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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: ikan am 09. Oktober 2013, 16:12
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Hallo an die Gemeinde,
ich weiß zwar nicht, ob es schon eine Lösung bzw. Tipps für diesen Fall gibt jedoch ist ein Student aus dem Bekanntenkreis aufgrund der Bafög Regelung von der Beitragspflicht befreit gewesen.
Jetzt, da seine Bafög Ansprüche enden, bzw auch die GEZ Befreiung mit dem 30.9. geendet sind, hat die Person einen Brief bezüglich der "Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht " bzw. "Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags" erhalten.
Wie sollte die Person weiter vorgehen?
Zu der Person selber: Wohnt alleine im eigenen Haushalt und hat auf dem Antrag eine Beitragsnummer vermerkt.
Bin über eure Hilfe sehr dankbar.
Lieben Gruß
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Wenn der Befreiungstatbestand weggefallen ist, kann natürlich auch keine Befreiung mehr beantragt werden.
Also, wenn der Student allein in einer Wohnung wohnt, heißt es ab jetzt löhnen, oder den hier viel beschriebenen Klageweg gehen ;)
Wobei Klageweg erstmal heißt, gar nichts zu tun, bis nach 2 Zahlungsaufforderungen der erste offizielle Beitragsbescheid von der Landesrundfunkanstalt eintrifft. Dann sollte aber so schnell wie möglich Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.