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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: knolli91 am 20. Oktober 2013, 23:35

Titel: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: knolli91 am 20. Oktober 2013, 23:35
Edit "Bürger":
Siehe bitte auch wichtige Hinweise am Ende des Threads
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7129.msg136553.html#msg136553
bzgl. dessen mindestens vorläufiger Schließung.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Hallo, Person A wird immer wieder empfohlen, die Briefe vom Beitragsservice ungeöffnet zurück zu schicken (Empfänger unbekannt verzogen usw.).

Es wird immer wieder von Zurückweisen gesprochen. Was bedeutet Zurückweisen genau?

Ist es sinnvoll die Briefe ungeöffnet zurück zu schicken? Ist das Zurückweisen sinnvoll?

Danke  :)
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: issleb am 21. Oktober 2013, 20:23
Hallo
als Postfachbesitzerin kann ich Sendungen die mir nicht "geheuer" sind oder nicht bestellte Zeitschriften mit dem Vermerk "Annahme verweigert" im Fach "falsch eingelegte Sendungen" wieder verschwinden lassen. Das ist ungeheuer effizient. Das müßte auch bei direkter Zustellung funktionieren, wenn man die Post mit besagtem Vermerk wieder zum Postamt zurückbringt, selbstredend UNGEÖFFNET!

LG Issleb
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: Rochus am 22. Oktober 2013, 08:30
Das Zurückweisen ungeöffneter Briefe löst das Problem nicht, es verzögert nur den gerechten Lauf der ganzen Sache.

Brief öffnen, Inhalt verinnerlichen, dagegen angehen. Und nicht dieses Herumeiern!
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: wtfacow am 22. Oktober 2013, 10:00
Für die Leute die aber nicht klagen wollen/können (erstmal oder auch gar nicht) ist diese Variante aber immer noch besser als zahlen.
Alles ist besser als dem Abzockverein das zu geben was er will.

Aber hast vollkommem Recht , es verzögert das Problem nur.
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: seppl am 22. Oktober 2013, 10:51
... aber Brief öffnen, Inhalt verinnerlichen kann man schon. Nicht zu schnell reagieren, nur bei Terminsachen Fristen einhalten. Vorauseilender Gehorsam ist meist die Falle, in die wir tappen.

Unser Argument ist das Geld, das der Beitragsservice NICHT einnimmt!
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: Rochus am 23. Oktober 2013, 08:06
Das Zurückweisen ungeöffneter Briefe löst das Problem nicht, es verzögert nur den gerechten Lauf der ganzen Sache.
Brief öffnen, Inhalt verinnerlichen, dagegen angehen. Und nicht dieses Herumeiern!
Für die Leute die aber nicht klagen wollen/können (erstmal oder auch gar nicht) ist diese Variante aber immer noch besser als zahlen.
Alles ist besser als dem Abzockverein das zu geben was er will.
Aber hast vollkommem Recht , es verzögert das Problem nur.

Widerspruch einlegen kostet nichts, verglichen mit dem, was man sonst so an Geld für irgendwelchen Kram ausgibt. Selbst wenn der Widerspruch per Einschreiben gegen Rückschein an die LRA geht.

Und die Untätigkeitsklage kostet auch nichts. Das kann man selber machen. Man zahlt allenfalls einen geringen Gerichtskostenvorschuß. Gewonnen wird die Klage auf jeden Fall. Die LRA wird dann dazu verurteilt, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Und dann gibt es auch den Vorschuß zurück. Die Gerichtskosten blecht dann die Gegenseite. Andererseits kann man sich für diese sonnenklare Angelegenheit auch einen Anwalt nehmen. Den dürfen die werten Herrschaften dann ebenfalls berappen.

Und was man dann mit dem Widerspruchsbescheid in der Tasche unternimmt, das bleibt dann jedem selber überlassen. Aber man war auf jeden Fall recht kostenneutral unbequem. Und, und nur dann, wenn sich diese Fälle häufen, wird auch den Gerichten klar, mit was für einem Haufen sie es da zu tun haben.
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: homerJS am 23. Oktober 2013, 08:17
Nicht zurückweisen!
Brief ungeöffnet zur Post schaffen.. Sagen kenne ich nicht.. wohnt nicht bei uns im Haus.
Der Brief wird bei der Post vernichtet, da nur Infopost. Da es sich allerdings um so einen Premium..versand handelt, wird im System der Post vermerkt, dass der Brief unzustellbar war, wegen Adressat nicht ermittelbar.
Die Verbrecher rufen diese Infos im System der Post in regelmäßigen Abständen ab und können so ihre "Karteileichen" aussortieren.

So vorgegangen.. nie wieder ein Brief nach der ersten Bettelung erhalten... und Ruhe ist..
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: Rochus am 24. Oktober 2013, 07:35
Damit ist das Problem (scheinbar) für Dich gelöst, nicht aber für die Allgemeinheit. Ich dachte immer, wir wollten zusammen was bewegen. So bewegen wir gar nichts.
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: homerJS am 24. Oktober 2013, 07:55
Naja ich will die ewige Grundsatzdiskussion nicht wieder lostreten.
Aber ich werde mich ganz bestimmt nicht FREIWILLIG bei denen anmelden, nachdem ich es seit ich 16 bin tunlichst vermeiden konnte in DEREN System zu sein. WENN die Verbrecher irgendwann auf mich kommen werde ich definitiv weitere Schritte einleiten, bis dahin habe ich auch noch ein sonstiges Leben..
Und dass ich gar nichts bewege weise ich mal von mir.. ich habe mich 2 mal bei Demos hingestellt.. einmal bei um die 0 Grad im März und einmal bei strömendem Regen.. während andere gemütlich zu Hause gesessen sind...
Lasst doch jeden gegen den Verein vorgehen wie er möchte. Das einzige was ich Leuten zum Vorwurf machen würde ist, dass sie nicht zahlen wollen, es aber aus Angst oder Ohnmacht tun, weil sie der Meinung sind, man könne sowieso nichts gegen den Verein tun.
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: armer Deutscher am 24. Oktober 2013, 13:08
Hallo,

ja das P in der Anschrift der Bettelbriefe heißt Premiumadress weiter findet man oder frau auch seine Nummer vom Beitragskonto im Anschriftsteil.
Wenn diese Briefe zurück an den Adressaten gehen werden, die mit Sicherheit über die Einwohnermeldeämter die Adressen abgleichen und dann kommt einen Lawine auf jeden zu der die Briefe zurück hatt gehen lassen.

So oder So es verlagert sich das Problem nur nach hinten und dann noch schwerer im Magen zu liegen....

Am besten ist gleich seine "Abneigung " dagegen zu zeigen....

M.F.G.
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: wtfacow am 24. Oktober 2013, 14:14
Meinem Respekt gebührt jedem der NICHT zahlt.Wie er das anstellt ist erstmal Nebensache.Würden alle die Bettelbriefe zurückschicken, wäre das Thema längst vom Tisch.
Ausserdem heißt das ja nicht das diese Leute sich nicht später noch vor Gericht wehren wenn es dann auffliegt.
Der ein oder andere hat eventuell sogar Glück und wird irgendwann dauerhaft "vergessen".
Für diese Leute sollten wir uns doch dann freue , oder etwa nicht ?  :o Immerhin tragen Sie indirekt durch ihre Zahlungverweigerung dazu bei das das System den Bach runtergeht!
Oder habt ihr vor 2013 die Zahlungverweigerer auch an den Pranger gestellt? Wer hat den damals schon aktiv geklagt? So gut wie keiner!
Im Vergleich zum alten Sytem, haben wir eine richtige Klagewelle zur Zeit. :)

Aber Ich merke schon bei diesem Thema scheiden sich wohl die Geister . In ein paar Jahren werden wir schlauer sein

In diesem Sinne: Jeder sollte weiter das machen was er für richtig hält, ausser zu zahlen!!!
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: koppi1947 am 24. Oktober 2013, 14:37
Dem Teil im letzten Satz, nicht zahlen, kann ich voll und ganz zustimmen.
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: homerJS am 24. Oktober 2013, 18:22
Wenn diese Briefe zurück an den Adressaten gehen werden die mit Sicherheit über die Einwohnermeldeämter die Adressen abgleichen und dann kommt einen Lawine auf jeden zu der die Briefe zurück hatt gehen lassen.

So ein Unsinn, wer oder was sagt denn, warum der Brief nicht zugestellt werden konnte. Der Brief wird im System der Post als unzustellbar vermerkt und damit hat es sich.
Wenn man natürlich zur Post geht und sagt "hier ich bin der und der und will den an mich gerichteten Brief nicht haben"..
naja dann ist man wohl selber schuld..
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: zuwider am 24. Oktober 2013, 20:03
Zitat: "...werden die mit Sicherheit über die Einwohnermeldeämter die Adressen abgleichen..."

Deshalb regelmäßig den "Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre" komplett ausfüllen und beim Meldeamt zurückgeben, außerdem sämtliche Dienstleister anschreiben,denn dort gibt es mit Sicherheit auch schwarze Schafe/Zuträger/Spitzel!

Wichtig ist Sand ins Getriebe zu streuen und natürlich immer neue Mitmenschen zu sensibilisieren bzw. aus ihrem Dornröschenschlaf zu holen!
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: homerJS am 24. Oktober 2013, 20:52
Bringt genau 0,
ich habe das eingerichtet, und sogar zusätzlich einen Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten an die LRA bzw GEZ an meine Stadt geschickt.
Antwort bekommen. Kurz zusammengefasst:
"Dagegen können Sie nicht widersprechen, Pech gehabt."
Also wenn die Gegenseite(n) nicht sauber spielen muss ich das auch nicht.
Ich habe fertig.
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: zuwider am 25. Oktober 2013, 08:02
Eigenartig, bei mir wurde es anerkannt, sogar der Punkt 8 mit Begründung Grundgesetz...blablabla.
Keine Rückinfo, daß widersprochen wurde und bis jetzt keine Post von den Schutzgelderpressern.
Aber vielleicht habe ich auch nur Glück gehabt.
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: gerstrong am 08. November 2013, 16:42
Das kommt auf die Stadt an. Bei uns war das auch kein Problem. Dennoch habe ich einen Brief erhalten.

Da ich schon vorher versucht habe mich gegen GEZ zu wehren und ich glaube Deutschland ist noch nicht so weit um diese GEZ zu kippen, werde ich den Brief ungeöffnet zurückschicken.
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: Mango am 10. Juli 2014, 18:05
Kann mittlerweile jemand was darüber berichten?

Ich letztens nämlich so ne Facebookstory gelesen. Da ging es um einen gewissen F. Latterlutsch. Herr F. Latterlutsch sammelt nun schon seit einiger Zeit Infopost mit großem P aus Köln. Nun kam ein neuer regulär frankierter Brief. Inhalt ist vermutlich die totale Zwangsanmeldung. Ein Überweisungsträger liegt netterweise bei. Soll F. Latterlutsch die ungeöffneten Briefe in die gelbe Tonne werfen? Evtl. mit Vermerk?
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: Mango am 02. November 2014, 19:49
Also mittlerweile sind über drei Monate verstrichen, als die Infopost in der gelben Tonne landete. Seitdem hat der Typ nichts mehr vom Beitragsservice gehört, wie der Nachbar erzählte.
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: Mango am 19. Januar 2015, 21:37
Und Herr F. Latterlutsch hat wieder Post bekommen. Gerüchten zufolge schnüffelte ein Agent des Beitragsservice herum. Aber die gelbe Tonne ist nicht weit  :D
Titel: Re: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
Beitrag von: Lisawei am 10. Dezember 2016, 19:47
Wo soll man "unbekannt verzogen" hinschreiben? Auf dem Brief? Oder als extra zettel und in der Post Filiale einer Mitarbeiter abgeben?

Oder nur auf dem Briefumschlag vorne oder hinten es drauf schreiben und im nächsten Post Briefkasten reinstecken? Gab es schon Erfolge?



Edit "Bürger" aus gegebenem und immer wiederkehrendem Anlass:

Bitte insbesondere an alle "Neulinge", sich unbedingt erst noch generell eingehend einzulesen, zu verinnerlichen und zu versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Dort finden sich u.a. auch diese wichtigen allgemeinen Informationen:


[...]
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das macht die Angelegenheiten nicht gerade einfacher.

Wichtige Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden:
Wer die mit dem Bescheid an die Hand gegebenen Möglichkeiten (Rechtsmittel gem. Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsweg) nicht nutzt, wird sich früher oder später (leider) mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen müssen - und zwar unabhängig davon, ob der Bescheid per "normalem" Brief, per Einschreiben oder gar per förmlicher Zustellung zugegangen ist, weil ARD-ZDF-GEZ prinzipiell erst einmal vom Zugang ausgehen und darauf basierend (nach einer weiteren Mahnung, gegen welche aber keine Rechtsmittel mehr möglich sind) die Vollstreckung einleiten, wenn nicht fristgemäß Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt wurden.
Dass diese Vollstreckungen keine Freude machen und deren Abwehr nicht gerade "aussichtsreich" ist, ist bereits ersichtlich an der Vielzahl der Fälle im Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Zudem ändert selbst eine vorläufig abgewiesene Vollstreckung auch im Falle ignorierter Bescheide nichts an der grundsätzlichen Forderung. Die Bescheide würden notfalls nachweislich zugestellt. Spätestens dann würde ein Ignorieren gar nichts helfen, es sei denn, man ist "unpfändbar" - und wird dies auch die nächsten 30 Jahre bleiben.
vgl. § 53 VwVfG Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__53.html
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden oder auch wenn ARD-ZDF-GEZ z.B. eine noch aktive Kontoverbindung in ihren Akten haben und diese einfach "probieren". Letzteres gilt sogar schon bei Beträgen unterhalb von 500€ - und ist auch schon mehrfach geschehen.
Mit all dem ist also nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht zu spaßen.
Das Forum kann und wird daher Vollstreckungsfälle wegen zugegangener, jedoch ignorierter Bescheide bis auf weiteres nicht diskutieren.


Wichtige Ergänzung Nov/Dez 2016:
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21166.0.html


[...]

Der Thread bleibt os o.g. Gründen bis auf weiteres geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.