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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Samurai am 24. Oktober 2013, 16:57
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Hallo.
Person A und Person B leben in einem gemeinsamen Haushalt, beziehen zwar keine Leistungen vom Amt, da sie sich nicht abhängig machen wollen, verdienen jedoch nur 400 Euro pro Person. Könnte Person A eine Befreiung bzw. Minderung beantragen ?
Eine andere Frage wäre:
Person A erhält im Oktober einen Brief (zb. von der Rundfunkzentrale) und wird aufgefordert, die Gebühren von insgesamt 10 Monaten nachzuzahlen. Ist das rechtens ?
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§4 (6) RBStV
Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen
Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall
liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem
durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde,
dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags
überschreiten. Absatz 4 gilt entsprechend.
Sorry, paßt nicht genau, ist aber das, was am nächsten hinkommt.
Durch den sog. "Rundfumkbeitrag" werden auch die Leute, die das sonst nicht wollen in den Sozialleistungsbezug gedrängt
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§4 (6) RBStV
Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen
Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall
liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem
durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde,
dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags
überschreiten. Absatz 4 gilt entsprechend.
Sorry, paßt nicht genau, ist aber das, was am nächsten hinkommt.
Durch den sog. "Rundfumkbeitrag" werden auch die Leute, die das sonst nicht wollen in den Sozialleistungsbezug gedrängt
Das kommt schon genau hin, da das kleine Wort "insbesondere" zwar einen Fall heraushebt, aber gleichzeitig auch allen anderen undefinierten Fällen hier einen Platz im Staatsvertrag gibt.
Das "keine Leistungen vom Amt haben wollen" ist eine weit verbreitete und ehrenhafte Lebens- und Gewissenseinstellung. Mit dieser Begründung und dem Versuch, die finanziellen Verhältnisse OHNE Amtsbescheinigung darzulegen, würde ich es A und B empfehlen, einen Antrag auf besonderen Härtefall zu stellen.
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Das "keine Leistungen vom Amt haben wollen" ist eine weit verbreitete und ehrenhafte Lebens- und Gewissenseinstellung. Mit dieser Begründung und dem Versuch, die finanziellen Verhältnisse OHNE Amtsbescheinigung darzulegen, würde ich es A und B empfehlen, einen Antrag auf besonderen Härtefall zu stellen.
...vielleicht aber auch noch mal in Ruhe, ganz gelassen, offen und aufgeschlossen diesen Artikel von unserem geschätzten themob zu Gemüte führen:
RBStV verstehen lernen - Lebensqualität verbessern - Dank RBStV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6856.0.html
Erinnern wir uns an die nette Antwort aus Köln:
Daher sind wir an die geltenden gesetzlichen Regelungen gebunden und verpflichtet, diese in der Praxis anzuwenden
Genau das müssen alle machen, die Anspruch auf Leistungen haben, fühlt euch ALLE an die gesetzliche Regelung "gebunden" und wendet die
Inanspruchnahme von Sozialleistungen von eine "KANN Regelung" in eine "MUSS Regelung" um.
Die Leute schämen sich zum Amt zu gehen. Oder aus Stolz gehen sie nicht hin. Sie wollen sich auch nicht in die Abhängigkeit des Staates geben, evtl. damit verbundene Rechte und Pflichten eingehen.
Alles nachvollziehbar. Aber mal ehrlich:
Schämen sich die Politiker solche Gesetze zu verabschieden?
Haben Politiker Stolz?
Halten sich Politiker an Rechte und Pflichten gegenüber dem Volk? Sie sind abhängig vom Volk (dem Wähler).
Für mich 3 x ein klares Nein. Also warum sollen dann die, die entsprechende Sozialleistungen beantragen könnten, darauf verzichten? Ich sehe keinen Grund.
[...] Fortsetzung siehe Artikel http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6856.0.html