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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 09. September 2013, 08:29
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Die Datenweitergabe für den Rundfunkbeitrag
Das Verwaltungsgericht hielt es jedoch nicht für ausgeschlossen, dass seine Entscheidung Breitenwirkung entfaltet und dadurch das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt infrage gestellt wird. Die Abwägung viel zulasten des Antragstellers aus.
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 6. September 203 – 2 B 785/13
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