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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 10. September 2013, 20:04

Titel: Gericht: Beitragsservice darf doch allerhand wissen.
Beitrag von: Uwe am 10. September 2013, 20:04
Gericht: Beitragsservice darf doch allerhand wissen

Auch wo die Bürger früher gewohnt haben, geht den GEZ-Nachfolger "Beitragsservice" etwas an. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden (Az.4 ME 204/13)

mehr auf:
http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/Uebersicht/Gericht-Beitragsservice-darf-doch-allerhand-wissen
Titel: Re: Gericht: Beitragsservice darf doch allerhand wissen.
Beitrag von: schildzilla am 10. September 2013, 21:10
Na sowas bei denen gehen Eilverfahren immer ganz schnell.
Die Gerechtigkeit ist tot!
Titel: Re: Gericht: Beitragsservice darf doch allerhand wissen.
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. September 2013, 21:52
Gericht: Beitragsservice darf doch allerhand wissen

Auch wo die Bürger früher gewohnt haben, geht den GEZ-Nachfolger "Beitragsservice" etwas an. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden (Az.4 ME 204/13)

mehr auf:
http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/Uebersicht/Gericht-Beitragsservice-darf-doch-allerhand-wissen

Man wollte mit dem Modellwechsel die Akzeptanz der Rundfunkabgabe erhöhen, und das Ergebnis ist, dass die Legislative, Exekutive und Judikative Glaubwürdigkeit verlieren. Was muss man jetzt über das Oberverwaltungsgericht Lüneburg denken?

Man kann sich nur freuen, dass Deutschland noch redliche kleine Beamten hat. Je größer sie sind, desto weniger ist von ihnen zu erwarten.

Titel: Re: Gericht: Beitragsservice darf doch allerhand wissen.
Beitrag von: wtfacow am 10. September 2013, 23:31
Und wo bitte ist die Begründung für diese Entscheidung?

Der Richter sollte sich was schämen....
Titel: Re: Gericht: Beitragsservice darf doch allerhand wissen.
Beitrag von: Bürger am 11. September 2013, 00:45
http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_4-ME-20413_OVG-Lueneburg-Meldedatenabgleich-bei-Rundfunkbeitrag-rechtmaessig.news16749.htm
Zitat
" [...] Die zuständigen Datenschutzbeauftragten waren in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen. [...]"

Das ist der blanke Hohn und vergleichbar mit der gebetsmühlenartigen, euphemistischen Behauptung "aber der Beitrag bleibt stabil - bei 17,98€" (aber die Bemessungsgrundlage ändert sich komplett!) - denn die schweren Bedenken und Einwände der Landesdatenschutzbeauftragten wurden bewusst, man könnte auch sagen *vorsätzlich* ignoriert bzw. abgetan.

Sie "waren eingebunden"... wurden aber ignoriert:

Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister - Antwort Sächsischer DSB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.msg34317.html#msg34317

...mir ist folgendes Schreiben des Sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten unter die Hände gekommen:

(http://www.loaditup.de/files/758349_2fp6nq5dxh.gif)

Interessant ist u.a. der Verweis auf die Forderung der
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

www.saechsdsb.de/component/content/article/100-datenschutzkonferenzen/umlaufentschließungen/397-rundfunkfinanzierung-systemwechsel-nutzen-fuer-mehr-statt-weniger-datenschutz (http://www.saechsdsb.de/component/content/article/100-datenschutzkonferenzen/umlaufentschließungen/397-rundfunkfinanzierung-systemwechsel-nutzen-fuer-mehr-statt-weniger-datenschutz)
Zitat
"...auf die beabsichtigten Übermittlungen der Adressdaten aller gemeldeten Volljährigen durch die Meldestellen als Einstieg in das neue Beitragsmodell über einen Zeitraum von zwei Jahren zu verzichten,
stattdessen die Datenübermittlung auf zeitnahe Übermittlungsbefugnisse nach dem Melderecht zu beschränken."

Leider wurde diese Forderung nicht berücksichtigt.

In o.g. Dokument heißt es u.a. weiter:
Zitat
Der Staat ist gehalten, gesetzlich dafür zu sorgen, dass die Datenverarbeitung auf ein Maß beschränkt wird, das für den Zweck der Rundfunkfinanzierung unerlässlich ist. Der zur Anhörung zu dem Modellwechsel vorgelegte Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV-E) entspricht dem nicht, sondern schafft statt dessen eine Vielzahl von Datenerhebungsbefugnissen für die Beitragserhebungsstelle, die diese nach dem Modellwechsel von der Gebühr zur Wohnungsabgabe nicht mehr benötigt.

Mit Verlaub, aber:
*Weshalb* gibt es Datenschutzbeauftragte, wenn deren Forderungen durch die Politik ignoriert werden?!?
Titel: Re: Gericht: Beitragsservice darf doch allerhand wissen.
Beitrag von: schildzilla am 11. September 2013, 01:18
*Weshalb* gibt es Datenschutzbeauftragte, wenn deren Forderungen durch die Politik ignoriert werden?!?

Aus dem selben Grund, weshalb es Richter gibt, die die Gesetze komplett ignorieren und zu viel Fantasie an den Tag legen.