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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Roggi am 06. September 2013, 20:29
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Hallo, da ich vom Beitragsservice einen Brief bekam, in dem mein Antrag nun plötzlich mit einer "Begründung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" abgelehnt wurde, bin ich doch sehr erstaunt über diese "Begründung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag". Denn davon ist in dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht die Rede, das auch noch "Begründungen" zur Ablehnung herhalten können. Deshalb halte ich den Vertrag für Sittenwidrig. Hier mal die Definition was Sittenwidrig ist:
- Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Da ich keine Kenntniss von diesen Begründungen habe fühle ich mich betrogen.
Ich kann mein Recht nicht wahrnehmen weil ja möglicherweise noch mehr Begründungen meine Abmeldung verhindert.
Des weiteren sehe ich es als sittenwidrige Verschleierung an, wenn der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Gesetz sein sollte, aber so nicht genannt wird: Rundfunkbeitragsgesetz.
Laut Urteil ist ein Vertrag also von Anfang nichtig wenn er gegen die guten Sitten verstößt. [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]
Für Verwaltungsakte gilt folgendes:
-Ein Verwaltungsakt gilt als nichtig, wenn er gemäß § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG gegen die guten Sitten verstößt, also als sittenwidrig anzusehen ist. Diese Sittenwidrigkeit führt dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt von Anfang an als nichtig anzusehen ist. Gegen solche sittenwidrigen Verwaltungsakte ist es noch nicht mal nötig ein Widerspruchsverfahren einzuleiten.
Quelle: juraforum.de
Auch da bin ich in der Zwickmühle: Soll ich mich jetzt gegen ein Gesetz oder gegen einen Vertrag wehren?
Ich schreibe diesem Beitragsservice, dass ich wegen Sittenwidrigkeit aufgrund dieser beiden Sachverhalte keine Zahlungen leisten werde.
Dafür verwende ich Briefpost, per Email darf man keine vernünftigen Antworten von denen erwarten.
Edit "Bürger": Bestehende Diskussionen zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" siehe u.a. unter
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6774.0
BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8616.0
Sittenwidriges Wuchergeschäft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18603.0
Aktuelle Beispiele zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" siehe u.a. unter
Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37462.0
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37481.0
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Viel Glück! ???
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Hallo Roggi,
Dein Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
verwirrt und begeistert mich gleichzeitig!
Das könnte den Beitragsservice doch wieder eine Weile blockieren ;D
Schreib bitte wieder, wie es weiter geht.
Markus
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Die werden Dir nur antworten "Wir können keine Sittenwidrigkeit erkennen. Bitte zahlen sie den fälligen Betrag auf ..." usw.
Sowas in der Art schreiben die auf jeden Widerspruch, selbst mit super geilen Begründungen die alle wahr sind.
Mit noch mehr Pech kommt einfach "Sie sind der Auffassung der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt für sie nicht..."
Ist Dein Beitragsbescheid falls Du ihn schon bekommen hast übrigens unterschrieben bzw ist die Widerspruchsbelehrung dabei?
Wenn nein, ist der Bescheid rechtsungültig.
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Roggis Idee hat mich jetzt irgendwie noch auf folgende Widerspruchsgedanken gebracht:
(Hypothetische Widerspruchsbegründung)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid vom 24/12/2014.
Grund dafür ist, dass für mich als Wohnungsmieter eine Rundfunkbeitragszahlung nicht möglich ist, ohne obdachlos zu werden.
Da ich keine finanziellen Reserven besitze, würden bei einer Rundfunkbeitragszahlung dann monatlich jeweils 17,98 € für meine Mietzahlungen fehlen.
Dies wiederum würde dann zu anwachsenden Mietschulden führen –
die dann zur daraus (lt. Mietvertrag) resultierenden Kündigung durch meinen Vermieter führen würden.
Hiermit bitte ich Sie um Kenntnisnahme, dass ich
keine Rundfunkbeitragszahlung
leisten kann, da diese sonst unweigerlich zu einer zukünftigen Obdachlosigkeit führen würde.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
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Die wollen dann, dass man Hartz 4 beantragt und sich eine Bescheinigung vom Amt holt.
Zwang auf allen Ebenen durch den Rundfunkbeitrag.
Zwang pur: Befreiungspapierkram vom Amt (geht nur mit Hartz4 Antrag), Kontozwang, Rundfunkbeitragszwang...
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Selbstverständlich werden die das alles ablehnen. Ist mir aber egal. Ich will, das die mich verklagen, dann brauch ich mit meinen Argumenten vor Gericht nur dagegenhalten. Ein Prozessbeginn wird aber möglicherweise länger dauern, als bis das Verfassungsgericht zwischenzeitlich irgendwas entschieden hat. Dann kommt es gar nicht mehr dazu, vor Gericht ziehen zu müssen. Wenn das Bundesverfassungsgericht das alles kippt, sind wir Nichtzahler sowieso fein raus. Wenn das Bundesverfassungsgericht denen aber Recht gibt, ist halt schon mal ein Anfang gemacht um den eigenen Prozess mit Argumenten zu füllen. Dann muss ich im schlimmsten Fall nachzahlen, wenn ich meinen Prozess verliere. Deshalb habe ich so viele Argumente gesammelt, die für mich in Frage kommen. Irgendwas wird schon durchkommen. Wenn sich doch so viele hier im Forum denken "da stimmt was nicht mit dem Beitragsservice" dann ist mit Sicherheit was faul an diesem System der Rundfunkfinanzierung. Da wir aber keine Juristen sind, können wir uns nur Stück für Stück auf die Klage vorbereiten und uns unternander austauschen. Je vielfältiger die Argumente, umso größer die Wahrscheinlichkeit, das es in unserem Sinne klappt. Allein schon die Tatsache, das es noch kaum Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit gab, zeigt doch dass wir im Recht sind. Sonst würde doch einer nach dem Anderen zum zahlen verurteilt werden und die Gerichtskosten trägt ja der Verlierer. Auch das ist ein Grund, warum ich einen Gerichtsprozess gewinnen möchte.
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in welchem Vertrag ist definiert wer ein Rundfunkteilnehmer ist? Ich finde in 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nichts davon.
EDIT: da steht jetzt überall "Beitragsschuldner" und nicht Rundfunkteilnehmer.
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Es braucht ja auch niemand mehr am Rundfunk teilnehmen. Hauptsache, jeder bezahlt. Definiert über die Wohnung, also als Wohnender zahlt immer einer pro Wohnung, mit den bekannten Ausnahmen und als Betriebsstätte kann man gleich mehrfach zahlen.
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@Roggi: Danke für Deinen Einsatz! Richtig so! Auf *allen* Ebenen - mit *allen* Mitteln wehren!!!
in welchem Vertrag ist definiert wer ein Rundfunkteilnehmer ist?
Ich finde in 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nichts davon.
Es gibt keine "Rundfunkteilnehmer" mehr - sondern nur noch "Beitragsschuldner".
Allein dieser gravierende Paradigmenwechsel sollte die Bürger scharenweise auf die Palme bzw. auf die Straße bringen.
Es ist ein Knebelvertrag - einzig und allein zur Interessenwahrung einer möchte-gern-Institution (man könnte auch sagen eines Medien-Unternehmens bzw. staatlich gedeckten "Medien-Kartells"...) - und gegen die Grundrechte der Bürger gerichtet.
Eine "Nutzung" spielt laut deren Auslegung auch keine Rolle mehr, eigentlich auch kaum die "Möglichkeit" einer Nutzung - sondern allenfalls noch diffuse "Vorteile", die der sogenannte "Beitragsschuldner" angeblich "genießt".
Was die damit meinen, entzieht sich normal-menschlicher Logik...
Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!
Mitstreiken! Eintragen!! Weitersagen!!!
www.zahlungsstreik.net
Dranbleiben!
Weitermachen!
Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
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Meiner Ansicht nach ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ohnehin Grundgesetzwidrig (nicht verwechseln mit Verfassungswidrig - Es gibt keine Verfassung, siehe auch Grundgesetz und Bundesrecht geht über Landesrecht - Grundgesetz steht also über allem!)
Alleine schon wegen der mehrfachen Verletzung des Zitiergebotes, bei dem die eingeschränkten Grundrechte bei jeder Einschränkung durch ein Gesetz benannt werden müssen.
Jedes Gesetz, das das Zitiergebot ignoriert, ist automatisch Grundgesetzwidrig und ungültig.
Artikel 19 aus dem Grundgesetz
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Das hier ist das Zitiergebot!
Interessant ist auch, wie das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik gegenüber all zu freundlich gesinnt zu sein scheint und den Artikel 19 Absatz 1 komplett frei auslegt, was ebenfalls Grundgesetzwidrig ist!
So soll der BRD-Regierung wohl beim Argumentieren bei der massiven Grundrechtsverletzung geholfen werden.
Wer da so im Bundesverfassungsgericht die Feder schwingt, wissen wir ja mittlerweile auch schon nur all zu gut. Von einer gewissen Korruption darf man in unseren Gerichten durchaus ausgehen, was nicht zuletzt auch Fälle wie der von Mollath zeigen, die zumeist leider nicht an die Öffentlichkeit kommen.
Das BVG urteilte mit frei interpretierten (ERFUNDENEN) Argumenten so:
(Quelle: Bundesministerium der Justiz)
http://hdr.bmj.de/page_c.9.html (http://hdr.bmj.de/page_c.9.html)
427
Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Dieses Zitiergebot soll sicherstellen, dass keine unbeabsichtigten Grundrechtseingriffe erfolgen. Der Gesetzgeber soll sich über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte im Klaren sein und die Grundrechtseinschränkung kenntlich machen (Warn- und Besinnungsfunktion).
428
Das Zitiergebot ist nicht bei allen Grundrechten zu beachten. Es gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur bei Grundrechten, die auf Grund einer ausdrücklichen Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen:
Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person),
Artikel 6 Absatz 3 des Grundgesetzes (Trennung des Kindes von der Familie),
Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit),
Artikel 10 Absatz 2 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis),
Artikel 11 Absatz 2 des Grundgesetzes (Freizügigkeit),
Artikel 12 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (Arbeitszwang und Zwangsarbeit),
Artikel 13 Absatz 2 bis 5, Absatz 7 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung),
Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (Ausbürgerung, Auslieferung).
429
Das Zitiergebot gilt dagegen nicht bei solchen grundrechtsrelevanten Regelungen, mit denen der Gesetzgeber einem im Grundgesetz vorgesehenen Ausgestaltungsauftrag oder Regelungsauftrag nachkommt:
Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit),
Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes (Recht der freien Meinungsäußerung),
Artikel 6 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes (Ehe und Familie),
Artikel 9 Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes (Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit),
Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit),
Artikel 14 des Grundgesetzes (Eigentum, Erbrecht und Enteignung),
Artikel 16a des Grundgesetzes (Asylrecht),
Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (Rechtsschutz).
Wie praktisch, dass der Artikel 5 als Ausnahme für das Zitiergebot aufgeführt ist, der auch die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet (nicht die Finanzierung).
Allerdings achtet mal auf diesen Wortlaut, auf den sich die Ausnahme beruft: Recht der freien Meinungsäußerung
Kein Wort von Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film.
Folglich gilt das Zitiergebot selbst dann, wenn das BVG dieses Zitiergebot so frei auslegen dürfte, was es nicht darf.
Das Thema Rundfunk wurde nicht genannt.
Der gesunde Menschenverstand reicht aus um zu erkennen, dass das Zitiergebot keine Ausnahmen vorgesehen hat!
So argumentiert man unter anderem auch hier auf dieser Seite, die man optional lesen kann:
Zitiergebot gilt ausnahmslos
http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/416/zitiergebot-gilt-ausnahmslos/ (http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/416/zitiergebot-gilt-ausnahmslos/)
Eine Suche in Google bringt weitere Quellen.
Im Ergebnis dürfte der ganze Rundfunkbeitragsstaatsvertrag etwa die dreifache Grösse haben, da sehr viele Grundrechte massiv verletzt werden.
Interessant ist auch, ich nannte es auch in einem anderen Thema bereits, dass Paul Kirchhof, welcher das Gutachten im Auftrag für ARD und ZDF erstellte, das Zitiergebot einmal erwähnte und mit lächerlichen Argumenten "ausgehebelt" hat.
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Wenn ich da mal was von verstehen würde, Schildzilla! Ich bin jetzt mal mutig und frage, was ist das Zitiergebot?
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Ich erläuterte es schon, aber vielleicht erklärt es Wikipedia besser:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot (http://de.m.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot)
Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen.
Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig.
Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen.
Es gibt darüber hinaus auch viele einfachrechtliche Zitiergebote.
Unter Nennung der Artikel wäre der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag übrigens beinahe legal.
Aufgrund der häufigen Grundrechtsverstösse jedoch wäre der Staatsvertrag jedoch wieder illegal bzw Grundgesetzwidrig.
Genau deshalb wollte man wohl das Zitiergebot umgehen.
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Da dieser Vertrag also gegen das Grundgesetz und gegen die guten Sitten verstößt, kann doch kein Richter der Welt mich dazu verurteilen, trotzdem zu zahlen. Ein korrupter Richter würde allerdings urteilen, das kein Verstoß gegen das Grundgesetz zu erkennen ist und Sittenwidrigkeit schon gar nicht.
Da der Vertrag ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung zustande gekommen ist, sehe ich schon wieder eine Sittenwidrigkeit. Da es ein Vertrag ist und kein Gesetz, gibt es also kein Gesetz das mich dazu zwingt einen Rundfunkbeitrag zu zahlen und kein Gesetz ermächtigt den Beitragservice mir Geld abzupressen. Da haben irgendwelche Politiker sich Weinseelig schlappgelacht, als in meinem Namen und dem Namen aller Bundesbürger so ein Vertrag abgesegnet wurde, um denen weiter schöne Posten mit dicken Gehältern zu sichern ( Aha, schon wieder Sittenwidrigkeit: es wird verschleiert, dass die Politiker sich gerne beim ÖRR zur Ruhe setzen). Lächerlich. Nun ist schluss mit lustig, ich will nicht mehr, ich bin entgültig raus, keine Chance mehr für den Betrugservice an mein Geld zu kommen.
Hoffentlich holen die mich nicht ab - ein zweiter Fall Molath - Hilfe - :o - löscht meine IP
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;D Roggi Molath ;D
Mach dir keine Sorgen,wir werden das schon gemeinsam schaffen!
Da dieser Vertrag also gegen das Grundgesetz und gegen die guten Sitten verstößt, kann doch kein Richter der Welt mich dazu verurteilen, trotzdem zu zahlen. Ein korrupter Richter würde allerdings urteilen, das kein Verstoß gegen das Grundgesetz zu erkennen ist und Sittenwidrigkeit schon gar nicht.
Da der Vertrag ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung zustande gekommen ist, sehe ich schon wieder eine Sittenwidrigkeit. Da es ein Vertrag ist und kein Gesetz, gibt es also kein Gesetz das mich dazu zwingt einen Rundfunkbeitrag zu zahlen und kein Gesetz ermächtigt den Beitragservice mir Geld abzupressen. Da haben irgendwelche Politiker sich Weinseelig schlappgelacht, als in meinem Namen und dem Namen aller Bundesbürger so ein Vertrag abgesegnet wurde, um denen weiter schöne Posten mit dicken Gehältern zu sichern ( Aha, schon wieder Sittenwidrigkeit: es wird verschleiert, dass die Politiker sich gerne beim ÖRR zur Ruhe setzen). Lächerlich. Nun ist schluss mit lustig, ich will nicht mehr, ich bin entgültig raus, keine Chance mehr für den Betrugservice an mein Geld zu kommen.
Hoffentlich holen die mich nicht ab - ein zweiter Fall Molath - Hilfe - :o - löscht meine IP
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FAKT ist verletzt ein Gesetz das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG, ist es automatisch ungültig und ist vom Tage seiner Verkündung an nichtig.
Das wäre ein starkes Argument gegen diese Zwecksteuer.
Die Frage ist jetzt aber kann ein Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als ein Gesetz gelten?
Ich denke dass, aus Rundfunkbeitrag auch keine Steuer werden kann.
In Abgabenordnung (AO) steht:
§ 52 Gemeinnützige Zwecke
(1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit
auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht
gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel
Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung,
insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Eine Förderung
der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts zuführt.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen:
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
2. die Förderung der Religion;
3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere
die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des §
67, und von Tierseuchen;
4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
5. die Förderung von Kunst und Kultur;
6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des
Hochwasserschutzes;
9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der
freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene,
Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens;
14. die Förderung des Tierschutzes;
15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
20. die Förderung der Kriminalprävention;
21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);
22. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde;
23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums
einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung,
des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports;
24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die
auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke.
Sofern der von der Körperschaft verfolgte Zweck nicht unter Satz 1 fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem,
geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig
erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine Finanzbehörde im
Da steht nirgendswo dass die Unterhaltungsmedien gefördert werden sollen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sind an den Programmauftrag (vgl. § 11 RStV) gebunden. Insbesondere sind die Rundfunkanstalten zu Ausgewogenheit, Unparteilichkeit, Objektivität und zur Einhaltung der journalistischen Sorgfalt verpflichtet. Das Niveau des Programms muss dem Grundversorgungsauftrag der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung dienen.
Abgabenordnung und 4. Rundfunk-Urteil stehen im Konflikt zueinander.
Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten.
Aber die Abgabenordnung ist sowieso seit 1977 wegen Verletzung des Zitiergebotes ungültig. ;D
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Ist es bei diesem 15. Rundfunkbeitragstaatsvertrag überhaupt nötig, das Zitiergebot zu beachten? Immerhin ist es nur ein Vertrag und kein Gesetz. Nicht das wir uns da an etwas klammern und der Beitragsservice lacht sich scheckig über unsere Unwissenheit. Ich will schon seit einiger Zeit feststellen, ob es ein Gesetz ist, kann aber nichts finden. Hab nicht genug Berechtigungen um in der Bundesgesetzsammlung auf der Seite von
http://www.bgbl.de
zu suchen. Bin ja leider nur Bürger. Ich glaube, da werden wir wieder mit Absicht dumm gehalten. Wissen ist Macht! Nix wissen, macht nix - denkt sich da der Beitragsservice grinsend >:D.
Ich sehe da mal wieder eine Sittenwidrigkeit im Versuch, das zu Verschleiern. Ich bin doch sicherlich nicht der Erste, der das wissen will, hab die Frage schon oft gesehen hier im Forum. Aber der Beitragsservice schweigt, wie immer wenn es für ihn brenzlig wird.
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Oh, da da habe ich endlich was gefunden: -Xeno- gepostet :
Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?
In seinem Post zitiert er den Beitragsservice:
Der Rundfunkbeitragssstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Danach sind ab 01.01.2013 für Wohnungen, Betriebsstätten, Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen sowie Kraftfahrzeuge Rundfunkbeiträge zu entrichten.
Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen.
Wenn der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu geltendem Landesrecht geworden ist, dann ist das wohl ein Gesetz. Und verstösst gegen das Grundgesetz, was der Grundgesetzverstosser naturgemäß anders sieht. Ob ein Vertrag gegen das Grundgesetz verstossen kann, werde ich auch noch rausfinden. Und ob das Zitiergebot gilt, muss ich auch noch klären...
Auf gehts ;)
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in Widerspruch werde ich folgendes schreiben (habe noch keinen Beitragsbescheid bekommen)
Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge sind willkommen.
- Der Rundfunkbeitrag ist eine Zwecksteuer.
…
- Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Gleichheitsgebot.
…
- Der Rundfunkbeitrag verletzt die informationelle Selbstbestimmung.
…
- Der Rundfunkbeitrag verletzt die negative Informationsfreiheit.
…
- Der Rundfunkbeitrag verletzt die Religionsfreiheit.
…
- Die Maßnahme, die öffentlich-rechtliche Sendeanstalten durch die Beiträge zu finanzieren, sei nicht beitragsfähig.
Ich vertrete die Auffassung, dass die Maßnahme, die öffentlich-rechtliche Sendeanstalten durch die Beiträge zu finanzieren, nicht beitragsfähig sei. Inanspruchnahmemöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in meinem Fall nicht gegeben. Die Möglichkeit eines Vorteils, den der Belastete nutzen könnte ist nicht vorhanden. Das ist der zentrale Punkt des gesamten Beitragsrechts.
Die Gründe warum ich weder finanziell noch auf andere Weise
nicht die Möglichkeit eines Vorteils sehe:
(1) der Wohnungsinhaber(Vornahme, Name) lehnt aus religiöser Überzeugung Rundfunk ab.
(2) Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen.
Erläuterung meiner Gewissensgründe:
I) öffentlich-rechtliche Rundfunk strahlt keinen politisch unabhängigen Rundfunk aus.
II) öffentlich-rechtliche Sendeanstalten gehen verschwenderisch mit Beitragseinnahmen um.
3)Aus Gründen (1) und (2) bin ich gegen die Anschaffung eines rundfunkfähigen Gerätes. Die Anschaffung eines rundfunkfähigen Gerätes würde mich zusätzlich finanziell belasten.
Aufgrund der oben genannten Argumenten ist die Erhebung eines Beitrages (BVerfGE 49, 343 [353]) verfassungs- und gesetzeswidrig.
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Der 15. Rundfunkbeitragstaatsvertrag ist nach deren Antwort also weder Vertrag noch Gesetz, sondern "Ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden."
Es ist also geltendes Recht. Ein toller geistiger Erguss. Nun ist es also definitiv kein Gesetz, ich gebe diesem Landesrecht mal die Kraft eines Gesetzurteils, was ja auch Recht ist. Ist denn jeder daran gebunden? Nur im Verwaltungsrecht sind z.B. die Finanzämter ja an sowas gebunden, wie das Beispiel Kilometerpauschale zeigt. Wenn der B-Service also das Recht hat, Geld zu bekommen, habe ich doch vermutlich nicht automatisch die Pflicht zu bezahlen. Zur Zahlung müsste ich doch erst verurteilt werden, wenn ich das mal so frei auslege wie es nur geht.
Deswegen schreiben die auch immer, dass sie keine Verstösse gegen irgenwelche Gesetze erkennen können. Die haben einfach nur das Recht zu kassieren. Die haben kein Gesetz, gegen dass sie verstossen, es existiert kein Gesetz.
So laufen auch alle Argumente ins Leere, die davon handeln, man hätte keinen Vertrag unterschrieben, das Zitiergebot wird missachtet, die Religionsfreit oder Handlungsfreiheit wird missachtet, keine Wohnung, kein Empfang, Grundauftrag falsch ausgelegt, Zwecksteuer, Sittenwidrigkeit usw.
Ich werde beim nächsten Widerspruch mal fragen, wo denn das passende Gesetz ist, welches mich verpflichtet, dass ich zahlen "MUSS!" Wenn die mir zum dritten Mal diesen dubiosen Vertrag unterjubeln wollen, schreibe ich denen wieder, das es nicht das passende Gesetz zur Zahlungsverpflichtung ist, sondern nur deren Berechtigung zum Kassieren. Ich darf zahlen, die dürfen massiv die Hand aufhalten, aber Pflicht kann ich dabei nicht erkennen.
Deswegen die Infopost ohne wirkliche Information mit immerzu den gleichen hohlen Floskeln, in der ja nur deren subjektive Meinung verkündet wird, ohne die rechtlichen Aspekte auch nur anzukratzen:
Sie sind der Meinung... der Auffassung...
Wir können keinen Verstoss gegen ... erkennen
( Ironie on )
Ihr Beitragskonto hat 1000 Euro miese...
Die Kontonummer ist fast dieselbe wie von ... ( wollte schon Biggs schreiben, aber dann ist er beleidigt )
( Ironie off)
Nun ist es aber meiner subjektiven Meinung nach trotzdem egal, was es ist, es darf doch niemals ein im Grundgesetz verankertes Recht ausgehebelt werden. Zumindest nicht ohne mein Einverständniss. Wenn es kein Gesetz gibt, wo explizit mit Zitiergebot drinsteht, dass meine Freiheiten nichts mehr wert sind, dann habe ich noch alle Freiheiten. Gilt Sinngemäss für alle Grundrechte.
Beispiel: Verbrecher dürfen laut Gesetz bestraft werden und müssen durch Gerichtsurteil Geldstrafe zahlen. Deren im Grungesetz verankerten Rechte werden eingeschränkt.
Aber dazu sind hoffentlich komplizierte Gesetze nötig, ein durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht gewordener Vertrag dürfte so viele meiner Grundrechte doch sicherlich nicht ausser Kraft setzen.
Wenn doch, dann will ich dazu vor Gericht verurteilt werden, alle meine Rechte müssen mir mit entsprechenden Begründungen aberkannt werden. Darauf lasse ich es ankommen, wird bestimmt lustig. Meine geistigen Ergüsse sind nämlich auch nicht schlecht. Habe schon einiges vorbereitet = 9 Seiten in Worddokument, befreit von Tippfehlern und Ironie durch meine Tochter.
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Super! Gut überlegt und ehrlich, es wird Zeit den Spieß umzudrehen. Ich zahle nicht und warte, dass mal irgendeine Reaktion darauf kommt. Nichts. Und wenn, dann bekommen sie immer noch nichts. ( Anm.: In der Quantentheorie ist das Nichts übrigens höchst wirkungsvoll).
Sollen DIE doch klagen. Wieso wir? Die wollen doch was von uns und nicht umgekehrt.
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Sollen DIE doch klagen. Wieso wir? Die wollen doch was von uns und nicht umgekehrt.
Mit dem Beitragsbescheid, spätestens mit Rechtskraft des Widerspruchsbescheides, ist die Lage so, als hätten sie schon einen vollstreckbaren Titel, als hätten sie eine Klage gewonnen. Übersetzt: sie brauchen nicht mit Worten zu klagen, sie können schon mit Gewalt vollstrecken. Das ist Fakt, gefällt uns oder nicht. Ich kann nicht verstehen, was so schlimm daran sein mag, widersprechen und in erster Instanz klagen: das kann jeder Schüler, der lesen und schreiben kann. Das sind die Spielregeln des Verwaltungsrechts. Wir können gerne andere Spielregeln erfinden, aber wir werden die Behörden wahrscheinlich nicht zwingen können, nach unseren Regeln zu spielen: Zeitverschwendung, Ablenkung von der richtigen Vorgehensweise.
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Danke für den Hinweis. Also werde ich den richtigen, unterschriebenen Beitragsbescheid gerichtlich anfechten mit all diesen Begründungen, verziert mit meinen persönlichen Gründen, damit die was haben, an das sie sich klammern können.
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Oder aber man lässt es auf den Gerichtsvollzieher ankommen und geht es so an:
https://m.facebook.com/photo.php?fbid=524164290991453&refid=18 (https://m.facebook.com/photo.php?fbid=524164290991453&refid=18)
Hat schon jemand in Erwägung gezogen darauf hinzuweisen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag “für euch“ durch den für euer Bundesland zuständigen Ministerpräsidenten unterschrieben wurde und auch durch diesen für euch als genereller Vormund zu begleichen ist?
Bei der Anmeldung sollte man die Daten des damaligen Ministerpräsidenten angeben (komplett oder als Betreuer) :)
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Oder aber man lässt es auf den Gerichtsvollzieher ankommen und geht es so an:
https://m.facebook.com/photo.php?fbid=524164290991453&refid=18 (https://m.facebook.com/photo.php?fbid=524164290991453&refid=18)
Hat schon jemand in Erwägung gezogen darauf hinzuweisen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag “für euch“ durch den für euer Bundesland zuständigen Ministerpräsidenten unterschrieben wurde und auch durch diesen für euch als genereller Vormund zu begleichen ist?
Bei der Anmeldung sollte man die Daten des damaligen Ministerpräsidenten angeben (komplett oder als Betreuer) :)
Die Idee gefällt mir.
Ob der Betrugsverein schon einen Textbaustein dafür hat? ::)
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Sollen DIE doch klagen. Wieso wir? Die wollen doch was von uns und nicht umgekehrt.
Mit dem Beitragsbescheid, spätestens mit Rechtskraft des Widerspruchsbescheides, ist die Lage so, als hätten sie schon einen vollstreckbaren Titel, als hätten sie eine Klage gewonnen. Übersetzt: sie brauchen nicht mit Worten zu klagen, sie können schon mit Gewalt vollstrecken. Das ist Fakt, gefällt uns oder nicht. Ich kann nicht verstehen, was so schlimm daran sein mag, widersprechen und in erster Instanz klagen: das kann jeder Schüler, der lesen und schreiben kann. Das sind die Spielregeln des Verwaltungsrechts. Wir können gerne andere Spielregeln erfinden, aber wir werden die Behörden wahrscheinlich nicht zwingen können, nach unseren Regeln zu spielen: Zeitverschwendung, Ablenkung von der richtigen Vorgehensweise.
Ich kenne Spielregeln so, dass sie dazu dienen, dass jeder gleiche Gewinnchancen hat. In unserem Fall ist das wohl nicht so. Also erkenne ich hier keine fairen Spielregeln und deshalb spiele ich nicht mit. Egal, wie groß oder gut der Mitspieler ist.
Ach ja: ich habe übrigens anfänglich mitgespielt und Widerspruch eingelegt. Der nächste Spielzug des Mitspielers (BS) lässt aber ziemlich lange auf sich warten. Also steige ich aus. Basta.
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Nun hab ich noch mal nachgeschaut und bin fündig geworden.
Gesetz zu dem Staatsvertrag
über den Rundfunk im vereinten Deutschland
vom 18. Dezember 1991 (GVBl 29/1991 S. 635)
in der Fassung vom 03. März 2000 (GVBl 02/2000 S. 32)
geändert am 16. Juli 2008 (GVBL 8/2008 S. 219)
zuletzt geändert am 26. Februar 2010 (GVBL 2/2010 S. 29)
Dort steht im Absatz 4:
(4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung einen Beitrag
zur Deckung der Kosten festzusetzen, der für die Beitreibung rückständiger
Rundfunkgebühren im Verwaltungszwangsverfahren von der Rundfunkanstalt an
die Vollstreckungsbehörde zu zahlen ist.
Somit haben wir also schon mal die Ursache für diesen Vertrag. Es ist also eine Rechtsverordnung.
Und bei www.juraforum.de kann man dazu folgendes lesen:
Rechtswidrigkeit bei Rechtsverordnungen
Wenn sich eine Rechtsverordnung nicht an den Rahmen der Ermächtigungsnorm hält, gilt sie als rechtswidrig.
Dasselbe gilt, wenn eine Rechtsverordnung unvereinbar mit höherrangigen Rechten ist, wie beispielsweise den Grundrechten, das Recht der Europäischen Gemeinschaft, dem Gleichheitssatz und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Eine rechtswidrige Rechtsnorm ist als nichtig anzusehen.
Nun sind ja unzweifelhaft einige unserer im Grundgesetz verankerten Rechte mit dieser Rechtsverordnung nicht in Einklang zu bringen. Der Gleichheitssatz und das Verhältnismäßigkeitsprinzip wird selbstverständlich auch verletzt. Das muss vor Gericht noch bewiesen und abgeurteilt werden, aber wer zweifelt da dran? Da ich für mich solche Rechtsverstösse erkennen kann, ist der Klageweg für mich also risikolos, weil die Kosten trägt der Verlierer. Deshalb höre ich auch seit meinen ausführlichen Beschwerden über Rechtsverstösse nichts mehr vom B-Service, die haben vor Gericht keine Chance mehr. Da der 15. Rundfunkbeitragstaatsvertrag laut seinem §15 erst am 31.12.2014 gekündigt werden kann, haben wir wohl bis dahin ruhe. Der B-Service aber nicht, wenn mir noch mehr solcher nickeligkeiten auffallen, werde ich das hier posten >:D
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@ Roggi
Danke!
Jetzt habe ich die richtigen Worte für meinen Widerspruch.
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Jo, ein Beitrag zur Kostendeckung. Ich frage mich bloß von was denn bitte. Pensionskostendeckung oder Kostendeckung von den vielen Tochterunternehmen der LRA oder Kostendeckung der eh schon steuerbefreiten Fahrzeuge des WDR oder vielleicht eher Kostendeckung der 90 Radio-und Fernsehprogramme?
Halt! Ich habe erst jetzt gelesen, dass durch Rechtsverordnung ja nur der Beitrag festgesetzt werden kann, der die Kosten ausgleicht, die dem Beitragsservice entstehen, wenn der unsere Kohle mit Hilfe eines Verwaltungszwangsverfahren klauen will.
Entschuldigung für die späte Erkenntnis.
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Bitte Ergänzungen im Einstiegsbeitrag zu bestehenden Diskussionen und aktuellen Beispielen bzgl. "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" beachten...
Edit "Bürger": Bestehende Diskussionen zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" siehe u.a. unter
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6774.0
BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8616.0
Sittenwidriges Wuchergeschäft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18603.0
Aktuelle Beispiele zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" siehe u.a. unter
Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37462.0
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37481.0
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Querverweis aus aktuellem Anlass... :o
Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37493.0
...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516