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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: kritzlibaer am 11. September 2013, 13:08

Titel: Statt Widerspruchsbescheid ein lapidarer Brief – und nun?
Beitrag von: kritzlibaer am 11. September 2013, 13:08
Person A hat nach dem Gebührenbescheid fristgerecht einen Widerspruch bei ihrer zuständigen Rundfunkanstalt eingelegt. Nun erhält Person A keinen Widerspruchsbescheid, sondern einen Brief des Beitragsservices mit der Bestätigung, dass "... Ihr Schreiben ..." bei der Rundfunkanstalt eingegangen sei und zur Bearbeitung an den Gebührenservice weitergeleitet worden sei. Dann folgen noch einmal Infos und Argumente für den Zweck des neuen Rundfunkbeitrages. Zum Schluss ein lapidarer Satz mit der bislang aufgelaufenen Forderung und der Bitte, diesen nun zu begleichen.
Dies dürfte dann ja noch kein Widerspruchsbescheid sein, sondern lediglich eine Bestätigung des Einganges und erneute Zahlungsaufforderung.
Person A fragt sich nun, ob und wie sie auf diesen Brief reagieren soll. Soll sie warten, bis der offizielle Widerspruchsbescheid vorliegt? Denn erst dann könnte Person A dagegen klagen.
Titel: Re: Statt Widerspruchsbescheid ein lapidarer Brief – und nun?
Beitrag von: copenfan am 11. September 2013, 20:13
Das ist das Standardvorgehen des Beitragsservice.

Dieser Serienbrief wird bei fast jedem Widerspruch als Antwort geschickt und hat rechtlich lediglich die Bedeutung einer Eingangsbestätigung des Widerspruchs.

Wurde gleichzeitig mit dem Widerspruch auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, braucht A bis zum Eingang eines echten Widerspruchsbescheides oder eines weiteren Beitragsbescheides für den nächsten Abrechnungszeitraum nicht zahlen.
Titel: Re: Statt Widerspruchsbescheid ein lapidarer Brief – und nun?
Beitrag von: Cilla am 14. September 2013, 19:06
Person A hat Widerspruch bei der Landesrundfunkanstalt eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantwortet.
Der Beitragsservice antwortet A , ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wäre nicht möglich. Stimmt das?
Darf der Beitragsservice für die Landesrundfunkanstalt antworten?