir keine Spur... ;)
Weitere Infos u.a. auch unter
Richtiges Vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7187.msg52929.html#msg52929
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html
Vielleicht aber tatsächlich noch warten, bis zum "MahnBESCHEID" (wenn es denn soetwas gibt?).
Aber interessant ist das schon, denn es dokumentiert für mich erstmalig eine
Mahnung ausschließlich zu den neuen "RundfunkBEITRÄGEN".
Es ist schon ein starkes Stück, wenn hier (hoffentlich form- und fristgerecht eingereichte) Widersprüche offensichtlich nicht beschieden werden... stattdessen aber einfach mal dreist "Vollstreckung" angedroht wird.
Und dann auch noch die "übliche" Verzögerung des Postversands von sage und schreibe 11 TAGEN - mit einer verbleibenden "Zahlfrist" von faktisch nicht mal mehr 3 Tagen!!!
Drohgebärden, Einschüchterung, Psycho-Druck - durch ein als "Demokratie-Stütze" verunwortetes öffentlich-privates Medien-Imperium!
Die verscherzen sich jegliche noch vorhandene Akzeptanz - selbst bei bisherigen Noch- oder Teilbefürwortern.
Einfach UNGLAUBLICH!!!
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Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt dann ist diese Mahnung doch nur eine Luftnummer. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelfsbelehrung
http://dejure.org/gesetze/ZPO/692.html
Gegen Mahnbescheid sollte ein Widerspruch eingelegt werden. Solange es keinen richtigen Mahnbescheid gibt - tut man gar nichts.
"(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__58.html
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Danke für die eifrigen Rückmeldungen! Anbei noch zwei der drei Widersprüche von A, die in vielerlei Hinsicht auf Informationen aus diesem Forum beruhen. Vielleicht ist A aber auch ein Fehler unterlaufen? Alle Antworten einschließlich der "Mahnung" enthalten keinen Rechtsbehelfsbescheid. Falls von Interesse kann A auch noch die Rückseite der "Mahnung" beifügen, in denen die Zwangsvollstreckung erklärt wird.
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Vielleicht ist A aber auch ein Fehler unterlaufen?
Es wäre mglw. nicht ausgeschlossen, dass sich entsprechende Winkeladvokaten juristisch spitzfindig an der Bezeichnung "Zurückweisung" abreagieren:
...ob also eine "Zurückweisung" für die Bescheid ausstellende Insitution als "Widerspruch" erkennbar und als solcher zu behandeln sei - oder nicht, weil mglw. nicht "formgerecht".
Das allgemeine Antwortschreiben des sog. "Beitragsservice" spricht unterschwellig diese Sprache.
Jedoch darf man wohl an den Durchschnittsbürger auch nicht allzu hohe juristische Maßstäbe setzen - vgl. hierzu auch die Ausführungen zu
Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7284.0
wo ebenfalls dem Bürger weitgehende Rechte zugestanden werden.
Insofern würde ich mir an Stelle der Person XYZ nicht allzu geringe Chancen ausrechnen, dass das dennoch als "Widerspruch" zu werten ist.
Dennoch bleibt das Spekulation...
Edit:
Gerade lese ich im zweiten Schreiben etwas von "Widerspruch"...
Es bleibt ein Rätsel, weshalb ARD-ZDF-GEZ so reagieren, wie sie reagieren - unberechenbar, intransparent, unglaubwürdig.
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Grundsätzlich ist auch ein angefochtener Bescheid wirksam und vollziehbar. Die Chancen, einen Mahnbescheid erfolgreich anzufechten oder eine einstweilige Anordung zu erwirken, sind da normalerweise gering. Die sagen bei solchen Beträgen regelmäßig, dass es ohne Weiteres zumutbar ist, den Betrag gegebenenfalls später zurückzufordern.
Durch eine Klage (oder deren Androhung) kann man halt eventuell die Anstalt dazu bewegen, die Vollstreckung freiwillig auszusetzen. Manche scheinen das ja auch ohne großen Druck zu tun, aber andere sind da offenbar härter. Wobei der SWR glaub ich in anderen Fällen auch schon die Vollstreckung ausgesetzt hat.
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Im zweiten Bescheid benutzt er das Wort Widerspruch.
Beim ersten könnte er Probleme haben, vielleicht könnte er zahlen und sich auf das zweite konzentrieren.
Warum wird hier über Mahnbescheid gesprochen?! Wisst Ihr nicht, was ein Mahnbescheid ist?! Das hat nichts mit Verwaltungsrecht zu tun. Eine Mahnung von der GEZ ist nicht ein Mahnbescheid. Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren (http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren)
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Warum wird hier über Mahnbescheid gesprochen?! Wisst Ihr nicht, was ein Mahnbescheid ist?! Das hat nichts mit Verwaltungsrecht zu tun. Eine Mahnung von der GEZ ist nicht ein Mahnbescheid. Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren (http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren)
Ich glaube, den Begriff 'Mahnbescheid' habe ich hier reingebracht. Aber eher um zu verdeutlichen, dass es sich hier um KEINEN Mahnbescheid handelt, auf den reagiert werden muss. Eine Mahnung ist eine 2. Zahlungsaufforderung, die in der Regel schärfer formuliert ist und die Konsequenzen bei weiterem Zahlungsverzug beschreibt.
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Warum wird hier über Mahnbescheid gesprochen?!
Weil das dann die nächste Möglichkeit ist, rechtlich dagegen vorzugehn, wenn einer kommt. Soweit es keinen gibt (könnte u.U. bundeslandabhängig sein), stattdessen halt der Vollstreckungsbescheid. Das ist dann eher noch verschärft, wenn der Mahnbescheid faktisch schon im Beitragsbescheid inklusiv ist.
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Warum wird hier über Mahnbescheid gesprochen?!
Weil das dann die nächste Möglichkeit ist, rechtlich dagegen vorzugehn, wenn einer kommt.
Das wäre vielleicht eine Anerkennung, dass eine zivilrechtliche Sache ist: dann kann man sagen, man hat nichts bei ihnen bestellt.
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So, nochmal was zum Fall von Herrn A von vergangener Woche, in der Sache nicht dienlich, aber amüsant: Herr A hat wegen Kostenübernahme seine Rechtsschutzversicherung kontaktiert. Diese lehnte eine Kostenübernahme für den Fall eines Prozesses ab. Begründung: A habe nicht den Bereich "Steuern" versichert. Und in ebendiesen Bereich "Steuern" würde auch die RF-Gebühr reinfallen. :laugh:
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Genau das haben viele schon X-Mal so dargestellt(Steuern),aber so ist die Zwangsabgabe nicht deklariert.Diese Gauner gehören hinter Gitter mit allen MP's,die diesen Mist zugelassen und zugestimmt haben.
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Ist ja lustig.......... Herr B hat ebenfalls seine Rechtschutzvers. in dieser Angelegenheit befragt und wurde ebenfalls auf die Tatsache hingewiesen dass, ich zitiere: "Im Bereich des Steuerrechtsschutzes umfasst der Versicherungsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer und abgabenrechtlichen Angelegenheiten bla,bla,bla....... können wir keinen Rechtschutz zusagen!" Amen. :-[