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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: MarkusB am 17. Oktober 2013, 07:53

Titel: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 17. Oktober 2013, 07:53
Hallo zusammen,

ich habe bereits eine "Infopost" bekommen, also wo einfach nur mal Daten verlangt werden, weiter nichts.
Um halbwegs gewappnet zu sein, beschäftige ich mich mit dem Verfassen von Argumenten für die Klage, aber für den Widerspruch brauche ich ja auch schon Argumente, nehm ich mal an.

Ich möchte vorschlagen, ob es nicht machbar wäre, eine angepinnte Liste mit allen plausiblen und triftigen Gründen zu erstellen, in die auch nur der Moderator einträgt und niemand sonst, also nicht noch 20 x "hurra" und "spuckt ihnen ins Müsli" usw usf.
Ich bin überrfordert mit all den vielen links und Infos, die meisten Sätze sind so schwer, ich hab das Gefühl hier posten lauter Jurastudenten und Intellektuelle ich bin Wachmann und Bürokratieblindgänger.
Ich bitte um Gnade für die Dummen.
Ich hab auch keinen Anwalt und weiß auch nicht ob ich einen nehmen soll, auf der Hauptseite ist ja die Rede davon, daß man max. 100 Euro bezahlt und die Klage abschickt und fertig aber mittlerweile hab ich hier gelesen das so mancher doch einen Anwalt hat ?

Und das man die Aussetzung der Vollziehung beantragen soll, ansonsten einem alles nix nützt hab ich auch eher durch Zufall aufgeschnappt. Ich finde die Seite verliert viel durch echt unglückliches Wissensmanagement. Kluge Köpfe, Wissen, alles da aber ich blick überhaupt nichts.
Oder ich bin überdurchschnittlich dumm, aber das kann doch auch nicht angehen daß man dann eben Pech hat.
Es fehlt einem der rote Faden zur Vorgehensweise. Es wäre z.b. doch nicht unzumutbar, wenn man in jedem Forum und Unterforum ein und denselben Thread anpinnt, der heißt z.b. "Weg vom 1. Brief bis zu Klage v. Verwaltungs-Gericht" oder sowas und dort kommen dann - bitte bitte ohne 20 postings von anderen Leuten zwischendrin - klar aufgelistet was ankommt, also die Infobriefe, danach kommt von denen der Gebührenbescheid, auf den man Widerspruch einlegt mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung usw usw.
Alle davon abweichenden Fälle können das ja per einem Thread aufmachen diskutieren dann, aber das man das wichtigste in jedem Forum zusammengefasst hat.
Ich hab mir das deshalb überlegt, damit man das Wesentlichste, und das der weg zum boykott ist doch das Wesentlichste an der ganzen Homepage und dem Forum, sofort findet als Außenstehender. Und für die Moderation wärs bestimmt auch besser, weil so mancher thread dann entfallen würde bzw. dezidierter wäre.

Zum Beispiel was ich als Kläger ganz wichtig finde, ist doch das man glaubwürdig ist.
Wenn ich als Hansdampf meine Klage begründe, daß der Antrag verfassungswidrig ist, damit mach ich mich doch unglaubwürdig, weil man muss doch persönliche Gründe haben. Bin ja kein Verfassungsrechtler.

Meine sind z.b.:

1. gegen die Menschenwürde, für etwas zu bezahlen, das einen diffamiert und beschimpft.
2. sind ideologiegeschwängert und damit undemokratisch, betreiben für ihre ideologie propaganda und bekämpfen nur einen Extremismus, während der andere Extremismus propagiert und gelebt wird.
   3. Schaue kein Fernsehn mehr seit 2008(Beschimpfung als Rechtsradikaler, warum sollte ich dafür bezahlen ?). Statt das Land vor Ideologien zu bewahren,
   wird man von denen beschimpft, wenn man für die Demokratie eintritt -> von wegen "Demokratieabgabe". Spott !
4. habe ich einen Computer aber daß die ÖR von mir Geld dafür wollen, würde allen Anbietern im
Internet das Recht geben, von mir Geld zu fordern. Das heißt, nach dem Verhalten der ÖRR kann also jeder, der gerade Lust hat mit jeder noch so illustren Begründung Geld von mir einziehen, wenn er es nur schafft, die Politik auf seine Seite zu bringen ?
5. Das ich als Christ an Gott glaube, für mich ist er derjenige, der über uns Menschen steht, vor dem alle gleich sind, seine Liebe für uns, und nicht Geschlechterkampf, und Kampf gegen Rechts und Feminismus und politische Korrektheit. Gott gab uns Freiheit und nicht Gehirnsklaverei durch Ideologie.

Da kann ich mir vorstellen , daß ein Richter das glauben würde, aber mit mords Verfassungsbruch und Paragraphen aufzuwarten, da erscheint man doch eher als Wichtigtuer, der sich hervorkehren möchte, ob das dann einen Richter übrzeugt, daran hab ich meine Zweifel.

Oder lieber doch ?


Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 17. Oktober 2013, 18:36
Das Feedback ist ja nicht gerade berauschend, sitze ich mit den Paragraphenbombern alleine da ?
Dachte der Boykott ist für alle und nicht nur für eine jurastudierende Oberschicht.
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Wutbürger am 17. Oktober 2013, 19:31
Hallo Markus,

mir geht es da ähnlich wir dir - ich habe nur hin und wieder mal Zeit, um mich mit dem Thema zu befassen. D.h. ich kann nicht den ganzen Tag juristische Literatur studieren. Ich fürchte allerdings, dass du vor Gericht ohne die "jurastudierende Oberschicht" nicht wirklich voran kommst. Einfach nur sowas wie eine "persönliche Meinung" zu formulieren, wird einem Richter nicht ausreichen - du mußt da schon nachweisen, dass gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Zitat
der Hauptseite ist ja die Rede davon, daß man max. 100 Euro bezahlt und die Klage abschickt und fertig aber mittlerweile hab ich hier gelesen das so mancher doch einen Anwalt hat ?

Das ist halt das, was ich an anderer Stelle auch schon andiskutiert hatte - die 100 Euro sind wohl eher eine Art "Pauschalpreis" für die erste Instanz. Salopp gesagt: dort beschäftigt sich der Richter nicht wirklich mit deiner Klage, sondern bügelt diese einfach zwischen zwei Semmeln während der Brotzeit weg. Wenn du wirklich ernsthaft klagen willst, dann nimmt die Geschichte schnell andere Dimensionen an, d.h. man muß sich schon mit der Frage beschäftigen, was will ich erreichen und vor allem wie. Mit der ersten Instanz ist es nicht getan - die ist höchstens Tür zur nächsten Instanz. Und wenn du da weiter kommen willst, sind Anwalt und eine juristisch fundierte Argumentation wohl unerläßlich. Die Geschichte zeigt, dass die Justiz den "Rundfunkbeitrag" schon immer bestätigt hat - es ist also nicht zu erwarten, dass ein deutsches Gericht in der nahen Zukunft hier anders entscheiden wird. Aus meiner persönlichen Sicht muß die Sache bis zu einem Gericht weitergetragen werden, das sich halbwegs unvoreingenommen mit dem ganzen Sachverhalt beschäftigt - und das ist wohl eher der Europäische Gerichtshof. Der Weg ist allerdings lange, steinig und vor allem kostenintensiv. Argumente gegen den "Rundfunkbeitrag", juristische oder persönliche, gibt es zur Genüge. Die finanzielle Deckung eines solchen Prozesses ist hier eher das Problem - deswegen gibt es auch nur wenige Privatleute, die ernsthaft dagegen prozessieren.

Im Moment bin ich selbst gerade am evaluieren, inwiefern das mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann. Die wiederum übernimmt derartige Kosten natürlich nur dann, wenn auch eine Erfolgsaussicht besteht. Und dafür brauchst du einen guten Anwalt...

Vielleicht bräuchte man da einfach mal sowas wie einen eingetragenen Verein, in dem sich Leute organisieren können, die von dieser Wegelagerei betroffen sind und etwas dagegen tun wollen. Ein Verein kann sich nach außen hin auch überzeugender darstellen als das ein Individuum alleine tun kann...
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 17. Oktober 2013, 20:36


Im Moment bin ich selbst gerade am evaluieren, inwiefern das mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann. Die wiederum übernimmt derartige Kosten natürlich nur dann, wenn auch eine Erfolgsaussicht besteht. Und dafür brauchst du einen guten Anwalt...

Vielleicht bräuchte man da einfach mal sowas wie einen eingetragenen Verein, in dem sich Leute organisieren können, die von dieser Wegelagerei betroffen sind und etwas dagegen tun wollen. Ein Verein kann sich nach außen hin auch überzeugender darstellen als das ein Individuum alleine tun kann...


Das ist recht ernüchternd, mit meinen 1400 netto monatlich komme ich da vermutlich nicht weit. Meine Rechtschutzversicherung hat dasselbe gesagt wie du: wenn eine Erfolgsaussicht besteht, übernehmen sie Kosten.
Ich habe schon gegoogelt, wohne in Frankfurt/Main, also Anwälte hats hier genug, nur ich wüsste nichtmal, in welchem Bereich ich einen suchen sollte, evtl. Medienrecht.
Und dann einen finden, dem es nicht nur ums Geldverdienen geht.

Deshalb hatte ich hier auch schon versucht anzuregen, sich zusammenzutun, auch wenn es Sammelklagen in D nicht gibt, aber eine IG oder wie du gesagt hast ein Verein..aber andererseits, wir hier sind ja auch sowas, wir sind alle betroffen und übers Forum organisiert. Natürlich ist alles noch im Entwickeln und ganz sicher ist nicht viel.
Hatte mal eine Umfrage gemacht, ob man nicht versuchen sollte, für uns hier einen Anwalt oder eine Kanzlei zu finden, die unsere Fälle annimmt. Glaube 10-15 Leute haben sogar an der Umfrage teilgenommen.....
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: unGEZahlt am 17. Oktober 2013, 21:30
Hatte mal eine Umfrage gemacht, ob man nicht versuchen sollte, für uns hier einen Anwalt oder eine Kanzlei zu finden, die unsere Fälle annimmt. Glaube 10-15 Leute haben sogar an der Umfrage teilgenommen.....

Die Umfrage war hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5832.msg45205.html#msg45205

Aber selbst, wenn wir einen guten Anwalt wie Ra Tschuschke ( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/ ), der schon viel gegen die GEZ unternommen hat, gewinnen könnten,
würde er doch alle nur einzeln vertreten können, oder?
Auf seiner Seite schreibt er auch erstmal nur von diesem herkömmlichen Klageweg, den wir einschreiten können
( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/).

Aber er scheint ja einsatzbereit zu sein. Wenn er mal bessere Alternativen hat, wird er das sicher mit reinschreiben.

Markus
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 17. Oktober 2013, 22:09
Hatte mal eine Umfrage gemacht, ob man nicht versuchen sollte, für uns hier einen Anwalt oder eine Kanzlei zu finden, die unsere Fälle annimmt. Glaube 10-15 Leute haben sogar an der Umfrage teilgenommen.....

Die Umfrage war hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5832.msg45205.html#msg45205

Aber selbst, wenn wir einen guten Anwalt wie Ra Tschuschke ( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/ ), der schon viel gegen die GEZ unternommen hat, gewinnen könnten,
würde er doch alle nur einzeln vertreten können, oder?
Auf seiner Seite schreibt er auch erstmal nur von diesem herkömmlichen Klageweg, den wir einschreiten können
( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/).

Aber er scheint ja einsatzbereit zu sein. Wenn er mal bessere Alternativen hat, wird er das sicher mit reinschreiben.

Markus

Also auch wenn er jeden Fall nur einzeln übernehmen würde, wäre das trotzdem schon sehr gut, weil man ein ziemliches Problem als Kläger bereits bewältigt hätte: den richtigen Anwalt finden.
Weil wenn er wegen welchen Gründen auch immer nicht empfehlenswert wäre, würde sich das hier ja schnell verbreiten, also wäre das für einen Kläger schon eine Sicherheit.

Sammelklagen geht nicht, aber gibts hierzulande nicht was ähnliches, hab hier mal was gelesen.
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Bürger am 18. Oktober 2013, 03:45
[...] Die Geschichte zeigt, dass die Justiz den "Rundfunkbeitrag" schon immer bestätigt hat [...]
Die "Geschichte" des sogenannten "RundfunkBEITRAGs" beträgt gerademal 1 Jahr - und dazu gibt es bisher kaum Urteile... Die wichtigsten stehen seit geraumer Zeit aus.
Allenfalls die "RundfunkGEBÜHR" - allerdings beruhend auf einer völlig anderen (Un-)Rechtsgrundlage - wurde über die letzten Jahrzehnte fröhlich von den Gerichten abgesegnet...


Im Moment bin ich selbst gerade am evaluieren, inwiefern das mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann. Die wiederum übernimmt derartige Kosten natürlich nur dann, wenn auch eine Erfolgsaussicht besteht. Und dafür brauchst du einen guten Anwalt...

Die Versicherung interessiert nicht der Anwalt - denn auch dieser entscheidet nicht über die "Erfolgsaussichten.
Diese kann im Übrigen auch eine Versicherung nicht vorhersehen - das wäre Anmaßung und würde ein Verfahren ja faktisch erübrigen.

Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!

Insofern:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!

Mehr dazu unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Helmut Enz am 18. Oktober 2013, 10:34

Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!

Insofern:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!


Das kann ich nur bestätigen.
Ich habe den Eindruck gewonnen, eine der Hauptfunktionen einer Versicherungs-hotline ist dieses  Verunsichern und Abwimmeln.

Im ersten Zorn hätte ich  schon fast meine Rechtsschutzversicherung fristlos gekündigt, die ich seit Jahren habe.
Zum Glück habe ich noch einmal in die Versicherungsbedingungen geschaut und den folgenden Absatz gelesen:

§13 Außerordentliche Kündigung
(1) Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er
zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den
Vertrag fristlos oder zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode kündigen.

Ja etwas besserer kann einer Versicherung doch garnicht passieren.
Der Kunde zahlt brav jahrelang seine Versicherungsbeiträge
und wenn er die Versicherung tatsächlich mal bräuchte,
dann kündigt er fristlos den Vertrag und ertlässt damit
der Versicherung alle ihre Pflichten.

Diesen Gefallen habe ich der Versicherung nicht getan.

Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 18. Oktober 2013, 11:35


Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!

Ist gut gemeint, aber ich bin rechtlich wenig behuft, vielleicht wäre es ganz gut, erstmal etwas von einem Anwalt zu haben, bzw sich von dem sagen lassen, wie man seine Rechtsschutzversicherung rumkriegt.
Ich hatte bisher immer gedacht, man müsste einen Anwalt ortsnah nehmen, damit man dann zusammen zum Gericht wetzen kann und solche Dinge, aber vielleicht ist das ja gar nicht nötig, im Zeitalter von Telefon und email.
Trägt sich denn jemand hier mit dem Gedanken, den Herrn Tschuschke zum Anwalt zu nehmen oder hat ihn gar schon ?
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Bürger am 18. Oktober 2013, 11:52
Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!
Ist gut gemeint, aber ich bin rechtlich wenig behuft, vielleicht wäre es ganz gut, erstmal etwas von einem Anwalt zu haben, bzw sich von dem sagen lassen, wie man seine Rechtsschutzversicherung rumkriegt.

Das hat nichts so sehr mit "rumkriegen" zu tun.
Aber am Telefon, d.h. mündlich können die einen auch besser abwimmeln als schriftlich - ging mir ähnlich, als ich "Halbwissender" das etwas "zaghaft" per Telefon getan hatte!!!

Man stellt also schriftlich eine Deckungsanfrage - durch einen Anwalt kommt das vielleicht noch etwas "seriöser" rüber - man kann es wohl aber auch selbst tun.
Notfalls hilft einem der Versicherungsberater seines Vertrauens ;)

Ich schlage vor, weiteres zum Thema Rechtsschutzversicherung dann zu diskutieren unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html

Gute Erfolge uns allen :)
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: themob am 18. Oktober 2013, 12:04

.........
Ich habe schon gegoogelt, wohne in Frankfurt/Main, also Anwälte hats hier genug, nur ich wüsste nichtmal, in welchem Bereich ich einen suchen sollte, evtl. Medienrecht.
Und dann einen finden, dem es nicht nur ums Geldverdienen geht.
.....

Eine Möglichkeit:

Deutschlandweit - dann unten die Stadt ausssuchen
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/gez.php

Oder direkt für Frankfurt:
http://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php?stadt=Frankfurt_am_Main&thema=GEZ&cityid=12849

Im weiteren Auswahlverfahren würde ich mir die Bewertungen ansehen. Anhand der übrig gebliebenen Resultate dann im Web einfach mal recherchieren, die Webseite der betreffenden Kanzleien ansehen etc.

Garantie kann einem letztendlich keiner geben, wie motiviert ein Rechtsanwalt an die Sache rangeht. Dazu muss sich dann jeder selbst ein Urteil bilden im Zuge der Recherchen oder auch durch ein Beratungsgespräch.

Ich persönliche würde einen Rechtsanwalt bevorzugen, dem ich von Angesicht zu Angesicht gegenüber sitze. Eine Mandatserteilung über hunderte Kilometer Entfernung ohne sich persönlich wenigstens unterhalten zu können, wäre nicht mein Fall. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Was RA Tschuschke betrifft, hier ein Blog einer Mandantin von ihm zum Thema GEZ, die über Ihre Vorgehensweise und Erfahrungen im allgemeinen berichtet:
http://www.rafa.at/47gez.htm

Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Wutbürger am 18. Oktober 2013, 18:04
Zitat
Die "Geschichte" des sogenannten "RundfunkBEITRAGs" beträgt gerademal 1 Jahr - und dazu gibt es bisher kaum Urteile... Die wichtigsten stehen seit geraumer Zeit aus.
Allenfalls die "RundfunkGEBÜHR" - allerdings beruhend auf einer völlig anderen (Un-)Rechtsgrundlage - wurde über die letzten Jahrzehnte fröhlich von den Gerichten abgesegnet...

Ich weiß, was du meinst - nur mache ich mir auch beim Rundfunkbeitrag wenig Hoffnung auf eine Änderung der richterlichen Gesinnung. Die werden diesen Unfug auch weiterhin fröhlich absegnen. Deswegen will ich meine Argumentation auch vor dem Hintergrund des europäischen Rechts aufbauen, damit der Sachverhalt vor einem Gericht außerhalb Deutschlands verhandelt werden kann.

Zitat
Die Versicherung interessiert nicht der Anwalt - denn auch dieser entscheidet nicht über die "Erfolgsaussichten.

Ich habe noch nie eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen und arbeite mich gerade in die Materie ein - vermute aber, dass die Versicherung einen Sachverständigen einschalten wird. Je juristisch exakter die ganze Argumentationskette aufgebaut wird, desto größer sind doch wahrscheinlich die Chancen, dass die Versicherung auch die Deckung zusagt?

Zitat
Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!

Ja, das hört sich schon mal ermutigend an! Ich wurschtle mich gerade durch diverse juristische Texte, weil ich den Charakter dieses "Rundfunkbeitrages" und die Begründung für die angebliche "Notwendigkeit" genauer verstehen will und wodurch sich dieser "Beitrag" juristisch von anderen Abgaben unterscheidet. Mir kommt dieses ganze Konstrukt "Rundfunkbeitrag" extrem sonderbar und fragwürdig vor...
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 19. Oktober 2013, 23:57
@themob: danke für die links, ich hab mir Herrn Tschuschke vorgemerkt, aber auf www.anwalt.de mal einen in Frankfurt rausgepickt und angeschrieben, mal gucken was man so hört.

Fühle mich viel besser wenn ich einen Anwalt habe, ohne ist zwar billiger aber auch leichter vermurkst;)

Lieber tausende für die Prozesse als Beitragsservice wie ein Schaf sich reinwürgen lassen.
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Bürger am 20. Oktober 2013, 01:37
Ich habe noch nie eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen [...]
vermute aber, dass die Versicherung einen Sachverständigen einschalten wird.
Je juristisch exakter die ganze Argumentationskette aufgebaut wird, desto größer sind doch wahrscheinlich die Chancen, dass die Versicherung auch die Deckung zusagt?

Zum Zeitpunkt der Deckungsanfrage existiert zumeist noch keine "juristisch exakte Argumentationskette"

Es geht meines Wissens nach eben nicht darum, ob ein Verfahren "Erfolg haben wird" - sondern allenfalls darum, ob es grundsätzlich als "aussichtslos" zu bewerten ist (z.B. abstruse Schadensersatzforderungen, o.ä.).

Verfahren gegen den sog. "Rundfunkbeitrag" sind aber schon anderswo anhängig - und werfen z.T. "komplexe Rechtsfragen" auf...
Eine Quasi-Vorwegnahme des Urteils mittels einer Deckungsabsage wäre - wie gesagt - *Anmaßung* - und wohl auch nicht zulässig.

Dass sollte es hier dazu erst mal gewesen sein.

Vertiefende Diskussion besser hier:
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Rochus am 21. Oktober 2013, 09:51
Wir könnten ja mal eine diese genialen Verbrauchersendungen im ÖRR von der Abzocke des ÖRR informieren. Die müssten doch, da sie doch immer gar so unabhängig sind, auch dem entsprechend unabhängig und beratend berichten.

Beispiel dafür: Escher - Der Anwalt der kleinen Leute

http://de.wikipedia.org/wiki/Escher_(Fernsehsendung)

Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Wutbürger am 22. Oktober 2013, 17:21
Zitat
Dass sollte es hier dazu erst mal gewesen sein.

Vielen Dank für den hilfreichen Link. Deine Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen.
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 23. Oktober 2013, 19:09
Habe jetzt mal 3 Anwälte hier in Frankfurt angeschrieben und einen positiven Bescheid bekommen:

"Sehr geehrter Herr XXXXXX,

ich kann Ihnen zunächst einen Beratungstermin am Dienstag, den 6.11.2013, 16 Uhr ,anbieten.
In der Regel prüfe ich in dem Beratungstermin auch die Erfolgsaussichten einer Klage auf Grund der Sachverhaltsdarstellung sowie auf Grund der mir vorgelegten Dokumente.

Das Beratungsgespräch kostet 190 EUR zuzüglich 19% USt. Die Zahlung ist nach Beendigung des Gesprächs fällig.
Alternativ kann eine Bestätigung der Rechtsschutzversicherung vorgelegt werden, dass sie die Gebühr in der vorbezeichneten Höhe übernimmt.

Wenn Sie mit meinem Angebot einverstanden sind, bitte ich um Bestätigung des Termins.

Mit freundlichen Grüßen"


Ist aber schon ganz schön stolz, der Preis, ne ? Ich mein ist vielleicht normal, aber wenn das so anfängt und am Ende vom Gespräch sagt er vielleicht: sorry, das bringts nicht.

?

Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Bürger am 23. Oktober 2013, 19:33
uiuiui... ;)

Ich hatte mal vernommen, dass diese Art Verwaltungsklageverfahren für Anwälte nicht sonderlich "lukrativ" sind, da sich deren Honorierung an der Gebührentabelle orientiert und der Streitwert am unteren Limit liegt.
Wenn da also was verdient werden will, dann offensichtlich eher über "Beratungshonorare" in dieser (wenn auch vielleicht nicht unüblichen?) Höhe.

Vielleicht darf man es auch als "Absage durch die Blume" verstehen... ;)

Ein stolzes "Angebot", das man nicht unbedingt annehmen muss...
Zumal in der 1. Instanz ja keine Anwaltspflicht besteht -
und gegenseitige Unterstützung durch Gleichgesinnte, gute Recherche etc. schon viel bewegen können.
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: unGEZahlt am 23. Oktober 2013, 19:42
Ist aber schon ganz schön stolz, der Preis
?

Laut http://kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/anwalt/
komme ich bei den Eingaben:
-Auftraggeber 1
-Streitwert in Euro 430 (2 Jahre Zwangsbeitrag ? )
-Außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts
-Allgemeine Beratung
-Soll eine kurze Beratung in nur einem Termin stattfinden? Ja.
-Lassen Sie sich als Verbraucher oder als Unternehmer beraten? Verbraucher.

nur auf 30 € !
Das sieht so aus, als hätte der eine 0 zuviel geschrieben. 23 wären wahrscheinlich okay!
Vielleicht will und kann er nicht helfen.

Ja, Markus, da würde ich auch lieber noch abwarten, ob bessere Angebote kommen.

Namensvetter Markus
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Viktor7 am 23. Oktober 2013, 20:52
Ohne Garantie!

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGebVerwaltungsgericht.html#ErstBer

Zitat
Erstberatungsgebühr § 34 RVG
 Die Erstberatungsgebühr ist keine Gebühr, sondern nur ein Höchstbetrag. Bei der ersten Beratung hat der Anwalt seine Gebühren nach dem RVG zu berechnen.
 Seit dem 01.07.2006 gibt es für die ausschließliche Beratung keine Gebührenvorschriften mehr. Diese Kosten sind frei aushandelbar. Der Anwalt soll hier auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung hinarbeiten. Er muss dabei lediglich eine angemessene Vergütung aushandeln, die in einem Verhältnis zu Aufwand und Haftung steht. Beratungen zu Mini-Preisen wird es daher auch in Zukunft nicht geben. Die Vereinbarung kann nach Stundensätzen oder auch nach Pauschalhonoraren gehen. Es kann auch eine bestimmte Gebühr abhängig vom Streitwert vereinbart werden.
Ohne eine Gebührenvereinbarung ist die Beratung jedoch noch immer nicht kostenlos.
Vielmehr sind die üblichen Kosten für eine solche Beratung zu zahlen. Was üblich ist, richtet sich nach Dauer und Schwierigkeit der Beratung und auch der Bedeutung für den Mandanten. Meist wird hier eine Beratungsgebühr anfallen.
Bleibt es bei der ersten Beratung, so darf die Gebühr - wenn der Mandant Verbraucher ist - jedoch 190,00 € (zzgl. Post und Telekommunikationskosten und Mehrwertsteuer) also 249,90 € nicht übersteigen. Ist ein Gutachten anzufertigen sind 250,00 € zzgl. Post- und Telekommunikation und MwSt. also 321,30 € nicht zu überschreiten.
 Allerdings dürfen die Parteien etwas anderes vereinbaren, die Erstberatungsgebühr also abbedingen. Wird nach der ersten Beratung das Mandat übernommen, kommt es zu weiteren Terminen, weiteren Bearbeitungen der Angelegenheit (Urteilsrecherche, Rückruf o.ä.) oder ist der Mandant Unternehmer, so entfällt diese Höchstgrenze.

Money money money
must be funny
in the rich man's world
money money money
always sunny
in the rich man's world
ahaaa
...
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 23. Oktober 2013, 22:03
Ich danke euch liebe Mitkämpen :laugh:

weil dann lass ich das lieber doch erstmal sausen und sage dem Anwalt ab wie ihr geraten habt. Hab ja Verständnis das ein Anwalt mehr verdient als ein Krankenpfleger aber nach Viktor's Anwaltsgebührensätzen, sind die 190 ja am obersten Ende, die Mwst kommt ja noch obendrauf.

Der Anwalt hatte halt sehr viele positive Bewertungen für Frankfurt, war einer der besten auf Anwalt.de. Naja, seine Klientel waren wahrscheinlich auch alles Onassis' Erben und Rothschilds.

Ich versuchs nochmal(fühl mich halt sicherer mit Anwalt, auch in der 1. Instanz kann man bestimmt schon vieles vermasseln) hier für Frankfurt, und wenn nicht dann doch Herrn Tschuschke. Erfahrungsberichte mit ihm in Sachen Beitragsgebühr und Klagen gibt es nicht oder ?
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: unGEZahlt am 23. Oktober 2013, 23:31
Zitat
Ich versuchs nochmal(fühl mich halt sicherer mit Anwalt, auch in der 1. Instanz kann man bestimmt schon vieles vermasseln) hier für Frankfurt, und wenn nicht dann doch Herrn Tschuschke. Erfahrungsberichte mit ihm in Sachen Beitragsgebühr und Klagen gibt es nicht oder ?

themob hatte etwas Allgemeines über ihn gefunden:
Zitat
Was RA Tschuschke betrifft, hier ein Blog einer Mandantin von ihm zum Thema GEZ, die über Ihre Vorgehensweise und Erfahrungen im allgemeinen berichtet:
http://www.rafa.at/47gez.htm


Laut
oberpfalznetz.de ist der Anwalt Sammet aus Weiden auch gegen den Rundfunkbeitrag vor den Bayr. Verfass.gerichtshof gezogen.
http://www.oberpfalznetz.de/onetz/3536462-118-rundfunkbeitrag_prof_klotz_klagt,1,0.html
Seine Preisstaffelung ist anders. Kann sein, dass es dann erst beim zweiten Gespräch teuer wird.
http://www.nicklassammet.de/00000198670090b1b/2255539cd509ccd0b/index.html
Aber er ist ja noch weiter von Dir weg.


Du hast doch bestimmt noch etwas Zeit, bevor der Widerspruchsbescheid kommt?
Deine persönlichen Gründe von der Eingangspost fand ich schon so in Ordnung. Vielleicht geht es bei der 1. Instanz zur Not doch allein?
Z. Bsp. nur darauf hinweisen, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist (zusammen mit Hinweis auf Terschürens Doktorarbeit, http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf z. Bsp.?)

Ab der 2. Instanz gibt es dann sowieso Anwaltspflicht. Bis dahin ist viel Zeit, gute anwaltliche Hilfe zu finden.

Markus
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 24. Oktober 2013, 23:38
Ja, habe erst den einen Infobrief oder wie man das nennen soll, bekommen, Zeit ist schon.
Wenn ich euch dann nerven darf mit meinen überpedantischen Fragen dann lass ich mich eben drauf ein und klage vor dem Verwaltungsgericht alleine. Also letztlich tu ich dort ja nur meine Begründung hinschicken, die ich dem Beitragsservice ja auch schon geschickt habe, ne ? Ohne das es da dann groß eine Verhandlung gibt oder ?
Habe heute auch mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert(Debeka), die übernehmen die 100 Euro der ersten Instanz, nicht aber die Beratungsgebühr von Rechtsanwälten..ein Grund mehr auf euch zu hören:)
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 28. November 2013, 23:08
Person A hat vorhin einen 3. Brief aus dem Briefkasten geholt und ist sich nicht sicher, was das für einer ist.

Der Betreff ist:

"Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag"

und dann gehts so weiter:

"Sehr geehrter Herr *hicks*"

auf unsere Schreiben haben Sie bisher nicht reagiert.

Uns fehlt immer noch folgende Angabe:" usw usw

Auf der Rückseite steht "Informationen zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich"

Das 2. Blatt ist der Antwortbogen.

Sieht aus als wäre da nur nochmal ein Bettelbrief oder, nichts worauf Person A antworten müsste ?
Weil von Paragraphen, die auf eine Rechtshilfebelehrung hindeuten würden, sieht Person A nirgendwo was.
Der Stand ist, daß Person A bisher noch nicht geschrieben und alles ignoriert hat, gezahlt auch keinen Pfennig.

Person A ist halt immer noch etwas unsicher, ob sie nun einen Anwalt nehmen soll oder nicht für die 1. Instanz.

Angenommen sie nimmt keinen, könnte sie mit folgender Argumentation vor Gericht bestehen ? Hier der Brief, den Person A plant als Widerspruch an den örR zu schicken und auch als Argumentation vor Gericht zu verwenden:


Westdeutscher Rundfunk
Appellhofplatz 1
50667 Köln

Widerspruch gegen den  Beitragsbescheid und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Ihre Zuordnung XXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen Ihren Beitragsbescheid vom TT.MM.JJJJ (Zustellung am TT.MM.JJJJ)Widerspruch ein.

Gleichzeitig beantrage ich hiermit die Aussetzung der Vollziehung.

1. Es ist  gegen die Menschenwürde, für etwas zu bezahlen zu müssen das man nicht möchte und das einen diffamiert und beschimpft.
2. Ich möchte den ÖRR nicht unterstützen, weil er die Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Meinungsdiversität durch politische Korrektheit(linke Ideologe) bekämpft, anstatt dazu beizutragen, die Demokratie zu schützen und zu erhalten. “Demokratiebeitrag” ist ein reiner Propagandabegriff. Es wird zwar der rechte Extremismus bekämpft, aber der linke gefördert.

3. Ich schaue kein Fernsehen mehr seit 2008, da ich damals an dem islamkritischen Kongress in Köln teilgenommen hatte und als ich nach Hause kam, wurde ich um 20 Uhr in der Tagesschau als Rechtsradikaler bezeichnet. Statt das Land im Namen von Demokratie und Menschenrechten vor Ideologien zu bewahren, wird man von den ÖRR beschimpft, wenn man für die Demokratie  und Menschenrechten auch in Zukunft eintritt . Hier ist der Begriff “Demokratieabgabe” nicht nur Propaganda, sondern auch Spott.

4. Ich habe einen Computer aber daß die ÖR von mir Geld dafür wollen, würde allen Anbietern im Internet das Recht geben, von mir Geld zu fordern. Das heißt, nach dem Verhalten der ÖRR kann also jeder, der gerade Lust hat mit jeder noch so illustren Begründung Geld von mir einziehen, wenn er es nur schafft, die Politik auf seine Seite zu bringen.

5. Das ich als Christ an Gott glaube, für mich ist er derjenige, der über uns Menschen steht, vor dem alle gleich sind, seine Liebe für uns, und nicht Geschlechterkampf, und Kampf gegen Rechts und Feminismus und politische Korrektheit. Gott gab uns Freiheit und nicht Gehirnsklaverei durch Ideologie.

Artikel 4 des Grundgesetzes Abs. 2 verspricht: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

In diesem Zusammenhang kann ich es nur als Hohn empfinden, dass ich seit 1.1.2013 nun per Gesetz dazu verpflichtet werden soll, durch einen Rundfunkbeitrag eine staatsnahe Institution finanziell zu unterstützen, deren Wirken völlig konträr zu meinen tiefsten religiösen und Gewissensüberzeugungen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Roggi am 29. November 2013, 00:13
Person A braucht auf diesen Bettelbrief nicht reagieren, ist ja keine Zwangsmaßnahme angedroht.

Wenn mal irgendwann ein Bescheid kommt, kann Person A bei Anstalt C Widerspruch einlegen, Punkt 4 und 5 ist aber vermutlich nicht haltbar. Punkt 3 bietet gute Gründe, um aus Gewissensgründen die Zahlung zu verweigern, dieser Punkt ist ausbaufähig und Punkt 5 kann zur Bekräftigung mit einbezogen werden, Punkt 2 sollte ebenfalls darin aufgehen.
Zitat
1. Es ist  gegen die Menschenwürde, für etwas zu bezahlen zu müssen das man nicht möchte und das einen diffamiert
Zu Punkt 1: erfolgreicher scheint mir, wenn in der Ich-Form begründet wird: "Gegen meine Menschenwürde", "Ich werde diffamiert!", "Ich lehne den örR ab!" Wenn Person A persönliche Gründe hat, sollte nicht "man sich wehren" sondern "Ich wehre mich" usw. verwendet werden.
Zitat
3. Ich schaue kein Fernsehen mehr seit 2008
"Ich schaue kein Fernsehen" und alternativ "Ich lehne den örR aus Gewissensgründen zutiefst ab" ist auch ein Unterschied vor Gericht, ebenso ob Person A etwas möchte oder ob Person A etwas will. Klare Kante zeigen ist wichtig.
Letztendlich werden die Begründungen im Widerspruch abgelehnt, aber für eine Klage sind sie zu gebrauchen. Einen Anwalt kann man sich in der 1. Instanz sparen, bis es soweit ist sind vermutlich höchstrichterliche Urteile gesprochen worden. Im Anschluss daran kann sich Person A und Service B orientieren, ob eine nächste Instanz nötig wird.
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 29. November 2013, 01:51
Person A sagt Dankeschön für die Verbesserungsvorschläge und hat sie schon übernommen (#)
Dann heißts also weiter warten und hier mitlesen und auf dem Laufenden bleiben, auch gut.
Nur, wer ist Service B ? Eine Seite im Internet, die "Boykott" im Namen hat und bereits zahllose Menschen gegen die Segnungen der Zivilisation, gegen den örR aufgehetzt hat ?
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Roggi am 29. November 2013, 05:47
Manche sagen statt Service B lieber Beitragsservice  >:D
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 29. November 2013, 08:41
Manche sagen statt Service B lieber Beitragsservice  >:D

Da hätt ich ja fast was verwechselt ! Hoffen wir mal, daß aus Betrug Bankrott wird 8)
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 12. Dezember 2013, 20:39
Hat jemand eigentlich schon mit Anwalt Tschuschke Kontakt aufgenommen wegen Rechtsbeistand ?
Er wurde hier ja im Forum empfohlen und seine Homepage ist ja auch offenbar gegen den Beitragsservice.
Habe mal eine email an ihn geschrieben aber seit einer Woche warte ich, keine Antwort.
Oder wohnt jemand auch in Frankfurt und kennt sich besser aus, und würde als Rechtsbeistand mitgehen vors Verwaltungsgericht ?
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: unGEZahlt am 12. Dezember 2013, 20:58
Laut den Berichten auf rafa.at soll Ra Tschuschke sich eigentlich darum kümmern.
Da ist es zwar in der äußersten Umgangssprache beschrieben, aber soweit scheint klar, was die Verfasserin damit meint:

( http://www.rafa.at/47gez.htm )
Zitat
...........
08.02.2013
...Heut hab ich dann gleich den Anwalt kontaktiert: Am Donnerstag nächste Woche hab ich einen Termin bei ihm. Er meinte, in der 1. Instanz werd ich wohl nicht durchkommen, für die 2. Instanz ist es auch noch fraglich, denn es ist halt juristisches Neuland. Insgesamt - Anwaltskosten plus Gerichtskosten und pipapo - kommt die ganze Soße auf ungefähr 500 € plusminus. Selbst wenn ich gewinne, werden diese Kosten nur zur Hälfte vom Beklagten erstattet.
.........

30.09.2013
Auf den allerletzten Drücker hat der Anwalt heute Widerspruch eingelegt. Auf den rechtsmittelfähigen Bescheid mit Datum vom 01.09.2013 (eingegangen am 05.09.13) ist eine Frist von 4 Wochen für den Widerspruch angegeben, und diese Frist hat er bis zum letzten Tag verstreichen lassen, um dann grad auf den letzten Drücker noch "fail!" zu melden.
........


Vielleicht meldet er sich ja noch. Solange, wie es nicht als sehr dringend gilt, lässt er sich da vielleicht noch etwas Zeit.
Aber Nürnberg ist ja relativ weit weg von Frankfurt.
Laut dieser Internetseite werden die Kosten bei ihm auf 500 € geschätzt (?)

Aber ein bißchen Zeit hast Du doch sicher noch (?)
 Mit dem Widerspruchsbescheid wird die HR-Anstalt doch sicher nicht allzu schnell sein (?)


Markus
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 13. Dezember 2013, 02:04
Huhu Namensvetter ! Klar hab ich noch Zeit, hat mich nur etwas verunsichert. Die 500 Euronen find ich eigentlich recht erschwinglich, wenn das so ist. Wenn ich dran denke daß die Anwältin hier in Frankfurt 290 Euro für nur das allererste Beratungsgespräch wollte.
Aber wenn man in der ersten Instanz, dem Verwaltungsgericht sowieso durchfällt, ist es ja eigentlich egal, wie doof man sich anstellt, könnt ich vielleicht doch alleine hin :laugh:
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 28. Dezember 2013, 06:44
Brief Nr. 4.

Oben rechts steht "Serviceschreiben" und neu an diesem Brief (für mich) ist ein Absatz weiter unten:

Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen.

Zwar heißt es hier im Forum ganz klar, ignorieren und warten bis ein Brief mit Rechtshilfsbelehrung kommt. Aber dieser Absatz, heißt der nicht, daß die einen automatisch anmelden ? Oder wollen die genau diesen Eindruck erwecken um einen mutlos zu machen, sozusagen: Gibst du uns deine Infos nicht freiwillig holen wir sie eben und du zahlst einfach, ob mit oder ohne Einwilligung.
?
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Roggi am 28. Dezember 2013, 10:22
Solche Briefe gehören zu deren Geschäftsmodell. Abwarten was in 4 Wochen kommt. Es wird der gleiche Brief mit noch mehr Tamtam sein. Solange keine Rechtsbehelfsbelehrung in diesen Schreiben erfolgt, ist es Infopost, Werbesendung, Bettelbrief, überflüssig darauf zu reagieren. Wer nicht Standhaft bleibt, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, die Beiträge ab 01.01.2013 nachzahlen zu müssen. Was sollte sonst passieren, wenn man nicht antwortet, um sich nicht selbst zu belasten mit diesem unsäglichen Zwangsbeitrag? Die Möglichkeiten des Beitragsservice sind sehr begrenzt, sonst wäre schon ein deutlicheres Schreiben von denen gekommen. Ein Einschreiben wäre das Mindeste, selbst das bekommen die nicht hin.
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 28. Dezember 2013, 12:23
Dank dir für die Info; hab auch vor standhaft zu bleiben. Evtl wenn der Gerichtsvollzieher droht nicht mehr, aber der kommt ja meines Wissens erst, wenn man den Insanzenweg ausgeschöpft hat und gar nichts mehr geht und die Zahlung dann erzwungen wird und so weit zu gehen bin ich fest entschlossen. Ich hab nicht viel aber mich so erniedrigen lassen wie die es vorhaben, seine Abschaffer und Beschimpfer auch noch zu finanzieren, NIX GIBTS :o >:(
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: unGEZahlt am 05. Januar 2014, 20:59
Bei der Suche nach einsatzbereiten Anwälten ist Herr Pfefferle (Karlsruhe) sicher auch erwähnenswert.
(MarkusB, ist aber vielleicht auch zu weit von Dir weg.)

Mal zur Vollständigkeit, weil seine Meinung zum Rundfunkbetrug auch interessant ist:

http://www.thomas-pfefferle.de/page3.html



Markus
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 30. Januar 2014, 07:49
Danke für den link Markus, werde mir das ansehen !

Bei mir gibts soweit wenig Neues, der 5. Brief ist überfällig, die kamen immer am Ende des Monats, ich bin sehr ungehalten über diese Schlamperei :o

Aber was Gutes doch auch: grad hab ich mit Hilfe eines ehrenwerten Nachbarn und Kollegen meinen völlig verstaubten, seit 3 Jahren ungenutzten Röhrenfernseher('89, Siemens seufz) rausgeschafft und unten an die Straße gestellt, jetzt bin ich endlich diese Sünde auch los ;D
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 02. Februar 2014, 06:53
Als hätten dies gelesen ;)

Brief Nr. 5 gerade aufgemacht, immer noch keine Rechtsbelehrung drinnen.
War das nicht so - zumindest eine Zeitlang - daß bereits der 3. Brief eine Rechtsbelehrung, auf die man dann mit Widerspruch reagieren musste, dabeihatte ?
Ist vermutlich die mehrfach erwähnte Hinhaltetaktik, weil sie Urteile abwarten wollen oder ?
Empfiehlt sich dann eine Untätigkeitsklage oder braucht man das nicht so dringlich zu machen ?

Zur Sicherheit erzähl ich mal, was dem Brief beiliegt:

Vorderseite heißt "Bestätigung der Anmeldung", auf der Rückseite noch "einige Informationen für Sie", informieren wenn sich Anschrift geändert hat, daß man Beitragsnummer angeben soll usw, sieht alles nicht nach Rechtshilfebelehrung aus.

Dann noch ein Bogen den man ausfüllen soll,  ob man bereits angemeldet ist oder ein Mitbewohner, Inhaber des Beitragskontos..auf der Rückseite dann wollen sie Angaben zur Zahlungsweise und Erteilung einer Einzugsermächtigung..was mich freut die haben ja noch gar gar nix von mir :)

Also zu den Akten das Dingen oder ?
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Bürger am 02. Februar 2014, 08:47
Das "3. Schreiben" - dann mit "Rechtsbehelfsbelehrung" - betrifft wohl eher die
vorher bereits schon angemeldeten Bürger, denn diese erhielten und erhalten:
1. ZahlungsAUFFORDERUNG
2. ZahlungsERINNERUNG
3. BeitragsBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung

Diejenigen, die noch nicht angemeldet waren/ sind, erhalten eine noch nicht so konkret auszumachende Anzahl an Anmelde-Schreiben - das letzte dieser Art (selbst bei stringenter Ignoranz aller Schreiben) offensichtlich eine Art "Zwangsanmeldung" mit der wieder einmal euphemistischen Bezeichnung
"Bestätigung der Anmeldung" oder so ähnlich, in welcher auch noch "gedankt" wird...

Generell gilt:

Eine "Anmeldung" in vorauseilendem Gehorsam - selbst mit dem Ansinnen, dann Widerstand zu leisten - ist aus jetziger und meiner Sicht nicht zielführend, da das dann erst mögliche Widerspruchs- und Klageverfahren derzeit ohnehin über Monate gestreckt ist.

Bis dahin sind aber schon erste höherrichterliche Entscheidungen zu erwarten - die mglw. und hoffentlich schon die Lösung des Problems mit sich bringen ;) :D

Eine "Zwangsanmeldung" - euphemistisch auch "Direktanmeldung" genannt - käme (falls die das wirklich durchziehen sollten) - ohnehin noch früh genug. Dann kann man immernoch Widerstand leisten.

Deswegen momentan:
Füße hoch - und Entscheidungen abwarten ;)

analytisch-klar herleitende Worte zur Frage der Reaktion auf die "ANMWELDESCHREIBEN", zur Frage der "AUSKUNFTSPFLICHT" und "ZWANGSANMELDUNG" u.ä.

Sollte ich reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.0.html

Die Antwort lautet: ...selbst lesen ;)


Wer sich "meldet" - egal wie - wird ANgemeldet...
"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben"
= Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 02. Februar 2014, 17:34
Geantwortet hat Person A noch gar nicht, mit keinem Schreiben, nix, getreu dem Rat der Experten hier.
 Person A ist nur etwas im Zweifel weil sie ja schon eine Beitragsnummer zugewiesen bekommen hat, die machen wirklich den Endruck als hätte man keine Wahl und alles wäre schon über den Tisch, man soll jetzt halt endlich zahlen und nicht solche Zicken machen.

Solche Gangster :o
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: MarkusB am 04. Februar 2014, 22:51

Mal zur Vollständigkeit, weil seine Meinung zum Rundfunkbetrug auch interessant ist:

http://www.thomas-pfefferle.de/page3.html


Habe gerade den link auch nochmal aufgerufen, kommt nur die "telekom-vertippt"-meldung.
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: Jazman am 05. Februar 2014, 05:08
Hallo MarkusB, ich hab mal ein bisschen nach Thomas Pfefferle gegoogelt, selbst dort funktionierte der erste Treffer (Anwaltskanzlei Pfefferle - Willkommen!
www.thomas-pfefferle.de/?) nicht.

Der zweite Treffer brachte mich dann zu folgender Veröffentlichung vom Rechtsanwalt Thomas Pfefferle:
http://www.experto.de/verbraucher/rechtliche-optionen-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag.html (http://www.experto.de/verbraucher/rechtliche-optionen-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag.html)

Ganz entscheidend und von hoher Gewichtung finde ich diesen Satz in der Ausführung von Herrn Pfefferle.
Sie sollten also dem “Beitragsservice” nach Erhalt eines nur formlosen Schreibens per Einschreiben erneut einen Brief schicken und darin unter Fristsetzung auf den Erlass eines förmlichen Widerspruchsbescheids bestehen.
Titel: Re: Vorschlag für Liste
Beitrag von: hillybillyblues am 05. Februar 2014, 16:27
Telefonnummer des obigen Anwaltes lässt sich durch einen Blick in "Das Telefonbuch" herausfinden.
Die obige Homepage funktioniert momentan wohl nicht.