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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: bdush am 31. Oktober 2013, 12:04

Titel: Ersten Bescheid übersehen - dem zweiten trotzdem widersprechen?
Beitrag von: bdush am 31. Oktober 2013, 12:04
Ich habe jetzt mit Schrecken festgestellt, dass ich den ERSTEN Bescheid vom 01.09.2013 übersehen habe, wo Beiträge zwischen 01.04.2013 und 30.06.2013 angefordert werden. Eigentlich war ich dabei, den (wie jetzt gesehen) ZWEITEN Bescheid vom 04.10.2013 (bezüglich des Zeitraums 01.07.2013-30.09.2013) als einzigen zu widersprechen. Nun ist meine Frage:

Mache ich es richtig, wenn ich den verpassten Bescheid bezahle (also nur April bis Juni, ohne 8 EUR "Kosten" und den Beträgen, auf die nur hingewiesen wurde ----------------------[Zitat: ...Zu Ihrer Information: Unabhängig von dem festgesetzten Betrag weist das Beitragskonto einschließlich 09.2013 einen offenen Betrag von 115,88 EUR auf...]), ----------------------------und den zweiten ordentlich widerspreche?
Titel: Re: Ersten Bescheid übersehen - dem zweiten trotzdem widersprechen?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 31. Oktober 2013, 12:27
Mache ich es richtig, wenn ich den verpassten Bescheid bezahle und den zweiten ordentlich widerspreche?

Ja. Im Widerspruch gegen den zweiten vielleicht erwähnen, dass Du den ersten vergessen hast, dem ersten zu widersprechen.
Titel: Re: Ersten Bescheid übersehen - dem zweiten trotzdem widersprechen?
Beitrag von: bdush am 31. Oktober 2013, 12:59
@Sophia.Orthoi

Vielen Dank für die schnelle Antwort! "Zahlung unter Vorbehalt" im Verwendungszweck hinschreiben?
Titel: Re: Ersten Bescheid übersehen - dem zweiten trotzdem widersprechen?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 31. Oktober 2013, 14:01
Vielen Dank für die schnelle Antwort! "Zahlung unter Vorbehalt" im Verwendungszweck hinschreiben?

Ich glaube nicht, dass es hilft. Das Geld ist verloren. Es lohnt sich nicht gegen den ersten, bestandskräftigen Bescheid zu kämpfen, wenn man gegen den zweiten kämpfen kann.
Titel: Re: Ersten Bescheid übersehen - dem zweiten trotzdem widersprechen?
Beitrag von: seppl am 31. Oktober 2013, 14:09
Ich finde es etwas unlogisch, den 1. Beitrag zu bezahlen. Damit erkennt man ja den Vertrag an. Mit welcher Begründung kann man denn dem nächsten Bescheid widersprechen? Vielleicht sollte das "unter Vorbehalt" doch drinstehen...nicht wegen einer eventuellen Rückzahlung, sondern wegen der Schlüssigkeit. Wenn man es geschafft hätte, wäre dem ersten Bescheid ja auch schon widersprochen worden.
Titel: Re: Ersten Bescheid übersehen - dem zweiten trotzdem widersprechen?
Beitrag von: bdush am 31. Oktober 2013, 15:26
@seppl
Na ja, ich handele nicht nach Logik, sondern nach Rechtslage - die Widerspruchsfrist habe ich verpasst, daher kann der Beitragservice den Beitrag vollstrecken. Wenn ich den nicht zahle, ist niemanden mehr geholfen bzw. stört den ÖRR nicht weiter, denn es wird automatisch zu einer einfachen Ordnungswidrigkeit, oder? Das behandele ich dann wie alle meine frühere Zahlungen an GEZ bis 31.12.2012 - ich habe auch seit 1.1.2013 keinen neuen "Vertrag" mit dem ÖRR gemacht :-\

@Sophia.Orthoi
Gibt diese Anmerkung nicht später die Möglichkeit, das Gezahlte im Falle eines Gerichtsurteils wegen Verfassungswidrigkeit zurück zu fordern? Wie dem auch sei, reicht denn nur eben dies im Verwendungszweck zu schreiben?
Titel: Re: Ersten Bescheid übersehen - dem zweiten trotzdem widersprechen?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 31. Oktober 2013, 16:48
Gibt diese Anmerkung nicht später die Möglichkeit, das Gezahlte im Falle eines Gerichtsurteils wegen Verfassungswidrigkeit zurück zu fordern? Wie dem auch sei, reicht denn nur eben dies im Verwendungszweck zu schreiben?

Wahrscheinlich nicht, weil dann alle die gezahlten Beiträge zurückfordern können und das von der Obrigkeit nicht zugelassen wird. Also, bitte, mach dich nicht so viele unnützliche Gedanken über Kleinigkeiten und beginn mit dem Widerspruch des zweiten Bescheids.
Titel: Re: Ersten Bescheid übersehen - dem zweiten trotzdem widersprechen?
Beitrag von: Bürger am 01. November 2013, 05:02
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WIDERSPRUCH gegen BESCHEID

Mache ich es richtig, wenn ich den verpassten Bescheid bezahle und den zweiten ordentlich widerspreche?
Ja. Im Widerspruch gegen den zweiten vielleicht erwähnen, dass Du den ersten vergessen hast, dem ersten zu widersprechen.

Von mir ein klares "JEIN" ;)

Dem zweiten widersprechen - selbstverständlich ;)
und im gleichen Schreiben auch "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" stellen!!!

Formal kannst Du zwar auch jetzt noch dem ersten "widersprechen", wirst aber dann vermutlich eine Antwort ähnlich dieser bekommen:
Zitat
"Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben (§70 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unseren Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Gebühren-/Beitragsbescheid vom [TT.MM.JJJJ] am [TT.MM.JJJJ] bei der Post aufgegeben wurde.
Der genannte, an Sie gerichtete Gebühren-/Beitragsbescheid ist von der Deutschen Post AG nicht als unzustellbar zurückgesandt worden. Insofern besteht kein Zweifel an einem ordnungsgemäßen Zugang des Bescheids.
Ihren Widerspruch haben wir am [TT.MM.JJJJ] erhalten. Die Widerspruchsfrist für den Gebühren-/Beitragsbescheid ist demnach abgelaufen."


Ich kenne aber genug Fälle, die ähnlich verliefen, d.h. ein vorhergehender BeitragsBESCHEID wurde faktisch "rechtskräftig", weil nicht form- und fristgerecht widersprochen.

Dennoch wurden *bis jetzt* die Zahlungen *verweigert* - ohne etwaige "Sanktionen" oder ähnliches!!!

Wegen 60€ werden wohl kaum "Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" eingeleitet - schon rein logistisch sind die dazu gar nicht in der Lage!

Führe Dir vor Augen, dass ARD-ZDF-GEZ jetzt neue Beitragskonten im ***MILLIONEN***Bereich erstellen müssen!
Selbst wenn davon nur ein Bruchteil "störrisch" bleibt, stehen die vor einer unlösbaren Aufgabe.
Und es ist sehr stark anzunehmen, dass es eben nicht nur ein Bruchteil sein wird - sondern eher der Großteil, wenn nicht sogar fast alle oder alle!

Die Devise lautet also:
Ruhe bewahren! Keine Panik auf der Titanic!
Die sollen ruhig etwas tun für ihr Geld ;)

Keiner muss hier voreilig etwas zahlen!

Wenn z.Zt. verstärkt Meldungen kursieren wegen angeblicher "Vollstreckungsmaßnahmen", dann betrifft das *ausschließlich* alte Forderungen!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6307.msg52476.html#msg52476

Wir haben noch seeeeeehhhhhhhr viel Zeit und Ausdauer... ;)

Gute Infos findest Du hier:
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html


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ZAHLUNG UNTER VORBEHALT

Vielen Dank für die schnelle Antwort! "Zahlung unter Vorbehalt" im Verwendungszweck hinschreiben?

Nachdem der Beitragsbescheid und somit der *Verwaltungsakt* ergangen ist, ist eine
"Zahlung unter Vorbehalt" nicht mehr möglich.
Im Übrigen müsste das wenn, dann mit vorheriger schriftlicher Ankündigung und Begründung erfolgen.
Ein bloßer Vermerk im Verwendungszweck würde ohnehin nicht greifen.

Zahlung unter Vorbehalt auch noch nach Beitragsbescheid?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7004.msg52124.html#msg52124

Noch einmal:
Öffentliche Abgaben, zu denen man durch einen
echten Bescheid als Verwaltungsakt verdonnert wird, kann man
nicht unter Vorbehalt zahlen.


Aber ein Schreiben, das
nicht mit "Bescheid" gekennzeichnet ist und dem die Rechtsbelehrung fehlt, ist
kein Verwaltungsakt, selbst wenn das Schreiben von einer Behörde kommt.
In diesem Fall ist Zahlung unter Vorbehalt möglich.
[...]


...und nicht vergessen, bei ZAHLUNGSSTREIK mit eintragen, und den Widerstand ÖFFENTLICH DOKUMENTIEREN!
(bei Wunsch auch anonym)
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www.ZAHLUNGSSTREIK.net


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