gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Hundundhund am 05. September 2013, 22:32

Titel: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 05. September 2013, 22:32
Hallo,

Person A ist fertig mit den Nerven.

Ganz kurz:
-   A wohnt seit 30.01.2013 nicht mehr in der Wohnung D.
-   A hat sich erst im August 2013 beim EinwohnerMeldeamt abgemeldet.
-   Jetzt bekam A letzte Woche einen „maschinell erstellten“ Brief (Beitragsbescheid) vom Bayrischen Runkfunk:
    A soll ca. 250€ nachzahlen für diesen Zeitraum(Jan-Sep) (inkl. Säumniszuschlag).

-   Heute rief A beim Beitragsservice an. Die Dame wollte A überzeugen, dass es zu spät ist,
    A hätte sich rechtzeitig abmelden müssen. A soll zahlen!


Jetzt die Frage:
Soll A jetzt einfach 250€ für einen Zeitraum überweisen, in dem A überhaupt nicht in der Wohnung war? Bringt in diesem Fall ein Widerruf überhaupt was?

A wäre froh über „Erfahrungs“-Kommentare und keine Vermutungen ;)


Danke schonmal!
Sonja
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hailender am 05. September 2013, 23:07
A wird zahlen müssen, da A dem Beitragservice zu spät über den Auszug aus der Wohnung D informiert hat.

Es fehlen aber für eine abschließende Prognose noch wichtige Infos.

1. Wer hat für Wohnung D Beiträge gezahlt?
2. Hat A in Wohnung D allein gewohnt?
3. Wo wohnt A jetzt und wer zahlt hier die Beiträge?

PS: Wie setzen sich die 250,- € überhaupt zusammen. Für 3 Quartale muss A nur 161,82 € + Säumniszuschlag zahlen.
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 05. September 2013, 23:35
Zusätzliche Infos (wahrsch. nicht wichtig für diesen Fall):
  -  A war in diesem Zeitraum Student.
  -  die Wohnung D ist eine Wohngemeinschaft in einem Wohnheim.
  -  für Wohnung D hat der Vater von A die Beiträge (fast) immer gezahlt (wie weit ist dies wichtig?)
  -  A wohnt jetzt wieder in der Heimat beim Vater
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hailender am 06. September 2013, 00:10
Zusätzliche Infos (wahrsch. nicht wichtig für diesen Fall):

Sogar sehr wichtig für diesen Fall.

  -  A war in diesem Zeitraum Student.

Hätte A prüfen müssen ob er befreit werden konnte (Stichwort BaFög, Einkommen ect pp). Nun aber zu spät dafür.

  -  die Wohnung D ist eine Wohngemeinschaft in einem Wohnheim.
  -  für Wohnung D hat der Vater von A die Beiträge (fast) immer gezahlt (wie weit ist dies wichtig?)

Sehr wichtig! Wie lange hat der Vater von A die Beiträge für Wohnung D gezahlt? Wer ist angemeldet gewesen und hat eine Teilnehmernummer erhalten?

  -  A wohnt jetzt wieder in der Heimat beim Vater

Wer zahlt für diese Wohnung die Beiträge?
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 06. September 2013, 00:29
ich weiß leider nicht wie weit der Vater für A die Beiträge noch gezahlt hat.

Die Teilnehmernummer/Beitragsnummer hat A erhalten.

Für die "Heimat"Wohnung zahlt der Vater die Beiträge.
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hailender am 06. September 2013, 00:44
Die Teilnehmernummer/Beitragsnummer hat A erhalten.

Dann hätte A dem Beitragsservice den Auszug aus der Wohnung sofort melden müssen.
A hat jetzt 2 Möglichkeiten.

1. Die noch offenen Beiträge nachzahlen, da der Beitragsservice laut derzeit geltendem Recht darauf bestehen kann und wird.
2. Gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und Klagen, da der derzeitige Status der Rechtslage allgemein umstritten ist was die Rundfunkbeiträge angeht. Einfach mal hier im Forum studieren und informieren.
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 06. September 2013, 00:56
ja, das ist jetzt genau meine Frage, ob sich ein Widerruf lohnt..
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hailender am 06. September 2013, 07:00
Was auch noch zu klären wäre - wie setzt sich der Betrag von 250,- € zusammen für den Zeitraum Jan - Sep 2013?
Hier wären, auch für andere Forummitglieder, einige Infos sehr interessant.
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: ViSa am 06. September 2013, 13:32
Was auch noch zu klären wäre - wie setzt sich der Betrag von 250,- € zusammen für den Zeitraum Jan - Sep 2013?
Hier wären, auch für andere Forummitglieder, einige Infos sehr interessant.

Seh ich genau so. Das dürfte ja vorne und hinten nicht stimmen ...
Kannst du das mal anonymisiert hochladen ?

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 07. September 2013, 00:20
Ou, srry...:
..das Beitragskonto einschließlich Sep weist einen offenen Betrag von ca. 250€..

Frage:
"Wohnung D ist eine Wohngemeinschaft in einem Wohnheim"
wie viel muss jeder Mitbewohner rechtlich gesehen zahlen?
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hailender am 07. September 2013, 00:45
Ou, srry...:
..das Beitragskonto einschließlich Sep weist einen offenen Betrag von ca. 250€..

Geht die Aufstellung etwas genauer oder gar eine anonymisierte Ablichtung?

Frage:
"Wohnung D ist eine Wohngemeinschaft in einem Wohnheim"
wie viel muss jeder Mitbewohner rechtlich gesehen zahlen?

17,98 € / Monat durch die Anzahl der Mitbewohner.
Rechtlich richtig fallen aber nur 1x 17,98 € / Monat für die Wohnnung an, egal wie viele Personen in ihr leben.
Sind es mehrer Wohnungen in einem Wohnheim, so wird für jede in sich abgeschlossene Wohnung ein Beitrag fällig.
Wie eine Wohung definiert wird steht in Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Zitat
RBStV – § 3 Wohnung Absatz 1

(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
   einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine
   andere Wohnung, betreten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnun-
gen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten
nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.

https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/beitragsrechner/index_ger.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChrenstaatsvertrag

http://www.swr.de/-/id=11576220/property=download/nid=7687256/1m4aav5/index.pdf
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 11. September 2013, 13:37
1.   Wenn A schon den Beitrag zahlen muss obwohl sie nicht in dieser Wohnung war. (da zu spät abgemeldet), warum muss A dann den vollen Betrag und nicht ein Sechstel (6 Mitbewohner)?

2.   Welche Chancen gibt es für A jetzt noch, sodass sie nicht alles zahlen muss?!

Die Dame am Telefon sagte es wären 264 € fällig (die zahl bin ich mir nicht mehr sicher deshalb ca. 250€)
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: themob am 11. September 2013, 15:41
1. Die Beitragsnummer ist einem Menschen zugeordnet. Der muss sich dann drum kümmern das er die entsprechenden Anteile der anderen Mitbewohner bekommt. Für Köln ist der Mensch hinter der Beitragsnummer Schuldner.

2. Nur durch interne Beteiligung der Mitbewohner

Im aufgelaufenen Betrag von über 200 € dürften noch offene Rundfunkgebühren aus der Zeit vor dem 1.1.2013 enthalten sein. Nirgendwo steht das es sich um Beiträge seit 1.1.2013 handelt. Lediglich der Hinweis, dass das Beitragskonto einschließlich 06.2013 einen Betrag von 210,33€ ausweist. Da dies rein rechnerisch von 01.13 - 06.13 nicht möglich ist, müssen es Altschulden sein.

Der Beitragsbescheid ist lediglich für den Zeitraum 04.13 - 06.13 mit dem festgesetzten Betrag von 53,94€ + 8€ Säuminszuschlag.

Durch die verspätete Abmeldung im August (obwohl im Januar ausgezogen) sehe ich schwarz für Person A.

Da wurde anscheinend viel falsch gemacht. Ist das denn der erste und einzigste Brief oder haben die jetzigen Mitbewohner seit dem Auszug von Person A die Briefe entsorgt?

Gegen den Beitragsbescheid kann ja sofort Klage erhoben werden (Bayern). Also Klage einreichen.  (Es geht nur um den festgesetzten Betrag von 61,94€, Zeitraum 01.04.2013 - 30.06.2013). Frist beachten für die rechtzeitige Klage.

Die übrige Differenz, 148,39€, haben damit nichts zu tun. Aber wahrscheinlich dürften in der Vergangenheit bereits 1 - 2 Gebühren-/Beitragsbescheide gekommen sein. Für die Zeit bis 31.12.2012 und von 01.01.2013 -  31.3.2013. Ehemalige Mitbewohner fragen wenn Person A nichts davon weiß. Wurde Nachsende Antrag beim Auszug gestellt?
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 11. September 2013, 20:37
ja wahrsch sind es noch Altschulden.

nein seit dem 31.01.13 hat A keine Briefe mehr bekommen, da ja nicht mehr in dieser Wohnung.
Wahrsch haben die jetzigen Mitbewohner die Briefe entsorgt.

Vor einer Woche hat die Dame am Telefon A abgemeldet. hätte die Dame auch für früher nachträglich abmelden können?
heutige Post: siehe Anhang
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 12. September 2013, 22:34
?
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 16. September 2013, 02:10
Vorgestern bekam A weitere Post.

SKANDAL:
wie soll A diesen Betrag rechtzeitig überweisen, wenn der Beitrag schon am nächsten Tag fällig ist.
kommt jetzt dann noch ein weiterer Säumniszuschlag für A darauf?

Anmerkung:
bringt ein Widerruf gegen die Säumniszuschläge für A was?
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 16. September 2013, 02:14
!?!
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: SHODAN am 16. September 2013, 19:06
Nicht durch das Datum einschüchtern lassen! Dies ist von GEZ mit arglistiger Absicht so gewollt! 

Damit soll lediglich erreicht werden das man vor lauter "Angst" am besten noch im Schlafanzug zur nächsten Bank stürmt und schnell bezahlt. Und bei vielen Leuten funktioniert das ja leider auch.

Ich bin mir sicher daß Person A noch einige Tage Zeit hat bevor irgendwas passiert  ;)
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: 503 am 16. September 2013, 20:19
Das ist kein Beitragsbescheid. Das ist nur eine Zahlungsaufforderung.
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 16. September 2013, 20:50

Für Person A gilt die Übergangsregelung (siehe §14 (5)) Danach kann er sogar zu viel gezahltes Geld bis Ende 2014 zurückholen!!:
Nur weil er da mit einem Konto geführt worden ist (ich nehme an, dass er sich nicht nach Jan. 2013 dort gemeldet hast) "vermutet" man, dass er für diese Wohnung Beitragspflichtig ist (s.u. 3 und 4).
Nach 5 kann er aber diese Vermutung widerlegen indem er beweist, dass er nicht in der Wohnung gewohnt hat.

Anders sieht es aus, wenn er sich für diese Wohnung NACH Jan. 2013 da angemeldet hat. dann gilt § 14 Übergangsbestimmungen für ihn nicht mehr.

Viele Grüße

§ 14 Übergangsbestimmungen


(1) Jeder nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages als privater Rundfunkteilnehmer gemeldeten natürlichen Person obliegt es, ab dem 1. Januar 2012 der zuständigen Landesrundfunkanstalt schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen, soweit die Tatsachen zur Begründung oder zum Wegfall der Beitragspflicht oder zu einer Erhöhung oder Verringerung der Beitragsschuld führen.

(2) Jede nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags als nicht privater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person ist ab dem 1. Januar 2012 auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, ihr schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.

(3) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass jede nach den Bestimmungen des bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrags als

1. privater Rundfunkteilnehmer gemeldete Person nach Maßgabe von § 2 dieses Staatsvertrages oder

2. nicht privater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person

nach Maßgabe von § 6 dieses Staatsvertrages,

unter der bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt geführten Anschrift ab Inkrafttreten dieses Staatsvertrages Beitragsschuldner nach den Bestimmungen dieses Staatsvertrages ist. Eine Abmeldung mit Wirkung für die Zukunft bleibt hiervon unberührt.

(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden Rundfunkgebühr bemisst; mindestens ist ein Beitrag in Höhe eines Rundfunkbeitrages zu entrichten. Soweit der Beitragsschuldner bisher aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wird vermutet, dass er mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gemäß § 4 Abs. 2 ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen hat.

(5) Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können widerlegt werden. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt sind die behaupteten Tatsachen nachzuweisen. Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.
Titel: Re: Hilfe – Beitragsbescheid
Beitrag von: Hundundhund am 18. September 2013, 14:32
A dankt für eure Infos & Tipps!!!

to be continued..