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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: jag am 09. Oktober 2013, 11:32
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Hallo allerseits,
Person A lebte bis vor kurzem in einer WG und ist ALG 2-Aufstocker.
Ist sie/er dazu verpflichtet, sich als Haushalt anzumelden, nur um sich anschließend/gleichzeitig von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen aufgrund des ALG 2?
Ich hatte mal irgendwo gelesen/gehört, man müsste sich melden und dann fristgerecht den Antrag auf Befreiung stellen. Andernfalls müsste man die Gebühren zahlen und evtl. sogar eine Strafe aufgrund der versäumten Meldung. Die Befreiung könnte dann auch nicht mehr rückwirkend beantragt werden.
Was ist hiervon zutreffend?
Viele Grüße und schon mal Danke für alle Hinweise,
Jag
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Das ist so richtig. Auch bei einer Befreiung besteht die Pflicht zur Anmeldung, man sollte natürlich so schnell wie möglich, am besten mit der Anmeldung einen Befreiungsantrag stellen, damit man keine Fristen versäumt und evntl. für einen Monat zahlen muss.
Wie Fälle hier im Forum zeigen, bei einem Befreiungsantrag ohne Anmeldung, meldet der Beitragsservice einen gleich automatisch mit an. ;-)
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Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, habe mich gleich (via Mail) angemeldet und die Befreiung beantragt.