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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: armer Deutscher am 23. Oktober 2013, 21:51

Titel: Nix Widerspruchsbescheid.............
Beitrag von: armer Deutscher am 23. Oktober 2013, 21:51
Hallo Fan,s

Person X hatte über 3 Monate eine belästigungfreie Zeit und brav auf seinen Widerspruchsbescheid gewartet nur kam wieder Müll und auch eine Ratenzahlung wird angeboten hääääääää danach hatte Person x garnicht gefragt........

Nun Person x schreibt den nächsten Widersruch etwas mmmhhhhhh naja   mal sehn............

Was wäre noch sonst möglich, habe schon was von Unterlasungsklage gehört nur da lässt Person x ja auch für Geld........

warte auf eure Ideen und Vorschläge.

M.F.G.
Titel: Re: Nix Widerspruchsbescheid.............
Beitrag von: Bürger am 23. Oktober 2013, 22:55
Könnte es sein, dass Person X
- *nicht* gegen einen *rechtskräftigen*, als "BeitragsBESCHEID" betitelten und eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltenden *BESCHEID* Widerspruch eingelegt hat
- *sondern* gegen eine der vom sogenannten "Beitragsservice" zugesandten "Zahlungsaufforderungen" bzw. "Zahlungserinnerungen"?

Könnte es außerdem sein, dass statt "Unterlassungsklage" eher *Untätigkeitsklage* gemeint war?
Inwiefern dazu Kosten anfallen und wer diese vorerst zu übernehmen hätte, wäre ggf. gesondert zu prüfen.

Im Übrigen darf man sich durch den Schriftverkehr dieses undurchsichtigen Konstrukts von Landesrundfunkanstalt bzw. in deren Auftrag arbeitendem sog. "Beitragsservice" nicht aus dem Konzept bringen lassen. Dort sind Maschinen am Werke - die linke Hand weiß nicht, was die zweite linke Hand tut - und außerdem glühen dort gerade die Drähte aufgrund der geballten Widerstandskraft der tatkräftigen Bürger.
Kurzum:. Es ist nicht ungewöhnlich, vermeintlich irrige Zwischenkorrespondenz zu erhalten.
Papier haben sie offensichtlich noch genug... ;)
Titel: Re: Nix Widerspruchsbescheid.............
Beitrag von: Rochus am 24. Oktober 2013, 07:42
Lade doch mal den vorherigen Schriftverkehr hoch, angefangen bei der Zahlungsaufforderung, die nun mal kein Bescheid ist. Siehe hierzu auch:

http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/gez-zahlungsaufforderung-verwaltungsakt/

Dann müsste Person X eine Zahlungserinnerung erhalten haben, danach den Bescheid.

Die Kostenübernahme der Untätigkeitsklage ist in § 161 (3) VwGO geregelt. Sämtliche im Zusammenhang damit entstandenen Kosten trägt die Beklagte. Und wenn Du Dir einen Anwalt dafür nimmst, so holt der sich sein Geld direkt bei der LRA wieder. Lediglich den Gerichtskostenvorschuss muss der Kläger zahlen.
Titel: Re: Nix Widerspruchsbescheid.............
Beitrag von: armer Deutscher am 24. Oktober 2013, 12:52
Hallo,

so X hat den Ordner durchgesehen wo alles drin ist, der Bescheid ist vom 01.06 2013 der Widerspruch vom  X ist am 24.06. 2013 abegeschickt als einschreiben mit rückantwort etwas anders zählt sowieso nicht........

Da folgte  im 07.2013 ein Bettelbrief..............
im august wurde der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt und im august gab es noch einen weiteren Bettelbrief.

der letzte Kontakt ist vom 10. 2013

M.F.G.
Titel: Re: Nix Widerspruchsbescheid.............
Beitrag von: koppi1947 am 24. Oktober 2013, 14:42
Dann wird es Zeit für eine Untätigkeitsklage.
Titel: Re: Nix Widerspruchsbescheid.............
Beitrag von: armer Deutscher am 26. Oktober 2013, 22:02
Hallo,

na mal schauen, erstmal bekommen die Herrschaften nochmal einen Widerspruch zum zuständigen Gericht gehe so oder so...

Meine weiteren Überlegung nach muß/soll ja jeder zahlen wenn die Klage abgelent wird ,so einfach sollen die aber nicht davonkommen,  wenn es zur Zahlung kommen sollte: Womit kann also gstänkert werden.... jeden monat 2 Euro zahlen natürlich ohne Beitragsnr. oder mal ohh vergessen...

Als Geringverdiener könnte mann sich auch beim grossen A wieder anmelden und dann sich befreien lassen.

Auf jeden Fall schnüren Ihnen jetzt schon die vielen Nichtzahler die Kehle zu und jeder Euro der da NICHT hingeht zählt........

M.F.G.