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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: LugUndTrug am 16. Oktober 2013, 23:49

Titel: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: LugUndTrug am 16. Oktober 2013, 23:49
Hallo zusammen,

Person A hat gerade den ersten Bescheid vorliegen und ist nun am überlegen, ob sie einfach weiterhin nichts tun soll oder - wie viele andere Personen auch - Klage erheben soll.
Gibt es Leute, die Erfahrungen mit Vollstreckungen gemacht haben? Wenn ja, was ist passiert?
Ein Bekannter meinte, wegen 50 oder 100 Euro wird kaum der Vollstreckungsbeamte vorbei geschickt.
Für diesen ganzen Justiz-Paragrafen-Dünnsch*** hat Person A keine Zeit und keine Lust und sieht wegen der Nicht-Unabhängigkeit der Gerichte auch keine große Chance auf Erfolg ...

Vielen Dank schon mal und Grüße

LugUndTrug
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: seppl am 17. Oktober 2013, 01:24
Sollte es sich um einen normalen Beitragsbescheid (Keinen Widerspruchsbescheid) handeln, ist eine Klage noch lange nicht in Sicht.
Was spricht dagegen, ein locker formuliertes Widerspruchsschreiben fristgerecht per Fax vorab und per Einschreiben an den Service zu schicken?
Von dort kommt nämlich dann wahrscheinlich erstmal lange nichts juristisch verwertbares mehr. (So bei mir geschehen)

Ist im Moment meiner Meinung nach stressfreier, als gegen einen vollstreckbaren Titel angehen zu müssen.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: xrw am 17. Oktober 2013, 01:41
Sollte es sich um einen normalen Beitragsbescheid (Keinen Widerspruchsbescheid) handeln, ist eine Klage noch lange nicht in Sicht.

Nachdem er offenbar aus Bayern ist, kann er gegen einen Beitragsbescheid auch unmittelbar klagen, wenn er will.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: seppl am 17. Oktober 2013, 01:58
UPS, Danke xrw für die schnelle Korrektur!!!
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: xrw am 17. Oktober 2013, 02:33
Wobei vielleicht noch zu ergänzen wär, dass wahlweise auch das normale Verfahren mit Wiederspruch möglich ist (Art. 15 AGVwGO (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=jlr-VwGOAGBY1992V12Art15&st=lr&showdoccase=1&paramfromHL=true)). Wenn man Zeit gewinnen will, ist das der bessere Weg.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: LugUndTrug am 17. Oktober 2013, 09:20
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.
Ja die Person käme aus Bayern und könnte direkt Klage erheben. Da man ja trotz Widerspruch die Gebühr zahlen muss, da sonst trotzdem die  Vollsteckung droht, wird das Argument mit der gewonnenen Zeit nicht ganz verstanden. Die Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung scheinen ja nicht gerade angenommen zu werden.
Hat noch niemand versucht einfach weiter zu warten und geschaut ob überhaupt etwas unternommen wird?

Grüße
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: xrw am 17. Oktober 2013, 16:30
Beim BR ist aber bekannt, dass er die Vollziehung u.U. auch freiwillig aussetzt. Solang sie auf einen Wiederspruch nur belanglose Briefchen schreiben, glaub ich nicht, dass sie parallel vollstrecken. Haben sie doch bisher meines Wissens nie getan. Eventuell ist es günstiger, wenn ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erstmals direkt vor Gericht gestellt wird; da erspart man ihnen das Zurückrudern (hab aber keinen Überblick, wie das in den bisherigen Fällen genau gelaufen ist).

Mit rechtskräftigem Beitragsbescheid würd ich mir jedenfalls wenig Hoffnung machen. Da ist bloß die Frage, welche Mittel sie bei der Vollstreckung anwenden und ob sie eventuell warten, bis mehr zusammengekommen ist. Aber wenn man mal einen rechtskräftigen Beitragsbescheid hat, wird die Klage gegen den nächsten sicher nicht einfacher. Zumindest auf die Dauer wird A nur die Auswahl zwischen Klage und Wiederstand gegen die Vollstreckung haben. Auch wenn irgendwann der Rundfunkbeitrag gekippt wird, ist es eher unwahrscheinlich, dass sie ohne Weiteres auf alte rechtskräftige Forderungen verzichten.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: koppi1947 am 17. Oktober 2013, 16:42
Wie soll etwas rechtskräftig werden,wenn ich dem widersprochen habe,Aussetzung beantragt habe und klage?
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: xrw am 17. Oktober 2013, 17:16
Wie soll etwas rechtskräftig werden,wenn ich dem widersprochen habe,Aussetzung beantragt habe und klage?

Es geht doch nicht um dich, sondern um A.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Bürger am 17. Oktober 2013, 17:22
Wie soll etwas rechtskräftig werden,wenn ich dem widersprochen habe,Aussetzung beantragt habe und klage?
Es geht doch nicht um dich, sondern um A.

"rechtskräftig" wird er meines Wissens nur dann, wenn
- nicht form- und fristgemäß
     > Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt bzw.
     > Klage gegen den abschlägigen Widerspruchsbescheid
eingelegt wird.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: koppi1947 am 17. Oktober 2013, 17:27
Etwas unklar oder undurchsichtig dargestellt,manchmal ist die Verständigung schwierig.
Wenn man sich hier nach den Vorgaben verhält,ist man erst einmal auf der rechtlich sicheren Seite ob man Recht bekommt,steht auf einem ganz anderen Blatt.
Also bitte immer klare Aussagen,was man getan hat,dann kann man auch klare Empfehlungen geben.
Leider kommen hier in letzter Zeit zu viele Anfragen,die man schlecht beantworten kann.Wenn es Fragen gibt,sollte man diese genau definieren,ansonsten ist es schwer behilflich zu sein.
Geht nicht gegen Dich.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: koppi1947 am 17. Oktober 2013, 17:30
Mit Antwort von Bürger,dürfte das auch klargestellt sein. ;)
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: LugUndTrug am 17. Oktober 2013, 17:58
Hallo,

nochmal danke für Eure Antworten.
xrw, das heißt Person A's Chancen stehen am Besten wenn sie auf den Beitragsbescheid Widerspruch und dann Klage einlegt, verstehe ich dich richtig?
koppi1947, das Anliegen von Person A war nicht konkret auf ihren Fall bezogen, sondern allgemein Informationen über etwaige Vollstreckungen einzuholen, um somit abschätzen zu können, ob ein einfaches Ignorieren aller Bemühungen des Beitragsservices weiterhin Erfolg haben wird.
Da scheinbar noch niemand eine Vollstreckung hinter sich hat (sonst wäre hier schon darüber berichtet worden?) wird Person A wohl als Versuchskaninchen einfach mal abwarten. Wobei xrw's Aussage ja eher Mut macht zum aktiven Widerstand. Schwere Entscheidung für A ...

Herzlichsten Dank für euer Bemühen.

Grüße
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 17. Oktober 2013, 18:06
Nachdem er offenbar aus Bayern ist, kann er gegen einen Beitragsbescheid auch unmittelbar klagen, wenn er will.

Ich würde das auch so machen. Die Sache so bald wie möglich außerhalb der Rundfunkanstalt bringen, dabei eine Petition an den Landtag mit einer Kopie der Klage als Begründung.

Dieses Gesetz soll damit legitimiert sein, dass 99% der Bevölkerung fern sieht und Radio hört. Meiner Meinung nach rechtfertigt diese Annahme auch nicht den Beitrag, wenn sie wahr wäre. Trotzdem muss es offenkundig und offensichtlich werden, dass diese Annahme falsch ist.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 17. Oktober 2013, 18:17
Da scheinbar noch niemand eine Vollstreckung hinter sich hat (sonst wäre hier schon darüber berichtet worden?) wird Person A wohl als Versuchskaninchen einfach mal abwarten. Wobei xrw's Aussage ja eher Mut macht zum aktiven Widerstand. Schwere Entscheidung für A ...

Sie werden hier höchstwahrscheinlich versuchen, zu vollstrecken, aber später kommt ein neuer Bescheid für die nächsten unbezahlten Beiträge, und damit kannst Du klagen. Du kannst beide Sachen tun.

Ich habe weder Geld noch Nerven, um Versuchskaninchen  im Terrarium der Schlangen zu spielen. Ich klage so bald wie möglich.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Bürger am 17. Oktober 2013, 18:47
[...] allgemein Informationen über etwaige Vollstreckungen einzuholen, um somit abschätzen zu können, ob ein einfaches Ignorieren aller Bemühungen des Beitragsservices weiterhin Erfolg haben wird.
Da scheinbar noch niemand eine Vollstreckung hinter sich hat (sonst wäre hier schon darüber berichtet worden?) wird Person A wohl als Versuchskaninchen einfach mal abwarten.
Wobei xrw's Aussage ja eher Mut macht zum aktiven Widerstand. Schwere Entscheidung für A ...


Einige persönliche Einschätzungen diverser User (keine Rechtsberatung), z.B.:

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

https://www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/permalink/442585969179756/?comment_id=442722165832803&offset=0&total_comments=30

Zitat
[...] Bei gelben Briefen vom Gericht ACHTUNG! Dies ist ein Mahnbescheid. Unbedingt vollständig WIDSPRECHEN und Sorge tragen das er innerhalb 14Tagen wieder beim Gericht eingeht.

Hat man dies versäumt kommt der Vollstreckungsbescheid.

Auch hier hat man 14Tage Zeit zu WIDERSPRECHEN.

Wenn man beides versäumt hat wird auch eine unberechtigte Forderung rechtmäßig und VOLLSTRECKBAR.
Darum Obacht geben.

Wenn man widersprochen hat dann muss die GEZ ***** vor Gericht darlegen warum sie von Dir Geld will. Bisher habe ich immer gehört das die Gez ***** den gang vor Gerichte scheut.
Also aufpassen. Sich wehren aber richtig!


Wobei anzumerken sei, dass lange vor einer Vollstreckung ein entsprechender Beitragsbescheid ergeht...
Wenn man gegen diesen nicht form- und fristgemäß Rechtsmittel einlegt, dürfte dieser prinzipiell erst einmal "vollstreckbar" werden - vermutlich selbst dann, wenn die Rechtsgrundlage nachträglich für "nichtig" oder "unvereinbar mit der Verfassung" erklärt würde.

vgl. hierzu Artikel
Rundfunkgebühr: Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraus
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6846.msg51036.html#msg51036

Ein weiterer, in der Tat ausgezeichneter, gut verständlicher und - im Gegensatz zu ARD-ZDF-GEZ - *umfassend* informierender Artikel...

FOCUS, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
Beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof stauen sich Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
Wer auf eine mögliche Erstattung hofft, muss Rechtsmittel einlegen.

http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true

Wichtig vor allem:
Zitat
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen [...]",
um sich den Rechtsanspruch auf *Erstattung* von ggf. unter Vorbehalt gezahlten Beiträgen zu sichern.
"Der vom Beitragsservice vielfach in Aussicht gestellte Erstattungsanspruch nach § 10 Abs. 3 RBeitrStV greife im Fall einer *Unvereinbarkeitserklärung* durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht."!!!

Besser noch:
Antrag auf" Aussetzung der Vollziehung" bis zum Abschluss des (Widerspruchs-)Verfahrens stellen!


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Vollstreckung/ Pfändung/...

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6307.msg52466.html#msg52466
(dort auch weiter nach unten scrollen)

insbesondere auch das:


Auszug von Remote Control Newsletter 3:
Zitat
[...] in den letzten Wochen haben uns zwei Emails von Nichtzahlern erreicht, bei denen das
Nichtzahlen schon bis zur Kontopfändung geführt hat [...]


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
RELATIVIERUNG !!!

Auszug aus meinen Nachrichten an remote control:

Zitat
Ich glaube, man muss hier ***SEHR VORSICHTIG*** sein bzw. deutlich ***RELATIVIEREN*** bzgl.

A) FALLHÄUFIGKEIT
Nur 2 Berichte dazu innerhalb der "LETZTEN WOCHEN" mag vielleicht nicht alles sein - aber eine HÄUFUNG ist es auch nicht - wichtiger aber noch:

B) GLAUBWÜRDIGKEIT
Es *kann* stimmen - *muss* aber nicht!
Sind die Quellen wirklich *GLAUBWÜRDIG*/ *ZUVERLÄSSIG*/ *GESICHERT*?
Es wäre unter Umständen z.B. auch nicht ausgeschlossen, dass "MAULWÜRFE"/ "TROLLs" solche (Halb-)Infos streuen (oder ausnutzen), um den WIDERSTAND zu UNTERGRABEN!!!

Und am ***ALLERWICHTIGSTEN***:

C) Es ist zu UNTERSCHEIDEN,
ob die angebliche "PFÄNDUNG" noch ausstehende
- alte "RundfunkGEBÜHREN" von *VOR* dem 01.01.2013 betrifft - oder tatsächlich schon
- neue "RundfunkBEITRÄGE" *SEIT* dem 01.01.2013

*Letzteres* KANN ICH EINFACH NICHT GLAUBEN!!!!!
Die kommen doch mit der Bearbeitung gar nicht hinterher!

BEIDES wird aber vom Beitragsservice offensichtlich auch GERN VERMENGT!!!


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
UNTERSCHEIDUNG
ALTE FORDERUNGEN ("GEBÜHREN") <-> NEUE FORDERUNGEN ("BEITRAG")

VERSTÄRKTE EINTREIBUNG *ALTER* FORDERUNGEN !!!

Meine etwas ausführlichere Auffassung zu
"C) Es ist zu UNTERSCHEIDEN"

Zitat
Man muss unterscheiden zwischen der Zahlungsverweigerung der bisherigen sog. "RundfunkGEBÜHREN" (bis 31.12.2012) und der Zahlungsverweigerung der durch mehrere Gutachten eindeutig als verfassungswidrig eingestuften vollkommen nutzungs- und geräteUNabhängigen Rundfunk-*ZWECKsteuer* - euphemistisch bezeichnet als "RundfunkBEITRAG" (seit 01.01.2013).

Betrifft es noch "RundfunkGEBÜHREN" von vor 01.01.2013, dann ist das anders zu bewerten als eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der seit 01.01.2013 gültigen sogenannten "RundfunkBEITRÄGE", da die Rechtsgrundlage/ die Zahlungstatbestände andere sind.

Es ist derzeit aber augenscheinlich METHODE:

1) VERSTÄRKT und SOVIEL wie möglich noch ausstehende "RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013 noch BEIZUTREIBEN, denn da haben die noch eine "gewisse Chance" - jedenfalls höher, als bei der neuen (Un-)Rechtsgrundlage, dem sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".

Es ist augenscheinlich *außerdem* Methode bzw. rechtlich angreifbare UNSITTE

2) Die Beitreibung noch ausstehender sogenannter
"RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013
zu ***VERMENGEN*** mit den
seit 01.01.2013 auf einer ***VÖLLIG ANDEREN*** (Un-)Rechtsgrundlage basierenden sogenannten
"RundfunkBEITRÄGEN".

Ein ***UNDING***!!!
Denn das eine hat mit dem anderen ***NICHTS*** zu tun!!!

Mein Fazit:
EINSPRUCH EINLEGEN!

--------------------------------------------------
Schaut mal hier - ein vergleichbarer Fall:

Zahlung der Rundfunkbeiträge Brief
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7040.0.html

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

und dann noch zur Ergänzung meine Einschätzung zum Thema
"BUSSGELD" + "ORDNUNGSWIDRIGKEITSVERFAHREN" = DROHKULISSE

Zitat
Noch mal zum ebenfalls hin und wieder kursierenden und als "Drohkulisse" aufgebauschten "Bußgeld" in den ebenfalls als "Drohkulisse" aufgebauschten möglichen "Ordnungswidrigkeitsverfahren":

Die 1000-Euro-Frage
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html

bzw.

Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.0.html

Bitte haltet Euch vor Augen und lasst Euch das auf der Zunge zergehen:
"Ein quasi öffentlich-PRIVATES Medien-UNTERNEHMEN leitet ZWANGSVOLLSTRECKUNGsmaßnahmen gegen NICHT-Zuschauer & NICHT-Zuhörer ein..."

Also, wenn *das* nur im Entferntesten rechtens sein soll - *trotz* NICHTnutzung! - Medien-Bonzen zu ZWANGSalimentieren, die sich fern jeglichen öffentlichen Auftrags über ihre privaten Produktionsfirmen dreimal dumm und dämlich finanzieren lassen!

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hinsichtlich des neuen sogenannten "RundfunkBEITRAGs" scheuen ARD-ZDF-GEZ ja offensichtlich wie der Teufel das Weihwasser, weil Einsprüche dagegen wiederum von Gerichten behandelt würden (mein laienhaftes Verständnis) - und genau *diese* juristische Auseinandersetzung scheuen die Anstalten.

Die hätten gegen alle Nichtzahler schon *lange* ablehnende Bescheide ausstellen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten können, wenn doch angeblich alles "juristisch einwandfrei" ist...

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!


Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


sowie auch das:

Achtung, das folgende ist meine p e r s ö n l i c h e    Meinung zum Thema Beitragseinzug!!:

Denke auch, dass es sich eher um ältere Forderungen handelt, so schnell schießen die Preussen, ähhhm... ö.r. Rundfunkanstalten wohl doch nicht.

Beim blättern im KEF Bericht 18, ist beim kleingedruckten interessanter Weise eine "Forderungsausfallquote" von 2,2 % für die Vergangenheit aktenkundig. Die Einnahmen bertugen aus Beiträgen rund 7 Mrd. Euro im selben Jahr. Da sind es ca.140 Millionen Euro pro Jahr!!! "Ausfall"...!
Leicht zu verschmerzen- was zeigt: die Anstalten sind überfinanziert!! Worauf aber doch noch hinzuweisen ist: Die KEF rügte die damalige GEZ wegen mangelden Eifer....

Die GEZ durfte nicht selbst vollstrecken, gefragt waren also die Gerichtsvollzieher der Kommunen. Immer mehr Kommunen sahen sich ausserstande auch noch ihre Gerichtsvollzieher, (bezahlt von Steuermitteln) zum Einzug der Gebühren loszuschicken.- Im Resultat gab es den 15.RÄndStV. in der Hoffnung es würde sich bessern.

Da ist der "Zahlungsstreik" mit Sicherheit nur die Spize des Eisberges, und die Dunkelziffer der tatsächlichen Zahlungsverweigerer um ein vielfaches höher.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: LugUndTrug am 17. Oktober 2013, 19:17
Hallo Bürger,

Vielen vielen Dank für diese detaillierte Zusammenfassung von User-Erfahrungen/Meinungen.
Person A wird wohl noch eine Nacht drüber schlafen und dann entscheiden, welche Taktik in der Schlacht angewendet wird.

Viele Grüße
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: xrw am 17. Oktober 2013, 19:22
"rechtskräftig" wird er meines Wissens nur dann, wenn
- nicht form- und fristgemäß
     > Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt bzw.
     > Klage gegen den abschlägigen Widerspruchsbescheid
eingelegt wird.

Das ist doch genau das, was A erwägt. Außerdem kann es natürlich passieren, dass eine Klage irgendwann endgültig abgewiesen wird; dann steht man am selben Punkt. Wenn man ihn später erreicht, hat man halt die Chance, dass die Zahl der Betroffenen bis dahin höher ist und die Durchsetzbarkeit deshalb tendenziell geringer. Insbesondere kommen ja die harten Verweigerer, die bei der Vollstreckung die meisten Probleme machen werden, erst nach einer eventuellen Zwangsanmeldung dran.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: LugUndTrug am 12. März 2014, 16:59
Hallo zusammen,

wie im Eingangspost angedeutet hat Person A auf alle drei Beitragsbescheide nicht reagiert und nun ist ein Brief mit Betreff "Mahnung" eingetroffen, in dem die Vollstreckungsmaßnahmen angedroht werden, wenn nicht bis zum 15.3. gezahlt wird (von wegen einer Woche Zeit, wenn der Brief erst am 11. im Briefkasten ist!)

In einigen Threads (z.B. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html) hat Person A mitbekommen, dass die angewandte Taktik des Nichtreagierens allgemein für unklug empfunden wird und eher zur Ratenzahlung empfohlen wird, damit man dann gegen die neuen Beiträge klagen kann. Person A hat schon ein wenig Muffe, ist aber wild entschlossen dem ganzen ein Ende zu machen. Nach Möglichkeit natürlich ohne Groß Juristen-Deutsch und Paragraphen-Wahnsinn studieren zu müssen ;-)

Gibt es Personen C mit Erfahrungswerten, die evtl. den gleichen "Werdegang" hinter sich haben?
Hat Person A Chancen, gegen einen Vollstreckungsbescheid zu klagen mit der Begründung der Verfassungsgemäßheit des "Beitrages"? In einigen Posts steht, dass dem nicht so wäre ...

Wird in solchen Fällen zunächst das Konto verpfändet oder klopft ein Eintreiber an die Tür und will Sachen abstauben?

Ich finde es im Übrigen echt super, dass ihr, liebes Forums-Team, so eine klare Stellung zur Demo im April bezogen habt. Respekt für diese Entscheidung.

Viele Grüße


Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: themob am 12. März 2014, 17:33
Hallo zusammen,

wie im Eingangspost angedeutet hat Person A auf alle drei Beitragsbescheide nicht reagiert und nun ist ein Brief mit Betreff "Mahnung" eingetroffen, in dem die Vollstreckungsmaßnahmen angedroht werden, wenn nicht bis zum 15.3. gezahlt wird (von wegen einer Woche Zeit, wenn der Brief erst am 11. im Briefkasten ist!)

In einigen Threads (z.B. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html) hat Person A mitbekommen, dass die angewandte Taktik des Nichtreagierens allgemein für unklug empfunden wird und eher zur Ratenzahlung empfohlen wird, damit man dann gegen die neuen Beiträge klagen kann. Person A hat schon ein wenig Muffe, ist aber wild entschlossen dem ganzen ein Ende zu machen. Nach Möglichkeit natürlich ohne Groß Juristen-Deutsch und Paragraphen-Wahnsinn studieren zu müssen ;-)

Gibt es Personen C mit Erfahrungswerten, die evtl. den gleichen "Werdegang" hinter sich haben?
Hat Person A Chancen, gegen einen Vollstreckungsbescheid zu klagen mit der Begründung der Verfassungsgemäßheit des "Beitrages"? In einigen Posts steht, dass dem nicht so wäre ...

Wird in solchen Fällen zunächst das Konto verpfändet oder klopft ein Eintreiber an die Tür und will Sachen abstauben?

Ich finde es im Übrigen echt super, dass ihr, liebes Forums-Team, so eine klare Stellung zur Demo im April bezogen habt. Respekt für diese Entscheidung.

Viele Grüße

3 Beitragsbescheide bekommen, nicht reagiert = rechtskräftig geworden

Einen Vollstreckungsbescheid gibt es nicht. Es handelt sich um einen Schuldtitel, den die Rundfunkanstalt durch die gesetzliche Stellung nach festgesetztem Beitragsbescheid bereits in der Hand hat. Sie brauch dazu nur den rechtskräftig gewordenen Beitragsbescheid um die Vollstreckungsklausel zu ergänzen. Das war es. Nun kann alles auf den Weg (Zwangsvollstreckung) gebracht werden.

Zuerst wird ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde kommen, dass man beauftragt wurde eine Einigung zu erzielen (z.B. Ratenzahlung, Begleichung der Forderung usw.). Dazu hat man dann einige Tage Zeit, zu reagieren. Also die Kommunikation mit demjenigen aufzunehmen, der in dem Brief genannt wird.

Das alles hat noch nichts mit Kontopfändungen etc. zu tun.

Möchte man nicht bis zum äußersten gehen (allerdings auch abhängig von der wirtschaftlichen Situation) steht es jedem frei, im Zuge des Zwangsvollstreckungsverfahrens, oder aber schon vorher, dann mit der Rundfunkanstalt, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Erspart einem die zusätzliche Gebühr der Zwangsvollstreckung.

Nicht reagieren ist bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar, aber spätestens mit Eintreffen des Gebühren-/Beitragsbescheid sollte reagiert werden. In Form von Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: LugUndTrug am 12. März 2014, 18:37
Hallo themob,

vielen Dank für deine Antwort.

Das heißt bevor Person A das Konto gepfändet wird oder jemand ihr Sachen enteignen will, wird immer eine vorige Übereinkunft versucht?
Das hört sich ja schon mal gut an.

Wie hoch wären für Person A denn die Vollstreckungsgebühren, gibt es da etwas pauschales, ist es vom Streitwert abängig oder varriiert das? Die Größenordnung wäre vielleicht ganz hilfreich :-)

Person A wird wohl auf den nächsten Beitragsbescheid widersprechen und dann klagen, außer diese ganzen Drohungen sind doch nur leere Worthülsen.

Viele Grüße
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: LugUndTrug am 12. März 2014, 19:41
Update: Person A hat eben erfahren, dass man sich befreien lassen kann wenn man z.B. Bafög berechtigt ist, es aber aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch nimmt. Somit müsste A nur den Antrag beim Amt stellen und hätte fürs erste Ruhe. Bleibt nur noch die Forderung über die bisher nicht gezahlten Beiträge, denn die Befreiung gilt erst ab Antragsdatum. Wenn A nachweisen kann, dass er auch schon in den letzten Jahren Bafög-berechtigt gewesen ist, seht ihr da eine Chance aus der Vollstreckung raus zu kommen?

Danke schon mal!
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: koppi1947 am 12. März 2014, 20:19
Wenn Person A schon vorher Bafög bezogen hat,war es Dummheit nicht auf die Bescheide zu reagieren.Nun liegt es an Person A zu beweisen,dass es schon vorher so war und ob sich die Vollstrecker darauf einlassen.
Nicht reagieren ist der schlechteste Weg sich zu wehren.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: ZenForAll am 24. August 2014, 09:45
Hallo und Guten Tag
Person A ist Frührentner und kann sich nicht richtig konzentrieren
also bittet sie, nicht böse zu sein, wenn sie was doppelt fragt.

Person A hat eine "VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG" auf dem "normalen" Postweg bekommen.
1.) Wie soll Person A am besten reagieren?
Im Forum habe ich so viele widersprüchlichen Antworten dazu gelesen.

2.) Ist es rechtens das der Main Taunus Kreis für das ARDZDFDeutschlandradio die Zwangs Gebühren eintreibt?
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: dimon am 24. August 2014, 16:54
Person A hat eine "VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG" auf dem "normalen" Postweg bekommen.

Von wem ist der Brief gekommen?
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Gucky am 24. August 2014, 17:34
Hallo und Guten Tag
Person A ist Frührentner und kann sich nicht richtig konzentrieren
also bittet sie, nicht böse zu sein, wenn sie was doppelt fragt.

Person A hat eine "VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG" auf dem "normalen" Postweg bekommen.
1.) Wie soll Person A am besten reagieren?
Im Forum habe ich so viele widersprüchlichen Antworten dazu gelesen.


Ist Person A Frührentner wegen Erwerbsminderung? Dann hätte sie sich nämlich befreien lassen können.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Redfox am 24. August 2014, 18:17
Befreiungs gibts m.W. nur bei Grundsicherungsrente.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: ZenForAll am 24. August 2014, 19:29
Der Brief ist z.B. vom

Main Taunus  Kreis
Kreis Ausschuss
Finanz und Rechnungswesen
Kreis Kasse als Vollstreckungsbehörde

Unterschrieben ohne Vorname Im Auftrag von einer Sekretärin.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Gucky am 24. August 2014, 20:16
Befreiungs gibts m.W. nur bei Grundsicherungsrente.

Ja, wenn man Grundsicherung zur Alters- oder Erwerbsminderungsrente dazu erhält. Ist aber bei einer Erwerbsminderungsrente meist der Fall.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Calimero am 25. August 2014, 01:15
.... denn die Befreiung gilt erst ab Antragsdatum. ....
Seit der Umstellung von GEZ auf BS auch 2 Monate rückwirkend.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: dragon am 18. Februar 2015, 21:58
hallo liebes forum

ich habe da auch mal eine frage und zwar habe ich auch jetzt ein schreiben von einem vollstreckungsbeamten bekommen. das ich zahlen soll. wie soll ich da am besten vor gehen. habe bis jetzt jedes schreiben von der gez ignoriert. bitte um hilfe

dragon
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Kurt am 18. Februar 2015, 22:24
hallo liebes forum

ich habe da auch mal eine frage und zwar hat xyz auch jetzt ein schreiben von einem vollstreckungsbeamten bekommen. das xyz zahlen soll. wie soll xyz da am besten vor gehen. xyz hat bis jetzt jedes schreiben von der gez ignoriert. bitte - im namen von xyz - um hilfe

dragon
"Guten Morgen" lieber dragon,

sicherlich hast nicht DU - sondern ein Dir bekannter Cousin des Onkels eines Nachbarn - solches Schreiben erhalten !!??  8)

Du hattest dann vor lauter Angst dass es solche schrecklichen Dinge in Deutschland geben soll bestimmt schlecht geträumt und meintest schlussendlich es sei DIR widerfahren...  ;)

Nun - überdenke und hinterfrage die Geschichte nochmals - wenn Du dann weisst dass es der Cousin des Onkels blahblah ist - dann frage den gleich in welchem Bundesland er wohnt und wer seine "zuständige" Landesrundfunkanstalt (LRA) ist...

ok !?

viel Erfolg und Gruß
Kurt
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: dragon am 18. Februar 2015, 23:04
Ja Kurt Du hattest recht. Es War der Freund von meinem Onkel dem dass wieder fahren ist. Mit dem schreiben. Und et wohnt in München. Bundesland Bayern.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: dragon am 19. Februar 2015, 07:14
hallo liebes forum

ich habe da auch mal eine frage und zwar hat der freund von meinem onkel auch jetzt ein schreiben von einem vollstreckungsbeamten bekommen. das er zahlen soll. er hat gefragt wie kann man da am besten vor gehen. er hat bis jetzt jedes schreiben von der gez ignoriert. er bittet um hilfe.

dragon
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: beitragbefreiungsservice am 19. Februar 2015, 08:15
Na also, geht doch  (#), auch Demenz ist partiell heilbar

Bei mir in BW war es genau umgekehrt: der Onkel (hier künftig O) meines Freundes bekam ein freundliches Schreiben des OGV, incl. Einladung zum Plausch. Per mail sagte er wegen Krankheit ab... (wird fortgesetzt) 
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Kurt am 19. Februar 2015, 19:54
Na also, geht doch  (#), auch Demenz ist partiell heilbar

Bei mir in BW war es genau umgekehrt: der Onkel (hier künftig O) meines Freundes bekam ein freundliches Schreiben des OGV, incl. Einladung zum Plausch. Per mail sagte er wegen Krankheit ab... (wird fortgesetzt)
Schönen guten Abend "BBS"  ;D

könntest Du herausfinden ob der O des Freundes dieses Schreiben (und eventuell andere; ein eventuell -schon- voliegendes AHE/Vollstreckungsersuchen) an >>> bs_unterschrift ätt web punkt de <<< senden kann ? Und richte ihm bitte aus er solle auf alle Fälle das persönliche Gespräch suchen/wahrnehmen ! Ich frage dann auch mal einen Freund eines Cousins wie er eventuell dem O des Freundes mit Rat zur Seite stehen kann (wenn gewünscht/nötig) - es handelt sich ja dann wohl um den SWR...

Gruß
Kurt
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: ThisIsSparta! am 19. Februar 2015, 21:11
Eventuell macht es sinn die Mail mit Signatur zu senden. Nur so haben diese beim Gericht rechtsgewicht. Siehe z.B. Widerspruch auf einen Bescheid per Mail ohne Signatur - zieht nicht; mit Signatur innerhalb der Frist - alles Ok.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: beitragbefreiungsservice am 21. Februar 2015, 02:46
@Kurt (hoffentlich mit Gurt)  8)

GV ist beauftragt, mit O(nkel) zunächst eine gütliche Erledigung gem. § 802a, Abs. 2, Nr. 1 i.V.m. § 802b ZPO zu versuchen (in BW übliches Verfahren).

Dazu wurde O, wie geschrieben, zum Plausch geladen, den er wegen schwerer Erkrankung (psychotische Episode in Tateinheit mit reaktiver Depression etc.) leider nicht wahrnehmen konnte.

Für den Fall, dass es zu keiner "rechtzeitigen Vereinbarung" (Zahlung, Ratenzahlung etc.) kommt, hat der Gläubiger schon jetzt die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt.

Nächste Woche gehts weiter...

Jetzt las O die negative Entscheidung des AG Stuttgart 2 M 57976/14 v. 16.01.2015, das gefällt ihm gar nicht, was die Stuttgarter AG-Stäffelesrutscher da fabrizieren... (Anhang)

Zum Problemkreis "nicht zugegangene / fehlende Beitrags-/Feststellungsbescheide" führen Sie aus:

Zitat
"...Ein Verwaltungsakt bedarf zu seiner Wirksamkeit - vorbehaltlich besonderer Formvorschriften
im Einzelfall, an denen es hier fehlt - lediglich der Bekanntgabe.
Nach § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt mit dem dritten Tag nach
Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.
Dies gilt nach S. 3 der genannten Vorschrift nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu
einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat dann die Behörde den Zugang und
den Zeitpunkt des Zugangs zu beweisen.
Das reine Behaupten eines unterbliebenen oder verspäteten Zugangs reicht dabei jedoch
nicht aus. Erforderlich ist vielmehr der substantiierte Vortrag eines atypischen Geschehensablaufs,
sonst bleibt es bei der Fiktion, sofern die Behörde einen ordnungsgemäßen Vermerk
über die Aufgabe des Verwaltungsaktes zur Post gefertigt hat. Legt der Adressat plausibel
dar, dass ihm die Sendung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist, so
liegt ein Zweifelsfall vor, in welchem die Behörde die Beweislast trifft (Kopp/Ramsauer
VwVfG 13. Aufl. § 41 Rn 43)..."

Aber, ich meine, was bringt denn der Einwand mit fehlenden Bescheiden? Dann versendet sie der BS halt nochmals per Zustellung und vollstreckt weiter... (#)


Edit "Bürger":
Link zum Originaldokument (http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/amtsgericht%20stuttgart/Dateiablage%20nach%20Migration/Beschluss%20des%20Vollstreckungsgerichts%20vom%2016.01.2015%20zur%20Vollstreckung%20des%20Rundfunkbeitrages.pdf)
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: PersonX am 21. Februar 2015, 03:36
Wo kein Bescheid zugestellt wurde, kann auch nicht vollstreckt werden. Dieser Versuch der Vollstreckung ist damit sogleich hinfällig.

bedeutet -->

In dem Moment, wo die Bescheide "nochmal" also so gesehen überhaupt das erste Mal zugestellt werden, beginnt die Frist für den ordenlichen Widerspruch auf den Beitragsbescheid mit dem Datum der Bekanntgabe, also meist dann das Zustelldatum.

In diesen Widerspruch gehört dann eben auch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Damit wird eine sofortige neue Vollstreckung behindert. Die Behörde muss zuerst über die Aussetzung entscheiden, im Normalfall erfolgt das zusammen mit dem Widerspruchsbescheid.

PersonX hofft mal es ist ungefähr deutlich geworden.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: beitragbefreiungsservice am 21. Februar 2015, 04:15
Schon klar, das Prozedere beginnt von vorne, aber es bleibt ein Katz- und Mausspiel, bis eben alle gerügten Formfehler (LG Tübingen) beseitigt sind.

Onkels Vollstreckungsersuchen entspricht z.B. schon der "neuen" Variante http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html) und nach der obigen negativen Entscheidung des AG Stuttgart weiss er jetzt echt nicht, womit er seine Erinnerung gem. 766 ZPO begründen soll, ausser mit fehlenden Bescheiden.

Aber, gab es denn überhaupt einen erfolgreichen Widerspruch oder Klage gegen einen Feststellungsbescheid, mithin gegen den Rundfunkbeitrag an sich?

Diese Erinnerungen gegen Zwangsvollstreckungen machen langfristig nur Sinn, wenn sie zu einer Art DDoS-Zustand (Distributed Denial of Service) der Gerichte führen mit entsprechender medialer Begleitung.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Bürger am 21. Februar 2015, 12:29
Schon klar, das Prozedere beginnt von vorne, aber es bleibt ein Katz- und Mausspiel, bis eben alle gerügten Formfehler (LG Tübingen) beseitigt sind.
Genau deswegen ist das "Warten" auf Zwangsvollstreckung im Vergleich zu Widerspruch und Klage gegen den Bescheid, mit dem das alles ja erst "anfängt", wenig hilfreich...
...und ändert nichts in der Sache ansich: Den Grundrechtsverletzungen durch den RBStV.

Onkels Vollstreckungsersuchen entspricht z.B. schon der "neuen" Variante
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html
und nach der obigen negativen Entscheidung des AG Stuttgart weiss er jetzt echt nicht, womit er seine Erinnerung gem. 766 ZPO begründen soll, ausser mit fehlenden Bescheiden.
Wie oben schon erkannt: Das Herumreiten auf Formalien ist von begrenzter Wirkung bzw. nur mit bedingter Aussicht auf Erfolg gekrönt - und erübrigt sich eigentlich auch, sofern die Vollstreckungsgrundlage generell fehlt/ nicht bekanntgegeben/ nicht zugestellt wurde.
Allenfalls könnten - falls doch (im Zweifel nachweislich) zugestellt - fiktive Personen A-Z noch die Formalien der zugrundeliegenden Bescheide angreifen, denn diese existieren meines Wissens nach noch nicht in einer "Neufassung".
Aber auch da gilt: Es ändert nichts am grundsätzlichen Problem der Verfassungswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV).

Aber, gab es denn überhaupt einen erfolgreichen Widerspruch oder Klage gegen einen Feststellungsbescheid, mithin gegen den Rundfunkbeitrag an sich?
Bisherige Urteile sind weitestgehend irrelevant, weil eine letztinstanzliche Entscheidung eigentlich nur durch das BVerfG gefällt werden kann. Bis dahin muss unsereiner "durchhalten". Der ("erfolglose") Weg durch die Instanzen gehört praktisch mit dazu ;)
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840

Und weshalb jetzige Urteile mit zukünftigen gleichzusetzen ohnehin nicht sonderlich hilfreich wäre, weil damit jeder schlecht beraten gewesen wäre, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;) ist nachzulesen u.a. unter
Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265

Diese Erinnerungen gegen Zwangsvollstreckungen machen langfristig nur Sinn, wenn sie zu einer Art DDoS-Zustand (Distributed Denial of Service) der Gerichte führen mit entsprechender medialer Begleitung.
Die Gegenwehr gegen die Zwangsvollstreckung ist und bleibt allenfalls eine Art "Notnagel".

Der grundsätzliche, offizielle und legale Weg von
Zahlungsverweigerung > Bescheid > Widerspruch > Klage
ist und bleibt faktisch leider der einzige, um seine Rechte halbwegs zu wahren:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Bürger am 21. Februar 2015, 12:42
Zum Problemkreis "nicht zugegangene / fehlende Beitrags-/Feststellungsbescheide" führen Sie aus:
Zitat
"[...] Das reine Behaupten eines unterbliebenen oder verspäteten Zugangs reicht dabei jedoch nicht aus. Erforderlich ist vielmehr der substantiierte Vortrag eines atypischen Geschehensablaufs, sonst bleibt es bei der Fiktion, sofern die Behörde einen ordnungsgemäßen Vermerk über die Aufgabe des Verwaltungsaktes zur Post gefertigt hat. Legt der Adressat plausibel dar, dass ihm die Sendung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist, so liegt ein Zweifelsfall vor, in welchem die Behörde die Beweislast trifft (Kopp/Ramsauer VwVfG 13. Aufl. § 41 Rn 43)..."

Das sah der Bundesfinanzhof in einer etwas anderen Angelegenheit und in Bezug auf ein etwas anderes Gesetz - jedoch mit faktisch gleicher Formulierung des Zustell-/ Bekanntgabe-Paragraphen - auch schon mal etwas anders/ "entspannter"... ;)
Reaktion BS an Amtsgericht auf Erinnerung gem. §766 ZPO an Gerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13122.msg88357.html#msg88357
Bundesfinanzhof
Urt. v. 08.12.1976, Az.: I R 240/74

https://www.jurion.de/Urteile/BFH/1976-12-08/I-R-240_74
Zitat
22
aa) Wird - wie hier - im Besteuerungsverfahren die Zustellung von schriftlichen Bescheiden dadurch ersetzt, daß die Bescheide dem Empfänger durch einfachen Brief verschlossen zugesandt werden, so gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, daß das zuzusendende Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (§ 17 Abs. 2 VwZG). Darin liegt - entgegen der Ansicht des Klägers - keine Fiktion, sondern - wie die Worte "es sei denn" deutlich machen - lediglich eine widerlegbare Vermutung. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Damit stehen den Erleichterungen dieses Übermittlungsverfahrens für die Finanzbehörde die Erschwernisse beim Nachweis des Zugangs und des Zeitpunkts des Zugangs gegenüber. Risiken, die naturgemäß mit dem vereinfachten Übermittlungsverfahren nach § 17 VwZG verbunden sind, trägt die Behörde.

23
bb) Dem Adressaten stehen alle Möglichkeiten offen, den Nichtzugang, den Zugang erst nach Ablauf der Dreitagesfrist oder die Unrichtigkeit des vom FA vermerkten Postaufgabedatums geltend zu machen. Bestreitet der Adressat den Zugang des Schriftstücks überhaupt, so bedarf dieses Bestreiten in der Regel keiner näheren Substantiierung. Behauptet der Adressat, der vom FA vermerkte und der tatsächliche Tag der Aufgabe zur Post wichen voneinander ab, oder macht er geltend, das Schriftstück sei erst nach Ablauf der Dreitagesfrist zugegangen, so muß er sein Vorbringen allerdings durch nähere Angaben (Poststempel, Briefumschlag, Eingangsvermerk) substantiieren (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1966 III 226/63, BFHE 87, 203, BStBl III 1967, 99). Eine Mitwirkungspflicht des Adressaten in diesem engen Rahmen ist indessen sachlich gerechtfertigt, weil die Umstände, die der Adressat gegebenenfalls darlegen muß, in seinem Kenntnisbereich liegen. Eine Umkehrung der Beweislast liegt darin nicht.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Bürger am 27. Februar 2015, 17:17
Weiteres OVG-Urteil zum Thema "Bestreiten des Zugangs/ der Bekanntgabe"

OVG Nordrhein-Westfalen · Urteil vom 29. April 2008 · Az. 19 A 1863/06
https://openjur.de/u/130378.html

Rd. Nr. 44
Zitat
Der zwischen den Beteiligten umstrittene Zugang des Bescheides des Beklagten vom 2. Juni 1998 gibt dem Senat Veranlassung zu folgenden ergänzenden Hinweisen: Jedenfalls dann, wenn der Zugang eines Bescheides als solcher streitig ist, es also nicht lediglich um die Frage des Zeitpunktes des Zugangs geht, sind an die Substantiierung des (schlichten) Bestreitens im Rahmen der Bekanntgabevermutung des § 41 Abs. 2 VwVfG NRW keine weiteren Anforderungen zu stellen. Abgesehen davon kommt der Beweis des ersten Anscheins in diesem Zusammenhang nur dann in Betracht, wenn der nach der Lebenserfahrung bestimmte Folgen auslösende typische Sachverhalt, zu dem die Absendung des jeweiligen Bescheides gehört, feststeht. Davon ist in der Regel nicht allein im Hinblick darauf auszugehen, dass der in Rede stehende Bescheid mit einem "Ab-Vermerk" versehen und/oder sein Erlass im entsprechenden Teilnehmerkonto dokumentiert ist.
Zudem lässt allein das Fehlen eines postalischen Rücklaufs und/oder die Tatsache, dass den Adressaten andere Postsendungen der Behörde erreicht haben, nicht mit hinreichender Sicherheit darauf schließen, dass ihn ein mit einfachem Brief versandter Bescheid tatsächlich erreicht hat; es kann vielmehr nach der allgemeinen Lebenserfahrung, nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: ss32 am 28. Februar 2015, 21:32
Hier der wesentliche Grund für die Stuttgarter Entscheidung:

Zitat
Hier hat die Gläubigerin überzeugend – und durch Vorlage der einzelnen Bescheide und der
dazugehörenden internen Aktenausdrucke – dargelegt, dass sämtliche Bescheide an die
jeweilige korrekte aktuelle Anschrift der Schuldnerin adressiert waren und nicht als unzustellbar
zurückkamen
. Damit ist nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins,
die auch bei der Übermittlung von Rundfunkgebührenentscheidungen gelten, davon auszugehen,
dass die Schuldnerin die streitigen 7 Beitragsbescheide erhalten hat (VGH BW Beschluss
vom 05.06.2014 – 2 S 829/14 und Beschluss vom 16.07.2014 – 2 S 805/14; Sächsisches
OVG Beschluss vom 16.07.2012 – 3 A 663/10; jeweils mwN).
Demgegenüber hat die Schuldnerin lediglich pauschal vorgetragen, dass sie im Zeitraum von
2008 bis 2014 in einem Wohnheimkomplex mit insgesamt 330 Mitbewohnern gewohnt habe
und es aufgrund von kindischen Aktionen eines Teils der Bewohner, wie Briefkästen aufhebeln
oder sprengen, keine Seltenheit gewesen wäre, dass von Zeit zu Zeit Paket- und Briefsendungen
nicht zum rechtmäßigen Empfänger gelangt seien.
Dies erklärt jedoch nicht nachvollziehbar, warum keiner der insgesamt 7 Bescheide an 3 unterschiedlichen
Anschriften zugegangen
sein soll (auch nicht die beiden letzten an die jetzige
Anschrift der Schuldnerin in Stuttgart gerichteten, während offensichtlich aber sämtliche das
Zwangsvollstreckungsverfahren betreffenden Schreiben zugegangen
sind).

So dummdreist sollte man als Kläger eben doch nicht lügen.

Die Argumentation funktioniert nicht, wenn es nur um einen einzigen Bescheid geht.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: leonardodavinci am 28. Februar 2015, 22:08
Müssen wir die Sache mit dem Anscheinsbeweis tatsächlich nochmal durchgehen und die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung erneut zitieren?
 
Im Übrigen hat die Behörde im Zweifel den Zugang nachzuweisen und nicht irgendeine vermeintliche Absendung.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: ss32 am 01. März 2015, 18:01
Im Übrigen hat die Behörde im Zweifel den Zugang nachzuweisen und nicht irgendeine vermeintliche Absendung.

Und in dieser Konstellation bestand halt kein Zweifel.

Oder hast du ein Urteil, wo bei mehreren angeblich nicht bekanntgegebenen Bescheiden ohne Substantiierung zulasten der Behörde entschieden wurde?
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: leonardodavinci am 01. März 2015, 18:45
http://www.docdroid.net/st64/beschluss-vg-schleswig-holstein.pdf.html
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: ss32 am 02. März 2015, 19:10
http://www.docdroid.net/st64/beschluss-vg-schleswig-holstein.pdf.html

Da liegt der Knackpunkt darin, dass (wie beim NDR üblich) keine ordnungsgemäße Vermerke über die Aufgabe des Bescheides zur Post existierten.
Ob der NDR diesbezüglich anders verfährt als der SWR? Im Stuttgarter Verfahren wurden die internen Aktenausdrucke vorgelegt und für ausreichend befunden.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: leonardodavinci am 02. März 2015, 20:37
Die Frage war, ob es Entscheidungen gebe, in denen bei unsubstantiiertem Bestreiten des Zugangs mehrerer Bescheide der Fall zu Lasten der Behörde ausgegangen sei. Ein Nachweis wurde geliefert.

Eine andere Frage ist die der Begründung. Auch bei vorhandenem Absendevermerk ist kein Zugang bewiesen. Siehe u. a.:

Bundesgerichtshof, Urt. v. 05.04.1978, Az.: IV ZB 20/78

Zitat
Im vorliegenden Falle ist gerade die Frage des Zuganges selbst streitig. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens kommt es auch unter normalen Postverhältnissen immer wieder vor, daß abgeschickte (gewöhnliche) Briefe den Empfänger nicht erreichen. Die Grundsätze vom Beweis des ersten Anscheins sind hier nicht anwendbar. Für den Empfänger wäre es eine untragbare Zumutung, wenn er von sich aus Nachforschungen über den Verbleib eines an ihn abgesandten Schreibens anstellen müßte, um die Annahme des Zuganges zu widerlegen. Auf diese Weise würde andererseits das vom Absender zu beweisende gesetzliche Erfordernis des Zuganges praktisch durch den bloßen Nachweis der Absendung ersetzt. Wenn daher - wie hier - der Adressat eines Schreibens dessen Zugang nicht zugesteht, muß es bei der Regelung des sachlichen Rechts verbleiben, nach der diese Frage offen bleibt, wenn und solange nicht der Nachweis geführt wird, daß das Schreiben dem Adressaten zugegangen ist.


OVG Nordrhein-Westfalen · Urteil vom 29. April 2008 · Az. 19 A 1863/06
https://openjur.de/u/130378.html

Rd. Nr. 44
Zitat
Der zwischen den Beteiligten umstrittene Zugang des Bescheides des Beklagten vom 2. Juni 1998 gibt dem Senat Veranlassung zu folgenden ergänzenden Hinweisen: Jedenfalls dann, wenn der Zugang eines Bescheides als solcher streitig ist, es also nicht lediglich um die Frage des Zeitpunktes des Zugangs geht, sind an die Substantiierung des (schlichten) Bestreitens im Rahmen der Bekanntgabevermutung des § 41 Abs. 2 VwVfG NRW keine weiteren Anforderungen zu stellen. Abgesehen davon kommt der Beweis des ersten Anscheins in diesem Zusammenhang nur dann in Betracht, wenn der nach der Lebenserfahrung bestimmte Folgen auslösende typische Sachverhalt, zu dem die Absendung des jeweiligen Bescheides gehört, feststeht. Davon ist in der Regel nicht allein im Hinblick darauf auszugehen, dass der in Rede stehende Bescheid mit einem "Ab-Vermerk" versehen und/oder sein Erlass im entsprechenden Teilnehmerkonto dokumentiert ist.
Zudem lässt allein das Fehlen eines postalischen Rücklaufs und/oder die Tatsache, dass den Adressaten andere Postsendungen der Behörde erreicht haben, nicht mit hinreichender Sicherheit darauf schließen, dass ihn ein mit einfachem Brief versandter Bescheid tatsächlich erreicht hat; es kann vielmehr nach der allgemeinen Lebenserfahrung, nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen.
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Palisto am 04. März 2015, 22:13
Hallo,
ein Freund meiner Schwester hat gestern einen Brief bekommen, in dem es auch um "Vollstreckung" geht (siehe Anhang). Er ist sich nicht sicher, welche Art von Schreiben es ist. Es kam auf normalem Postweg und war auch nicht in einem gelben Umschlag.
Er hat in alter Post gekramt und sowohl Bescheide als auch eine Mahnung des Beitragsservice gefunden, aber nie reagiert.
-Handelt es sich hier um eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung?
-Wie gefährlich ist die Situation? Wie reagiert er am besten darauf? Gibt's dazu bitte einen Link, Stichwort?
-Die Stelle auf der 2.ten Seite mit "Mahlzeiten" ist sehr unverständlich. Versteht die jmd.?
Vielen Dank!
Titel: Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
Beitrag von: Miklap am 05. März 2015, 14:15
Hallo,

"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,67.0.html

Zitat
-Handelt es sich hier um eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung?
-Wie gefährlich ist die Situation? Wie reagiert er am besten darauf? Gibt's dazu bitte einen Link, Stichwort?
Wenn man auf Nichts reagiert,  ist es wohl eine Zwangsvollstreckung und bei weiteren Nichtreagieren wird die Situation nicht besser!
Reagieren sollte man jetzt in dem man gegen die Vollstreckung angeht!
Das man evtl. keinen Bescheid erhielt und daher eine Vollstreckung ins Leere laufen wird, wurde hier ausführlich diskutiert.. s. oben, bitte lesen!

Folgender Link zum Thema Vollstreckung:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html 

Das mit den Mahlzeiten bedeutet wohl, dass man nicht zu den Mahlzeiten anrufen soll - da die gerade essen und trinken...?!  ;D