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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: SchwarzSurfer am 24. September 2013, 13:43
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-ueber-Rechtmaessigkeit-der-Lotto-Uebertragung-im-Internet-1965232.html
Interessant die Aussage dass der Staat keinen Rundfunk betreiben darf (nach Grundrecht dürfte er das schon solange es die Freiheit der anderen nicht einschränkt) und dass dies für die ÖR komischerweise nicht gilt.