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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Lefty am 02. Oktober 2013, 15:42

Titel: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Lefty am 02. Oktober 2013, 15:42
Hallo zusammen,

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich ein neues Gefälligkeitsgutachten gekauft:

Der Rundfunkbeitrag
Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung


Rechtsgutachten
erstellt im Auftrag von
ARD, ZDF und Deutschlandradio

Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M.

Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, 
Europarecht, Finanz- und Steuerrecht an der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Juni 2013

http://www.ard.de/download/401140/index.pdf


Edit "Bürger":
Link aktualisiert. Dokumentangaben ergänzt.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: René am 02. Oktober 2013, 18:53
Gutachten: Rundfunkbeitrag ist "verfassungsrechtlich unproblematisch"

Zitat
Der Mainzer Rechtswissenschaftler Hanno Kube hält den neuen Rundfunkbeitrag für "verfassungsrechtlich unproblematisch". Die im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag enthaltenen Regelungen seien im Grundsatz angemessen, schreibt Kube in einem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten, das er im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio verfasst hat.

http://m.evangelisch.de/artikel/88853/gutachten-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsrechtlich-unproblematisch
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: wtfacow am 02. Oktober 2013, 19:05
Das ganze zeigt nur wieder das wir Erfolg haben mit dem was wir machen.
Warum sonst sollten Sie einen Gutachter beauftragen?
Der Druckt nimmt immer mehr zu. :)
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: belfastcarry am 02. Oktober 2013, 19:11
So schließt sich ein Kreis, Hanno Kube:

Von 1995 bis 1996 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof)

Paul Kirchhof düfte jedem Forumsmitglied ein Begriff sein:

G U T A C H T E N
über
DIE FINANZIERUNG DES
ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS
erstattet im Auftrag
der ARD, des ZDF und D Radio
von
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof.

Da hat sich die alte Seilschaft wohl bezahlt gemacht.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Uwe am 02. Oktober 2013, 19:58
Ja genau,so schließt sich der Kreis!

mehr auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hanno_Kube


So schließt sich ein Kreis, Hanno Kube:

Von 1995 bis 1996 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof)

Paul Kirchhof düfte jedem Forumsmitglied ein Begriff sein:

G U T A C H T E N
über
DIE FINANZIERUNG DES
ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS
erstattet im Auftrag
der ARD, des ZDF und D Radio
von
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof.

Da hat sich die alte Seilschaft wohl bezahlt gemacht.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: themob am 02. Oktober 2013, 21:09
Es ist ein gekauftes abhängiges Auftragsgutachten.

Seinen Lehrstuhl hat Prof. Dr. Kube an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz.

Zufällig sitzt das ZDF ebenfalls in Mainz.

Es gibt starke Verbindungen zwischen dem ZDF sowie den ÖRR und der Universität:

Der Justitiar des ZDF, Peter Weber hat dort Rechtswissenschaften studiert.
http://www.zdf.de/Peter-Weber-26369364.html

Einige Absolventen der Uni, die heute bei den ÖRR sind, sind hier aufgelistet.
http://www.journalistik.uni-mainz.de/552.php

Außerdem gibt es wissenschaftliche Zusammenarbeiten zwischen dem ZDF und der Uni
http://www.m3-exchange.org/de/was_ist_m3.htm
Edit "Bürger": toter Link, ersatzweise dieser hier
http://www.uni-mainz.de/presse/archiv/zope.verwaltung.uni-mainz.de/presse/mitteilung/2002/02_02_05mainz.html

Karl Holzhamer hatte einen Lehrstuhl an der Uni, er war der erste ZDF Intendant
http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Holzamer

Als erstes Kirchhof mit seinen weit verzweigten Netzwerken.

Wegen der 23 unzufriedenen wurde nun also ein abhängiges Auftragsgutachten mit Schwerpunkt "Steuer" erstellt. Auch hier besteht ein starkes Netzwerk, nicht nur zwischen Gutachtenersteller und ÖRR wegen der Uni. Er ist auch Prozessbevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Netzwerke sind sicherlich nicht zu unterschätzen.

Wann aber wird endlich einmal ein UNABHÄNGIGES Gutachten erstellt?

Auf alle Fälle wird das Gutachten sicherlich für Bayern und evtl. darüber hinaus benutzt. Als Gegengutachten zu Degenhart und Terschüren, deren Dissertation ja von Bayern angefordert wurde im Fall Rossmann & Geuer.

Die Nerven der ÖRR beginnen an zu flattern. Jetzt heißt es dranbleiben.

Das Gutachten ist es zumindest wert, einmal sorgfältig durchzulesen. Es würden sich einige Änderungen bei einer Novellierung ergeben, würde sie umgesetzt. (Aber die Kontra Punkte wurden ja schon beim Kirchhof Gutachten geflissentlich außer acht gelassen)
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 02. Oktober 2013, 22:00
Sie haben beliebig viel Geld (von uns), um ihr beliebig großes Einkommen (aus unserer Arbeit) zu verteidigen. Etwas anderes wäre gegen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit.

Die Uni-Mainz mag eine Dienerin der Rundfunkanstalten sein, diese Professoren sind aber eine Schande für die Uni Heidelberg!

Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: 503 am 02. Oktober 2013, 22:40
Mein Gutachten

bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla
bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla

Zusammenfassung der Ergebnisse

Jeder steuerpflichtige Bundesbürger zahlt Steuern und es wird davon ausgegangen, dass 99% der Haushalte rundfunkfähige Geräte besitzen, deswegen wird die Rundfunkfinanzierung ab 1 Januar 2014 durch allgemeine Steuermittel erfolgen. Hierdurch soll Bürokratie abgebaut und Kosten gesenkt werden. GEZ(Beitragsservice) wird abgeschafft. Bereits 2010 lagen die Aufwendungen der GEZ bei 2,13 Prozent der Gebührenerträge.
KEF - Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bleibt weiterhin bestehen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Gebot der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verletzt wird.
Das führt dazu, dass die Bürger deutlich mehr Geld für Konsum zur Verfügung haben und das wiederum stützt die Konjunktur.
 
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: woesch am 02. Oktober 2013, 23:35
Zitat aus dem Ding (Seite 26): "Im Unterschied zu Gebühren entgelten Beiträge keine konkrete staatliche Leistung,
sondern ein bevorzugendes Leistungsangebot, dessen Annahme im Ermessen des Abgabenpflichtigen
steht.
"

Das Gutachten ist ein Witz. Ich habe schon beim Überfliegen zehn Stellen gefunden, die der "Kernaussage" widersprechen. Das da oben ist aber der Knaller und darauf sollte man sich dringend berufen. Ein Beitragspflicht ist nämlich genau das Problem an der Sache.

Edit:
Ich möchte anfügen, dass der werte Herr Prof. Dr. Hanno Kube folgendes im Lebenslauf stehen hat:
1995-1996
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof)
...
1999-2003   
Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof)
Jean Monnet Fellow am Europäischen Hochschulinstitut, Florenz, Department of Law (Jan.-Jun. 2001)
Habilitation an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (2003; Berichterstatter: Prof. Dr. Paul Kirchhof, Prof. Dr. Eberhard Schmidt-Aßmann; Habilitationsschrift: Finanzgewalt in der Kompetenzordnung, Mohr Siebeck Verlag)   
Weitere Funktion: Mitglied des Vorstands der Stiftung Mainzer Universitätsfonds (von dem das ZDF das Grundstück für sein Sendestudio 1967 gekauft hat)

KANN Zufall sein, muss aber nicht ;)
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: 503 am 02. Oktober 2013, 23:58
Zitat
sondern ein bevorzugendes Leistungsangebot, dessen Annahme im Ermessen des Abgabenpflichtigen
steht.

Typisierung und Pauschalierung ist ein Problem.

Zitat
Erwägungen, mit denen bei der Erhebung von Gebühren und Beiträgen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Typisierung und Pauschalierung und damit eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden kann, stehen dem Einwand eines Beitragsschuldners, er nehme am Rundfunk nicht teil, jedenfalls nicht grundsätzlich entgegen. Eine Typisierung und Pauschalisierung ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn die dadurch hervorgerufenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv wäre. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass Rundfunkverweigerer diese Voraussetzungen für einen Härtefall erfüllen.

Ab ungefähr 90 Prozent, sagt die Jurisprudenz, kann man das machen.

Zitat
Degenhart, Rundfunkbeitrag

Hierin liegt eine unzulässige Typisierung. Der Rundfunkbeitrag im
nicht-privaten Bereich
verstößt auch deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG
sowie als unzulässige Belastung gegen Art. 2 Abs. 1 GG.

Neue Haushaltsabgabe verstößt wegen einer Ungleichbehandlung und wegen einer unzulässigen Typisierung gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG. Ich denke ,dass es auch im privaten Bereich so ist.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Roggi am 03. Oktober 2013, 00:51
Ich habe zunächst die ersten Seiten gelesen. Auf Seite 9 unter Punkt C wird deutlich, dass der Staat unbedingt und gegen jedes andere Grundrecht Rundfunk zu produzieren hat:
"Die verfassungsrechtliche Würdigung der Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung hat von den Maßgaben des Rundfunkverfassungsrechts auszugehen."
Alle anderen Grundrechte werden laut diesem Gutachten also missachtet.

Auf Seite 10 unter Punkt C-II wird der Sollzustand beschrieben, aber es wird mal wieder so getan als wäre es der Istzustand.
Sollzustand: Staatsferne
Istzustand: Der Staat lenkt den örR
"Dass die staatlichen Vertreter in den Entscheidungsgremien nur beschränkt Einfluss ausüben dürfen"
Die staatlichen Vertreter dürfen nicht, tun es aber trotzdem! Auf die Beschränkung wird gar nicht erst näher eingegangen, ist klar warum.

Seite 12 Punkt C-IV: 1. Funktionsgerechte Finanzierung
Es wird so getan, als ob der örR unabhängig von der Werbeindustrie ist, aber das Gegenteil ist der Fall, der örR ist angewiesen auf gute Werbeeinnahmen.
Unter dem nachfolgenen Punkt II wird auch noch suggeriert, es wird der Gleichheitssatz eingehalten, obwohl wieder nur der Sollzustand beschrieben wird:
Diese Abgabenbelastungen sind freiheits- und gleichheitsgrundrechtlich zu mäßigen.
Die Abgabenbelastung ist keineswegs freiheits- und gleichheitsgrundrechtlich gemäßigt.
Dieser Gutachter zitiert auch immer wieder seinen aus damaligen verfilzten Zeiten kennengelernten Freund Paul Kirchhof. Dadurch wird das Gutachten offensichtlich zum Gefälligkeitsgutachten.

Dass der gesetzmäßige Sollzustand der Beitragserhebung nicht erreicht ist wird schon auf den ersten Seiten deutlich, dieses Gutachten können die Anstalten getrost das Klo runterspülen. Es wird keinesfalls der Istzustand beschrieben. Ich werde es nutzen, um den Anstalten vorzuwerfen, was sie versäumt haben.




Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Bürger am 03. Oktober 2013, 01:38
Dass der gesetzmäßige Sollzustand der Beitragserhebung nicht erreicht ist wird schon auf den ersten Seiten deutlich, [...] Es wird keinesfalls der Istzustand beschrieben.
Ich werde es nutzen, um den Anstalten vorzuwerfen, was sie versäumt haben.
Richtig!
Seit Jahrzehnten fahrlässige bis vorsätzliche REFORMVERSCHLEPPUNG - ein *IMMENSER REFORMSTAU*!!!
Mehrmals auch angemahnt und in Aussicht gestellt von der Politik, vergleiche
Muster - Petition gegen
RundfunkBEITRAG/ RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag/
15. RundfunkÄNDERUNGSstaatsvertrag

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4739.msg32775.html#msg32775

"Versäumnisse"
Zitat
Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass eine strikt funktionserforderliche Mittelbereitstellung mittelfristig zu einer vollständigen Werbe- und Sponsorfreiheit ohne Erhöhung des Finanzbedarfs führt. Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass die Neuordnung des Finanzierungssystems des ö.-r. Rundfunks auch im Zuge technischer Konvergenz sicherstellt, dass das Bereithalten multifunktionaler technischer Einrichtungen keinen Anknüpfungspunkt für die Gebühren- oder Abgaben darstellen kann.
Quelle: Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000
Zitat
Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition seines Grundversorgungsauftrages. Eine Programmvermehrung über die derzeit bestehende Gesamtheit aller Programme und Dienste hinaus soll wegen der damit verbundenen Belastung für den Gebührenzahler vermieden werden. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten muss sich strikt an der Funktionserforderlichkeit orientieren.
Quelle: Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000
Zitat
Der Sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus, dass das nachstehende Regelwerk und sein zugrunde liegendes Verfahren in Zukunft grundsätzlich nicht mehr geeignet sind, einen dieser Entwicklung entsprechenden Rechtsrahmen für die Rundfunkordnung sicherzustellen. Der Sächsische Landtag geht daher davon aus, dass es sich bei dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag um den letztmaligen Ordnungsrahmen hergebrachter Art handelt.
Quelle: Präambel zum 5.Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000

Stattdessen:
Das einzige, was regelmäßig "reformiert" = erweitert wurde, ist die "Finanzierungsgrundlage".

Jetzt ist SCHLUSS mit lustig!
Jetzt wird heimGEZahlt!
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: power-dodge am 03. Oktober 2013, 07:27
Hallo,

das ist doch nicht deren Ernst oder?
Wie doof sind die den eigentlich? Die graben immer größeres Grab für sich selbst...

Es wird wohl sehr interessant werden...
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Oktober 2013, 11:55
Zitat
Erwägungen, mit denen bei der Erhebung von Gebühren und Beiträgen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Typisierung und Pauschalierung und damit eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden kann, stehen dem Einwand eines Beitragsschuldners, er nehme am Rundfunk nicht teil, jedenfalls nicht grundsätzlich entgegen. Eine Typisierung und Pauschalisierung ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn die dadurch hervorgerufenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv wäre. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass Rundfunkverweigerer diese Voraussetzungen für einen Härtefall erfüllen.

Hier wird Verletzung des Gleichheitssatz (Art. 3 GG) als Härtefall erwähnt. Und die Verletzung der anderen unerwähnten Grundrechten halte ich für viel, aber viel härter. Was ist Gleichbehandlung um EUR 18 monatlich verglichen mit Informations-, Meinungs- und Gewissensfreiheit? Es ist wirklich irre, wie diese Grundrechte von den Rundfunkanstalten und der Politik völlig misachtet werden. Auch das Wort "Rundfunkverweigerer" hier sagt viel: es setzt voraus, es sei so selbstverständlich Rundfunk zu konsumieren, dass jene, die nicht konsumieren, so beschimpft werden dürfen. Ich esse kein Fleisch, auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung es tut: bin ich Fleischverweigerer? Ich esse keine billigen Fette wie Margarine, auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung es tut: bin ich Margarineverweigerer? Ist mit dieser Beschimpfung nicht deutlich, dass die Informations- und Meinungsfreiheit hier gering geschätzt wird?
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: 503 am 03. Oktober 2013, 12:46
Zitat
Die Zahlen sprechen dabei für sich: So verfügen – im Jahr 2010 – 97 % der deutschen Haushalte über mindestens ein Fernsehgerät, 96 % über mindestens ein Radio und 77 % über mindestens einen internetfähigen PC. Hinzu kommt die starke Verbreitung von Mobiltelefonen mit Internetzugang. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass für das Jahr 2011 – 98 % der Neuwagen und 97 % der Gebrauchtwagen mit einem Autoradio ausgestattet sind.

Dennoch bleibt zu bedenken, dass sich das Entgelt, das zur Gemeinlast der Steuer hinzutritt, auch im Fall des vom konkreten Nutzen abstrahierenden Beitrags allein durch
den individuellen Vorteilsausgleich rechtfertigt, nicht durch die Finanzierungsbedürftigkeit einer bestimmten Einrichtung.
Dies gilt auch dann, wenn diese Einrichtung –
wie hier – gewichtige Grundrechte gewährleistet und die Wahl der Finanzierung über einen isolierten Entgeltkreislauf einem bedeutsamen, seinerseits grundrechtswesentlichen Anliegen dient, hier der Staatsferne der Rundfunkanstalten. So fragt sich, ob es aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere die im Haushaltsbezug des Tatbestands gefasste Vermutung für den Rundfunkempfang widerleglich auszugestalten, also eine Möglichkeit vorzusehen, die es dem einzelnen Haushaltsinhaber erlaubt nachzuweisen, dass die Haushaltsmitglieder kein öffentlichrechtliches Rundfunkangebot erhalten, weil sie nicht über die Voraussetzungen dafür verfügen.
Der abgabenrechtliche Wirklichkeitsmaßstab drängt auf die Eröffnung einer solchen Möglichkeit. Dieser Maßstab fragt danach, ob der Sondervorteil im einzelnen Fall gewährt oder nicht gewährt worden ist. Als tatbestandsausschließendes Kriterium bietet sich dabei der Nachweis an, dass aus bestimmten Gründen keinerlei Zugangsmöglichkeit zum öffentlichrechtlichen Rundfunk besteht.
http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

Ein Fernsehgerät ist auch für Filme und Videospiele da. Der Besitz eines Fernsehgerätes ist keine Rechtfertigung dafür, den Rundfunkbeitrag zu verlangen. Das ist doch völlig absurd.
Solange es die Möglichkeiten der gerechten Beteiligung an der Rundfunkfinanzierung gibt, sehen die Abzocker keinen Cent von mir.

Zitat
--Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall, Finanzierung aus Steuermitteln.
--Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.
--Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen.

Zitat
Von Beginn an war die Rundfunkgebühr, die die zuvor erhobene Postgebühr im Jahr 1970 abgelöst hatte, der Kritik ausgesetzt. Diese Kritik verdichtete sich sodann aufgrund zweier Entwicklungslinien stetig: Zum einen litt die Rundfunkgebühr unter beträchtlichen, über die Zeit zunehmenden Erhebungsdefiziten. So war eine stetige Verringerung der Zahl der gemeldeten Teilnehmer zu beobachten. Insbesondere in den Großstädten lag sie weit unter dem Durchschnitt. Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten. http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

Woher weiß er das? Ich weise diese Unterstellung zurück!
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: willnich am 03. Oktober 2013, 16:13
Danke für das Einstellen DIESES Gutachens!!!
Ich empfehle allen, die ernsthaft bis vor das BVerfG wollen und Singles sind, S. 38 genüsslich zu lesen. Das braucht man mit der vorhergehenden Argumentation nur abzuschreiben.

Zitat aus dem Gutachten S.38:
"Dies spricht nachdrücklich dafür, im Grundsatz jeden Menschen .... beitragspflichtig zu stellen." "Weil praktisch jeder Volljährige über Möglichkeiten zum Rundfunkempfang verfügt, ...., sollte nach diesen Maßgaben also insoweit grundsätzlich (eier, eier - Anm.d.Ver.) jeder Vollljährige .... beitragspflichtig gestellt werden."
Ergo: Die Zusammenfassung von mehreren Personen in einen Haushalt (wer ist das eigentlich - ich bin kein Haushalt) ist extrem gleichheitswidrig und ich wette, dass das der Punkt ist, an dem das ganze scheitern wird.

(Bei mir wird das die Hauptbegründung - weil ich mir nicht wirklich zutraue, "gerichtsfest" zu belegen, dass das Programm seinen "Staatsauftrag" nicht erfüllt und dies - wie auch meine weiteren Argumente der sinnlosen Geldverschwendung für Schrottsendungen, Fußballübertragungsrechte etc. wohl erfordern würde, dass man Aktenberge sammelt und vorlegen müsste, die zu sammeln, sortieren und auswerten ich alleine nicht imstande bin. Wenn aber jemand wirklich diese allgemeineren Angriffspunkte zur Hauptbegründung einer Klage machen will, helfe ich gerne beim Sammeln mit)
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: SchwarzSurfer am 03. Oktober 2013, 16:59

Zitat
Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten.

Immer weniger Röhrenfernseher werden gekauft. Das spricht eindeutig dafür, dass sich die Leute selber welche bauen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen!
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Roggi am 03. Oktober 2013, 17:50
Ich habe den Eindruck, dass der Beitrag und deren Beitragserhebung deshalb auf so eine breite Basis gestellt wird (kaum Ausnahmen, doppelte Beitragspflicht bei Zweitwohnung, noch mehr Beiträge für Betriebsstätten), weil  Gewinnmaximierung, verbunden mit enorm hohen Einkommen der Intendanten und Mitarbeiter des örR, das Ziel der verantwortlichen Gesetzgeber ist. Deshalb wird auch kein vernünftiger Weg gefunden die Beiträge zu erheben, weil diese Herren jeden schröpfen wollen. Alle, die keinen Beitrag zahlen wollen oder können, werden unter Generalverdacht gestellt, betrügen zu wollen. Wir werden zu Sklaven in diesem System gemacht, wer hier wohnt hat gefälligst zu zahlen. So eine Gesetzgebung mit entsprechender Rechtsprechung ist nur möglich, weil die Profiteure ihre Gesetze selbst machen. Eine solche Regelung wäre für Sky,  RTL, Spiegel, Bildzeitung usw. niemals möglich.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: power-dodge am 03. Oktober 2013, 19:32
Zitat
Wir werden zu Sklaven in diesem System gemacht, wer hier wohnt hat gefälligst zu zahlen. So eine Gesetzgebung mit entsprechender Rechtsprechung ist nur möglich, weil die Profiteure ihre Gesetze selbst machen.

Nicht mit allen, die möchten es so gern... Aber... Was nun? Soll das Volk eigene Panzer bauen?
Wieso nicht? Lieber da Geld investieren ;-) 8 Milliarden das ist eine unvorstellbare Summe.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Roggi am 03. Oktober 2013, 22:58
In Kapitel C II wird in dem Gutachten von Staatsferne geschrieben, aber auf Seite 33 steht geschrieben:
Zitat

Anders als bei der voraussetzungslos erhobenen Steuer ist also ein bestimmtes staatliches Leistungsangebot an den Bürger tatbestandlich.

Es ist also ein staatliches Programmangebot, Staatsferne wird demzufolge nur vorgeschoben um den ganzen Schund zu rechtfertigen.

Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Uwe am 03. Oktober 2013, 23:31
Anna Terschüren

Enttäuschendes Auftragsgutachten. Hatte mir einen interessanteren Diskussionsbeitrag erhofft.

mehr auf:
https://twitter.com/AnnaTerschueren
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Rochus am 10. Oktober 2013, 13:52
  ...
Zitat
Von Beginn an war die Rundfunkgebühr, die die zuvor erhobene Postgebühr im Jahr 1970 abgelöst hatte, der Kritik ausgesetzt. Diese Kritik verdichtete sich sodann aufgrund zweier Entwicklungslinien stetig: Zum einen litt die Rundfunkgebühr unter beträchtlichen, über die Zeit zunehmenden Erhebungsdefiziten. So war eine stetige Verringerung der Zahl der gemeldeten Teilnehmer zu beobachten. Insbesondere in den Großstädten lag sie weit unter dem Durchschnitt. Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten. http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

Woher weiß er das? Ich weise diese Unterstellung zurück!

Wir wir uns hier doch gleichen! Genau das ist mir auch sofort sauer aufgestoßen.

 Ein Gutachten, dass bereits in den ersten Zeilen (wir sind hier gerade mal auf Seite 3!) von unbewiesenen Behauptungen lebt, ist kein Gutachten sondern ein Schlechtachten. Auch Herr Prof. Dr. Kube doktert lediglich an den Symptomen herum, ohne mal nach der Ursache zu forschen. Das aber wäre die Aufgabe eines unabhängigen Medienwissenschaftlers und nicht eines Jura-Professors.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. Oktober 2013, 14:10
  ...
Zitat
Von Beginn an war die Rundfunkgebühr, die die zuvor erhobene Postgebühr im Jahr 1970 abgelöst hatte, der Kritik ausgesetzt. Diese Kritik verdichtete sich sodann aufgrund zweier Entwicklungslinien stetig: Zum einen litt die Rundfunkgebühr unter beträchtlichen, über die Zeit zunehmenden Erhebungsdefiziten. So war eine stetige Verringerung der Zahl der gemeldeten Teilnehmer zu beobachten. Insbesondere in den Großstädten lag sie weit unter dem Durchschnitt. Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten. http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

Woher weiß er das? Ich weise diese Unterstellung zurück!

Wir wir uns hier doch gleichen! Genau das ist mir auch sofort sauer aufgestoßen.

 Ein Gutachten, dass bereits in den ersten Zeilen (wir sind hier gerade mal auf Seite 3!) von unbewiesenen Behauptungen lebt, ist kein Gutachten sondern ein Schlechtachten. Auch Herr Prof. Dr. Kube doktert lediglich an den Symptomen herum, ohne mal nach der Ursache zu forschen. Das aber wäre die Aufgabe eines unabhängigen Medienwissenschaftlers und nicht eines Jura-Professors.

Und wie widerspricht man diesem Unsinn des Juristen aus Heidelberg und eventuell künftigen Verfassungsrichters (Kirchhof Nachfolger)?

Durch Klagen und Einreichen von Petitionen an Landtage.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: seppl am 10. Oktober 2013, 14:50
Zitat Gutachten: "Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten."
 
Nachweise gäbe es für diese Behauptung, wenn sie stimmen würde:
Die GEZ Spitzel haben doch bestimmt Statistiken zu Zwangsanmeldungen. Sind die Zahlen dazu gestiegen > könnte stimmen, wenn nicht aktiv noch Personal aufgestockt wurde und/oder anderweitig nachgeholfen wurde, Schwarzhörer/seher zu finden.

Gleichbleibend/ gesunken>Einfach nur eine unbegründbare Vermutung, da die Rundfunknutzung an sich rückläufig ist.

Ich nehme aber an (weil die Statistik nicht erwähnt wird) dass die Zahlen gleichbleibend bis rückläufig waren. Auch in Hinblick auf den Systemwechsel hat man sich in den letzten Jahren schon nicht mehr so angestrengt, "Betrüger" zu finden.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: 503 am 10. Oktober 2013, 18:40
"Als Vorzugslast ist die Rundfunkgebühr eine Sonderlast. Eine Sonderlast muss anders als eine Gemeinlast (Steuer) einen Gruppenbezug aufweisen, der bislang durch die Gruppe der Rundfunkteilnehmer gegeben war, also durch diejeningen, die Rundfunkgeräte zum Empfang bereithielten. Durch das Empfangsgerät ist Rundfunkempfang möglich, so entsteht der Sondervorteil, den man vergüten bzw. abschöpfen kann. Ein Sondervorteil, welcher der Allgemeinheit unterschiedslos zukommt, ist per Definition ein Gemeinvorteil und daher nur als Gemeinlast (über eine Steuer) finanzierbar."
http://www.wohnungsabgabe.de/rundfunkvorteil.html

"Herr Kirchhof unterstellt in seinem Gutachten, dass der Rundfunk jedem einem Vorteil bietet."
"Jedem" weist keinen Gruppenbezug auf.

In Gutachten von Hanno Kube wird "Sondervorteil" nur ein mal erwähnt.

Auch gut  ;)
Zitat
Wer das Rundfunkangebot erhält, hat dafür zu zahlen.¹¹?
http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf
¹¹? Dieser Zusammenhang setzt nicht zwingend die tatbestandliche Anknüpfung an Geräte voraus
Und wenn ich das Rundfunkangebot unfreiwillig erhalte? Muss ich auch dafür zahlen?

Zitat
So deuten die Gebote der Programmautonomie und Staatsferne klar auf eine Finanzierungsstruktur, bei der sich die jeweilige Anstalt und der finanzierende Nutzer möglichst unmittelbar gegenüberstehen, Parlament und exekutive Aufsicht also im Hintergrund bleiben.

Das Beispiel der Erhebungsform der Kirchensteuer belegt, dass eine Trennung trotz Aufgabenübernahme möglich ist.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Roggi am 10. Oktober 2013, 22:39
Zitat
So war eine stetige Verringerung der Zahl der gemeldeten Teilnehmer zu beobachten. Insbesondere in den Großstädten lag sie weit unter dem Durchschnitt. Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten.
Es spricht alles dafür, dass die Großstädter in großer Zahl erkannten, was für ein Mist da gesendet wird und lieber was besseres in ihrer Freizeit machten. Vieles spricht dafür, dass der Kleinstadt- und Dorfbewohner mangels Alternative öfters das Angebot der örR in Anspruch nehmen wollte.
Großstädter sind in Bezug auf Schwarzsehen nicht krimineller als der Rest der Welt.
Ich verstehe nicht, warum so ein Generalverdacht als Begründung herhalten darf, jedem seine verfassungsmäßig garantierte Freiheit zu nehmen. Dann müßte jeder Politiker eingesperrt werden, denn was man denen allgemein so vorwirft...  :police:
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Dr. Zorn am 11. Oktober 2013, 18:09
Der ÖRR ist viel näher am Staat als mal glaubt.
Prof. Kube macht sich sehr viel mühe, eine Staats ferne zwischen dem ÖRR und dem Staat über die Finanzierung herzustellen.

Der Staat hat das Monopol der Frequenzvergabe über die Bundesnetzagentur, diese teilt auch den ÖRR ihre Frequenzen zu, somit sind die ÖRR in direkter Abhängigkeit vom Staat., Ohne zugeteilte Frequenzen keine Ausstrahlung, da spielt dann die Finanzierung auch keine Rolle mehr. 
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: 503 am 11. Oktober 2013, 18:42
Zitat
Zu beachten ist jedoch, dass es sich auch nach der neuen Rechtslage bei dem "Rundfunkbeitrag" - wie bei der alten "Rundfunkgebühr" - nicht um eine Steuer, sondern um eine sog. "Vorzugslast" handeln soll. Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3711-der-rundfunkbeitrag-ist-keine-steuer

Zitat
(3) Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird. Insbesondere gehört dazu auch die verantwortliche Veranlassung einer öffentlichen Leistung.
http://dejure.org/gesetze/LGebG/2.html

Steht davon irgendwas in Gutachten von Hanno Kube?
Ok muss dann doch ganz durchlesen.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Roggi am 11. Oktober 2013, 19:34
Im Gutachten von Herrn Koblenzer steht, dass Leistungen, die der Allgemeinheit dienen, nicht dem Einzelnen auferlegt werden dürfen. Daraus kann man schließen, dass der Beitrag so nicht erhoben werden darf. Ich glaube, wenn noch mehr Ungerechtigkeit ans Licht kommt, werden sich noch mehr wehren. Der örR ist so gut wie erledigt, für mich jedenfalls. Ich werde nie mehr persönlich zahlen, nur noch indirekt über Steuern, wenn unsere gierigen Machthaber das mal hinkriegen. So hab ich ruhe, auch 2014 noch.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: 503 am 11. Oktober 2013, 23:00
Hat ARD oder ZDF schon offiziell die Stellung dazu genommen? Dienen die Leistungen von ÖRR der Allgemeinheit oder sind die nur im Interesse des Einzelnen?


Zitat
Der Rundfunkbeitrag, wie er durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausgestaltet wurde, ist ein Beitrag in diesem Sinne. Er wird im Vertrag wie auch in der Amtlichen Begründung durchgängig als „Beitrag“ bezeichnet. Der charakteristische Gegenleistungsbezug wird in der Amtlichen Begründung verdeutlicht, wenn es dort heißt: „Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss.“136

136 Begründung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag), S. 5 f http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

Zitat
Dass dieses Angebot nicht nur an ganz bestimmte Personen, sondern an die Allgemeinheit derjenigen adressiert ist, die zum Rundfunkempfang befähigt sind, steht der Einordnung als Beitrag nicht entgegen.http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf

 "die zum Rundfunkempfang befähigt sind"
Zitat
Die Zahlen sprechen dabei für sich: So verfügen – im Jahr 2010 – 97 % der deutschen Haushalte über mindestens ein Fernsehgerät, 96 % über mindestens ein Radio und 77 % über mindestens einen internetfähigen PC. Hinzu kommt die starke Verbreitung von Mobiltelefonen mit Internetzugang. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass für das Jahr 2011 – 98 % der Neuwagen und 97 % der Gebrauchtwagen mit einem Autoradio ausgestattet sind.

Ich werde jetzt pauschalieren
"die zum Rundfunkempfang befähigt sind" = Allgemeinheit, weil 97 % der deutschen Haushalte über mindestens ein Fernsehgerät verfügen.

Was der Allgemeinheit gehört, gehört allen zusammen, niemandem allein, ist aber oft von jedem einzelnen nutzbar.
Der logisch einwandfreie Begriff der „Allgemeinheit“ beschreibt einfach die Tatsache, dass eine Wirtschaftsgesellschaft – „von innen“ betrachtet – keine Einheit, sondern eine Vielheit ist.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: power-dodge am 12. Oktober 2013, 10:04
Zitat
Ich werde jetzt pauschalieren
"die zum Rundfunkempfang befähigt sind" = Allgemeinheit, weil 97 % der deutschen Haushalte über mindestens ein Fernsehgerät verfügen.

Sorry da muss ich widersprechen! Fernsehergerät zu besitzen und ÖR zu schauen sind 2 verschiedene paar Schuhe!!!
Welcher Hirnverbrannter Idiot hat es erfunden, das wen man Fernsehergerät hat ÖR schaut??? (Na gut früher gab es nichts anderes)
Aber jetzt kann man ein TV besitzen um Videospiele zu können etc.

Soll ich für nicht angemeldetes KFZ steuern bezahlen? Obwohl ich die Straßen nicht nutze? Straße ist ja auch für alle da!?
Also es müsste doch ein logisch denkender Mensch feststellen können, das ein TV Besitz keine Verpflichtung darstellt.

@503 es geht ja nicht um dich. Sondern die Volksvertreter denken so etc.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: 503 am 12. Oktober 2013, 18:43
Zitat
Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Rahmen seines Programmauftrages nach § 11 Abs. 2 und 3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Pflicht, „im Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie, ein vielfältiges, umfassendes und ausgewogenes mediales Angebot zu sichern.“ Dieser Programmauftrag stellt bei den öffentlichen Sendern die Gewährleistung einer unabhängigen Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung dar. Nach § 11 Abs. 1 RStV hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die „Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken.“ Auch das Bundesverfassungsgericht hat zur so genannten Grundversorgung Stellung genommen. Grundversorgung bedeutet für das Gericht weder eine Mindestversorgung noch beschränkt sie sich auf den informierenden und bildenden Teil des Programms; sie ist vielmehr eine Versorgung mit Programmen, die dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechen.[2] Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorgung

Zitat
Dass dieses Angebot nicht nur an ganz bestimmte Personen, sondern an die Allgemeinheit derjenigen adressiert ist, die zum Rundfunkempfang befähigt sind, steht der Einordnung als BeitragSteuer nicht entgegen.
http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=2942418/property=download/nid=8236/1r4jr8p/2013-06-14_Rundfunkbeitrag-Einordnung.pdf
Nach geltender Rechtslage sei die Erhebung einer Rundfunksteuer nicht zulässig.
"Für deren Erhebung besteht weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Artikel 105 ff. Grundgesetz", erläutert Koblenzer.

Warum ist "die zum Rundfunkempfang befähigt sind" durchgestrichen? Theoretisch gesehen dient das Angebot von ARD und ZDF wegen Förderung der Meinungsvielfalt und Demokratie der Allgemeinheit.

Zitat
Zu beachten ist jedoch, dass es sich auch nach der neuen Rechtslage bei dem "Rundfunkbeitrag" - wie bei der alten "Rundfunkgebühr" - nicht um eine Steuer, sondern um eine sog. "Vorzugslast" handeln soll. Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.

"Die Leistung wird im Interesse des Einzelnen erbracht" <-- Ich weise diese Unterstellung zurück!

Das Allgemeinwohl setzt sich aus dem Wohl aller Einzelnen zusammen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Interesse einer einzelnen Person in bestimmten Fällen nicht schwerer wiegen kann als die entgegenstehenden Interessen mehrerer anderer Personen.
TV-Geräte dienen nicht nur einem Zweck, dem Rundfunkempfang. Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass derjenige, der ein solches Gerät besitzt, dieses auch zweckentsprechend nutzt.
Damit ist aber nicht gesagt, dass gerade die Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten genutzt werden. Die Vermutung würde sich nur auf den Rundfunkempfang als solchen erstrecken, ohne zwischen dem Angebot des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks zu unterscheiden. Daher scheidet in dem dualen Rundfunksystem per se die Vermutung aus, dass mit einem Rundfunkempfangsgerät Programme öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten empfangen werden.

Zitat
Zudem hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, den Gerätebezug nicht mehr länger zum Anknüpfungspunkt des Rundfunkbeitrags zu machen, da in Zeiten technischer Konvergenz die Unterscheidung zwischen Gerätearten immer schwieriger wird.

Zu kontrollieren, ob ein Teilnehmer z.B. ein TV-Gerät, Radio, Computer oder Smartphone hat, ist somit nicht leistbar. Da andererseits davon auszugehen ist, dass in nahezu allen Wohnungen entsprechende Geräte verfügbar sind, darf der Gesetzgeber so typisieren, wie er das im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag getan hat. http://www.ard.de/intern/ard-gez-rundfunk-gebuehr-beitrag-fakten/-/id=1886/nid=1886/did=2660288/ei54q7/index.html

Wir haben heute die technische Möglichkeit, nach tatsächlichem Konsum abzurechnen.
Wie wärs denn mit Verschlüsselung?

"Mit der Einführung einer Grundverschlüsselung drohe eine "digitale Spaltung" der Bevölkerung, fürchten die Öffentlich-Rechtlichen."

 Wenn die Vorzugslast an eine individuell zurechenbare Leistung anknüpft, sollte eigentlich das Wohl der Allgemeinheit keine Rolle spielen und die Grundverschlüsselung wäre möglich. Und wenn doch, haben wir wieder das Problem Nummer 1 "Allgemeinheit/Steuer/Gesetzgebungskompetenz".
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Bürger am 14. Oktober 2013, 01:20
...und jetzt auch ergänzt unter:

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

Es steht 7:1,5 gegen ARD-ZDF-GEZ ;)
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Rochus am 14. Oktober 2013, 13:38
   ...
Wir haben heute die technische Möglichkeit, nach tatsächlichem Konsum abzurechnen.
Wie wärs denn mit Verschlüsselung?

"Mit der Einführung einer Grundverschlüsselung drohe eine "digitale Spaltung" der Bevölkerung, fürchten die Öffentlich-Rechtlichen."

 ...

Ich ergänze hier mal die Quelle für die o. g. Aussage der ÖRR:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ARD-und-ZDF-lehnen-Verschluesselungsplaene-der-Privaten-ab-134497.html

M. E. kommen die um eine Verschlüsselung nicht mehr herum. Wer einerseits die Vielfalt der heutigen Medienlandschaft nutzt, sollte auch an der Verschlüsselung nicht so achtlos vorbeigehen. Entweder ganz oder gar nicht!
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Bürger am 14. Oktober 2013, 22:23
M. E. kommen die um eine Verschlüsselung nicht mehr herum.
Wer einerseits die Vielfalt der heutigen Medienlandschaft nutzt, sollte auch an der Verschlüsselung nicht so achtlos vorbeigehen.
Entweder ganz oder gar nicht!

Man könnte es letztenendes vielleicht so auf den Punkt bringen:
*VERSCHLÜSSELUNG* wäre die *KONSEQUENZ* der "MedienKONVERGENZ"...
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Rochus am 15. Oktober 2013, 08:42
M. E. kommen die um eine Verschlüsselung nicht mehr herum.
Wer einerseits die Vielfalt der heutigen Medienlandschaft nutzt, sollte auch an der Verschlüsselung nicht so achtlos vorbeigehen.
Entweder ganz oder gar nicht!

Man könnte es letztenendes vielleicht so auf den Punkt bringen:
*VERSCHLÜSSELUNG* wäre die *KONSEQUENZ* der "MedienKONVERGENZ"...

Sauber auf den Punkt gebracht!
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Dr. Zorn am 15. Oktober 2013, 13:44
Die ÖRR scheuen eine Verschlüsselung wir der Teufel das Weihwasser. Würde man die ÖRR verschlüsseln würden die Beitragszahler auf einen kleinen teil schrumpfen durch diese müssten dann die 7,5 Milliarden an jährlichem Bedarf geteilt werden, was dann für den Einzelnen unbezahlbar wird.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: koppi1947 am 15. Oktober 2013, 13:50
Den Mist muss sich doch keiner ansehen!Steuermilliarden für die EU,für die Banken,dann für den ÖrR.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Rochus am 16. Oktober 2013, 11:25
Die ÖRR scheuen eine Verschlüsselung wir der Teufel das Weihwasser. Würde man die ÖRR verschlüsseln würden die Beitragszahler auf einen kleinen teil schrumpfen durch diese müssten dann die 7,5 Milliarden an jährlichem Bedarf geteilt werden, was dann für den Einzelnen unbezahlbar wird.

Oder ihren Saftladen finanztechnisch den tatsächlich erzielten Einnahmen anpassen.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: koppi1947 am 16. Oktober 2013, 11:43
Wenn das nicht mehr bezahlbar ist,würde ja auch keiner mehr den Mist sehen wollen,hier geht es aber um das Prinzip der Gleichheit,wer im deutschsprachigen,europäischen Raum empfangen kann und nicht bezahlen muss und der doofe Deutsche zahlt.Das ist sicher nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar und würde schon gar nicht vor dem Europäischen Gerichtshof stand halten.
Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Kurt am 08. Mai 2016, 02:31
hoch mit dem Ding:

Seite 59

Zitat
Regelungstechnisch erscheint allerdings unklar, ob bei den Vorschriften jeweils von einem  formellen, an  die  Anmeldung  anknüpfenden,
oder von einem  materiellen, vom Gesetzestatbestand (§ 2 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 RBStV) ausgehenden Begriff des Beitragsschuldners ausgegangen wird.
Manifest wird diese Unklarheit insbesondere im Wortlaut von § 9 Abs. 1 Satz 1 RBStV.

Quelle: http://www.ard.de/download/401140/Rechtsgutachten__Der_Rundfunkbeitrag___rundfunk__und_finanzverfassungsrechtliche_Einordnung.pdf

Rumdrehen/umformulieren und ab in die Klage  8)

Sollen doch die Verwaltungsgerichte mal (er-)klären  ;D


Gruß
Kurt

Titel: Re: ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
Beitrag von: Frei am 08. Mai 2016, 09:55
Moin.

Hier die im Zitat des Gutachtens erwähnten Gesetzesstellen:

Zitat von: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313098
§ 2 Abs. 1 RBStV Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Zitat von: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313101
§ 5 Abs. 1 RBStV Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich

(1) Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag nach Maßgabe der folgenden Staffelung zu entrichten. Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten und beträgt für eine Betriebsstätte
1. mit keinem oder bis acht Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags,
2. mit neun bis 19 Beschäftigten einen Rundfunkbeitrag,
3. ...

Zitat von: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313105
§ 9 Abs. 1 Satz 1 RBStV Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. ... Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Frei  8)