der Hauptseite ist ja die Rede davon, daß man max. 100 Euro bezahlt und die Klage abschickt und fertig aber mittlerweile hab ich hier gelesen das so mancher doch einen Anwalt hat ?
Im Moment bin ich selbst gerade am evaluieren, inwiefern das mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann. Die wiederum übernimmt derartige Kosten natürlich nur dann, wenn auch eine Erfolgsaussicht besteht. Und dafür brauchst du einen guten Anwalt...
Vielleicht bräuchte man da einfach mal sowas wie einen eingetragenen Verein, in dem sich Leute organisieren können, die von dieser Wegelagerei betroffen sind und etwas dagegen tun wollen. Ein Verein kann sich nach außen hin auch überzeugender darstellen als das ein Individuum alleine tun kann...
Hatte mal eine Umfrage gemacht, ob man nicht versuchen sollte, für uns hier einen Anwalt oder eine Kanzlei zu finden, die unsere Fälle annimmt. Glaube 10-15 Leute haben sogar an der Umfrage teilgenommen.....
Hatte mal eine Umfrage gemacht, ob man nicht versuchen sollte, für uns hier einen Anwalt oder eine Kanzlei zu finden, die unsere Fälle annimmt. Glaube 10-15 Leute haben sogar an der Umfrage teilgenommen.....
Die Umfrage war hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5832.msg45205.html#msg45205
Aber selbst, wenn wir einen guten Anwalt wie Ra Tschuschke ( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/ ), der schon viel gegen die GEZ unternommen hat, gewinnen könnten,
würde er doch alle nur einzeln vertreten können, oder?
Auf seiner Seite schreibt er auch erstmal nur von diesem herkömmlichen Klageweg, den wir einschreiten können
( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/).
Aber er scheint ja einsatzbereit zu sein. Wenn er mal bessere Alternativen hat, wird er das sicher mit reinschreiben.
Markus
[...] Die Geschichte zeigt, dass die Justiz den "Rundfunkbeitrag" schon immer bestätigt hat [...]Die "Geschichte" des sogenannten "RundfunkBEITRAGs" beträgt gerademal 1 Jahr - und dazu gibt es bisher kaum Urteile... Die wichtigsten stehen seit geraumer Zeit aus.
Im Moment bin ich selbst gerade am evaluieren, inwiefern das mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann. Die wiederum übernimmt derartige Kosten natürlich nur dann, wenn auch eine Erfolgsaussicht besteht. Und dafür brauchst du einen guten Anwalt...
Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!
Insofern:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!
Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!
Also nochmal:Ist gut gemeint, aber ich bin rechtlich wenig behuft, vielleicht wäre es ganz gut, erstmal etwas von einem Anwalt zu haben, bzw sich von dem sagen lassen, wie man seine Rechtsschutzversicherung rumkriegt.
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!
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Ich habe schon gegoogelt, wohne in Frankfurt/Main, also Anwälte hats hier genug, nur ich wüsste nichtmal, in welchem Bereich ich einen suchen sollte, evtl. Medienrecht.
Und dann einen finden, dem es nicht nur ums Geldverdienen geht.
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Die "Geschichte" des sogenannten "RundfunkBEITRAGs" beträgt gerademal 1 Jahr - und dazu gibt es bisher kaum Urteile... Die wichtigsten stehen seit geraumer Zeit aus.
Allenfalls die "RundfunkGEBÜHR" - allerdings beruhend auf einer völlig anderen (Un-)Rechtsgrundlage - wurde über die letzten Jahrzehnte fröhlich von den Gerichten abgesegnet...
Die Versicherung interessiert nicht der Anwalt - denn auch dieser entscheidet nicht über die "Erfolgsaussichten.
Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!
Ich habe noch nie eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen [...]
vermute aber, dass die Versicherung einen Sachverständigen einschalten wird.
Je juristisch exakter die ganze Argumentationskette aufgebaut wird, desto größer sind doch wahrscheinlich die Chancen, dass die Versicherung auch die Deckung zusagt?
Dass sollte es hier dazu erst mal gewesen sein.
Ist aber schon ganz schön stolz, der Preis
?
Erstberatungsgebühr § 34 RVG
Die Erstberatungsgebühr ist keine Gebühr, sondern nur ein Höchstbetrag. Bei der ersten Beratung hat der Anwalt seine Gebühren nach dem RVG zu berechnen.
Seit dem 01.07.2006 gibt es für die ausschließliche Beratung keine Gebührenvorschriften mehr. Diese Kosten sind frei aushandelbar. Der Anwalt soll hier auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung hinarbeiten. Er muss dabei lediglich eine angemessene Vergütung aushandeln, die in einem Verhältnis zu Aufwand und Haftung steht. Beratungen zu Mini-Preisen wird es daher auch in Zukunft nicht geben. Die Vereinbarung kann nach Stundensätzen oder auch nach Pauschalhonoraren gehen. Es kann auch eine bestimmte Gebühr abhängig vom Streitwert vereinbart werden.
Ohne eine Gebührenvereinbarung ist die Beratung jedoch noch immer nicht kostenlos. Vielmehr sind die üblichen Kosten für eine solche Beratung zu zahlen. Was üblich ist, richtet sich nach Dauer und Schwierigkeit der Beratung und auch der Bedeutung für den Mandanten. Meist wird hier eine Beratungsgebühr anfallen.
Bleibt es bei der ersten Beratung, so darf die Gebühr - wenn der Mandant Verbraucher ist - jedoch 190,00 € (zzgl. Post und Telekommunikationskosten und Mehrwertsteuer) also 249,90 € nicht übersteigen. Ist ein Gutachten anzufertigen sind 250,00 € zzgl. Post- und Telekommunikation und MwSt. also 321,30 € nicht zu überschreiten.
Allerdings dürfen die Parteien etwas anderes vereinbaren, die Erstberatungsgebühr also abbedingen. Wird nach der ersten Beratung das Mandat übernommen, kommt es zu weiteren Terminen, weiteren Bearbeitungen der Angelegenheit (Urteilsrecherche, Rückruf o.ä.) oder ist der Mandant Unternehmer, so entfällt diese Höchstgrenze.
Ich versuchs nochmal(fühl mich halt sicherer mit Anwalt, auch in der 1. Instanz kann man bestimmt schon vieles vermasseln) hier für Frankfurt, und wenn nicht dann doch Herrn Tschuschke. Erfahrungsberichte mit ihm in Sachen Beitragsgebühr und Klagen gibt es nicht oder ?
Was RA Tschuschke betrifft, hier ein Blog einer Mandantin von ihm zum Thema GEZ, die über Ihre Vorgehensweise und Erfahrungen im allgemeinen berichtet:
http://www.rafa.at/47gez.htm
1. Es ist gegen die Menschenwürde, für etwas zu bezahlen zu müssen das man nicht möchte und das einen diffamiertZu Punkt 1: erfolgreicher scheint mir, wenn in der Ich-Form begründet wird: "Gegen meine Menschenwürde", "Ich werde diffamiert!", "Ich lehne den örR ab!" Wenn Person A persönliche Gründe hat, sollte nicht "man sich wehren" sondern "Ich wehre mich" usw. verwendet werden.
3. Ich schaue kein Fernsehen mehr seit 2008"Ich schaue kein Fernsehen" und alternativ "Ich lehne den örR aus Gewissensgründen zutiefst ab" ist auch ein Unterschied vor Gericht, ebenso ob Person A etwas möchte oder ob Person A etwas will. Klare Kante zeigen ist wichtig.
Manche sagen statt Service B lieber Beitragsservice >:D
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08.02.2013
...Heut hab ich dann gleich den Anwalt kontaktiert: Am Donnerstag nächste Woche hab ich einen Termin bei ihm. Er meinte, in der 1. Instanz werd ich wohl nicht durchkommen, für die 2. Instanz ist es auch noch fraglich, denn es ist halt juristisches Neuland. Insgesamt - Anwaltskosten plus Gerichtskosten und pipapo - kommt die ganze Soße auf ungefähr 500 € plusminus. Selbst wenn ich gewinne, werden diese Kosten nur zur Hälfte vom Beklagten erstattet.
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30.09.2013
Auf den allerletzten Drücker hat der Anwalt heute Widerspruch eingelegt. Auf den rechtsmittelfähigen Bescheid mit Datum vom 01.09.2013 (eingegangen am 05.09.13) ist eine Frist von 4 Wochen für den Widerspruch angegeben, und diese Frist hat er bis zum letzten Tag verstreichen lassen, um dann grad auf den letzten Drücker noch "fail!" zu melden.
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Mal zur Vollständigkeit, weil seine Meinung zum Rundfunkbetrug auch interessant ist:
http://www.thomas-pfefferle.de/page3.html